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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs Diakonie
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

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Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 32 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519).
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
  1. das Diakonie-Hilfswerk Hamburg und
  2. das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein.
Dem Hauptbereich Diakonie können gemäß § 32 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Januar 2018