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Kirchengesetz
über den Anschluss der Kirchgemeinde Ziethen
an die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und
über den Anschluss der Kirchengemeinde Lassahn an die
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Vom 22. November 19971.

(GVOBl. S. 187)

Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Dem Vertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche über den Anschluss der Kirchgemeinde Ziethen an die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und den Anschluss der Kirchengemeinde Lassahn an die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (Anlage)2. wird zugestimmt.
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§ 2

1 Die Kirchgemeinde Ziethen wird an den Ev.-Luth. Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg angeschlossen. 2 Artikel 31 Abs. 6 der Verfassung gilt entsprechend.
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§ 3

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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1 Red. Anm.: Bekanntmachungsdatum, Ausfertigungsdatum war der 24. November 1997.
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2 Red. Anm.: vgl. 1.111-501