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Ordnung der
„Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ (EAE)1#

Vom 9. Juli 2013

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1. Grundsätzliches

Die EAE fördert als Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) die Erwachsenenbildung in evangelischer Verantwortung auf dem Gebiet der Landeskirche. Sie orientiert sich an einem Bildungsverständnis, das durch lebensbegleitendes Lernen bestimmt ist, Orientierungswissen vermittelt, ganzheitlich ausgerichtet und biblisch begründet ist.
Evangelische Erwachsenenbildung trägt in der Verantwortung des christlichen Glaubens zur Sinn- und Werteorientierung in einer für den einzelnen Menschen zunehmend schwieriger zu durchschauenden Gesellschaft bei. Sie geht davon aus, dass sie es mit mündigen Menschen zu tun hat, die selbst entscheiden, was sie wie lernen möchten. Auf dieser Basis fördert sie vielfältige Verbindungen zwischen Kirche und Gesellschaft und wendet sich an Menschen mit und ohne kirchliche Bindungen.
Die EAE vernetzt unterschiedliche Bildungsträger unabhängig von ihrer je eigenen strukturellen Anbindung und unterstützt das Wahrnehmen öffentlicher Bildungsverantwortung in der Nordkirche und in anderen Bereichen der Gesellschaft und schafft dafür nötige Diskursräume.
Die EAE sieht in der Bildung sowohl eine Kernaufgabe, als auch eine Querschnittsaufgabe der Nordkirche. Gerade deshalb bedarf es präzise beschriebener Orte innerhalb der Struktur der kirchlichen Aufgaben und Dienste, an denen die Bildungsverantwortung der Landeskirche über die einzelnen Träger hinaus vernetzt, reflektiert und nach außen vermittelt wird.
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2. Strukturen

Die EAE ist ein Arbeitsbereich im „Hauptbereich Frauen, Männer, Jugend“ (Hauptbereich 5), unbeschadet der Zuordnung der in der EAE als Arbeitsgemeinschaft versammelten Erwachsenenbildungseinrichtungen innerhalb der Nordkirche.
Die EAE ist aufgrund ihres bildungspolitischen Auftrages und ihrer Wahrnehmung gesamtkirchlicher Aufgaben ein landeskirchliches Werk. Sie ist die Nachfolgerin der früheren „Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs“ und des früheren „Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung e. V.“ in der ehemaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Die EAE ist Mitglied in der „Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung“ (DEAE).
In der EAE kann Mitglied werden, wer in der Erwachsenenbildung innerhalb der Nordkirche tätig ist. Die Mitgliedschaft entsteht durch schriftliche Erklärung, soweit die Leitung des Hauptbereichs 5 nicht innerhalb von einem Monat widerspricht. Die Mitgliederliste wird als amtliche Liste im Landeskirchenamt geführt und aus gegebenem Anlass im Kirchlichen Amtsblatt bekannt gemacht.
Je nach Landesgesetzgebung ist die EAE staatlich anerkannte Trägerin der Weiterbildung, und mit ihr auch ihre Mitglieder, die in dem entsprechenden Bundesland tätig sind.
Die Mitglieder treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer Konferenz. Die Konferenz der Mitglieder hat folgende Aufgaben:
  • Förderung evangelischer Erwachsenenbildung (allgemeine, theologische, politische, familienbezogene);
  • Vernetzung und strukturierter Erfahrungs- und Fachaustausch;
  • Inhaltliche Impulsgebung (u. a. Fachtagungen);
  • Vereinbarung von Standards zur Qualitätssicherung der Bildungsangebote;
  • Wahl einer Steuerungsgruppe, die die Geschäftsführung bei der inhaltlichen Vorbereitung und Gestaltung der Konferenz unterstützt.
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3. Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Rostock und eine Außenstelle in Kiel.
Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Geschäftsstelle:
  • Relevante Bildungsthemen aufgreifen und in den theologischen Diskurs kirchlicher Bildungsanbieter einbringen;
  • Bildungsfragen in den gesellschaftlichen Kontext stellen und reflektieren;
  • Darstellung der Leistungen kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit nach außen, Einrichtung und Pflege einer Homepage (u. a. angemessene Veröffentlichung von Bildungsangeboten, Tagungshäusern, Referentinnen und Referenten-Dateien);
  • Unterstützung bei Inanspruchnahme und haushaltsrechtlicher Abwicklung öffentlicher Fördermittel für Bildungsveranstaltungen der Mitglieder, die nach den staatlichen Rechtsbestimmungen im Bereich der Nordkirche, insbesondere dem „Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern“ und dem „Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein“, förderfähig sind;
  • Planung und Durchführung exemplarischer Projekte im Bildungsbereich;
  • Geschäftsführung für die Konferenz der Mitglieder;
  • Fortbildung der im Bereich der Erwachsenenbildung ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden;
  • Vernetzung mit anderen Bildungsträgern sowie mit staatlichen Stellen (u. a. Landeszentralen für politische Bildung);
  • Informationstransfer und Vertretung im Rahmen der DEAE;
  • Mitwirkung in kirchlichen Gremien in der Nordkirche, die am Bildungsdiskurs beteiligt sind (Eintragen der Erwachsenenbildungsperspektive).
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4. Finanzen

Von den Mitgliedern, die nach der jeweiligen Landesgesetzgebung öffentliche Fördermittel erhalten, wird aus ihrer Mitte ein Vergabeausschuss für die Verteilung dieser öffentlichen Mittel gewählt.
Sollten aus Gründen der Förderung durch einzelne Bundesländer im Bereich der Nordkirche Haushalte, die sich nur auf diese Länder beziehen, nötig sein, werden entsprechende Teilhaushalte ausgewiesen.
Mitgliedsbeiträge werden von der EAE nicht erhoben.
Im Blick auf die Förderung von Bildungsveranstaltungen einzelner Mitglieder durch kirchliche Finanzmittel erstellt die EAE entsprechende Vergaberichtlinien.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Ordnung wurde ohne Eingangsformel auf der Homepage der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (https://www.erwachsenenbildung-nordkirche.de/) bekannt gemacht. Die geltende Fassung wird derzeit ermittelt.