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Verabredung
zwischen der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche1#
und der Dansk Kirke i Sydslesvig

(GVOBl. 1998 S. 85)2#

Anlässlich der Übereignung der Heiliggeistkirche zu Flensburg an die Dansk Kirke i Sydslesvig am 24. August 1997 wurde die nachstehende Verabredung getroffen. Der Übereignungsvertrag wurde, wie es in der Präambel heißt, „im Bewusstsein der seit über 400 Jahren bestehenden Nutzung der Heiliggeistkirche für dänische Gottesdienste, im Bewusstsein der Verantwortung für die Verbundenheit der christlichen Kirchen und ihrer Angehörigen untereinander und im Bewusstsein der Verantwortung der Verständigung der Menschen verschiedener nationaler und kultureller Überzeugung, Erziehung und Herkunft“ geschlossen. Dieses historische Ereignis für die Kirchen nördlich und südlich der Grenze wird durch die Verabredung zwischen den Kirchen nachhaltig unterstrichen.
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Zwischen
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche,3#
vertreten durch Bischof Dr. Knuth, Schleswig
und
dem Kirchenkreis Flensburg,4#
vertreten durch Pröpstin Gross-Ricker
und
der Nordschleswigschen Gemeinde,
vertreten durch Senior Barten
und
der Dänischen Kirche im Ausland
vertreten durch Bischof Lindegaard, Hadersleben
und
der Dansk Kirke i Sydslesvig,
vertreten durch Propst Jacobsen
wird aus Anlass der Eigentumsübertragung der Heiliggeistkirche zu Flensburg folgende
Verabredung
getroffen:
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§ 1

Ziel der Verabredung ist es, die vertrauensvollen Beziehungen zu vertiefen und die Kirchengemeinde zu festigen.
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§ 2

Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Gesprächsforum, bestehend aus dem Bischof oder der Bischöfin für Schleswig, dem Bischof oder der Bischöfin von Hadersleben, dem Dezernenten oder der Dezernentin des Nordelbischen Kirchenamtes, dem Propst oder der Pröpstin des Kirchenkreises Flensburg, dem Senior oder der Seniorin der Nordschleswigschen Gemeinde, dem Propst oder der Pröpstin der Dansk Kirke i Sydslesvig und dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin der Dansk Kirke i Sydslesvig gebildet. Das Gesprächsforum tritt abwechselnd unter dem Vorsitz des Bischofs oder der Bischöfin von Schleswig bzw. Hadersleben mindestens einmal im Jahr zusammen.
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§ 3

Entstehende Meinungsverschiedenheiten werden auf freundschaftliche Weise durch das Gesprächsforum beseitigt.
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§ 4

Diese Verabredung tritt nach Unterzeichnung am 24. August 1997 in Kraft.
Dr. Hans Christian Knuth
Olav C. Lindegaard
J. Gross-Ricker
Senior Barten
Viggo Jacobsen

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1 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Verabredung wurde undatiert bekannt gegeben.
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3 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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4 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.