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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Kirchengesetz
zu dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Süd-Ohio Synode,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika,
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 1. Juni 2021

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
( 2 ) Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.
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Das vorstehende, von der Landessynode am 24. April 2021 beschlossene Kirchengesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, 1. Juni 2021
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: NK 1586-6 – M Ch/R Bt
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Partnerschaftsvertrag
zwischen der Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika,
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Die Süd-Ohio Synode, vertreten durch die Kirchenleitung, und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, vertreten durch die Kirchenleitung, schließen den folgenden Vertrag:
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Präambel

Lasset uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus.
Epheser 4,15
Im Wissen um die Gemeinschaft innerhalb der lutherischen Weltfamilie und mit Freude und Dankbarkeit gegen Gott für alle bereichernden Erfahrungen innerhalb der Partnerbeziehung in den zurückliegenden Jahren erklären die Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ihre Bereitschaft, weiter partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Dabei unterstreichen beide Kirchen in der von gegenseitigem Vertrauen und Respekt getragenen Partnerschaft positive Aspekte von Globalisierung und tragen durch mannigfache Freundschaften zu einem besseren gegenseitigen Verstehen bei.
Beide Kirchen sind bestrebt, offen zu sein für die Führung des Heiligen Geistes, damit sie durch neues Verständnis und neue Einsichten bereichert werden.
Miteinander beten beide Kirchen, dass die Partnerschaft wächst und dass die gemeinsame Sendung und der Dienst in Gottes Mission sowohl beharrlich als auch fruchtbar sein mögen.
Ehre sei Gott!
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§ 1
Partnerschaft

( 1 ) In Christus verbunden haben die Süd-Ohio Synode und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Anteil an Leben und Sendung ihrer Kirchen durch gegenseitiges Verstehen, voneinander Lernen, theologisches Gespräch, Gebete, Besuche und Austausch von Mitarbeitenden. In dieser Beziehung sind beide Seiten als Schwestern und Brüder in der einen heiligen christlichen und apostolischen Kirche Gebende und Nehmende.
( 2 ) Konkrete Ausdrucksformen findet diese Partnerschaft durch Austausch vor allem im Bereich der Gemeinden, aber auch in Ausbildungsfragen, in der Jugendarbeit, in diakonischen Aktivitäten und bei der Wahrnehmung der sozialen und ökologischen Verantwortung in der Welt.
( 3 ) Die gemeinsame Bearbeitung von aktuellen Themen und ihre Diskussion auf dem Hintergrund der Theologie und im Lichte eigener Erfahrungen sind Anliegen, die beide Kirche sowohl herausfordern als auch stärken.
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§ 2
Komitees

Auf beiden Seiten wurden Komitees eingerichtet, in denen die jeweiligen Partnergemeinden vertreten sind. Die Komitees koordinieren die Partnerschaft in Abstimmung mit der Kirchenleitung. Die Bischöfe und Bischöfinnen beider Kirchen betrachten es als ihre Aufgabe, dass diese Partnerschaft in verschiedenen Bereichen der Kirchen verankert ist.
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§ 3
Evaluation

Ziele und Erfahrungen der Partnerschaft sowie dieser Vertrag sollen regelmäßig, in Abständen von fünf Jahren, evaluiert werden.
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§ 4
Bekanntmachung, Inkrafttreten

Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Synoden der vertragsschließenden Kirchen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird im jeweiligen kirchlichen Amtsblatt beider Kirchen bekannt gemacht. Der Vertrag wird in englischer und deutscher Sprache verfasst und ausgetauscht. Der vorstehende Vertrag wird in zwei Urschriften ausgefertigt.

Berichtigung
der C-Kirchenmusikprüfungsverordnung

Vom 5. August 2021

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Die C-Kirchenmusikprüfungsverordnung vom 25. Januar 2021 (KABl. S. 80) ist wie folgt zu berichtigen:
  1. Anlage 1 (zu § 2 Nummer 1) – Prüfung im Bereich Orgel ist im Textteil „Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer“ wie folgt zu ändern:
    1. Nach Nummer 11 ist folgende Nummer 12 einzufügen:
      „12. Gemeindesingen
      Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes mit einer Gruppe
      (Zeit: 10 Minuten)“
    2. Die bisherige Nummer 12 wird Nummer 13.
  2. In Anlage 3 (zu § 2 Nummer 3) – Prüfung im Bereich Popularmusik ist im Textteil „Zeugnisfächer und Bewertung“ in Satz 1 die Angabe „b)“ zu streichen.
Kiel, 5. August 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Emersleben
Az.: 3623-03 – T Em

II. Bekanntmachungen

Finanzsatzung
des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Plön-Segeberg

Vom 4. August 2021

Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Plön-Segeberg hat am 12. Juni 2021 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung in Verbindung mit Teil 5 § 9 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234) – Finanzgesetz –, das zuletzt durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 16. März 2021 (KABl. S. 146,190) geändert worden ist, die folgende Finanzsatzung beschlossen:
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§ 1
Aufgabe der Finanzsatzung

( 1 ) Der Kirchenkreis erhält nach Maßgabe des Teils 5 Einführungsgesetz vom 7. Januar 2012 (Finanzgesetz) in der jeweils geltenden Fassung zur Erfüllung seiner verfassungsgemäßen Aufgaben in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis Schlüsselzuweisungen.
( 2 ) Diese Finanzsatzung regelt die Grundlagen der Haushaltswirtschaft des Kirchenkreises, die Verteilung der Schlüsselzuweisungen und anderer Mittel sowie die Zweckbindung kirchlicher Mittel.
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§ 2
Finanzplanung

( 1 ) Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In der Finanzplanung sind Art und Höhe des voraussichtlich benötigten Ressourcenbedarfs sowie eine Prioritätenplanung der Investitionen einschließlich deren Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Erstes Finanzplanungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Die Finanzplanung ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Sie wird vom Finanzausschuss und Kirchenkreisrat beraten.
( 2 ) Die Finanzplanung enthält für die Finanzblöcke nach § 4 dieser Satzung die vorgesehenen Ausgaben, wobei jeweils nur die Gesamtansätze festzulegen sind. Grundlage der Planung ist die abschätzbare Einnahmeentwicklung, insbesondere die zu erwartenden Kirchensteuereinnahmen. Die Finanzplanung ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
( 3 ) Die Errichtung, Aufhebung oder Änderung der Pfarrstellen des Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden sind in einer fünfjährigen Pfarrstellenstrukturplanung darzustellen, die gemäß Absatz 1 fortzuschreiben ist. Für jede einzelne Pfarrstelle ist darzustellen,
  1. ob und in welchem Jahr der Planungsperiode sie errichtet, aufgehoben oder geändert werden soll,
  2. ihr jeweiliger Aufgabenbereich,
  3. der für sie jeweils erforderliche Dienstumfang.
Der Pfarrstellenstrukturplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
( 4 ) Der Haushaltplan mit seinen Anlagen und der Stellenplan sind der Kirchenkreissynode zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsbeschlusses für das nächste Haushaltsjahr vorzulegen.
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§ 3
Finanzverteilung

( 1 ) Der dem Kirchenkreis entsprechend der Schlüsselzuweisung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Finanzgesetz verbleibende Anteil an den Einnahmen der Landeskirche bildet die Verteilmasse und dient der Aufgabenerfüllung der Kirchengemeinden (Gemeindeanteil), des Kirchenkreises (Kirchenkreisanteil) und zur Finanzierung der durch Kirchengesetz, Satzung oder dem jeweiligen Haushaltsbeschluss definierten Gemeinschaftsaufgaben (Gemeinschaftsanteil).
( 2 ) Zur Verteilmasse gehören weiterhin die Erträgnisse aus dem Pfarrvermögen und weitere Finanzmittel des Kirchenkreises, die durch Haushaltsbeschluss der Kirchenkreissynode festgelegt werden.
( 3 ) Die Erträgnisse aus dem Pfarrvermögen der Kirchengemeinden sind zweckgebunden zur Mitfinanzierung der Pfarrbesoldung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) an den Kirchenkreis abzuführen. Dabei behalten die Kirchengemeinden einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von fünf Prozent der laufenden Erträge ein.
( 4 ) Aus der Verteilmasse werden durch Haushaltsbeschluss der Kirchenkreissynode Anteile für den Gemeindeanteil, den Kirchenkreisanteil und den Gemeinschaftsanteil für das jeweilige Haushaltsjahr gebildet.
( 5 ) Die Höhe des Gemeindeanteils beträgt 83,3 Prozent und die des Kirchenkreisanteils 16,7 Prozent nach Abzug des Gemeinschaftsanteils einschließlich Zuführungen bzw. Entnahmen der gemeinsamen Rücklagen (§ 6 Absatz 1). Ergibt sich als Jahresergebnis aus der Verteilmasse gegenüber den Planansätzen unter Berücksichtigung der übrigen Erträge und Aufwendungen im Gemeinschaftsanteil ein Fehlbetrag, ist dieser aus der gemeinsamen Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Ein sich ergebender Überschuss ist der Kirchenkreissynode zeitnah zur Entscheidung über die Verwendung vorzulegen. Die Verwendung ist im auf die Entstehung folgenden Haushaltsjahr zu buchen.
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§ 4
Gemeindeanteil, Kirchenkreisanteil und Gemeinschaftsanteil

( 1 ) Der Gemeindeanteil besteht aus:
  1. den Gemeindezuweisungen zur Finanzierung der kirchengemeindlichen Aufgabenerfüllung; eine Anrechnung von Erträgnissen findet nicht statt,
  2. Ausgleichszahlungen nach § 13 Absatz 3 Finanzgesetz (§ 5 Absatz 1).
( 2 ) Der Kirchenkreisanteil besteht aus:
  1. Mitteln an die Dienste und Werke des Kirchenkreises (mindestens 10 Prozent der Schlüsselzuweisung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Finanzgesetz),
  2. Mitteln für die Leitungsorgane und Gremien des Kirchenkreises.
( 3 ) Der Gemeinschaftsanteil besteht aus:
  1. der Deckungsumlage nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 Finanzgesetz für die Pastorinnen und Pastoren des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden, einschließlich der vom Kirchenkreis an die Landeskirche abzuführenden Beiträge zur Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen der Pastorinnen und Pastoren und der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten,
  2. Mitteln zur Finanzierung der Kirchenkreisverwaltung,
  3. Mitteln zur Finanzierung der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises,
  4. der Rücklagenbildung (§ 6),
  5. Zuweisungen für besondere Bauvorhaben im Kirchenkreis; hierzu gehören kirchengemeindliche Bauvorhaben, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kirchengemeinde übersteigen,
  6. Mitteln für Gemeinschaftsprojekte nach näherer Bestimmung durch Haushaltsbeschluss; die entsprechenden Regelungen im Haushaltsbeschluss bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Kirchenkreissynode.
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§ 5
Verteilungsmaßstab

( 1 ) Grundlage für die Verteilung der Zuweisung an die Kirchengemeinden ist die Gemeindegliederzahl je Kirchengemeinde. Der Stichtag richtet sich nach dem Stichtag, der im landeskirchlichen Haushalt festgelegt ist. Kirchengemeinden mit weniger als 2000 Gemeindegliedern erhalten einen Grundbetrag in Höhe von 5000 Euro, der vor der Ermittlung des Zuweisungsbetrages je Gemeindeglied im Gemeindeanteil in Ansatz gebracht wird. § 12 Absatz 2 Satz 2 Finanzgesetz ist zu beachten (vierzig von Hundert des Gemeindeanteils nicht überschreiten).
( 2 ) Bei der Berechnung der Gemeindegliederzahl nach Absatz 1 werden die Umgemeindungen derart mitberücksichtigt, als würden die zugemeindeten Gemeindeglieder im Kirchengemeindegebiet wohnen und die weggemeindeten Gemeindeglieder aus dem Kirchengemeindegebiet fortgezogen sein.
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§ 6
Gemeinsame Rücklagen

( 1 ) Die aus dem Gemeinschaftsanteil zu bildenden gemeinsamen Rücklagen für die Kirchengemeinden und den Kirchenkreis sind:
  1. die gemeinsame Ausgleichsrücklage,
  2. die Baurücklage.
( 2 ) Die gemeinsame Ausgleichsrücklage soll zu Beginn des Haushaltsjahres einen Bestand von mindestens 35 Prozent des Mittelwertes der Kirchensteuerzuweisungen der letzten drei Jahre (Steuerzuweisung ohne Clearing) ausweisen.
( 3 ) Die Baurücklage soll zu Beginn des Haushaltsjahres einen Bestand von mindestens 20 Prozent des Mittelwertes der Kirchensteuerzuweisungen der letzten drei Jahre (Steuerzuweisung ohne Clearing) ausweisen. Das Nähere über die Vergabe der Mittel regelt die jeweilige Richtlinie, die der Kirchenkreisrat im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss aufgrund dieser Satzung erlässt.
( 4 ) Weitere gemeinsame Rücklagen können gebildet werden. Die entsprechenden Regelungen im Haushaltsbeschluss bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Kirchenkreissynode. Das Nähere über die Vergabe der Mittel regelt die jeweilige Richtlinie, die der Kirchenkreisrat im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss aufgrund dieser Satzung erlässt.
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§ 7
Rücklagen des Kirchenkreises

( 1 ) Der Kirchenkreis bildet eine allgemeine Ausgleichsrücklage Kirchenkreis.
( 2 ) Weitere Rücklagen können gebildet werden.
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§ 8
Verwaltungskostenanteile

( 1 ) Die Mittel für die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte, die als Pflichtleistungen nach § 2 Absatz 2 Kirchenkreisverwaltungsgesetz vom 15. November 2016 (KABl. S. 399) in der jeweils geltenden Fassung der Kirchenkreisverwaltung zugewiesen sind, werden im Gemeinschaftsanteil veranschlagt.
( 2 ) Für die Durchführung von Leistungen, die sich nicht aus dem Pflichtleistungskatalog des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes ergeben (freiwillige Leistungen) und die der Kirchenkreisverwaltung zur Erledigung übertragen werden, sind Entgelte zu erheben. Die Entgeltforderung entsteht mit der Leistungserbringung und ist mit der Rechnungstellung fällig.
( 3 ) Werden der Kirchenkreis, seine Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie ihre Dienste und Werke im refinanzierten Bereich tätig, müssen sie für diese Bereiche über Entgeltzahlungen für die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte zu den Kosten der Kirchenkreisverwaltung herangezogen werden. Die Entgeltforderung ist mit der Rechnungsstellung fällig. Diese Bereiche werden im Haushaltsbeschluss festgelegt.
( 4 ) Werden der Kirchenkreis, seine Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie ihre Dienste und Werke im refinanzierten Bereich tätig, müssen sie für diese Bereiche über Entgeltzahlungen zu den Kosten der gemeinsamen Mitarbeitervertretung und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Mitarbeiterkonventes herangezogen werden. Diese Bereiche werden im Haushaltsbeschluss festgelegt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt durch eine Umlage. Der Maßstab für die Umlage ist die Anzahl der gegen Entgelt beschäftigten Mitarbeitenden gemäß dem jeweils gültigen Haushaltsbeschluss.
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§ 9
Rechtsweg

( 1 ) Die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände können gegen Entscheidungen auf der Grundlage dieser Satzung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Beschwerde beim Kirchenkreisrat einlegen.
( 2 ) Der Kirchenkreisrat kann die Stellungnahme des Finanzausschusses der Kirchenkreissynode einholen und hat innerhalb von drei Monaten über die Beschwerde zu entscheiden. Den Beschwerdeführern soll die Gelegenheit zu weiteren Stellungnahmen gegeben werden.
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§ 10
Änderungen der Finanzsatzung

Änderungen dieser Finanzsatzung dürfen nur mit der Zustimmung von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Kirchenkreissynode beschlossen werden.
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§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig treten Abschnitt 2 (Finanzsatzung) und Abschnitt 3 (Schlussbestimmungen) der Kirchenkreis- und Finanzsatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Plön-Segeberg vom 15. November 2014 (KABl. 2015 S. 180) außer Kraft.
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Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 3. August 2021 (Az.: 10.8 Kkr. Plön-Segeberg – R Lw) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Bad Segeberg, 4. August 2021
Propst Dr. Daniel Havemann
Dr. Christian M. Schröder
(L. S.)
Vorsitzender Kirchenkreisrat
des Kirchenkreises Plön-Segeberg
Mitglied Kirchenkreisrat
des Kirchenkreises Plön-Segeberg
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Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 5. August 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Lenschow
Az.: 10.8 Kkr. Plön-Segeberg – R Lw

Berufungen, Beauftragungen, Bestellungen

Bestellung zum landeskirchlichen Koordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit Wirkung vom 1. August 2021 wurde
Herr Hinnerk Karez
zum Koordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem Präventionskonzept zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für die Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland bestellt. Er ist gleichzeitig die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit der Landeskirche.
Herr Karez ist wie folgt zu erreichen: Tel.: 0431 9797 728, E-Mail: hinnerk.karez@lka.nordkirche.de.
Kiel, 4. August 2021
Landeskirchenamt
Möller
Az.: 691.1.03 – B Mö

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin
ist am 31. Mai 2021 durch die Kirchenkreisverwaltung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg genehmigt worden.
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Kiel, 9. August 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Alt Käbelich-Warlin – R Be
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Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Leck
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Nordfriesland genehmigt worden.
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Kiel, 12. August 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Leck – R Bal

Pfarrstellenänderungen

Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ballwitz, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. August 2021 in die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, umgewandelt;
Az.: 20 Ballwitz – P Ah (P Kü)/P Ha
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. St. Johanneskirchengemeinde Burg Stargard, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. August 2021 in die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, umgewandelt.
Az.: 20 St. Johannes Burg Stargard – P Ah (P Kü)/P Ha
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Der Stellenumfang der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wulkenzin-Breesen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. August 2021 von 100 Prozent auf 75 Prozent reduziert.
Az.: 20 Wulkenzin-Breesen – P Ah (P Kü)/P Ha

Pfarrstellenaufhebungen

Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jacobi Schwabstedt, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, wird mit Wirkung vom 1. August 2021 aufgehoben.
Az.: 20 St. Jacobi Schwabstedt (2) – P Hl/P Ha
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Die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Schulseelsorge in Neubrandenburg wird mit Wirkung vom 1. Februar 2022 aufgehoben.
Az.: 20 Kkr. Mecklenburg Schulpfarrstelle Neubrandenburg – P Ah (P Kü)/P Ha
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Die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Seelsorge in Alten- und Pflegeeinrichtungen in Neubrandenburg wird mit Wirkung vom 1. August 2021 aufgehoben.
Az.: 20 Kkr. Mecklenburg Alteneinrichtungen Neubrandenburg – P Ah (P Kü)/P Ha
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Teschendorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. August 2021 aufgehoben.
Az.: 20 Teschendorf – P Ah (P Kü)/P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

In den verbundenen Ev. Kirchengemeinden Ferdinandshof und Rothemühl, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, Propstei Pasewalk, ist nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand zum 1. Oktober 2021 die Pfarrstelle (100 Prozent) neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl der Kirchengemeinderäte.
Wer hat Lust zu uns auf's Land, mit viel Freiheit in der Natur, zu kommen?
Der ist in unseren Kirchengemeinden herzlich willkommen. Der Pfarrbereich liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Amt Torgelow/Ferdinandshof und umfasst neben der Gemeinde Ferdinandshof mit ihren ca. 2300 Einwohnern weitere 14 Dörfer mit sieben Kirchen und zwei Friedhofsbereichen. Im Pfarrbereich leben ca. 800 Gemeindeglieder.
Wer zu uns kommt, findet eine große und schöne Wohnung im Pfarrhaus Ferdinandshof vor, mit einem großzügigen Pfarrgarten.
In der Gemeinde Ferdinandshof befinden sich eine Grundschule, eine regionale Schule mit einer Bläserklasse („Brassband“), eine Förderschule sowie ein Kindergarten. Das nächste Gymnasium befindet sich in 15 Kilometer Entfernung in Ueckermünde. Ferdinandshof verfügt über eine allgemeine Arztpraxis, zwei Zahnärzte, eine Apotheke sowie Einkaufsmöglichkeiten und eine Poststelle. Mehrere Sport- und andere Vereine und die regionale Stützpunktfeuerwehr sorgen für den notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ferdinandshof liegt an der B 109; Pasewalk ist in etwa 30 Minuten, Greifswald in etwa 70 Minuten und Neubrandenburg in etwa 60 Minuten erreichbar. Ferdinandshof ist Haltestelle des RE 3 Berlin – Stralsund und Verknüpfungspunkt der regionalen Buslinien.
Wir möchten eine lebensnahe, zuversichtliche und kontaktfreudige Person mit einer klaren Predigtsprache und Liebe zu den Menschen auf dem Land bei uns herzlich begrüßen.
Neben Gottesdiensten warten auf die Pastorin, den Pastor Amtshandlungen, Seelsorge und Konfirmationsunterricht. In Ferdinandshof und Rothemühl warten Kinder im Grundschulalter auf die einmal wöchentlich stattfindende Christenlehre. Weiterhin gibt es einen Bibelkreis, einen Frauenkreis und viele Menschen, denen ein Besuch wichtig ist. Wir sind offen für frische Ideen und Formate.
Wünschenswert sind auch folgende Eigenschaften: Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Gelassenheit, um auch gern mal ein Bauherr zu sein und lebensnah im Gottesdienst zu predigen und zu verkündigen.
Auch das Musizieren ist gern gesehen, es warten schon einige gute Stimmen.
Zur Dienstgemeinschaft gehören eine Gemeindepädagogin (z. Zt. nicht besetzt), eine Gemeindesekretärin und Pfarramtsassistentin, zwei Friedhofsangestellte sowie zwei Gemeindearbeiter. Darüber hinaus wirken in beiden Kirchengemeinden z. Zt. sieben Kirchenälteste und weitere Ehrenamtliche mit, die in vielfältiger Weise mit Küsterdiensten, mit liturgischen Diensten sowie mit praktischen Arbeiten in den Liegenschaften die Hauptamtlichen unterstützen.
Herzlich willkommen!
Sie möchten mehr wissen? Uns kennenlernen? Gern! Auch das geht!
Auskunft über Ihren vielleicht zukünftigen Wirkungsbereich erteilen gern Pastor Udo Wollenberg, Tel.: 039 778 204 22, (E-Mail: ferdinandshof@pek.de), Herr Michael Rahn, Mitglied im Kirchengemeinderat, Tel.: 039 771 812 510, (E-Mail: mikelwr@gmx.de), Frau Splittgerber, Gemeindesekretärin Tel.: 039 772 202 90, (E-Mail: ferdinandshof-buero@pek.de) und Propst Andreas Haerter Pasewalk, Tel.: 03973 210 283.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten sie bitte über die Propstei Pasewalk, Baustraße 5, 17309 Pasewalk, E-Mail: pw-propstei@pek.de an den Kirchengemeinderat Ferdinandshof/Rothemühl, Pfarrbüro Rothemühl, Dorfstraße 38, 17379 Rothemühl.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Pfarrsprengel Ferdinandshof und Rothemühl – P Ha (P Sc)
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Im Pfarrsprengel der Ev. Kirchengemeinden Strasburg und Blumenhagen im Pommerschen Ev. Kirchenkreis ist nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand zum 1. Dezember 2021 die Pfarrstelle (100 Prozent) durch bischöfliche Ernennung neu zu besetzen.
In der Kirchengemeinde sind ein B-Kantor, eine Gemeindesekretärin und eine Katechetin hauptamtlich beschäftigt.
Mehrere ehrenamtliche Mitarbeitende kümmern sich um Küsterdienst, Gemeindebesuche und weitere anfallende Aufgaben in der Gemeinde.
Der Pfarrsitz ist in Strasburg. Die geräumige Pfarrwohnung befindet sich im Dachgeschoß des Pfarr- und Gemeindehauses. Im unteren Bereich dieses Hauses befinden sich Gemeinde- und Amtsräume. Strasburg hat eine nach der Wende sanierte gotische Hallenkirche mit einer Kaltschmidtorgel. In den Dörfern stehen alte Feldsteinkirchen.
Auf dem Gelände der Kirchengemeinde befindet sich eine Evangelische Kindertagesstätte. In Trägerschaft der Diakonie sind in Strasburg ein Altenhilfezentrum, ein ambulanter Pflegedienst und eine Behinderteneinrichtung.
Strasburg ist eine Kleinstadt mit etwa 4500 Einwohnern. Die Verkehrsanbindung ist sehr gut (Bahnhof, Autobahnanschluss A 20), Grund- und Realschule sind im Ort, es gibt weiterführende Schulen in Pasewalk und Neubrandenburg. Auch die medizinische Versorgung ist sehr gut, es gibt mehrere Hausärzte und verschiedene Fachärzte. Krankenhäuser sind in Neubrandenburg und Pasewalk schnell erreichbar, und auch Berlin ist über die Autobahn nur eine Stunde entfernt.
Der Gemeinde sind eine lebendige Verkündigung des Evangeliums und ein gutes Miteinander sowohl in der Gemeinde, als auch mit den Menschen vor Ort sehr wichtig. Die bestehenden Gemeindekreise (Seniorenkreis, Gebetskreis, Bibelinteressierte) wünschen sich neue Impulse und seelsorgerische Begleitung. Dies gilt ebenfalls für diejenigen, die sich intensiv in der vielfältigen Gemeindearbeit einbringen. Wichtig ist, dass besonders auch die Jugend- und Konfirmandenarbeit neu in der Gemeinde aktiviert wird.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pastor Manfred Hojczyk, Tel.: 039 753 202 58 bzw. an die Älteste des Kirchengemeinderats, Frau Dr. Hoffmann,Tel.: 0172 6717 848 und an Propst Andreas Haerter, Tel.: 03973 210283.
Die Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Strasburg – P Ha (P Sc)
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Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost ist die Stelle einer Pröpstin bzw. eines Propstes zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Wahl durch die Kirchenkreissynode zu besetzen.
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost weiß sich dem Auftrag der Kirche verpflichtet, Gottes Liebe, wie sie in Jesus Christus offenbar wurde, allen Menschen zu bezeugen. Als eigenständige Einheit kirchlichen Lebens widmet er sich diesem Auftrag gemeinsam mit den Kirchengemeinden, die in ihm zusammengeschlossen sind, sowie mit seinen Diensten und Werken.
Mit 112 Kirchengemeinden und rund 385 000 Mitgliedern erstreckt sich der Kirchenkreis Hamburg-Ost von Harburg bis Bargteheide, von Eimsbüttel bis Bergedorf. Hier leben 1,65 Millionen Menschen. Im Kirchenkreis arbeiten etwa 270 Pastorinnen und Pastoren sowie weitere 3900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Kirchenkreis Hamburg-Ost spiegelt sich eine erhebliche Spannbreite zwischen Metropole, Kleinstadt und ländlichen Gebieten wider. Evident ist eine sehr heterogene Bevölkerungs- und Sozialstruktur, die von hoch verdichteten innerstädtischen Quartieren mit sozialen Brennpunkten bis zu ländlich strukturierten Gegenden mit relativ hoher Kirchenmitgliedschaft reicht. Entsprechend vielfältig sind die Frömmigkeitsstile, die geistlichen Angebote sowie die gesellschaftlichen, thematischen, sozialen und diakonischen Herausforderungen.
Der Kirchenkreis ist in sieben Propsteien gegliedert. Die sieben Pröpstinnen und Pröpste nehmen gemeinsam den leitenden geistlichen Dienst im Kirchenkreis wahr.
Der zu besetzenden pröpstlichen Stelle ist die Propstei Rahlstedt-Ahrensburg zugeordnet.
Zur Propstei Rahlstedt-Ahrensburg gehören elf Kirchengemeinden, die ihre Kräfte in sechs Regionen bündeln. Diese Kirchengemeinden bzw. Regionen liegen zu einem großen Teil auf dem Schleswig-Holsteiner Gebiet des Kirchenkreises im Landkreis Stormarn und sind in ihrer Mehrzahl ländlich und zugleich auf die Großstadt ausgerichtet.
In der Propstei gilt es insbesondere, die kirchliche Arbeit im regionalen Kontext zu fördern sowie Kirchenkreis und Kirchengemeinden aufeinander zu beziehen. Die heutigen und künftigen großen Veränderungen in Kirche und Gesellschaft sind zu begleiten und dabei neue Perspektiven für kirchliches Handeln zu entwickeln.
Die sieben Pröpstinnen und Pröpste teilen über die Propsteien hinaus die für den ganzen Kirchenkreis gemeinsam wahrzunehmenden Leitungsaufgaben nach Fachgebieten und in Absprache mit dem Kirchenkreisrat auf. Drei der sieben Pröpstinnen und Pröpste sind zugleich Hauptpastorinnen und Hauptpastoren.
Die Pröpstinnen und Pröpste befinden sich zusammen mit dem Kirchenkreisrat und der Kirchenkreissynode in einem Prozess der inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung des Kirchenkreises mit seinen Diensten und Werken und Kirchengemeinden, die den sich verändernden Rahmenbedingungen entspricht.
Vorgesehen für die zu besetzende pröpstliche Stelle ist die Übernahme der Gesamtleitungsverantwortung für die Dienste und Werke des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Diese sind im Bereich „Diakonie und Bildung“ mit den Bereichen Kindertagesstättenarbeit, Bildung und der Diakonie organisiert. Mit einem Kirchensteuerbudget von rund 6,9 Millionen Euro und einem Gesamtumsatz ca. 87 Millionen Euro im Jahr 2019 unterstützt der Bereich Diakonie und Bildung einerseits die Arbeit der Kirchengemeinden und ist andererseits ein wesentlicher Teil der kirchlichen Arbeit in der Metropolregion Hamburg.
Wenn Sie eine Persönlichkeit mit gemeindlichen und übergemeindlichen Erfahrungen sind,
  • ein klares geistliches Profil und Freude an Verkündigung, Seelsorge und der innovativen Gestaltung unserer Kirche in sich stark verändernder Situation besitzen,
  • sowie Interesse und Talent haben, die Kirche und ihre Anliegen öffentlich zu vertreten,
  • über integrative Leitungsfähigkeiten und Führungserfahrungen verfügen,
  • Team- und Konfliktfähigkeit sowie Kompetenz zu zielgerichteter Moderation der anstehenden Entscheidungsprozesse mitbringen und belastbar sind,
  • und dann noch über Erfahrungen und Kompetenzen aus dem Bereich der vielfältigen Themen und Arbeitsbereiche, die im Bereich Diakonie und Bildung abgebildet sind, verfügen oder sich in diesen oder einen anderen Bereich gern einarbeiten wollen,
dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Es erwartet Sie:
  • ein kollegiales pröpstliches Team,
  • spannende und herausfordernde Inhalte und Prozesse,
  • hohe Professionalität und Kompetenzen in der Verwaltung, den Stabstellen, den Diensten und Werken und im Kirchenkreisrat,
  • ein gutes Arbeitsklima,
  • eine gut ausgestattete unterstützende Geschäftsstelle für alle Pröpstinnen und Pröpste mit einem Büro mitten in St. Georg.
Eine Dienstwohnung wird gestellt.
Ihre Bewerbung ist an die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, Bischofskanzlei, Shanghaiallee 12, 20457, Hamburg (E-Mail: bischofskanzlei@bkhh.nordkirche.de) zu richten.
Für Rückfragen steht neben Bischöfin Kirsten Fehrs (Tel.: 040 369 0020) die Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Pröpstin Isa Lübbers (Tel.: 040 519 000 112) zur Verfügung.
Ablauf der Bewerbungsfrist ist der 17. Oktober 2021. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang unter der angegebenen Adresse. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kkr. Hamburg-Ost pröpstliches Amt Rahlstedt-Ahrensburg – P Rö
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Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland sucht für den Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von acht Jahren eine leitende Pastorin oder einen leitenden Pastor (m/w/i/t).
Die Hauptbereichsleitung wird von der Kirchenleitung berufen; erneute Bestellung ist zulässig. Der Dienstsitz ist das Dorothee-Sölle-Haus in Hamburg-Altona.
Als einer der sieben Hauptbereiche der Landeskirche umfasst der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog die vier Arbeitsbereiche Seelsorge und Beratung, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Ev. Akademie der Nordkirche und die Ev. Studierendengemeinden. In all diesen Feldern geht es um "Kirche am anderen Ort": mit Seelsorge, Dialogen und Veranstaltungen ist die Kirche inmitten anderer gesellschaftlicher Bereiche präsent. Der Hauptbereich umfasst eine große Vielfalt von Einrichtungen; er verbindet persönliche Zuwendung und öffentliche Relevanz. Der Hauptbereich beschäftigt rund einhundert Mitarbeitende, darunter zurzeit gut dreißig Pastorinnen und Pastoren. Die Bereiche KDA und Ev. Akademie haben eigene Arbeitsbereichsleitungen. Für den Bereich Seelsorge und Beratung nimmt die Hauptbereichsleitung zugleich die Arbeitsbereichsleitung wahr.
Die Hauptbereichsleitung entwickelt zusammen mit dem Hauptbereichskuratorium die Gesamtkonzeption des Hauptbereichs. Im Einzelnen ist die Aufgaben- und Rollenzuordnung dem Hauptbereichsgesetz sowie der Hauptbereichsverordnung zu entnehmen.
Die Hauptbereiche arbeiten in der Gesamtkonferenz der Hauptbereiche zusammen. Daraus können sich Aufgaben ergeben, die stellvertretend von einem Hauptbereich für mehrere übernommen werden.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
  • die fachliche Leitung der besonderen Seelsorgedienste auf landeskirchlicher Ebene,
  • die Verantwortung für die inhaltliche Zielorientierung des Hauptbereichs und aller seiner Einrichtungen im Rahmen der zielorientierten Planung,
  • die unternehmerische Verantwortung für das Budget des Hauptbereichs,
  • die Dienstvorgesetzten-Verantwortung für alle Pastorinnen und Pastoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptbereichs,
  • die Integration des Hauptbereichs mit allen seinen Einrichtungen und seine Vertretung in kirchlichen Gremien und nach außen.
Die Arbeitsbereiche des Hauptbereichs haben einen hohen Stellenwert für die Nordkirche. Sie in den aktuellen Herausforderungen und Veränderungen zu gestalten, wird die Aufgabe sein. Sie treffen auf einen Hauptbereich, der dafür gut aufgestellt ist.
Wir suchen nach einer Persönlichkeit,
  • die Leitungserfahrung mitbringt und dabei inhaltliche und Budgetorientierung zu verbinden weiß,
  • die Entwicklungen frühzeitig erkennt, zu visionärem Denken sowie zu zielorientierter Realisierung in der Lage ist,
  • die die Erfüllung des kirchlichen Auftrags in Ortsgemeinden und in Diensten und Werken aufeinander zu beziehen weiß,
  • die Erfahrungen in der Personalführung und möglichst auch in der Personalentwicklung mitbringt,
  • die bereit ist, sich in die speziellen Aufgaben besonderer Seelsorgedienste, auch im Dialog mit den zuständigen Stellen in den drei Bundesländern, einzuarbeiten,
  • die eine reflektierte pastorale Identität mitbringt und andere motivieren kann, für protestantische Grundlagen und Perspektiven gewinnend einzutreten,
  • die eine hohe Kommunikationskompetenz und Teamfähigkeit mitbringt, ebenso eine hohe Belastbarkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Mobilität und Präsenz in der gesamten Nordkirche.
Die Stelle hat einen Dienstumfang von 100 Prozent. Sie wird gemäß Kirchenbesoldungsgesetz nach der Besoldungsgruppe A 13/14 des Kirchenbesoldungsgesetzes mit einer ruhegehaltfähigen Stellenzulage des Unterschiedsbetrages zur Besoldungsgruppe A 15 und einer darüber hinausgehenden nicht ruhegehaltsfähigen widerruflichen monatlichen Zulage in Höhe des halben Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt nach Besoldungsgruppe A 15 und dem Grundgehalt nach Besoldungsgruppe A 16 besoldet.
Die Dienstaufsicht über die Hauptbereichsleitung sowie die Rechts- und Fachaufsicht über den Hauptbereich führt das Landeskirchenamt.
Nähere Auskunft geben der zuständige Dezernent des Landeskirchenamtes, Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Tel.: 0431 9797 780 und der Vorsitzende des Kuratoriums des Hauptbereiches, Pastor Matthias Bartels, Tel.: 03834 896 3110.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Motivation und Überlegungen zur Arbeit) richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder digital an: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Leitung des Arbeitsbereiches Seelsorge und Beratung HB Ltg. 2 – P Ha (P Sc)
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sucht für das Studierenden- und Hochschulpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland in Flensburg für die 1. Pfarrstelle (50 Prozent) mit dem Dienstsitz in Flensburg ab dem 1. März 2022 für einen Zeitraum von acht Jahren eine engagierte Pastorin oder einen engagierten Pastor.
Als Kirche an der Europa-Universität Flensburg (aus der Pädagogischen Hochschule entstanden; vermittlungs- und wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet; darin auch ein Institut für ev. und kath. Theologie) und der Hochschule Flensburg (natur-, technologie-, kommunikations- und wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet) mit zusammen rund 7500 Studierenden will die ESG Flensburg am nördlichsten Hochschulstandort Deutschlands in unmittelbarer Nähe zu Dänemark für die Studierenden und die Mitarbeitenden der Hochschulen da sein. Sie geht dabei von der besonderen Lebens- und Arbeitssituation der Studierenden aus, unterstützt insbesondere auch ausländische Studierende und beteiligt sich an der Gestaltung des Lern- und Lebensortes Hochschule, an bildungspolitischen, hochschul- und gesellschaftsbezogenen Diskussionen. Sie möchte Lust und Interesse für die geistliche Dimension des Lebens wecken. Ziel ihrer Arbeit ist es, dass sich für Studierende auf ihrem Weg und für Mitarbeitende christlicher Glaube, Christsein und Kirche als sinnvoll und hilfreich erweisen.
Besonderheit der ESG Flensburg ist die Campelle – ein Ort der Begegnung, der Stille und „Entschleunigung“ mitten auf dem gemeinsamen Campus beider Hochschulen. Sie konnte nach einer außerordentlich breiten, von Studierenden, wissenschaftlichem Personal, Hochschulleitungen, Wirtschaft, Stadt und Kirchen getragenen Spendenaktion und kräftiger Unterstützung der Kirchen und des Landes gebaut und am 11. November 2009 eingeweiht werden. Die Arbeit der Studierendenpastorin bzw. des Studierndenpastors, der Verwaltungsangestellten, des Gemeinderats und eines Förderkreises war in den letzten Jahren nachhaltig von dieser Vision und Aufbauleistung bestimmt. Diesen Raum, diese Möglichkeiten gilt es jetzt mit Studierenden, in der Lehre Tätigen sowie städtischer und kirchlicher Öffentlichkeit gemeinsam zu nutzen, zu füllen und zu gestalten. Auch die Hochschulleitungen, die Stadt, der Kirchenkreis, die Evangelische Akademie der Nordkirche u. a. m. haben großes Interesse daran. Es ist weiterhin eine Aufbruchssituation unter dem Motto „Die Campelle wächst weiter…“.
Der Tätigkeitsbereich der zu besetzenden Stelle umfasst ein offenes und interessantes Aufgabenfeld:
  • Verankerung der Campelle im Lebensrhythmus beider Hochschulen durch die Feier von Gottesdiensten und meditative Angebote, durch Gruppenveranstaltungen und die Gestaltung öffentlicher Diskurse in vielfältigen Kooperationen,
  • Begleitung und Seelsorge für die Studierenden,
  • notfallseelsorgliche Begleitung von Personen und Gruppen bei unerwarteten Todesfällen unter Studierenden, Mitarbeitenden oder in Institutionen im Hochschulumfeld,
  • Amtshandlungen für Studierende und Hochschulangehörige,
  • Vermittlung von Unterstützung für ausländische Studierende, besonders aus dem Globalen Süden,
  • Zusammenarbeit mit entwicklungspolitisch relevanten Organisationen, Netzwerken und Geldgebenden (Brot für die Welt, STUBE (Studienbegleitprogramm für Studierende aus dem Globalen Süden, Diakonie Schleswig-Holstein, AFAS (Arbeitsgemeinschaft im Hauptbereich zur Förderung ausländischer Studierender),
  • Vernetzungsarbeit und kirchliche Präsenz an der Hochschule.
Es geht um Kirche an den Hochschulen, um die Begleitung der Studierenden und dort Tätigen und um die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen mit evangelischem Profil, von Angeboten mit spirituellem Akzent sowie von hochschulbezogenen Projekten und Kooperationen. Es ist eine 50 Prozent-Pfarrstelle. Daher kommt es auf kluge Auswahl, Begrenzung, klare Akzente und vor allem vielfältige Kooperationen mit anderen an.
Wir erwarten:
  • Interesse, Freude und Sensibilität, die Gedanken, Fragen und Visionen von Studierenden wahrzunehmen und mit ihnen in ein anspruchsvolles Gespräch über verantwortliche Lebensführung und christlichen Glauben einzutreten,
  • die Fähigkeit, theologische Kompetenz in universitären und öffentlichen Diskursen einbringen zu können,
  • spirituelle und liturgische Kompetenz,
  • hohe Kommunikationsfähigkeit im Dialog mit den Studierenden und verschiedenen Institutionen sowie Integrationsfähigkeit,
  • Leitungskompetenz, Organisationstalent und betriebswirtschaftliches Verständnis.
Wir bieten u. a.:
  • ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit Raum für eigene Akzentsetzungen,
  • engagierte Ehrenamtliche (u. a. im Gemeinderat),
  • eine unterstützende Mitarbeiterin (mit geringem Stundenumfang) mit EDV-Kenntnissen und organisatorischem Geschick,
  • kreative, aktive und weltoffene Studierende,
  • bewährte Zusammenarbeit in der nordkirchlichen Studierendenpfarrkonferenz (SPK),
  • überregionale Zusammenarbeit in der NordESG (Zusammenschluss der ESG Greifswald, Rostock, Hamburg, Kiel, Flensburg) und der Bundes-ESG,
  • Zugang zu Weiterbildungsangeboten der Hochschulen und der Bundes-ESG,
  • Verknüpfungen mit den anderen Arbeitsbereichen des Hauptbereichs.
Wir wünschen uns eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der an dieser Stelle auch ein Gewinn für das übergreifende Thema des Hauptbereichs ist, Kirche an exponierten Schnittstellen zur Gesellschaft zu sein.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Nähere Auskunft geben die Leiterin des Hauptbereichs, Pastorin Professorin Dr. Kerstin Lammer (Tel.: 040 306 201 281), und der momentane Pfarrstellenvertreter Pastor i. R. Peter Rönndahl (Tel:. 0160 9641 1961).
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie bitte brieflich an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder digital an: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de.
Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 ESG Flensburg – P Ah (P Kü/P Sc)
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sucht für das Studierenden- und Hochschulpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland in Kiel mit dem Dienstsitz in Kiel für einen Zeitraum von acht Jahren ab dem 1. März 2022 eine engagierte Pastorin oder einen engagierten Pastor (100 Prozent).
Als Kirche auf dem Campus ist die Evangelische Studierendengemeinde (ESG) Kiel Ansprechpartnerin für Studierende und Mitarbeitende der drei Kieler Hochschulen (Christian-Albrechts-Universität, Fachhochschule Kiel und Muthesius-Kunsthochschule – insgesamt ca. 35 000 Studierende und ca. 4300 Mitarbeitende).
Studierende befinden sich in einer Lebensphase besonderer Umbrüche und wichtiger Entscheidungen. In dieser Situation erfahren sie in der ESG Beheimatung, Begleitung, Orientierung und Selbstwirksamkeit.
Die ESG beteiligt sich am Lern- und Lebensort Hochschule an bildungspolitischen, hochschul- und gesellschaftsbezogenen Diskursen. Dabei sollen sich der christliche Glaube und die kirchliche Präsenz an der Hochschule als tragfähig, hilfreich und bedeutsam erweisen.
Die Gemeindearbeit der ESG ist geprägt von studentischen Themen und Initiativen, die von den Hauptamtlichen organisatorisch, inhaltlich und verwaltungstechnisch unterstützt werden. An den vielfältigen Bedarfen orientiert, können auch eigene Talente eingebracht und Schwerpunkte gesetzt werden.
Ausländische Studierende aus Ländern des Globalen Südens können zudem – unabhängig von ihrer religiösen Prägung – finanzielle Unterstützung in Notsituationen erhalten. Die ESG veranstaltet länderkundliche und entwicklungspolitische Themenabende, die gemeinsam mit ausländischen Studierenden vorbereitet werden und bietet Veranstaltungen an, die auf deren spezifische Studiensituation zugeschnitten sind.
Der Tätigkeitsbereich der zu besetzenden Stelle umfasst so ein breites und interessantes Aufgabenfeld:
  • Verankerung der Universitätskirche im Gesamten der Hochschulen und die Feier von Gottesdiensten (in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkollegium der Universitätskirche),
  • vielfältige Andachtsformen in der Universitätskirche, unterwegs und unter freiem Himmel unter Beteiligung von Studierenden,
  • Begleitung und Seelsorge für Studierende und Mitarbeitende,
  • im Team mit Studierenden: Planung und Durchführung von Veranstaltungen unterschiedlicher Formate mit spirituellem, hochschulbezogenem und bzw. oder gesellschaftspolitischem Akzent,
  • Beratung, Seelsorge und finanzielle Unterstützung für ausländische Studierende aus dem Globalen Süden – auch im direkten Kontakt mit Verantwortlichen der Hochschulen und anderer Institutionen (Krankenversicherungen, Vermietenden, Tafeln, Sozialläden, Rundfunk-Beitragsservice u. ä.),
  • enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Gremien im Hochschulumfeld (u. a. Studierendenwerk, Evangelische Wohnheime e. V., Verein zur Förderung ausländischer Studierender e. V.),
  • Zusammenarbeit mit entwicklungspolitisch relevanten Organisationen, Netzwerken und Geldgebenden (Brot für die Welt, STUBE (Studienbegleitprogramm für Studierende aus dem Globalen Süden, Diakonie Schleswig-Holstein, AFAS (Arbeitsgemeinschaft im Hauptbereich zur Förderung ausländischer Studierender),
  • enge Zusammenarbeit mit dem Anatomischen Institut der Medizinischen Fakultät im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe „Ethik in der Anatomie“ und der Gedenkfeier für Körperspendende in der Universitätskirche,
  • notfallseelsorgliche Begleitung von Personen und Gruppen bei unerwarteten Todesfällen unter Studierenden, Mitarbeitenden oder in Institutionen im Hochschulumfeld,
  • Amtshandlungen für Studierende und Hochschulangehörige.
Wir bieten:
  • ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit Raum für eigene Akzentsetzungen,
  • engagierte Ehrenamtliche (u. a. im Gemeinderat),
  • eine unterstützende Verwaltungskraft (21 Wochenstunden),
  • ansprechende Räumlichkeiten in zentraler Lage auf dem Unicampus,
  • breite Akzeptanz an den Hochschulen und enge Zusammenarbeit mit ihren Institutionen sowie mit Einrichtungen des Studierendenwerks,
  • kreative, aktive und weltoffene Studierende,
  • langjährige Kooperationen mit der Katholischen Studierendengemeinde (KSG),
  • bewährte Zusammenarbeit in der nordkirchlichen Studierendenpfarrkonferenz (SPK),
  • überregionale Zusammenarbeit in der NordESG (Zusammenschluss der ESG Greifswald, Rostock, Hamburg, Kiel, Flensburg) und der Bundes-ESG,
  • Zugang zu Weiterbildungsangeboten der Hochschulen und der Bundes-ESG,
  • Verknüpfungen mit den anderen Arbeitsbereichen des Hauptbereichs.
Wir erwarten:
  • Wertschätzung, Resonanzfähigkeit und Interesse an jungen Menschen,
  • Freude an der Begegnung mit Menschen unterschiedlichster Prägung und Tätigkeitsfelder,
  • Bereitschaft zu aufsuchendem Arbeiten,
  • Leitungskompetenz und Teamfähigkeit,
  • spirituelle, liturgische, diakonische und interreligiöse Kompetenz,
  • Interesse an hochschulspezifischen Inhalten (Lehre, Forschung, Kunst) und hochschulpolitischen Themen,
  • sicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft im Kontakt mit Institutionen und Repräsentierenden der Hochschulen – unabhängig von ihrer kirchlichen Bindung,
  • die Fähigkeit, theologische Kompetenz in universitären Diskursen einbringen zu können,
  • Organisationstalent und betriebswirtschaftliches Verständnis,
  • Bereitschaft zur Vorbereitung und Beteiligung an mehrtägigen Tagungen und Fahrten (u. a. Adventswochenende, Freizeiten der diversen NordESG, Bundes-ESG-Vollversammlungen, Kirchentage),
  • Musikalität und die Bereitschaft zur Verwendung des ESG-Gesangbuchs „Durch Hohes und Tiefes“,
  • sehr gute Englischkenntnisse.
Wir wünschen uns eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der an dieser Stelle auch ein Gewinn für das übergreifende Thema des Hauptbereichs ist, Kirche an exponierten Schnittstellen zur Gesellschaft zu sein.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Nähere Auskunft geben die Leitende Pastorin des Hauptbereichs, Professorin Dr. Kerstin Lammer (Tel.: 040 306 201 281), sowie die Sprecherin der ESGn im Hauptbereich, Pastorin Gisela Groß-Ikkache (Tel.: 040 411 704 17).
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie brieflich an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder digital an: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de
Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 ESG Kiel – P Ah (P Kü)/P Sc
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sucht für die Gefängnisseelsorge-Pfarrstelle (50 Prozent) in Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Mai 2022 für einen Zeitraum von acht Jahren einen Pastor oder eine Pastorin mit pastoralpsychologischer (oder vergleichbarer) Weiterbildung und der Bereitschaft zu entsprechender Supervision der eigenen Arbeit.
Die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz ist eine Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene. Sie wurde im April 2001 eröffnet. Sie bietet bis zu 297 jungen Menschen Platz. Es werden auch junge Mütter mit bis zu zwei Kindern im Alter bis zu drei Jahren untergebracht. Die Teilanstalt Jugendarrest umfasst 15 Plätze. Getrennt von den Jugendlichen verbüßen auch junge Erwachsene bis zu einem Alter von 30 Jahren Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren hier.
Die Seelsorge vollzieht sich in der JVA vor allem in vielen Einzelgesprächen, in Gesprächsgruppen und in Gottesdiensten, sowie darüber hinaus in besonderen Projekten auch in Zusammenarbeit mit Fachdiensten. Die ökumenische Zusammenarbeit mit einer katholischen Seelsorgerin ist konstruktiv.
Die Hauptaufgabe auf dieser Stelle ist es, für die Gefangenen ein unabhängig ansprechbares Gegenüber zu sein. Die Herausforderung besteht darin, inmitten mehrfach belastender Situationen dennoch Räume für Vertrauensbeziehungen zu schaffen, aus denen heraus Gefangene ein neues Verhältnis zu sich selbst und für ihre Zukunft entwickeln können. Seelsorge in Einzel- und Gruppengesprächen, Gottesdienste, andere Angebote und Projekte haben sehr mit den Grundlagen des Lebens und elementaren Infragestellungen zu tun.
Der Strafvollzug verfolgt Ziele auf seine Weise in staatlicher Verantwortung. Aufgabe der Gefängnisseelsorge ist es, sich aus kirchlicher Freiheit und Begründung heraus in diese spezifische Situation hineinzubegeben und dort als "Kirche am anderen Ort" sowohl für die Gefangenen und ihre Angehörigen als auch für die in der Anstalt Tätigen und ihre Familien in kritischer Solidarität seelsorglich da zu sein. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Durchführung einer jährlichen Tagung für Beamtinnen und Beamte des Strafvollzugs.
Wir wünschen uns einen Pastor oder eine Pastorin
  • mit Berufserfahrung und reflektierter pastoraler Identität,
  • mit der Fähigkeit sowohl zu offener Zuwendung als auch zu einem heilsamem Abstand in der seelsorglichen Begegnung mit Gefangenen und mit Mitarbeitenden der Anstalt,
  • mit spiritueller und liturgischer Kompetenz und gegebenenfalls auch musikalischen Fähigkeiten zur angemessenen Gestaltung von Gottesdiensten in der säkular-multireligiösen Situation des Gefängnisses,
  • mit der Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit, mit Sinn für interkulturelle Herausforderungen und interreligiöse Kooperationsmöglichkeiten,
  • mit der Bereitschaft, mit den Institutionen des Strafvollzugs über gegebenenfalls gemeinsame Ziele nachzudenken und den Ort der Seelsorge näher zu bestimmen,
  • mit Sinn für projektorientiertes Arbeiten und Interesse an der Weiterentwicklung von Strafvollzug und Gefängnisseelsorge, auch im öffentlichen Diskurs.
Es ist eine 50 Prozent-Pfarrstelle. Daher kommt es auf kluge Auswahl, Begrenzung, klare Akzente und vor allem vielfältige Kooperationen an.
Wir bieten Gemeinschaft, intensiven Austausch und engagierte Zusammenarbeit unter den Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorgern, sowohl nordkirchlich als auch in der Ev. Kirche in Deutschland, sowie die Zusammenarbeit im Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog. Wir wünschen uns eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der an dieser Stelle präsent und zugleich für die gemeinsame Sache der Gefängnisseelsorge ein Gewinn ist.
Diese Stelle kann gegebenenfalls mit der ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebenen Stelle einer Gefängnisseelsorgerin bzw. eines Gefängnisseelsorgers in der JVA Stralsund kombiniert werden.
Nähere Auskunft gibt die Leiterin des Hauptbereichs, Frau Professorin Dr. Kerstin Lammer (Tel.: 040 306 201 281). Die Leitlinien für die Evangelische Gefängnisseelsorge in Deutschland senden wir Ihnen gerne zu.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie bitte an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder digital an: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Bewerbungsschluss ist 30. November 2021 an den angegebenen Adressen. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 JVA Neustrelitz – P Ha (P Sc)
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sucht für die Gefängnisseelsorge-Pfarrstelle (50 Prozent) in Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Mai 2022 für einen Zeitraum von acht Jahren einen Pastor oder eine Pastorin mit pastoralpsychologischer (oder vergleichbarer) Weiterbildung und der Bereitschaft zu entsprechender Supervision der eigenen Arbeit.
Die Justizvollzugsanstalt umfasst 140 Haftplätzen und wurde 2003 neu eröffnet. Die Anstalt hat 55 Haftplätze im offenen Vollzug und verfügt so über insgesamt 195 Plätze für männliche erwachsene Straftäter. Seit Mai 2020 gibt es auch einen offenen Vollzug für Frauen mit zehn Plätzen. Es arbeiten hier 102 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz unterschiedlicher Berufsgruppen.
Die Seelsorge vollzieht sich in der JVA vor allem in vielen Einzelgesprächen, in Gesprächsgruppen und in Gottesdiensten, sowie darüber hinaus in besonderen Projekten auch in Zusammenarbeit mit Fachdiensten. Die ökumenische Zusammenarbeit mit einem katholischen Seelsorger ist konstruktiv.
Die Hauptaufgabe auf dieser Stelle ist es, für die Gefangenen ein unabhängig ansprechbares Gegenüber zu sein. Die Herausforderung besteht darin, inmitten mehrfach belastender Situationen dennoch Räume für Vertrauensbeziehungen zu schaffen, aus denen heraus Gefangene ein neues Verhältnis zu sich selbst und ihrer Zukunft entwickeln können. Seelsorge in Einzel- und Gruppengesprächen, Gottesdienste, andere Angebote und Projekte haben sehr mit den Grundlagen und elementaren Infragestellungen des Lebens zu tun
Der Strafvollzug verfolgt Ziele auf seine Weise in staatlicher Verantwortung. Aufgabe der Gefängnisseelsorge ist es, sich aus kirchlicher Freiheit und Begründung heraus in diese spezifische Situation hineinzubegeben und dort als „Kirche am anderen Ort“ sowohl für die Gefangenen und ihre Angehörigen als auch für die in der Anstalt Tätigen und ihre Familien in kritischer Solidarität seelsorglich da zu sein. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Durchführung einer jährlichen Tagung für Beamtinnen und Beamte des Strafvollzugs.
Wir wünschen uns einen Pastor oder eine Pastorin
  • mit Berufserfahrung und reflektierter pastoraler Identität,
  • mit der Fähigkeit sowohl zu offener Zuwendung als auch zu einem heilsamem Abstand in der seelsorglichen Begegnung mit Gefangenen und mit Mitarbeitenden der Anstalt,
  • mit spiritueller und liturgischer Kompetenz und gegebenfalls auch musikalischen Fähigkeiten zur angemessenen Gestaltung von Gottesdiensten in der säkular-multireligiösen Situation des Gefängnisses,
  • mit der Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit, mit Sinn für interkulturelle Herausforderungen und interreligiöse Kooperationsmöglichkeiten,
  • mit der Bereitschaft, mit den Institutionen des Strafvollzugs über gegebenenfalls gemeinsame Ziele nachzudenken und den Ort der Seelsorge näher zu bestimmen,
  • mit Sinn für projektorientiertes Arbeiten und Interesse an der Weiterentwicklung von Strafvollzug und Gefängnisseelsorge, auch im öffentlichen Diskurs.
Es ist eine 50 Prozent-Pfarrstelle. Daher kommt es auf kluge Auswahl, Begrenzung, klare Akzente und vor allem vielfältige Kooperationen an.
Wir bieten Gemeinschaft, intensiven Austausch und engagierte Zusammenarbeit unter den Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorgern, sowohl nordkirchlich als auch in der Ev. Kirche in Deutschland, sowie die Zusammenarbeit im Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog. Wir wünschen uns eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der an dieser Stelle präsent und zugleich für die gemeinsame Sache der Gefängnisseelsorge ein Gewinn ist.
Nähere Auskunft gibt die Leiterin des Hauptbereichs, Frau Professorin Dr. Kerstin Lammer (Tel.: 040 306 201 281). Die Leitlinien für die Evangelische Gefängnisseelsorge in Deutschland senden wir Ihnen gerne zu.
Diese Stelle kann gegebenenfalls mit der ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebenen Stelle einer Gefängnisseelsorgerin bzw. eines Gefängnisseelsorgers in der JVA Neustrelitz kombiniert werden.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie bitte brieflich an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder digital an: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Bewerbungsschluss ist 30. November 2021 an den angegebenen Adressen. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 JVA Stralsund – P Ha (P Sc)

Pfarrstellen außerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Für die Deutschen Evangelischen Kirchengemeinden Amsterdam und Rotterdam, Niederlande, sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 15. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.deg-amsterdam.nl; www.deg-rotterdam.nl.
Es handelt sich um zwei selbständige Gemeinden, die sich seit 1996 eine Pfarrstelle teilen. In Amsterdam und Rotterdam gibt es jeweils ein Gemeindezentrum für Gottesdienste und Gemeindearbeit. Wohnsitz ist Amsterdam.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Freude an der Kommunikation des Evangeliums in sehr vielfältige und vielgestaltige Gemeinden,
  • Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsverantwortung als Teamplayer und keine Scheu vor Verwaltungsaufgaben,
  • digitale Kompetenz,
  • ökumenische und interreligiöse Aufgeschlossenheit und Kooperation mit anderen, wie z. B. der Deutschen Seemannsmission,
  • das Erlernen der niederländischen Sprache,
  • Bereitschaft zur Mobilität mit Zug und bzw. oder Auto.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Frank-Dieter Fischbach (Tel.: 0511 2796 8347, E-Mail: frank-dieter.fischbach@ekd.de) sowie Maher Habesch (Tel.: 0511 2796 8413, E-Mail: maher.habesch@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die deutschsprachige Evangelische Gemeinde Barcelona sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter: www.deg-barcelona.es.
Die evangelische Gemeinde Barcelona besteht seit über 130 Jahren im Herzen der Stadt und setzt sich aus evangelischen Deutschen, Schweizern und Österreichern zusammen, die entweder kurz- oder mittelfristig nach Barcelona/Spanien entsandt wurden oder seit vielen Jahren dort ansässig sind.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die doppelte Diasporasituation,
  • Kontaktpflege im vielfältigen Umfeld einer internationalen, multikulturellen Stadt,
  • lebendige, generationenübergreifende Gottesdienste,
  • Konfirmandenunterricht und Religionsunterricht an der Deutschen Schule Barcelona,
  • aktive Mitgliedergewinnung und Gemeindeaufbau; Fundraising,
  • Amtshandlungen in ganz Katalonien,
  • Führerschein, Kenntnisse in EDV und digitaler Gemeindearbeit.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth (Tel.: 0511 2796 8404, E-Mail: olaf.wassmuth@ekd.de) sowie Heike Stünkel-Rabe (Tel.: 0511 2796 126, E-Mail: heike.stuenkel-rabe@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Irland, mit Sitz in Dublin, sucht die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin, bzw. einen Pfarrer bzw. ein Pfarrpaar.
Es gibt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Irland seit mehr als 300 Jahren. Heute ist sie stark im irischen Kontext verwurzelt. Sie erstreckt sich auf die gesamte Insel. Sie pflegt sehr gute ökumenische Kontakte zu allen Kirchen im Land und lebt eine zeitgemäße lutherische Tradition.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.lutheran-ireland.org.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Liebe zum liturgischen Gottesdienst und Kirchenmusik,
  • lebensnahe Verkündigung in deutscher und englischer Sprache,
  • Flexibilität und Kontaktfreude,
  • Teamfähigkeit und Ermutigung von Ehrenamtlichen,
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, an Seelsorge und an Bildungsarbeit,
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ökumenischen Partnern und im interreligiösen Dialog,
  • Erfahrung im Bereich Fundraising, eigenständiger Verwaltungsarbeit inklusive gängiger Bürosoftware,
  • digitale Medienkompetenz.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Frank-Dieter Fischbach (Tel.: 0511 2796 8347, E-Mail: frank-dieter.fischbach@ekd.de) sowie Maher Habesch (Tel.: 0511 2796 8413, E-Mail: maher.habesch@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die Deutschsprachige Gemeinde in Finnland, die zur Ev.-Luth. Kirche von Finnland gehört, sucht die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.deutschegemeinde.fi.
Die 1858 gegründete Gemeinde ist heute dreisprachig (deutsch, finnisch, schwedisch). Von den mehr als 3000 Gemeindegliedern wohnt die Mehrheit im Großraum Helsinki. Circa 500 leben über das ganze Land verstreut. Weitere 500 Mitglieder halten aus dem Ausland Kontakt zur Gemeinde.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • eine zeitgemäße Verkündigung des Evangeliums in einer generationenübergreifenden Gemeinde,
  • Freude an Jugend- und Konfirmandenarbeit sowie Religionsunterricht,
  • Leitungs- und Führungskompetenz als Hauptpastorin bzw. Hauptpastor in einer von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden geprägten Gemeinde,
  • Freude an und Bereitschaft zu einem hohen Anteil an Gremienarbeit,
  • Kollegialität im Teampfarramt mit dem sogenannten Reisepastor,
  • Erwerb von schwedischen und bzw. oder finnischen Sprachkenntnissen und Neugier auf die Zusammenarbeit mit den finnisch- und schwedischsprachigen Kirchengemeinden in Finnland,
  • digitale Kompetenz,
  • PKW-Führerschein und keine Scheu vor langen Autofahrten.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Frank-Dieter Fischbach (Tel.: 0511 2796 8347, E-Mail: frank-dieter.fischbach@ekd.de) sowie Maher Habesch (Tel.: 0511 2796 8413, E-Mail: maher.habesch@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die Deutsche Christinengemeinde in Göteborg, die zur Schwedischen Kirche gehört, sucht die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.svenskakyrkan.se/tyska.
Die Deutsche Gemeinde gibt es schon seit der Gründung Göteborgs Anfang des 17. Jahrhunderts. Heute leben etwa 2500 Deutsche in der Region Göteborg. Die Christinengemeinde ist Teil der Schwedischen Kirche und seit kurzem mit der schwedischen Gemeinde Haga organisatorisch verbunden.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, genauso wie mit Erwachsenen und Seniorinnen bzw. Senioren und einer zeitgemäßen Verkündigung in einer deutschen Gemeinde mit etwas unter 900 Mitgliedern,
  • Kreativität und Gestaltungswillen für die Anforderungen einer historischen Citykirche,
  • Teamfähigkeit in Zusammenarbeit mit dem deutschen Hauptpastor, dem Leitungsgremium und weiteren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
  • Kommunikationsfreude in die Gemeinde hinein und um neue Menschen zu erreichen,
  • Bereitschaft, die schwedische Sprache zu erlernen; Neugier auf die schwedische Gesellschaft.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Frank-Dieter Fischbach (Tel.: 0511 2796 8347, E-Mail: frank-dieter.fischbach@ekd.de) sowie Maher Habesch (Tel.: 0511 2796 8413, E-Mail: maher.habesch@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für das Evangelische Tourismuspfarramt auf Gran Canaria sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2022 für die Dauer von zunächst drei Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Gran Canaria gehört zu den beliebtesten Ferienzielen der Deutschen. Im Winterhalbjahr leben tausende, meist ältere Deutschsprachige für mehrere Monate auf der Insel. Das Tourismuspfarramt der EKD bietet Kurzzeit- und Langzeittouristinnen und -touristen niederschwellige Angebote, durch die eine ausgesprochen lebendige „Gemeinde auf Zeit“ entsteht. Zum Zuständigkeitsbereich gehören auch die Inseln Fuerteventura und Lanzarote, für deren pfarramtliche Versorgung die EKD Ruheständlerinnen und Ruheständler beauftragt.
Weitere Informationen über die Arbeit finden Sie im Internet unter www.kirche-gc.de.
Für die Arbeit im Tourismuspfarramt erwarten wir:
  • ausgeprägte kommunikative Kompetenz und ökumenische Offenheit,
  • überdurchschnittliches Organisationstalent und betriebswirtschaftliches Denken zum selbstständigen Führen eines Funktionspfarramtes ohne Kirchenvorstand,
  • Geschick im Umgang mit Ehrenamtlichen und im Fundraising,
  • sehr gute körperliche Fitness und Freude am Wandern,
  • Wahrnehmen einer intensiven Seelsorge „auf dem Wege“,
  • Gestaltung leicht zugänglicher Gottesdienste mit lebensnahen Predigten,
  • engagierte und kreative Weiterentwicklung der Arbeit, z. B. im Bereich Kasualtourismus.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth (Tel.: 0511 2796 8404, E-Mail: olaf.wassmuth@ekd.de) sowie Heike Stünkel-Rabe (Tel.: 0511 2796 126, E-Mail: heike.stuenkel-rabe@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache in Iran sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.kirche.ir.
1957 gründeten Schweizer und deutsche Gastarbeiter die Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache in Iran, die als einzige internationale protestantische Gemeinde im Land auch einen englischsprachigen Zweig hat und Platz für Menschen mit den verschiedensten konfessionellen Hintergründen und Bindungen bietet. Der Dienstsitz ist in Teheran.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • die einladende Gestaltung der wöchentlichen Gottesdienste (freitags),
  • Offenheit für Menschen unterschiedlicher Prägungen und Kulturen, Bereitschaft zum Werben für die Gemeinde und zum engagierten Netzwerken in der internationalen und iranischen Umgebung,
  • Weiterführen der intensiven Frauenarbeit in der Gemeinde, dazu zählen Basarkreis und Frauencafé,
  • Empfang von Besuchergruppen sowie Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Exkursionen im Lande und besonderen Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Weihnachtsbasar etc.,
  • Bereitschaft zu Pastorationsreisen in die Golfregion,
  • Engagement in den sozialen Arbeitsfeldern der Gemeinde,
  • digitale/mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Kirchenrätin Ute Hedrich (Tel.: 0511 2796 8231, E-Mail: ute.hedrich@ekd.de) sowie Frau Birgit Schmidt (Tel.: 0511 2796 226, E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
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Für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Kairo und ganz Ägypten sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.degkairo.org.
Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde hat in Ägypten eine über 150jährige Tradition und ist fest im Leben der Deutschsprachigen im Land verwurzelt. Die Gemeinde ist Trägerin der Deutschen Evangelischen Oberschule in Kairo (DEO), einer Begegnungsschule mit ca. 1200 Schülerinnen und Schülern aus Ägypten und aus deutschsprachigen Ländern.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • die einladende Gestaltung von Gottesdiensten und eine aufsuchende Gemeindearbeit,
  • die Mitarbeit im Schulausschuss der Deutschen Evangelischen Oberschule in Kairo (DEO),
  • Freude an Schulgottesdiensten und der Erteilung von evangelischem und kooperativem Religionsunterricht,
  • die Förderung und Begleitung diakonischer Aktivitäten der Kirchengemeinde und in Zusammenarbeit mit ökumenischen Partnern,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising,
  • die Betreuung weiterer deutschsprachiger Gemeindegruppen in Ägypten,
  • gute Englischkenntnisse sind erforderlich; Kenntnisse in der arabischen Sprache sind von Vorteil (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Marc Reusch (Tel.: 0511 2796 8409, E-Mail: marc.reusch@ekd.de) sowie Frau Dr. Christiane Stoklossa (Tel.: 0511 2796 238, E-Mail: christiane.stoklossa@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
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Für das Evangelisches Pfarramt London-Ost, welches zur Evangelische Synode deutscher Sprache in Großbritannien gehört, sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.london-ost.german-church.org.
Der Pfarramtsbereich London-Ost setzt sich aus drei deutschsprachigen Gemeinden zusammen und hat seinen räumlichen Schwerpunkt im Stadtgebiet von London, erstreckt sich aber von Luton (Bedfordshire) im Norden bis Brighton (Sussex) im Süden und Canterbury (Kent) im Osten. Der/ Die Stelleninhaber/in wird derzeit durch einen beauftragten Ruhestandspfarrer unterstützt.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • die Weiterentwicklung des bestehenden familienorientierten Gemeindeaufbaus,
  • ein synodales Selbstverständnis, das sich in die Herausforderungen der Evangelische Synode deutscher Sprache in Großbritannien einbringt und die Bereitschaft zur Übernahme synodaler Aufgaben,
  • Interesse an ökumenischen und interreligiösen Begegnungen und Kooperationen,
  • Bereitschaft zu regelmäßigen und längeren Dienstfahrten, Führerscheinklasse B,
  • digitale Kompetenz,
  • gute englische Sprachkenntnisse sind für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Frank-Dieter Fischbach (Tel.: 0511 2796 8347, E-Mail: frank-dieter.fischbach@ekd.de) sowie Maher Habesch (Tel.: 0511 2796 8413, E-Mail: maher.habesch@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die Deutsche Ev.-Luth. Dreifaltigkeitsgemeinde in Melbourne sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.kirche.org.au.
Die Deutsche Ev.-Luth. Dreifaltigkeitsgemeinde besteht seit 1853. Sie setzt sich zu einem Großteil aus Einwandererfamilien zusammen. In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde verjüngt und ist leicht gewachsen. Die Gemeindemitglieder leben im Großraum Melbourne, einem Gebiet, das sich über mehr als 2000 Quadratkilometer erstreckt und mehr als vier Millionen Einwohner hat.
Die Gemeinde hat enge Kontakte zur deutschsprachigen Ev.-Luth. Johannesgemeinde (www.stjohnsgerman.com) und gelegentlich zur deutschsprachigen katholischen Gemeinde. Sie pflegt gute Beziehungen zur Lutherischen Kirche in Australien (Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft). Im der Gemeinde verbundenen Martin Luther Heim (www.martinlutherhomes.com.au) erwarten 90 Seniorinnen und Senioren seelsorgerliche Begleitung in deutscher und englischer Sprache. Eine Gemeindepädagogin arbeitet mit einer vollen Stelle in der Gemeinde in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und erteilt an der Deutschen Schule Melbourne (www.dsm.org.au) Religionsunterricht.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen,
  • innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen,
  • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen,
  • Verständnis für die jeweils besonderen Bedürfnisse von Einwanderern und Expatriates unterschiedlicher Generationen,
  • sehr gute Englischkenntnisse,
  • ausgezeichnete Teamarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen,
  • digitale bzw. mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Kirchenrätin Ute Hedrich (Tel.: 0511 2796 8231, E-Mail: ute.hedrich@ekd.de) sowie Frau Birgit Schmidt (Tel.: 0511 2796 226, E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
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E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)
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Für die Deutschsprachige Christliche Gemeinde Shanghai sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.dcgs.net.
In der Wirtschaftsmetropole Shanghai leben etwa 10 000 Deutschsprachige. Seit 2001 gibt es eine ökumenische Gemeinde, in deren Rahmen die deutschsprachigen kirchlichen Aktivitäten beider christlicher Konfessionen angeboten werden. Ihr Motto lautet „Deutschsprachige Christliche Gemeinde Shanghai: Jesus Christus in ökumenischer Gemeinschaft begegnen“.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • nachweisbare Zusatzqualifikationen im kulturellen oder politischen Bereich,
  • hohe ökumenische, seelsorgerliche und kommunikative Kompetenz, insbesondere im Bereich Kinder- und Jugendarbeit und Seelsorge in der Arbeitswelt,
  • Freude an Nutzung missionarischer Chancen in der Begegnung mit von der Kirche entfremdeten Menschen,
  • Flexibilität und Kreativität,
  • chinesische Sprachkenntnisse bzw. die Bereitschaft, sich intensiv mit dem Erwerb der chinesischen Sprache zu befassen,
  • sehr gute Englischkenntnisse,
  • digitale bzw. mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Kirchenrätin Ute Hedrich (Tel.: 0511 2796 8231, E-Mail: ute.hedrich@ekd.de) sowie Frau Birgit Schmidt (Tel.: 0511 2796 226, E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
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Für den Gemeindeverbund Walvis Bay und Swakopmund der Ev.-Luth. Kirche in Namibia (ELKIN-DELK) sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.elcin-gelc.org.
Die Küstengemeinden werden im Team mit einem weiteren Pfarrer und einem Kinder- und Jugenddiakon betreut. Die Gemeindearbeit ist in der Regel deutschsprachig, aber Englisch und Afrikaans spielen eine zunehmende Rolle. Die Gemeinden sind an einer guten ökumenischen Zusammenarbeit mit den beiden lutherischen Schwesterkirchen wie mit Gemeinden anderer Konfessionen interessiert. Walvis Bay ist der Sitz des Pfarramtes.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Engagement für einen Gemeindeaufbau, der den Kindergarten als missionarische Chance begreift,
  • Bereitschaft, Angebote für Touristen zu entwickeln,
  • Einsatz in der Seniorenarbeit,
  • Mitarbeit in der Pflege und Vertiefung der ökumenischen Beziehungen,
  • musikalische Fertigkeiten,
  • gute Englischkenntnisse und die Bereitschaft zum Erlernen von Afrikaans.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Besoldungsbestimmungen der ELKIN (DELK).
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Marc Reusch (Tel.: 0511 2796 8409, E-Mail: marc.reusch@ekd.de) sowie Frau Dr. Christiane Stoklossa (Tel.: 0511 2796 238, E-Mail: christiane.stoklossa@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Ha (P Sc)

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Ohlsdorf-Fuhlsbüttel und die Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Lukas zu Hamburg-Fuhlsbüttel im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost möchten gemeinsam zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 100 Prozent B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) unbefristet besetzen.
Die Kirchengemeinden Ohlsdorf-Fuhlsbüttel mit der Kirche St. Marien (1960) und St. Lukas (1893, umgebaut 1937) in Hamburg mit zwei kirchlichen Standorten und rund 5930 Gemeindegliedern gehören zur Region Mittleres Alstertal, der vier Gemeinden mit insgesamt 10 352 Gemeindegliedern angehören.
In den Stadtteil Ohlsdorf-Fuhlsbüttel ziehen viele junge Familien. Gymnasien und Grundschulen befinden sich in direkter Nachbarschaft.
Ihre Aufgaben:
  • Orgelspiel bei Gottesdiensten und Kasualien (kein Friedhofsdienst);
  • Leitung der Kantorei, die aus beiden Gemeinden gebildet wird (der Bläserchor wird zurzeit von einer Honorarkraft geleitet);
  • Konzipieren und Durchführen von kirchenmusikalischen Projekten, auch in der Region;
  • Organisation und Durchführung von Konzerten in beiden Gemeinden und in der Region;
  • Organisation von Chorfreizeiten;
  • Aufbau eines Kinder- und Jugendchores;
  • Teilnahme an den Mitarbeitendenbesprechungen, am Kirchenmusikausschuss und am regionalen Kirchenmusikausschuss;
  • gute Zusammenarbeit mit den drei Pastorinnen bzw. Pastoren und den weiteren Mitarbeitenden der Kirchengemeinde in den verschiedenen Arbeitszweigen und den Kirchengemeinderäten.
Ihr Profil:
  • Sie können Menschen für Kirchenmusik begeistern.
  • Sie verstehen Kirchenmusik als Verkündigung und Teil der Gemeindearbeit.
  • Sie sind aufgeschlossen gegenüber unterschiedlichen Stilen der Kirchenmusik.
  • Sie sind offen für eine Zusammenarbeit in unserer Region.
  • Sich positiv in das bestehende Team einzubringen, ist für Sie selbstverständlich.
  • Sie beweisen Organisationsgeschick und scheuen den Umgang mit modernen Medien nicht.
  • Sie haben Lust, neue Ideen einzubringen und durchzuführen.
  • Wir wünschen uns eine lebendige Kirchenmusik für unsere Gemeinde.
Wir bieten Ihnen:
  • Eine Führer-Orgel (1961) restauriert von Bente 2011 mit II/P/21 in St. Marien;
  • eine Metzler-Orgel (1996) mit II/P/26 in St. Lukas;
  • einen Flügel im Gemeindehaus St. Lukas und ein Klavier im Gemeindehaus Ohlsdorf- Fuhlsbüttel;
  • eine Truhenorgel für Konzerte;
  • E-Piano und Band-Equipment;
  • zwei engagierte und aufgeschlossene Kirchenvorstände, die den Mitarbeitenden zur Seite stehen;
  • ein Team von aufgeschlossenen Mitarbeitenden;
  • ein Kirchmusikbüro in St. Lukas;
  • eine Möglichkeit, die Kirchenmusik neu zu beleben und mit eigenen Schwerpunkten zu versehen;
  • individuelle Fort- und Weiterbildungen;
  • einen Zuschuss zum HVV ProfiTicket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in und um Hamburg.
Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2021.
Inhaltliche Rückfragen zur Stellenausschreibung bitte an:
  • Kreiskantorin Julia Götting, Tel.: 040 611 635 74, E-Mail: kirchenmusik@kirchengemeinde-ansgar.net
  • Pastor i. R. Michael Watzlawik (Kirchengemeinde St. Lukas), Tel.: 040 441 408 85, E-Mail: michael.watzlawik@sanktlukas-fuhlsbuettel.de
  • Peter Kröger (Kirchengemeinde Ohlsdorf-Fuhlsbüttel) Tel.: 040 5362 540, E-Mail: peter.kroeger@kroeger-hirsch.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese senden Sie gern an: job@kirche-hamburg-ost.de.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Az.6200-08 – T Il

Soziale und bildende Berufe

In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Neustrelitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit einer Gemeindepädagogin bzw. einem Gemeindepädagogen oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation (m/w/d) mit Schwerpunkt für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (Fachhochschulabschluss) zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent.
Bei entsprechender Bewerbungslage kann die Stelle auch auf zwei Stellen mit einem Stellenumfang von jeweils 50 Prozent aufgeteilt werden.
Kinder, Jugendliche und Familien in der Kleinseenplatte freuen sich auf Sie!
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow bildet mit den Ev.-Luth. Kirchengemeinden Wesenberg und Schillersdorf sowie Lärz/Schwarz die Unterregion Strelitz-West. Die Kirchengemeinden der Unterregion kooperieren gut miteinander. Neben der Kirchenmusik soll künftig auch die Kinder- und Jugendarbeit der drei Kirchengemeinden gemeinsam so offen gestaltet werden, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner unserer zwei Kleinstädte und in den umliegenden Dörfern gleichermaßen angesprochen fühlen. Die Pfarrhäuser Wesenberg, Mirow und Schwarz erfüllen die Funktion kirchlicher Zentren.
Im Pfarrhaus Schwarz befindet sich eine Wohnung mit schönem Grundstück und einem direkten Zugang zum See. Das könnte Ihr neuer Wohnort inmitten Ihrer Dienstgemeinden werden.
Die drei Kirchengemeinden Lärz/Schwarz, Mirow sowie Wesenberg und Schillersdorf befinden sich in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte, südöstlich der Müritz. Im Sommer besuchen viele Touristinnen und Touristen unsere Gegend und genießen Natur und Kultur. Das sind gute Bedingungen, um hier zu leben und zu arbeiten. Die Kleinstädte Mirow und Wesenberg verfügen über eine gute Infrastruktur mit Kindertagesstätten sowie Grund- und Regionalschulen. Das Gymnasium ist in Neustrelitz. Eine Waldorfschule befindet sich im Aufbau, momentan bis Klasse zehn, in Seewalde, auch mit dem Schulbus erreichbar.
Wir freuen uns auf Sie und erwarten von Ihnen
  • die Weiterentwicklung von unterschiedlichen gemeindepädagogischen Angeboten, die regelmäßig stattfinden,
  • die Kontaktpflege und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Kinder- und Jugendbereich sowie den verschiedenen Schulen,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • die Fähigkeit, sich als Persönlichkeit gaben- und situationsbedingt einzubringen,
  • eigenständiges Arbeiten und konzeptionelles Mitdenken,
  • die Durchführung von zeitlich befristeten Projekten und Freizeiten,
  • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen,
  • selbstverantwortete Öffentlichkeitsarbeit auf Ihre eigenen Aufgabenbereiche bezogen,
  • Führerschein Klasse B und ein eigenes Fahrzeug.
Wir wünschen uns, dass Sie
  • biblische Inhalte wichtig finden und diese lebendig mit dem Lebensalltag von Familien verbinden können,
  • Wege suchen, um auch kirchenferne Kinder, Jugendliche und Familien zu erreichen,
  • Ihre eigene Person, Ihren Glauben, Ihre Ideen einbringen,
  • Ehrenamtliche begleiten, fördern und befähigen.
Unsere Gemeinden bieten Ihnen
  • ein Team aus Pastorinnen und Pastoren sowie Kolleginnen und Kollegen in der Kirchenregion, die sich auf die Zusammenarbeit freuen,
  • motivierte Ehrenamtliche auch in den Kirchengemeinderäten, die die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als Schwerpunkt der Gemeinde ansehen,
  • Offenheit für Neues und für Ihre eigenen Ideen,
  • großen Gestaltungsfreiraum und selbstbestimmtes Arbeiten,
  • erwartungsvolle Kinder und Familien, die in dieser ländlichen Gegend verwurzelt sind und Austausch und biblisch-kreativen Input wünschen,
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung,
  • Pfarrhäuser mit räumlichen Möglichkeiten,
  • technische und pädagogische Arbeitsmittel,
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch den zuständigen Regionalreferenten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland. Anstellung und Entgelt erfolgen nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Wie hört sich das für Sie an? Für ein direktes Gespräch nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf: Pastor Konrad Kloss, Hohe Straße 22, 17255 Wesenberg, Tel.: 039 832 204 31, E-Mail: wesenberg@elkm.de oder Pastorin Ulrike Kloss, Schlossstraße 1, 17252 Mirow, Tel.: 039 833 204 26, E-Mail: mirow@elkm.de.
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2021 an den Kirchengemeinderat der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Mirow, Schlossstraße 1,17252 Mirow.
Az.: 30 Mirow – DAR Bk
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Sind Sie Gemeindepädagogin bzw. Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge (m/w/d)?
Dann bewerben wir uns bei Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt um Ihre Mitarbeit bei uns in der Kirchengemeinde und der Stadt Pasewalk.
Unsere Stelle für die Arbeit mit Jugendlichen umfasst zu je 50 Prozent die kirchliche Arbeit mit Jugendlichen sowie die städtische Streetworker-Arbeit. Trägerin der unbefristeten Stelle ist die Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent.
Wir bieten:
  • eine aufgeschlossene und ökumenisch offene Kirchengemeinde mit unterschiedlichen Frömmigkeitsprofilen
  • eine wachsende Zusammenarbeit mit Stadt und Zivilgesellschaft
  • engagierte Teams haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitender in Kirchen- und Zivilgemeinde
  • einen gut ausgestatteten Jugendraum mit Spielgeräten und Teeküche in der Marienkirche
  • verschiedene Jugendeinrichtungen unterschiedlicher Träger in der Stadt
  • eine Wohnumgebung in einer landschaftlich reizvoll gelegenen und gut angebundenen Kleinstadt (Berlin 130 km, Stettin 40 km, Ostsee 90 km, Stettiner Haff 30 km), die auch für Familien alles bietet: Kindergärten und Grundschulen (auch jeweils eine evangelische Einrichtung), weiterführende Schulen, Freibad und Einkaufsmöglichkeiten und gute medizinische Versorgung vor Ort
  • ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9b der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Wir erwarten:
  • eine abgeschlossene gemeindepädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung (FH)
  • die Bereitschaft, in einer mehrheitlich säkularen Umwelt den christlichen Glauben und christliche Werte zu leben und mit den Menschen zu teilen
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • die Freude an eigenständiger Arbeit und konzeptionellem Denken
  • die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland
  • möglichst eine Fahrerlaubnis der Klasse B
Wir wünschen uns:
  • eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter mit viel Herz für junge Menschen und ihre spezifischen Fragen und Sorgen
  • eine enge Abstimmung mit der gemeindepädagogischen Arbeit mit Kindern der Kirchengemeinde
  • die Mitwirkung bei Jugend- und Familiengottesdiensten
  • aufsuchende Jugendsozialarbeit in Kirchengemeinde und Stadt
  • eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendpfarramt und der Jugendvertretung des Kirchenkreises, mit den Trägern und Gremien der Jugendarbeit sowie mit den Vereinen innerhalb der Stadt Pasewalk
  • schulkooperative Arbeit an den weiterführenden Schulen
Haben wir Sie neugierig gemacht?
Dann zögern Sie nicht, uns zu schreiben!
Ihre Unterlagen erbitten wir bis zum 31. Oktober 2021 an folgende Adresse:
Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk, Pastor Dr. Johannes Grashof, Prenzlauer Straße 11, 17309 Pasewalk, oder gern auch als E-Mail an: pasewalk1@pek.de.
Wenn Sie noch Fragen haben, beantworten wir sie Ihnen gern unter den oben genannten Kontaktdaten oder unter der Telefonnummer 0160 6524241.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstatten können.
Wir freuen uns auf Sie!
Az.: 30 Pasewalk – DAR Bk

Verwaltung und sonstige Berufe

Wir suchen zum Jahresanfang 2022 eine Küsterin bzw. einen Küster (m/w/d) für die Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk im Pommerschen Ev. Kirchenkreis.
Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent. Das Entgelt richtet sich nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Wir bieten
  • eine aufgeschlossene und freundliche Kirchengemeinde in einer schön gelegenen pommerschen Kleinstadt mit guter Infrastruktur,
  • ein engagiertes Team von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden,
  • eine auskömmliche Arbeit mit einem Stellenumfang von 100 Prozent,
  • ein sicheres Entgelt nach der KAVO-MP.
Wir erwarten
  • ein evangelisches Gemeindeglied, das seine Tätigkeit als Teil des Verkündigungsauftrags der Kirche versteht,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • Flexibilität und handwerkliches Geschick,
  • eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
Wir wünschen uns einen verlässlichen Menschen,
  • der Gottesdienste, Kirchenkonzerte und andere Veranstaltungen vor- und nachbereitet sowie technisch und organisatorisch begleitet,
  • der auf unsere drei Kirchen, die Marienkirche, Nikolaikirche und Friedenskirche, sowie auf das Pfarr- und Kantorenbüro im Elendshaus achtgibt und sie technisch in Ordnung hält,
  • der ein Herz für die vielen unterschiedlichen Besucherinnen und Besucher unserer Kirchengebäude hat,
  • der bereits über Erfahrungen als Küsterin bzw. Küster verfügt oder bereit ist, an der berufsbegleitenden Grundausbildung für Küsterinnen und Küster der Nordkirche teilzunehmen.
Haben wir Sie neugierig gemacht?
Dann zögern Sie nicht, sich bei uns zu bewerben!
Ihre Unterlagen erbitten wir bis zum 31. Oktober 2021 an folgende Adresse:
Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk, Pastor Dr. Johannes Grashof, Prenzlauer Straße 11, 17309 Pasewalk, oder gern auch als E-Mail an: pasewalk1@pek.de.
Wenn Sie noch Fragen haben, beantworten wir sie Ihnen gern unter den oben genannten Kontaktdaten oder unter der Telefonnummer 0160 6524241.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstatten können.
Wir freuen uns auf Sie!
Az.: 30 Pasewalk – DAR Bk

V. Personalnachrichten

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Ernannt wurden:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Dr. Katrin Schindehütte zur Pastorin der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Stephan in Wandsbek-Gartenstadt, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost;
mit Wirkung vom 15. August 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit der Pastor Simon Ulrich zum Pastor der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Westerland, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland.

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Jasmin Donath-Husmann, Schleswig, zur Pastorin der 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 die Wahl des Pastors Heye Osterwald, Hamburg, zum Pastor der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde (Pfarrsprengel), Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg;
mit Wirkung vom 15. August 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl des Pastors Cornelius Wergin, Döbbersen, zum Pastor der Pfarrstelle der zum Pfarrsprengel verbundenen Ev.-Luth. Kirchengemeinden Döbbersen, Neuenkirchen und Lassahn, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 bis einschließlich 30. September 2022 die Pastorin Corinna Gehrke in die 43. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2022 der Pastor Martin Haasler in die 19. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. September 2021 bis einschließlich 31 August 2022 der Pastor Axel Matyba in die 32. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. September 2021 bis einschließlich 28. Februar 2022 der Pastor Götz-Dietrich Scheel in die 11. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. August 2021 bis einschließlich 30. September 2021 der Pastor Dr. Horst Simonsen in die 20. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Februar 2022 die Pastorin Dr. Christina Urban in die 22. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung).

Beauftragt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2021 der Pastor Alexander Bieniasz unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schnelsen, Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Niendorf-Norderstedt;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Judith Fincke unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beauftragt mit einem Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Marlene Freese unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mildstedt, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Janika Frunder unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schilksee-Strande, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, sowie mit einem Dienstauftrag zur Dienstleistung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein nach näherer pröpstlicher Weisung;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Johanna Lembcke-Oberem unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lütau, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Kaja Lenzing unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit einem Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung im Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Harburg;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Alisa Mühlfried unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Wilstermarsch, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf;
mit Wirkung vom 1. September 2021 Stefan Schilk unter Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit einem Dienstauftrag in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde am Bungsberg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Heide Steinwehr unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Pankow-Redlin und Burow und Lancken, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.

Freigestellt wurde:

vom Bundesministerium der Verteidigung mit Wirkung vom 1. August 2021 der Pastor Cyprian Matefy, in den Dienst der Ev. Seelsorge in der Bundeswehr für den Dienstposten des Militärgeistlichen beim Evangelischen Militärpfarramt Mainz (zunächst Erprobungszeit im Angestelltenverhältnis des Bundes).

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. Januar 2022 die Pastorin Anke Berndt in Albersdorf;
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 der Pastor Gunnar Fischer in Altefähr;
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 der Pastor Volker Höppner in Hagenow;
mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 der Pastor Norbert Raasch;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 der Pastor Dr. Horst Simonsen.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Karl-Heinz Röske
geboren am 6. Dezember 1931 in Groß Zarnow
gestorben am 11. Juni 2021 in Rothemühl
Karl-Heinz Röske wurde am 23. Februar 1958 in Ziethen ordiniert.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1955 wurde er als Prediger mit dem Hilfsdienst im Pfarrsprengel Rothemühl beauftragt. Zum Prediger auf Lebenszeit wurde er mit Wirkung vom 1. Januar 1958 berufen und ihm in diesem Zusammenhang die Pfarrstelle des Pfarrsprengels Rothemühl übertragen. Mit Wirkung vom 1. September 1962 wurde er zum Prediger in die Predigerstelle Rothemühl berufen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Juli 1996 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Karl-Heinz Röske.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Wolfgang Rook
geboren am 8. September 1935 in Bremen
gestorben am 3. Juli 2021 in Hamburg
Wolfgang Rook wurde am 11. Juli 1965 in Recklinghausen ordiniert.
Anschließend war er Hilfsprediger in Bruch/Recklinghausen. Mit Wirkung vom 24. Juli 1966 wurde ihm die 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bruch/Recklinghausen übertragen. Mit Wirkung zum 1. November 1972 wurde er zum Inhaber der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schnelsen ernannt. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Oktober 1997 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Wolfgang Rook.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Karl-Theodor Wohlenberg
geboren am 11. Januar 1921 in Risum-Lindholm
gestorben am 10. Juli 2021 in Bollingstedt
Karl-Theodor Wohlenberg wurde am 18. Oktober 1953 in Schleswig ordiniert.
Anschließend war er Hilfsprediger und Pastor in der Kirchengemeinde Breklum. Mit Wirkung vom 1. Juni 1972 wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Adelby übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. April 1986 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Karl-Theodor Wohlenberg.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Martin Ballhorn, Tel.: 0431 9797 867,
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Fax: 0431 9797 869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Druckauflage 2000 Exemplare
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 9. Ausgabe 2021:
Fr., 10. September 2021,
30. September 2021,
für die 10. Ausgabe 2021:
Fr., 8. Oktober 2021,
31. Oktober 2021,
für die 11. Ausgabe 2021:
Mi., 10. November 2021,
30. November 2021.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. Hinweise zum Einrichen von Texten finden sich regelmäßig in den Nordkirchenmitteilungen.
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Einzelexemplar: 2 Euro
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