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Rechtsverordnung
über die C-Kirchenmusikprüfung
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland
(C-Kirchenmusikprüfungsverordnung – C-KMusPVO)

Vom 25. Januar 2021

(KABl. S. 80, S. 335)

Aufgrund des § 4 Absatz 6 des Kirchenmusikgesetzes vom 9. März 2017 (KABl. S. 211) verordnet die Kirchenleitung:
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§ 1
Prüfungsziel

( 1 ) Die C-Kirchenmusikprüfung dient dem Nachweis der Befähigung, bei einfachen kirchenmusikalischen Anforderungen den kirchenmusikalischen Dienst nach § 4 Absatz 4 Kirchenmusikgesetz vom 9. März 2017 (KABl. S. 211) in der jeweils geltenden Fassung versehen zu können.
( 2 ) Die Prüfung kann in einem oder mehreren der Bereiche Orgel, Chorleitung, Popularmusik, Bläserchorleitung und Kinderchorleitung abgelegt werden.
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§ 2
Inhalt und Dauer der Prüfungen

Die konkreten Inhalte der Prüfung sowie ihre Dauer ergeben sich aus folgenden Anlagen:
  1. Prüfung im Bereich Orgel – Anlage 1 zu dieser Rechtsverordnung,
  2. Prüfung im Bereich Chorleitung – Anlage 2 zu dieser Rechtsverordnung,
  3. Prüfung im Bereich Popularmusik – Anlage 3 zu dieser Rechtsverordnung,
  4. Prüfung im Bereich Bläserchorleitung – Anlage 4 zu dieser Rechtsverordnung,
  5. Prüfung im Bereich Kinderchorleitung – Anlage 5 zu dieser Rechtsverordnung.
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§ 3
Prüfungsausschuss

( 1 ) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Prüfungen verantwortlich.
( 2 ) Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Landeskirchenmusikdirektorin bzw. einem Landeskirchenmusikdirektor und zwei weiteren Mitgliedern.
Weitere Mitglieder sind:
  1. im Falle einer Prüfung in Orgel und Chorleitung nach Anlage 1 oder 2 zu dieser Rechtsverordnung
    - die zuständige Kreiskantorin bzw. der zuständige Kreiskantor oder, wenn diese bzw. dieser den Kurs nicht selbst leitet, die Leiterin bzw. der Leiter des der Prüfung vorangegangenen Ausbildungskurses,
  2. im Falle einer Prüfung in Popularmusik nach Anlage 3 zu dieser Rechtsverordnung
    - die bzw. der Verantwortliche des Fachbereichs Popularmusik oder, wenn diese bzw. dieser den Kurs nicht selbst leitet, die Leiterin bzw. der Leiter des der jeweiligen Prüfung vorangegangen Ausbildungskurses,
  3. im Falle einer Prüfung in Posaunenchorleitung nach Anlage 4 zu dieser Rechtsverordnung
    - eine Landesposaunenwartin bzw. ein Landesposaunenwart oder, wenn diese bzw. dieser den Kurs nicht selbst leitet, die Leiterin bzw. der Leiter des der jeweiligen Prüfung vorangegangen Ausbildungskurses,
  4. im Falle einer Prüfung in Kinderchorleitung nach Anlage 5 zu dieser Rechtsverordnung
    - die Landeskantorin bzw. der Landeskantor oder, wenn diese bzw. dieser den Kurs nicht selbst leitet, die Leiterin bzw. der Leiter des der Prüfung vorangegangenen Ausbildungskurses.
Das andere weitere Mitglied ist eine hauptamtliche Kirchenmusikerin bzw. ein hauptamtlicher Kirchenmusiker oder eine Lehrkraft des Lehrgangs, nach Maßgabe des vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses vor Beginn der Prüfungen aufgestellten Prüfungsplans je für ihr Fach, mit kirchenmusikalischem Hochschulabschluss, die durch das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt wird. Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landeskirchenamts kann mit beratender Stimme an der Prüfung teilnehmen.
( 3 ) Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt eine Landeskirchenmusikdirektorin bzw. ein Landeskirchenmusikdirektor. Im Falle ihrer bzw. seiner Verhinderung nimmt ihre bzw. seine Stellvertretung oder ein von der Landeskirchenmusikdirektorin bzw. dem Landeskirchenmusikdirektor bestimmtes weiteres Mitglied den Vorsitz wahr.
( 4 ) Die Einberufung des Prüfungsausschusses erfolgt durch das vorsitzende Mitglied.
( 5 ) Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
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§ 4
Zulassungsverfahren zur C-Prüfung

( 1 ) Der Zulassungsantrag zur C-Prüfung ist bei der zuständigen Kreiskantorin bzw. dem zuständigen Kreiskantor oder, wenn diese bzw. dieser den Kurs nicht selbst leitet, bei der zuständigen Leiterin bzw. dem Leiter des der jeweiligen C-Prüfung vorangegangen Ausbildungskurses einzureichen.
( 2 ) Für die Zulassung zur C-Prüfung sind folgende Nachweise zu erbringen: praktische Erfahrung in der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten oder Mitwirkung oder Hospitation in einem dem Ausbildungsziel entsprechenden Ensemble.
( 3 ) Die zuständige Kreiskantorin bzw. der zuständige Kreiskantor oder, wenn diese bzw. dieser den Kurs nicht selbst leitet, die zuständige Leiterin bzw. der Leiter des der jeweiligen Prüfung vorangegangen Ausbildungskurses entscheidet im Einvernehmen mit dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Die Entscheidung über die Zulassung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich mitzuteilen. Wird die Kandidatin bzw. der Kandidat nicht zu der Prüfung zugelassen, wird ihr bzw. ihm hierüber ein schriftlicher Bescheid erteilt. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Landeskirchenamt eingelegt werden, das über den Widerspruch entscheidet.
( 4 ) Zeit und Ort der einzelnen Prüfungen werden der Kandidatin bzw. dem Kandidaten durch das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin mitgeteilt.
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§ 5
Bewertung der Prüfungsleistungen

( 1 ) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
sehr gut:
13 – 15 Punkte
gut:
10 – 12 Punkte
befriedigend:
7 – 9 Punkte
ausreichend:
4 – 6 Punkte
nicht ausreichend:
0 – 3 Punkte
( 2 ) Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn ein Fach mit „nicht ausreichend“ bewertet worden ist.
( 3 ) Leistungen, die über die Prüfungsanforderungen hinausgehen, können im Zeugnis vermerkt werden.
( 4 ) Prüfungsleistungen aus anderen musikalischen Ausbildungen können anerkannt werden. Hierüber entscheidet die zuständige Landeskirchenmusikdirektorin bzw. der zuständige Landeskirchenmusikdirektor auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten. Im Abschlusszeugnis wird eine anerkannte Teilprüfung als solche gekennzeichnet. Deren Note fließt nicht in die Gesamtnote ein.
( 5 ) Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht.
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§ 6
Zeugnis und Bescheid über die Prüfung

( 1 ) Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis ist von dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und zu siegeln.
( 2 ) Hat die Kandidatin bzw. der Kandidat die Prüfung nicht bestanden, wird ihr bzw. ihm hierüber ein schriftlicher Bescheid erteilt. Der Bescheid soll Angaben über die erbrachten sowie über die fehlenden Prüfungsleistungen enthalten. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Landeskirchenamt eingelegt werden, das über den Widerspruch entscheidet.
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§ 7
Unterbrechung der Prüfung

( 1 ) Die Prüfung kann aus wichtigem Grund unterbrochen werden. Der wichtige Grund ist dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Sie bzw. er entscheidet über die Anerkennung des wichtigen Grunds und die Dauer der Unterbrechung. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden von der Unterbrechung nicht berührt.
( 2 ) Wird die Prüfung ohne Anerkennung eines wichtigen Grunds unterbrochen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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§ 8
Wiederholung von Prüfungsleistungen

( 1 ) Prüfungsleistungen, die nach § 5 Absatz 1 mit „nicht ausreichend“ bewertet worden sind, können einmal wiederholt werden.
( 2 ) Der Antrag zur Wiederholung der Prüfungsleistung ist innerhalb eines halben Jahrs bei der Landeskirchenmusikdirektorin bzw. beim Landeskirchenmusikdirektor zu stellen.
( 3 ) Die Entscheidung über die Zulassung zur Wiederholung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich mitzuteilen. Wird die Kandidatin bzw. der Kandidat nicht zu der Prüfung zugelassen, wird ihr bzw. ihm hierüber ein schriftlicher Bescheid erteilt. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Landeskirchenamt eingelegt werden, das über den Widerspruch entscheidet.
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§ 9
Ausbildungszeit und Fristen

( 1 ) Die C-Prüfung ist unbeschadet von § 7 binnen einer Frist von drei Jahren, nachdem die Prüfungsleistung im ersten Fach abgelegt worden ist, zu beenden.
( 2 ) Werden die in Absatz 1 oder § 8 Absatz 2 genannten Fristen überschritten, gilt die C-Prüfung als nicht bestanden.
( 3 ) Ausnahmen zu den Absätzen 1 und 2 sind auf Antrag möglich, soweit ein kirchliches Interesse besteht. Die Entscheidung trifft das Landeskirchenamt.
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§ 10
Übergangsvorschrift

Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rechtsverordnung innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bereits in Prüfungen eingetreten oder zu ihnen zugelassen sind oder an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Prüfung teilnehmen, legen die Prüfung nach den Vorschriften der gemäß § 11 Absatz 2 außer Kraft tretenden Prüfungsordnungen ab.
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§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.1#
( 2 ) Gleichzeitig treten außer Kraft
  1. die Prüfungsanforderungen für die Kirchenmusikalische C-Prüfung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 5. Mai 2000 und 30. August 2002 (KABl 2000 S. 35, ABl. 2002 S. 67) sowie
  2. die Ordnung für die Kleine (C-) Kirchenmusikprüfung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 17. Februar 2012 (GVOBl. S. 194).
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Anlage 1 (zu § 2 Nummer 1) – Prüfung im Bereich Orgel:

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Zeugnisfächer und Bewertung

  1. Orgelliteraturspiel
  2. Orgelimprovisation/Gemeindebegleitung (Gottesdienstliches Orgelspiel)
  3. Klavierspiel
  4. Orgelkunde
  5. Musiktheorie/Tonsatz schriftlich und mündlich
  6. Gehörbildung schriftlich und mündlich-praktisch
  7. Generalbassspiel
  8. Musikgeschichte
  9. theologisches Grundwissen
  10. Hymnologie
  11. Liturgik und Choralkunde
  12. Gemeindesingen
  13. Zusatzfach
Die Fächer 1 und 2 werden dreifach bewertet. Das Fach 3 wird zweifach bewertet. Die restlichen Fächer werden einfach bewertet.
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Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer

  1. Orgelliteraturspiel
    Zwei Choralbearbeitungen und ein cantus-firmus-freies Werk aus verschiedenen Stilepochen (Schwierigkeitsgrad: Orgelbüchlein von J. S. Bach), Vorlage einer Repertoire-Liste.
  2. Orgelimprovisation/Gemeindebegleitung
    Vorbereitungszeit eine Woche
    mit mindestens drei einfachen Intonationen. Drei Begleitsätze zu je einem modalen, tonalen und neuen geistlichen Lied in jeweils folgenden Ausführungsarten: manualiter, auf einem Manual und Pedal, mit c.-f.-Hervorhebung und Pedal, davon mindestens einer nach dem Choralbuch.
    ohne Vorbereitungszeit:
    Spiel von Begleitsätzen (mindestens vier Stichproben) aus einer von der Kandidatin oder dem Kandidaten vorgelegten Liste von 25 Liedern aus dem EG (15 vorgegeben, 10 frei wählbar) sowie von liturgischen Weisen
    (Zeit: Orgelliteraturspiel und Gottesdienstliches Orgelspiel zusammen 45 Minuten)
  3. Klavierspiel
    Vortrag von zwei leichteren bis mittelschweren Klavierstücken aus verschiedenen Stilepochen (Schwierigkeitsgrad: zweistimmige Invention von J. S. Bach oder Schumann „Kinderszenen“); leichte Liedbegleitung vorbereitet
    (Zeit: 15 Minuten)
  4. Orgelkunde
    Kenntnis des Aufbaus und der Technik der Orgel sowie ihrer Register nach Bauart und Klang
    Grundzüge der Orgelbaugeschichte
    Stimmen von Zungenpfeifen
    (Zeit: 15 Minuten)
  5. Musiktheorie/Tonsatz
    schriftlich (zwei Stunden Klausur)
    Von den folgenden drei Aufgaben müssen zwei gelöst werden:
    Cantionalsatz zu einer gegebenen Kirchenliedweise
    Aussetzen eines leichteren Generalbasses
    Ausführung einer Gegenstimme zu einer gegebenen Kirchenliedweise
    mündlich-praktisch (Zeit: 10 Minuten)
    Spielen einfacher Kadenzen und einfacher Modulationen im Ganzton- und Quintbereich
    Kenntnis der Kirchentonarten
    Kenntnis der allgemeinen Musiklehre/Musiktheorie
  6. Gehörbildung
    schriftlich (Klausur: 45 Minuten)
    Leichte melodisch-rhythmische Musikdiktate, ein- und zweistimmig
    mündlich-praktisch (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
    Erkennen von Intervallen, Akkorden und einfachen tonalen Akkordverbindungen
    Wiedergeben eines einfachen Rhythmus
    Vomblattsingen
  7. Generalbassspiel
    Spiel nach einfachen bezifferten Vorlagen, vorbereitet (Vorbereitungszeit eine Woche) und unvorbereitet.
    (Zeit: 10 Minuten)
  8. Musikgeschichte
    Überblick über die Geschichte der Musik (Epochen, Stile, Gattungen, Aufführungspraxis) mit Schwerpunkt Kirchenmusik
    Kenntnis der wichtigsten Chor- und Orgelliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch.
    (Zeit: 20 Minuten)
  9. Theologisches Grundwissen
    Bibelkunde
    Überblick über den Inhalt der wichtigsten biblischen Bücher
    Glaubenslehre
    Grundfragen des Glaubens und der Verkündigung bis zur Gegenwart. Kenntnis aktueller ev.-luth. theologischer Positionen.
    Marksteine der Kirchengeschichte
    Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  10. Hymnologie
    Geschichte des geistlichen Liedes bis zur Gegenwart; Aufbau und Inhalt des Evangelischen Gesangbuches (EG); liturgische Weisen; Liedauswahl für Gottesdienste; ergänzende Liedsammlungen
    Singen von geistlichen Liedern und liturgischen Gesängen
    (Zeit: 15 Minuten)
  11. Liturgik und Choralkunde
    Die Formen des Gottesdienstes und die Ordnung des Kirchenjahres
    Grundbegriffe der Psalmodie
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  12. Gemeindesingen
    Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes mit einer Gruppe
    (Zeit: 10 Minuten)
  13. Zusatzfach
    Auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten kann ein zum Sachgebiet der Orgelmusik gehörendes Zusatzfach geprüft werden. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.
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Anlage 2 (zu § 2 Nummer 2) – Prüfung im Bereich Chorleitung

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Zeugnisfächer und Bewertung

  1. Chorleitung
  2. Gesang/Stimmbildung
  3. Gemeindesingen
  4. Musiktheorie/Tonsatz schriftlich und mündlich
  5. Gehörbildung schriftlich und mündlich
  6. Chorpraktisches Klavierspiel
  7. Musikgeschichte
  8. Theologisches Grundwissen
  9. Hymnologie
  10. Liturgik und Choralkunde
  11. Zusatzfach
Die Fächer 1 und 2 werden dreifach bewertet. Das Fach 3 wird zweifach bewertet. Die restlichen Fächer werden einfach bewertet.
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Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer

  1. Chorleitung
    Einsingen des Chores
    Erarbeiten und Dirigieren eines der Kandidatin bzw. dem Kandidaten gegebenen, selbstständig vorbereiteten leichteren Chorsatzes (Schwierigkeitsgrad: „Du sollst Gott, deinen Herrn" von Melchior Franck oder Mendelssohn „Auf Gott allein will hoffen ich“/Mittelsatz der Motette „Aus tiefer Not“)
    Fragen zur chorischen Stimmbildung
    Chorliteraturkunde: Kenntnis geeigneter Chorliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch
    Vorbereitungszeit: eine Woche
    (Zeit: 5 + 20 + 5 + 10 Minuten)
  2. Gesang/Stimmbildung
    Vortrag zweier verschiedenartiger Lieder
    (eines Kirchenliedes und eines leichten Kunstliedes);
    Grundbegriffe der Stimmbildung
    (Zeit: 15 Minuten)
  3. Gemeindesingen
    Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes mit einer Gruppe
    (Zeit: 10 Minuten)
  4. Musiktheorie/Tonsatz
    schriftlich (zwei Stunden Klausur)
    Von den folgenden drei Aufgaben müssen zwei gelöst werden:
    Cantionalsatz zu einer gegebenen Kirchenliedweise
    Aussetzen eines leichteren Generalbasses
    Ausführung einer Gegenstimme zu einer gegebenen Kirchenliedweise
    mündlich-praktisch (Zeit: 10 Minuten)
    Spielen einfacher Kadenzen und einfacher Modulationen im Ganzton- und Quintbereich
    Kenntnis der Kirchentonarten
    Kenntnis der allgemeinen Musiklehre/Musiktheorie
  5. Gehörbildung
    schriftlich (Klausur: 45 Minuten)
    Leichte melodisch-rhythmische Musikdiktate, ein- und zweistimmig
    mündlich-praktisch (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
    Erkennen von Intervallen, Akkorden und einfachen tonalen Akkordverbindungen
    Wiedergeben eines einfachen Rhythmus
    Vomblattsingen
  6. Chorpraktisches Klavierspiel
    Spielen eines leichteren Chorsatzes aus der Partitur, z. B. des als Chorleitungsaufgabe vorbereiteten Satzes sowie eines unvorbereiteten Cantionalsatzes
    (Vorbereitungszeit eine Woche)
    Fragen zur Partiturkunde: Kenntnis der Anordnung der Instrumente, ihrer Transposition und der verschiedenen Schlüssel
    (Zeit: 10 Minuten)
  7. Musikgeschichte
    1. Überblick über die Geschichte der Musik (Epochen, Stile, Gattungen, Aufführungspraxis) mit Schwerpunkt Kirchenmusik
    2. Kenntnis der wichtigsten Chor- und Orgelliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch.
    (Zeit: 20 Minuten)
  8. Theologisches Grundwissen
    1. Bibelkunde
      Überblick über den Inhalt der wichtigsten biblischen Bücher
    2. Glaubenslehre
      Grundfragen des Glaubens und der Verkündigung bis zur Gegenwart. Kenntnis aktueller ev.-luth. theologischer Positionen.
    3. Marksteine der Kirchengeschichte
    4. Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  9. Hymnologie
    Geschichte des geistlichen Liedes bis zur Gegenwart; Aufbau und Inhalt des Evangelischen Gesangbuches (EG); liturgische Weisen; Liedauswahl für Gottesdienste; Ergänzende Liedsammlungen
    Singen von geistlichen Liedern und liturgischen Gesängen
    (Zeit: 15 Minuten)
  10. Liturgik und Choralkunde
    Die Formen des Gottesdienstes und die Ordnung des Kirchenjahres
    Grundbegriffe der Psalmodie
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  11. Zusatzfach
    Auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten kann ein zum Sachgebiet der Chorleitung gehörendes Zusatzfach geprüft werden. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.
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Anlage 3 (zu § 2 Nummer 3) – Prüfung im Bereich Popularmusik

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Zeugnisfächer und Bewertung

  1. Hauptinstrument Gitarre
  2. Hauptinstrument Klavier
  3. Nebeninstrument Gitarre
  4. Nebeninstrument Klavier
  5. Chorleitung
  6. Singen mit einer Gruppe
  7. Musikgeschichte/Stilkunde
  8. Instrumentenkunde der Popularmusik
  9. Tonsatz schriftlich
  10. Tonsatz mündlich
  11. Gehörbildung schriftlich
  12. Gehörbildung mündlich
  13. Theologisches Grundwissen
  14. Hymnologie
  15. Liturgik
  16. Zusatzfach
Die Fächer 1, 3 und 7 werden dreifach bewertet. Die Fächer 2, 4 und 5 werden zweifach bewertet. Die restlichen Fächer werden einfach bewertet.
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Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer

  1. Hauptinstrument Gitarre
    1. Beherrschung und Anwendung mehrerer Spieltechniken in unterschiedlichen Stilarten der Popularmusik
    2. Fließendes Akkordspiel nach Akkordsymbolen; Beherrschung der Barré-Technik
    3. Eine vorbereitete Liedbegleitung aus einer Stilart der Popularmusik
      (Intro, Ending, Bassübergänge, Vorhaltakkorde, Zusatztöne, Slash-chords, Umdeutungen)
    4. Liedbegleitungen aus einer selbst aufgestellten Liste von zehn Liedern des Evangelischen Gesangbuchs in unterschiedlichen Stilarten im eigenen Begleitsatz oder nach Vorlage
    5. Solospiel: Vortrag eines mittelschweren Stückes aus einer Stilart der Popularmusik
    (Zeit: 30 Minuten)
  2. Hauptinstrument Klavier
    1. Beherrschung und Anwendung verschiedener Stilarten der Popularmusik
    2. Fließendes Akkordspiel nach Akkordsymbolen
    3. Eine vorbereitete Liedbegleitung aus einer Stilart der Popularmusik
      (Intro, Ending, Bassübergänge, Vorhaltakkorde, Zusatztöne, Slash-chords, Umdeutungen)
    4. Liedbegleitungen aus einer selbst aufgestellten Liste von zehn Liedern aus dem Bereich christlicher Popularmusik
    5. Solospiel: Vortrag eines mittelschweren Stückes aus einer Stilart der Popularmusik
    (Zeit: 30 Minuten)
  3. Nebeninstrument Gitarre
    1. Beherrschung und Anwendung von mehreren unterschiedlichen Strumming- und Picking-Patterns
    2. Beherrschung und Anwendung von Griffbildern folgender Akkorde (jeweils auch mit Sept): C, D, E, G, A, Em, Am, Dm sowie B7 (= H7)
    3. Anwenden des Barré-Spiels auf Basis der Griffbilder E, Em, A und Am
    4. Vorbereitete Begleitung von drei Liedern aus unterschiedlichen Stilbereichen der Popularmusik
    (Zeit: bis zu 15 Minuten)
  4. Nebeninstrument Klavier
    1. Auffinden von Akkorden nach Akkordsymbolen in allen Tonarten
    2. Beherrschung und Anwendung von Harmonien in Dur und Moll im Bereich der Kadenzen bis zu zwei Vorzeichen mit drei stilistisch verschiedenen Begleitpatterns
    3. Vorbereitete Begleitung eines Liedes aus einem Stilbereich der Popularmusik
    4. Spiel eines leichten Solostückes aus Klassik oder Popularmusik
    (Zeit: bis zu 15 Minuten)
  5. Chorleitung
    1. Probenarbeit an einem Chorstück aus einem Stilbereich der Popularmusik: Die Kandidatin oder der Kandidat wählt aus einer von der Prüfungskommission eine Woche vor der Prüfung zur Verfügung gestellten Auswahl ein Stück für die Prüfung aus
    2. Vermittlung eines selbst gewählten thematischen Bereiches der Chorischen Stimmbildung durch eine bis zwei Übungen
    (Zeit: 20 Minuten)
  6. Singen mit einer Gruppe
    Musikalische und textliche Vermittlung eines gemeindetauglichen Liedes aus einem Stilbereich der Popularmusik mit Instrumentalbegleitung auf dem Haupt- oder Nebeninstrument
    (Zeit: 10 Minuten)
  7. Musikgeschichte/Stilkunde
    1. Überblick über die Geschichte der Kirchenmusik
    2. Kenntnis der Geschichte von Blues, Gospel, Folk, Jazz, Rock, Latin und Pop und deren Hauptvertreter
    3. Überblick über die Stilentwicklungen innerhalb der Popularmusik
    4. Erkennen von Hörbeispielen und stilistische Zuordnung
      (Zeit: 20 Minuten)
    5. Referat mit Niederschrift über ein spezifisches Thema der Geschichte der Popularmusik
  8. Instrumentenkunde der Popularmusik
    1. Kenntnis der gebräuchlichsten Instrumente: Schlagzeug, Percussion, Gitarren, Keyboards, Blasinstrumente und deren Notation
    2. Kenntnis der tontechnischen Grundlagen: Equipment einer klassischen Popformation und Mikrofonierung
    3. Kenntnis der MIDI- und Computertechnik für Musikanwendungen
    (Zeit: 20 Minuten)
  9. Tonsatz schriftlich
    Bearbeitung eines von zwei in Melodie und Text vorgegebenen Liedern als
    • Bandpattern
    • Leadsheet
    • vierstimmiger Vokalsatz
    Das Lied kann von Aufgabe zu Aufgabe gewechselt werden.
    (Zeit: 2,5 Stunden)
  10. Tonsatz mündlich
    • Aufgaben aus den Bereichen
    • Akkordumdeutung
    • Akkordsymbolschrift
    • Modulation
    • Harmonisation
    (Zeit: 10 Minuten)
  11. Gehörbildung schriftlich
    Musikdiktate aus den Bereichen Melodik, Rhythmik und Harmonik
    (Zeit: 45 Minuten)
  12. Gehörbildung mündlich
    Erkennen von Intervallen, Akkorden und einfachen tonalen Akkordverbindungen, Vomblattsingen, Ansingen von Akkorden nach Stimmgabel
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  13. Theologisches Grundwissen
    1. Bibelkunde: Überblick über den Inhalt der wichtigsten biblischen Bücher
    2. Glaubenslehre: Grundfragen des Glaubens und der Verkündung bis zur Gegenwart
    3. Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  14. Hymnologie
    1. Vertrautheit mit dem Evangelischen Gesangbuch, insbesondere mit dem Neuen Geistlichen Lied
    2. Vertrautheit mit weiteren Liedveröffentlichungen zur Christlichen Popularmusik (Gospel, Neues Geistliches Lied, etc.)
    3. Überblick über Formen popularmusikalischer Gemeindelieder
    4. Kenntnis der Geschichte Christlicher Popularmusik
      (Zeit: 30 Minuten)
    5. Liedbetrachtung eines popularmusikalischen Gemeindeliedes in Form einer Hausarbeit
  15. Liturgik
    Formen des Gottesdienstes und Ordnung des Kirchenjahres
    (Zeit: bis zu 15 Minuten)
  16. Zusatzfach
    Auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten kann ein zum Sachgebiet der Popularmusik gehörendes Zusatzfach geprüft werden. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.
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Anlage 4 (zu § 2 Nummer 4) – Prüfung im Bereich Bläserchorleitung

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Zeugnisfächer und Bewertung

  1. Bläserchorleitung
  2. Instrumentalspiel/Blechblasinstrument
  3. Instrumentenkunde
  4. Literaturkunde
  5. Gemeindesingen
  6. Musikgeschichte
  7. Musiktheorie/Tonsatz
    1. mündlich
    2. schriftlich
  8. Gehörbildung
    1. mündlich
    2. schriftlich
  9. Partiturspiel
  10. Theologisches Grundwissen
  11. Hymnologie
  12. Liturgik
  13. Grundlagen der Bläserausbildung
  14. Zusatzfach
Das Fach 1 wird dreifach bewertet. Die Fächer 2 und 5 werden zweifach bewertet. Die restlichen Fächer werden einfach bewertet.
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Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer

  1. Bläserchorleitung
    1. Einblasen des Chores
    2. Erarbeiten einer Chorbearbeitung oder eines freien Bläsermusik
      (Vorbereitungszeit: eine Woche)
    3. Dirigieren eines dem Chor bekannten, vierstimmigen, polyphonen Satzes
      (Vorbereitungszeit: eine Woche)
    4. Vorlage einer vom Fachlehrer bestätigten Liste von drei Werken, die während der Ausbildung erarbeitet und in Anwesenheit der Lehrkraft mit einem Bläserchor einstudiert wurden
    5. Vorlage eines schriftlichen Probenplans für das Prüfungsstück
    6. Kenntnis der methodischen Wege zur Einstudierung eines Satzes und für die Schulung, Ziele und Inhalte des Einblasens
    (Zeit: 30 Minuten)
  2. Instrumentalspiel/Blechblasinstrument
    1. Vortrag zweier verschiedenartiger für das Instrument geeigneten Solowerke eigener Wahl in mittlerer Schwierigkeit
    2. Spiel einer Etüde oder technischer Übungen
    3. Vomblattspiel
      - einer Choralmelodie und einer Begleitstimme aus der Posaunenchorliteratur im Violin- und Bassschlüssel
      - Tonleiterblasen (Dur und Moll drei Kreuze bis fünf b-Zeichen auf gegebenen Rhythmus)
    (Zeit: 15 Minuten)
  3. Instrumentenkunde
    1. Kenntnis von Bau, Funktion und
    2. Notation von Blechblasinstrumenten
    3. Instrumentenpflege
    (Zeit: 10 Minuten)
  4. Literaturkunde
    Kenntnis der wichtigsten Bläserliteratur und -sammlungen
    (Zeit: 10 Minuten)
  5. Gemeindesingen
    Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes mit einer Gruppe, der das Lied unbekannt ist
    (Zeit: 10 Minuten)
  6. Musikgeschichte
    1. Überblick über die Geschichte der Musik (Epochen, Stile, Gattungen, Aufführungspraxis) mit Schwerpunkt Kirchenmusik;
    2. Kenntnis der wichtigsten Posaunenchorliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch.
    3. Kenntnis der Geschichte der Posaunenchöre
    (Zeit: 10 Minuten)
  7. Musiktheorie/Tonsatz
    1. schriftlich
      Von den folgenden drei Aufgaben müssen zwei gelöst werden:
      - Cantionalsatz zu einer gegebenen Kirchenliedweise
      - Aussetzen eines leichteren Generalbasses
      - Ausführung einer Gegenstimme zu einer gegebenen Kirchenliedweise
      (Zeit: zwei Stunden Klausur)
    2. mündlich-praktisch
      Kenntnis der allgemeinen Harmonielehre
      Analyse von Kadenzverläufen und Modulationen
      Kenntnis der Kirchentonarten
      (Zeit: bis zu 10 Minuten)
  8. Gehörbildung
    1. schriftlich (Zeit: 45 Minuten Klausur )
      Leichte melodisch-rhythmische Musikdiktate, ein- und zweistimmig
      Niederschrift einer kurzen Akkordfolge (in Akkordsymbolen, Stufen- und Funktionsbezeichnungen)
    2. mündlich-praktisch
      Erkennen von Intervallen, Akkorden, Wiedergabe eines gegebenen Rhythmus
      Vom-Blatt-Singen.
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  9. Partiturspiel (vorbereitet):
    Spiel eines zwei- bis dreistimmigen polyphonen und eines homophonen vierstimmigen Satzes; Nichtklavierspieler sollen gleichzeitig zwei Stimmen aus einem einfachen vierstimmigen Satz auf einem Tasteninstrument spielen.
    (Zeit: bis zu 10 Minuten)
  10. Theologisches Grundwissen
    1. Bibelkunde
      Überblick über den Inhalt der wichtigsten biblischen Bücher
    2. Glaubenslehre
      Grundfragen des Glaubens und der Verkündigung bis zur Gegenwart; Kenntnis aktueller ev.-luth. theologischer Positionen
    3. Marksteine der Kirchengeschichte
    4. Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen
    (Zeit: 10 Minuten)
  11. Hymnologie
    Geschichte des geistlichen Liedes bis zur Gegenwart; Aufbau und Inhalt des EG; liturgische Weisen; Liedauswahl für Gottesdienste; ergänzende Liedsammlungen; Singen von geistlichen Liedern und liturgischen Gesängen.
    (Zeit: 15 Minuten)
  12. Liturgik
    Die Formen des Gottesdienstes und die Ordnung des Kirchenjahres.
    (Zeit: 10 Minuten)
  13. Grundlagen der Bläserausbildung
    Vermittlung von Atem- und Ansatztechnik. Kenntnis der wichtigsten Unterrichtsliteratur.
    (Zeit: 10 Minuten)
  14. Zusatzfach
    Auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten kann ein zum Sachgebiet der Bläserchorleitung gehörendes Zusatzfach geprüft werden. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.
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Anlage 5 (zu § 2 Nummer 5) – Prüfung im Bereich Kinderchorleitung

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Zeugnisfächer und Bewertung

  1. Kinderchorleitung (einschließlich Stimmbildung)
  2. Singen und Sprechen (einschließlich liturgisches Singen)
  3. Kinderchorpraktisches Instrumentalspiel (Klavier, Gitarre o. a.)
  4. Kinderchorliteraturkunde
  5. Theorie und Praxis der Kinderchorarbeit
  6. Gemeindesingen
  7. Gehörbildung schriftlich und mündlich-praktisch
  8. Musikgeschichte
  9. Theologisches Grundwissen
  10. Hymnologie
  11. Liturgik und Choralkunde
  12. Zusatzfach
Die Fächer 1 und 2 werden dreifach bewertet. Die Fächer 3, 5 und 6 werden zweifach bewertet. Die restlichen Fächer werden einfach bewertet.
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Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer

  1. Kinderchorleitung (einschließlich Stimmbildung)
    1. Fachgerechtes Einsingen und Probenarbeit mit einer Kinderchorgruppe: Erarbeiten und Dirigieren eines Singspiel-Satzes oder eines mehrstimmigen Liedes und eines Bewegungsliedes. Vorbereitungszeit: eine Woche.
    2. Fragen zu Besonderheiten der Kinderstimmbildung.
    (Zeit: 10 + 20 + 5 Min.)
  2. Singen und Sprechen (einschl. liturgisches Singen)
    1. Begleiteter Vortrag zweier verschiedenartiger Stücke (Kunstlied, geistliches Konzert, Arie, anspruchsvolles Kinderchorlied o. ä.) aus verschiedenen Epochen.
    2. Unbegleiteter Vortrag eines Kirchenliedes und liturgischer Stücke.
    3. Vortrag eines Sprechtextes/liturgischen Textes.
    (Zeit: 15 Min.)
  3. Kinderchorpraktisches Instrumentalspiel (Klavier, Gitarre o. a.)
    1. Darstellen oder Begleiten eines leichteren Singspiel- oder Musicalsatzes aus der Partitur, z. B. des als Chorleitungsaufgabe vorbereiteten Satzes. Vorbereitungszeit eine Woche. Im Vordergrund steht die harmonische und rhythmische Hilfestellung.
    2. Fragen zur Partiturkunde: Kenntnis der Anordnung der Instrumente, ihrer Transposition und der verschiedenen Schlüssel.
    3. Grundkenntnisse im Instrumentarium der musikalischen Früherziehung.
    (Zeit: 5 Min.)
  4. Kinderchorliteraturkunde
    1. Kenntnis wichtiger Kinderchorliteratur, insbesondere für den gottesdienstlichen Gebrauch.
    2. Kindgerechte Einbettung eines Stückes in einen liturgischen Bezug des Gottesdienstes
    (Zeit: mündlich 10 Min. oder schriftlich 30 Min.)
  5. Theorie und Praxis der Kinderchorarbeit
    1. Grundzüge der Entwicklungspsychologie und der Pädagogik.
    2. Kenntnis der Entwicklungsschritte zum Erlernen von musikalischen Kompetenzen vom Kleinkind bis zum Jugendalter.
    3. Kenntnis entsprechender Literatur.
    4. Fragen zu Organisation und Elternarbeit.
    5. Konzeption und Planung von szenischen Aufführungen.
    6. Rechtsverhältnisse.
    (Zeit: mündlich 15 Min. oder schriftlich 30 Min.)
  6. Gemeindesingen
    Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes mit einer Gruppe
    (Zeit: 10 Minuten)
  7. Gehörbildung
    1. schriftlich (Klausur: 45 Minuten)
      leichte melodisch-rhythmische Musikdiktate, ein- und zweistimmig
    2. mündlich-praktisch (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
      Erkennen von Intervallen, Akkorden und einfachen tonalen Akkordverbindungen
      Wiedergeben eines einfachen Rhythmus
      Vomblattsingen
  8. Musikgeschichte
    1. Überblick über die Geschichte der Musik (Epochen, Stile, Gattungen, Aufführungspraxis) mit Schwerpunkt Kirchenmusik
    2. Kenntnis der wichtigsten Chor- und Orgelliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch.
    (Zeit: 20 Minuten)
  9. Theologisches Grundwissen
    1. Bibelkunde, Überblick über den Inhalt der wichtigsten biblischen Bücher
    2. Glaubenslehre
      Grundfragen des Glaubens und der Verkündigung bis zur Gegenwart. Kenntnis aktueller ev.-luth. theologischer Positionen.
    3. Marksteine der Kirchengeschichte
    4. Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  10. Hymnologie
    1. Geschichte des geistlichen Liedes bis zur Gegenwart; Aufbau und Inhalt des Evangelischen Gesangbuches (EG); liturgische Weisen; Liedauswahl für Gottesdienste; ergänzende Liedsammlungen
    2. Singen von geistlichen Liedern und liturgischen Gesängen
    (Zeit: 15 Minuten)
  11. Liturgik und Choralkunde
    1. Die Formen des Gottesdienstes und die Ordnung des Kirchenjahres
    2. Grundbegriffe der Psalmodie
    (Zeit: 10 bis 15 Minuten)
  12. Zusatzfach
    Auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten kann ein zum Sachgebiet der Kinderchorleitung gehörendes Zusatzfach geprüft werden. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Rechtsverordnung trat am 1. März 2021 in Kraft.