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Einführung der Agenden
für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden,
Band III „Die Amtshandlungen“, Teil 3 „Die Beichte“,
und Teil 5 „Die Bestattung“

Vom 5. Oktober 1999

(GVOBl. Nummer 12 S. 206)

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Die Nordelbische Synode hat nach Anhörung der Kirchenkreissynoden gemäß Artikel 68 Nummer 1 Buchstabe a Verfassung der NEK folgenden Beschluss gefasst:
„Die Nordelbische Synode beschließt entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Verfassung der VELKD und gemäß Artikel 68 Nummer 1 Buchstabe a Verfassung der NEK die Agende für evangelisch-lutherische Kirchen, Band III, Teil 3 „Die Beichte“ (in der von der VELKD neu bearbeiteten Ausgabe 1993) und Teil 5 „Die Bestattung“ (in der von der VELKD neu bearbeiteten Ausgabe 1996) für den Bereich der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche einzuführen.
Mit diesem Beschluss treten die bisherigen Agenden oder in Kirchengesetzen und sonstigen Ordnungen vorgeschriebenen liturgischen Ordnungen für Beichte und Bestattung außer Kraft.