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Kirchengesetz
über die Zustimmung zum Partnerschaftsvertrag
zwischen der Estnischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

Vom 1. Oktober 2002

(GVOBl. S. 290)

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§ 1

Dem Vertrag über die Partnerschaft zwischen der Estnischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 30. Juni 2002 (Anlage)1. wird zugestimmt.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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1 Red. Anm.: Der Vertrag ist als Ordnungsziffer 1.303-501 Bestandteil der Rechtssammlung.