.Kirchengesetz
Artikel 1
Artikel 2
Kirchengesetz
zu dem Vertrag vom 7. Juli 2010
zur 1. Änderung des Vertrages
über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland
Vom 25. November 2010
(GVOBl. 2011 S. 2)
....Die Synode hat unter Beachtung von Artikel 69 Absatz 3 der Verfassung das folgende Kirchengesetz beschlossen:
.Artikel 1
Zustimmung zum Änderungsvertrag
(
1
)
Dem am 7. Juli 2010 in Ratzeburg unterzeichneten Vertrag zur 1. Änderung des Vertrages über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt.
(
3
)
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche bekannt zu machen2..
.Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
.
1 Red. Anm.: Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrages über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist unter der Ordnungsziffer 1.312-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
1 Red. Anm.: Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrages über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist unter der Ordnungsziffer 1.312-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
.
2 Red. Anm.: Der 1. Änderungsvertrag ist am 16. März 2011 in Kraft getreten (vgl. GVOBl. 2011 S. 158).
2 Red. Anm.: Der 1. Änderungsvertrag ist am 16. März 2011 in Kraft getreten (vgl. GVOBl. 2011 S. 158).

