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Kirchengesetz
über die Zustimmung
zu der Partnerschaftsvereinbarung zwischen
der Diözese Ely der Kirche von England und
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 14. Oktober 2014

(KABl. S. 471)

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Abschluss der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Diözese Ely der Kirche von England und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. Sie wird nachstehend1# veröffentlicht.
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.2#
( 2 ) Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.3#

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1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist als Ordnungsnummer 1.325-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz ist am 2. Dezember 2014 in Kraft getreten.
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3 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist mit ihrer Unterzeichnung am 23. März 2015 in Kraft getreten (KABl. S. 282, 332).