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Kirchengesetz
zu dem Vertrag vom 18. Februar 2011 zwischen
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und
der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses
in Brasilien

Vom 20. Juni 2011

(GVOBl. S. 210)

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Artikel 1

1 Dem in Rendsburg am 18. Februar 2011 unterzeichneten Vertrag zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien wird zugestimmt. 2 Der Vertrag wird nachstehend1. in seiner amtlichen deutschen Fassung veröffentlicht.
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Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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1 Red. Anm.: Der Vertrag ist als Ordnungsziffer 1.304-501 Bestandteil der Rechtssammlung.