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Geltungszeitraum von: 01.01.2013

Geltungszeitraum bis: 10.05.2020

Gemeinsame Erklärung
des Justizministeriums des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sowie
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zu Artikel 13 Absatz 2 des Vertrages zwischen
dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche
vom 20. Januar 1994 (Güstrower Vertrag)1#

Vom 19. August 2013

(AmtsBl. M-V 2013 S. 620, 664)2#

Bekanntmachung des Justizministeriums – III 380/6011-10/001 –
VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2220 - 3

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Im Hinblick auf den im Güstrower Vertrag genannten Ausgangsbetrag von 7 000 000 DM gleich 3 579 043 Euro haben die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland in der Rechtsnachfolge der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche gemeinsam mit dem Land gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Güstrower Vertrages nach Maßgabe der vertraglich festgelegten Verhandlungskriterien diesen Betrag überprüft. Er wird durch das Land seit 1994 jährlich pauschal zur Abgeltung kirchlicher Ansprüche für die Baulasten solcher kirchlicher Gebäude, die bislang dem Patronat unterstanden, gezahlt. Bezogen auf den Bedarf wird festgestellt, dass trotz sichtbarer Fortschritte auch weiterhin ein erheblicher Bedarf für Sanierung und Unterhaltung besteht.
Im Hinblick auf die Haushaltslage des Landes, doch unbeschadet des grundsätzlichen Anspruchs der Kirche, dass die Vertragspartner gemäß Festlegung in Artikel 13 Absatz 2 Satz 3 und 4 gemeinsam auf der Grundlage der Vertragssumme in Höhe von 3 579 043 Euro den Betrag überprüfen, kommen die Vertragspartner überein:
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  1. Das Land zahlt gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 Güstrower Vertrag für die Jahre 2013 bis 2015 einen Betrag in Höhe von insgesamt 9 240 000 Euro (neun Millionen zweihundertvierzigtausend Euro) und 2016 bis 2019 einen Betrag von 12 880 000 Euro (zwölf Millionen achthundertachzigtausend Euro).
  2. Das Land verpflichtet sich darüber hinaus in den Jahren 2013 bis 2015 zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1 430 000 Euro (eine Millionen vierhundertdreißigtausend Euro) aus zweckgebundenen ELER-Mitteln der Denkmalpflege (Anlage).
Schwerin, den 15. August 2013
Für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche
in Norddeutschland
Uta-Maria Kuder
Justizministerin
Gerhard Ulrich
Landesbischof
Vorsitzender der
Kirchenleitung
Dr. Andreas von Maltzahn
Bischof im Sprengel
Mecklenburg und Pommern
1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Kirchenleitung
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Anlage

Protokollnotiz
der Ministerin für Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und
des Vorsitzenden der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland über den Abschluss der Gemeinsamen Erklärung zu
Artikel 13 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 15. August 2013

Die Gesprächsteilnehmer sind sich darin einig, dass der Güstrower Vertrag auch weiterhin eine gute und verlässliche Grundlage für die Beziehungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in der Rechtsnachfolge der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche darstellt. Sie bestätigen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die in der Anlage 1 zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. Januar 1994 am 24. März/16. April 2009 (AmtsBl. M-V 2009 S. 401) getroffenen Vereinbarungen.
Dies gilt auch für die finanziellen Verpflichtungen des Landes gegenüber der Kirche soweit sie den Sprengel Mecklenburg und Pommern betreffen.
Das Verfahren zur Überprüfung der Verpflichtung des Landes gemäß Artikel 13 Absatz 2 soll deshalb dem Geist des Vertrages entsprechen. Beide Vertragspartner sehen sich gemeinsam in der Verantwortung, für Schutz und Erhalt der kirchlichen Denkmale Sorge zu tragen. Die Patronatsgebäude sind ein wichtiger Teil dieser kirchlichen Denkmale, die zum unverzichtbaren Lebens- und Kulturgut des Landes gehören. Sie sind auch Teil unserer touristischen Infrastruktur und fördern in nicht unerheblichem Maße den Bildungs- und Kulturtourismus in Mecklenburg-Vorpommern.
In Bezug auf die hälftige Beteiligung des Landes an den Baulasten solcher Kirchengebäude, die bislang dem Patronat unterstanden, ist zwischen den Gesprächspartnern unstrittig, dass auch weiterhin ein erheblicher Sanierungs- und Unterhaltungsbedarf für diese Gebäude besteht.
Im Hinblick auf die Bewertung der Haushaltslage des Landes akzeptieren die Kirchen, dass das Land alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen muss, um seine Handlungsfähigkeit auch nach 2019 zu behalten.
Unbeschadet dessen stimmen die Partner darin überein, dass nach Ablauf dieser Vertragsperiode die Grundlage einer weiteren Überprüfung des vom Land zu zahlenden Betrages gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Güstrower Vertrages die Basisvertragssumme des Jahres 1994 in Höhe von 3.579.043 EURO ist.
Unter Beachtung dieser Grundsätze stimmt die Kirche einem gestaffelten Verfahren zur Erfüllung der Patronatsverpflichtungen durch das Land zu. Dieses Verfahren wird wie folgt umgesetzt:
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Das Land stellt für das Jahr 2013 insgesamt einen Betrag von 3.650.000 EURO, für das Jahr 2014 einen Betrag von 3.570.000 EURO, für das Jahr 2015 einen Betrag von 3.450.000 EURO und ab 2016 bis 2019 jeweils einen Betrag in Höhe von 3.220.000 EURO pro Jahr zur Verfügung.
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Es ist vereinbart, dass die Kirche im Rahmen der vorgenannten Gesamtbeträge in den Jahren 2013 bis 2015 über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur/Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Projekte, gespeist aus dem ELER-Programm zur Förderung im ländlichen Raum, in einer Größenordnung von 1.430.000 EURO unter Beachtung der hierfür erlassenen Förderrichtlinie realisiert.
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Die Kirche verpflichtet sich, die Anmeldung der Projekte in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtzeitig einzureichen. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 30. Juni 2015 dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuzuleiten. Das Land gibt die Zusage, dass die bereitgestellten ELER-Mittel im Vertragszeitraum übertragbar sind. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird auf Antrag gewährt.
Schwerin, den 15. August 2013
Für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche
in Norddeutschland
Uta-Maria Kuder
Justizministerin
Gerhard Ulrich
Landesbischof
Vorsitzender der
Kirchenleitung
Dr. Andreas von Maltzahn
Bischof im Sprengel
Mecklenburg und Pommern
1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Kirchenleitung

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1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung hatte eine Laufzeit für die Haushaltsjahre 2013 bis 2019. Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wurde eine erneuerte Vereinbarung mit Datum vom 11. Mai 2020 (KABl. S. 238) geschlossen.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung wurde nicht im Kirchlichen Amtsblatt bekannt gemacht.