.Kirchengesetz
Kirchengesetz
über den Anschluss der Kirchgemeinde Ziethen
an die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und
über den Anschluss der Kirchengemeinde Lassahn an die
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
Vom 22. November 19971.
Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
....§ 1
Dem Vertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche über den Anschluss der Kirchgemeinde Ziethen an die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und den Anschluss der Kirchengemeinde Lassahn an die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (Anlage)2. wird zugestimmt.
.§ 2
1 Die Kirchgemeinde Ziethen wird an den Ev.-Luth. Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg angeschlossen. 2 Artikel 31 Abs. 6 der Verfassung gilt entsprechend.
.§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

