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Kirchengesetz
zu dem Vertrag vom 7. Juli 2010
zur 1. Änderung des Vertrages
über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Vom 25. November 2010

(GVOBl. 2011 S. 2)

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Die Synode hat unter Beachtung von Artikel 69 Absatz 3 der Verfassung das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Zustimmung zum Änderungsvertrag

( 1 ) Dem am 7. Juli 2010 in Ratzeburg unterzeichneten Vertrag zur 1. Änderung des Vertrages über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt.
( 2 ) Der Vertrag wird nachstehend1. veröffentlicht.
( 3 ) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche bekannt zu machen2..
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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1 Red. Anm.: Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrages über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist unter der Ordnungsziffer 1.312-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 Red. Anm.: Der 1. Änderungsvertrag ist am 16. März 2011 in Kraft getreten (vgl. GVOBl. 2011 S. 158).