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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Mission und Ökumene
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
#####Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Mission und Ökumene der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 29 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519).
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
- Kirchlicher Entwicklungsdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie die bzw. der Beauftragte für den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Seemannspfarramt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- die bzw. der Beauftragte für den christlich-jüdischen Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- die bzw. der Beauftragte für den christlich-islamischen Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- die bzw. der Beauftragte für Ökumene der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- die bzw. der Beauftragte für Menschenrechte, Flucht und Migration der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- die Referentin bzw. der Referent für Friedensbildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
- Umwelt- und Klimaschutzbüro der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Dem Hauptbereich Mission und Ökumene können gemäß § 29 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Januar 2018