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Hinweis zum Stiftungsrecht
in den Ländern Schleswig-Holstein und
Freie und Hansestadt Hamburg

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Das Stiftungsrecht für kirchliche Stiftungen mit Sitz im Lande Schleswig-Holstein richtet sich nach dem Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz – StiftG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 208) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Stiftungsrecht für kirchliche Stiftungen mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich nach dem Hamburgischen Stiftungsgesetz vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 521) in der jeweils geltenden Fassung.
Ein kirchliches Stiftungsgesetz für das Gebiet der beiden Bundesländer besteht derzeit nicht.
Das Recht der kirchlichen Stiftungen richtet sich nach dem kirchlichen Verfassungsrecht und nach den landesrechtlichen Vorschriften.
Die jeweiligen landesrechtlichen Stiftungsgesetze gelten für rechtsfähige Stiftungen.
Für die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer kirchlichen Stiftung ist die maßgebende staatliche Behörde zuständig. Die Entscheidung darüber, welche Stiftung als „kirchlich“ anzuerkennen ist, ist der Kirche vorbehalten.
Die kirchlichen Stiftungen in beiden Bundesländern unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Die staatliche Stiftungsaufsicht ist in Schleswig-Holstein jedoch insoweit eingeschränkt, als sie das Einvernehmen mit der kirchlichen Stiftungsaufsicht (zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landeskirchenamt, vgl. Artikel 105 der Verfassung) herbeiführen muss.
In Schleswig-Holstein und in Hamburg bleibt es der Kirche zudem unbenommen, bei kirchlichen Stiftungen die Einhaltung kirchlicher Vorschriften in eigener Verantwortung zu kontrollieren.
Für nicht rechtsfähige Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend.
Bezüglich des Wortlauts der jeweiligen staatlichen Stiftungsgesetze und des Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen wir auf die offiziellen Internetportale des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie auf das Internetportal des Bundesministeriums für Justiz, in dem die jeweils aktuellen Textfassungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden:
Die Redaktion
Oktober 2018