.Hinweis
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Hinweis
zur Verordnung
über die Kammern und Senate
bei den Kirchengerichten
der Evangelischen Kirche in Deutschland
####Die Verordnung über die Kammern und Senate bei den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 6. November 2003 (ABl. EKD S. 408, 416), verkündet als Artikel 6 des Kirchengesetzes über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 6. November 2003 (ABl. EKD S. 408) und zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kammern und Senate bei den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 28. Februar 2020 (ABl. EKD S. 47), ist in dieser Rechtssammlung aus Platzgründen nicht enthalten.
Wir verweisen auf die Onlinerechtssammlung der Evangelischen Kirche in Deutschland „www.kirchenrecht-ekd.de“, in der die jeweils geltende Textfassung der Rechtsverordnung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Die Redaktion
Mai 2020