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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Kirchengesetz
über die Anpassung der Besoldung und Versorgung 2021/2022
sowie zur Änderung des Kirchenbesoldungsgesetzes

Vom 19. Oktober 2021

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Kirchengesetz über die Anpassung
der Besoldung und Versorgung 2021/2022
(Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 – BVAnpG 2021/2022)

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§ 1
Anpassung der Besoldung und Versorgung

Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444) findet auf die Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass jeweils in
  1. Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a die Angabe „1. April 2021“,
  2. Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa die Angabe „1. April 2021“,
  3. Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa die Angabe „1. April 2022“,
  4. Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa die Angabe „1. April 2022“,
  5. Artikel 5 die Angabe „1. April 2021“,
  6. Artikel 6 die Angabe „1. April 2022“,
  7. Artikel 17 Absatz 3 die Angabe „1. April 2021“,
  8. Artikel 17 Absatz 6 die Angabe „1. April 2022“
durch die Angabe „1. Dezember 2022“ ersetzt wird. Die Anlagen nach Artikel 2 Nummer 2 sowie Artikel 4 Nummer 2 finden ab dem 1. Dezember 2022 entsprechend Anwendung.
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§ 2
Ausschluss der einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Die Artikel 1, 2 und 5 Absatz 1 des Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136) finden keine Anwendung.
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Artikel 2
Änderung des Kirchenbesoldungsgesetzes

Das Kirchenbesoldungsgesetz vom 3. November 2017 (KABl. S. 506), das zuletzt durch Artikel 4 des Kirchengesetzes vom 23. März 2021 (KABl. S. 185) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. § 2a Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Nummer 1 werden nach dem Wort „planmäßige“ die Wörter „Lehrerinnen und“ eingefügt.
    2. In Nummer 3 werden die Wörter „Studienräte und Oberstudienräte“ durch die Wörter „Studienrätinnen und Studienräte sowie Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte“ ersetzt.
    3. In Nummer 4 wird die Angabe „180 Schülern eine Planstelle, mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern drei Planstellen, mit mehr als 540 bis 670 Schülern vier Planstellen und mit mehr als 670 Schülern“ durch die Angabe „180 Schülerinnen und Schülern eine Planstelle, mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern zwei Planstellen, mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern drei Planstellen, mit mehr als 540 bis 670 Schülerinnen und Schülern vier Planstellen sowie mit mehr als 670 Schülerinnen und Schülern“ ersetzt.
  2. In Nummer 3 der Vorbemerkungen der Anlage A (zu § 12) wird nach den Wörtern „Stiftungsbereichsleitung eine“ das Wort „ruhegehaltfähige“ eingefügt.
  3. In Nummer II der Anlage B (zu § 13) werden die Angabe „100,31“ durch die Angabe „120,37“, die Angabe „115,50“ durch die Angabe „138,60“ sowie die Angabe „84,00“ durch die Angabe „100,80“ ersetzt.
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Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
( 2 ) Artikel 1 § 1 sowie Artikel 2 Nummer 3 treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.
( 3 ) Artikel 1 § 2 tritt mit Wirkung vom 25. Oktober 2020 in Kraft.
( 4 ) Mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Rechtsverordnung zur vorläufigen Aussetzung des Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger vom 10. Februar 2021 (KABl. S. 102) außer Kraft.
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Das vorstehende, von der Landessynode am 18. September 2021 beschlossene Kirchengesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, 19. Oktober 2021
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: G:LKND:1:4 – DAR Lu

Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2021/2022

Die Landessynode hat am 18. September 2021 das Kirchengesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung 2021/2022 sowie zur Änderung des Kirchenbesoldungsgesetzes beschlossen.
Danach werden die Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2021 und 2022 (1, 2 Prozent und 1, 8 Prozent) auf den 1. Dezember 2022 verschoben. Zudem werden die Zulagen der Anlage B zum Kirchenbesoldungsgesetz ebenfalls zum 1. Dezember 2022 angepasst.
Nachstehend gibt das Landeskirchenamt die neuen Besoldungstabellen bekannt.
Kiel, 1. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Luncke
Az.: G:LKND:1:4 – DAR Lu
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Besoldungstabellen Anlage 1
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Besoldungstabellen Anlage 2
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Besoldungstabellen Anlage 3

Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Dienstwohnungs- und
Residenzpflichtverwaltungsvorschrift

Vom 11. November 2021

Das Landeskirchenamt hat aufgrund von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 der Verfassung die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
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Artikel 1
Änderung der Dienstwohnungs- und Residenzpflichtverwaltungsvorschrift

Die Dienstwohnungs- und Residenzpflichtverwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2017 (KABl. S. 530) wird wie folgt geändert:
  1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
    1. Der Nummer 2.1 Satz 2 wird folgender Buchstabe e angefügt:
      „e) Die Dienstwohnung wird aufgrund einer Gebäudestrukturplanung in Verbindung mit einer Pfarrstellenplanung nicht mehr benötigt.“
    2. Der Nummer 2.2 wird folgender Satz angefügt:
      Im Fall von Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe e ist die Zustimmung der bzw. des Dienstwohnungsberechtigten zur Befreiung von der Zuweisungspflicht erforderlich.“
  2. Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:
    1. Satz 2 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In Buchstabe c wird Satz 2 durch den folgenden Satz ersetzt:
      Die Befreiung kann bis zu drei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass der bzw. dem nachfolgenden Dienstwohnungsberechtigten eine Dienstwohnung zugewiesen werden kann, oder wenn anhand der Pfarrstellenplanung nachgewiesen wird, dass eine Dienstwohnung nicht mehr benötigt wird.“
      bb)
      In Buchstabe d Satz 2 Doppelbuchstabe bb wird der Punkt nach dem Wort „ist“ durch ein Komma ersetzt und Satz 2 aufgehoben.
      cc)
      Dem Buchstaben d wird folgender Doppelbuchstabe cc angefügt:
      „cc) die bzw. der Dienstwohnungsberechtigte für die Dauer von mindestens zwei Berufungszeiträumen als Inhaberin bzw. Inhaber einer allgemeinkirchlichen Pfarrstelle von der Dienstwohnungspflicht befreit war und dieser Befreiungsgrund nachträglich entfiele.“
      dd)
      Folgender Buchstabe e wird angefügt:
      „e) Die bzw. der Dienstwohnungsberechtigte wechselt bis zu zehn Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand in eine Pfarrstelle in einer ländlichen Region zur Gewährleistung der pfarramtlichen Versorgung. Die Wahrnehmung ihres bzw. seines Dienstes wird durch ihren bzw. seinen Wohnsitz nicht beeinträchtigt.“
    2. Folgender Satz wird angefügt:
      „Im Fall von Satz 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb ist als Nachweis ein amtsärztliches Attest vorzulegen.“
  3. Nummer 4.1 wird wie folgt geändert:
    1. Satz 2 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In Buchstabe e wird Satz 2 durch den folgenden Satz ersetzt:
      „Die Befreiung kann bis zu drei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass der bzw. dem nachfolgenden Dienstwohnungsberechtigten eine Dienstwohnung zugewiesen werden kann, oder wenn anhand der Pfarrstellenplanung nachgewiesen wird, dass eine Dienstwohnung nicht mehr benötigt wird.“
      bb)
      In Buchstabe f Satz 2 Doppelbuchstabe bb wird der Punkt nach dem Wort „erfordern“ durch ein Komma ersetzt und Satz 2 aufgehoben.
      cc)
      Dem Buchstaben f wird folgender Doppelbuchstabe cc angefügt:
      „cc) die bzw. der Dienstwohnungsberechtigte für die Dauer von mindestens zwei Berufungszeiträumen als Inhaberin bzw. Inhaber einer allgemeinkirchlichen Pfarrstelle von der Dienstwohnungspflicht befreit war und dieser Befreiungsgrund nachträglich entfiele.“
      dd)
      Folgender Buchstabe g wird angefügt:
      „g) Die bzw. der Dienstwohnungsberechtigte wechselt bis zu zehn Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand in eine Pfarrstelle in einer ländlichen Region zur Gewährleistung der pfarramtlichen Versorgung. Die Wahrnehmung ihres bzw. seines Dienstes wird durch ihren bzw. seinen Wohnsitz nicht beeinträchtigt.“
    2. Folgender Satz wird angefügt:
      „Im Fall von Satz 2 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb ist als Nachweis ein amtsärztliches Attest vorzulegen.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Kiel, 11. November 2021
Landeskirchenamt
Professor Dr. Peter Unruh
Präsident
Az.: NK 2719 – DAR An

II. Bekanntmachungen

Dritte Satzung
zur Änderung der Kirchenkreissatzung des
Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost

Vom 29. Oktober 2021

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Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost hat am 22. September 2021 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung zur Änderung der Kirchenkreissatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Kirchenkreissatzung

Die „Anlage (zu § 7 Absatz 2 und § 8a)“ zur Kirchenkreissatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost vom 20. Mai 2015 (KABl. 2015 S. 254), die zuletzt durch die Änderungssatzung vom 15. Juni 2021 (KABl. S. 297) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Zeilen
„III
32
1
Ev.-Luth. Auferstehungs-Kirchengemeinde Hamburg-Lohbrügge
III
32
2
- aufgehoben
III
32
3
- aufgehoben
III
32
4
Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hamburg-Lohbrügge“
werden gestrichen.
Die Zeilen
„II
34
1
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri und Pauli zu Bergedorf
II
34
2
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Michael zu Bergedorf
II
34
3
Ev.-luth. Kirchengemeinde Bergedorfer Marschen
II
34
4
Ev.-luth. Bugenhagen-Kirchengemeinde Nettelnburg“
werden wie folgt gefasst:
„II
30
1
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri und Pauli zu Bergedorf
II
30
2
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Michael zu Bergedorf
II
30
3
Ev.-luth. Kirchengemeinde Bergedorfer Marschen
II
30
4
Ev.-luth. Bugenhagen-Kirchengemeinde Nettelnburg“.
Nach der Zeile
„II
30
4
Ev.-luth. Bugenhagen-Kirchengemeinde Nettelnburg“
werden die folgenden Zeilen eingefügt:
„II
30
5
Ev.-Luth. Auferstehungs-Kirchengemeinde Hamburg-Lohbrügge
II
30
6
Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hamburg-Lohbrügge“.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Sie wurde nachdem die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 der von der Kirchenkreissynode am 22. September 2021 beschlossenen Kirchenkreissatzung hinsichtlich der Anlage zu § 7 Absatz 2 und § 8a der Satzung ihre Genehmigung erteilt hat, mit Bescheid des Landeskirchenamtes vom 26. Oktober 2021 (Az.: 10.1 Kkr. Hamburg-Ost – R Gö) kirchenaufsichtlich genehmigt.
Hamburg, 29. Oktober 2021
Für den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost
Isa Lübbers,
Pröpstin
Dr. Ulrike Murmann,
Hauptpastorin und Pröpstin
(L. S.)
Vorsitzende des Kirchenkreisrates
weiteres Mitglied
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
*
Kiel, 2. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Görlitz
Az.: 10.8 Kkr. Hamburg-Ost – R Gö

Gründung, Zusammenschluss und Aufhebung von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden

Anordnung
über die Aufhebung
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck,
der Evangelisch-Lutherischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Lübeck
und der St.-Thomas-Kirchengemeinde
sowie die Neubildung der
Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck
Vom 9. November 2021

Aufgrund der übereinstimmenden Beschlüsse der Kirchengemeinderäte der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck, der Evangelisch-Lutherischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Lübeck und der St.-Thomas-Kirchengemeinde und des Kirchenkreisrats des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg wird gemäß Artikel 22 Absatz 3 der Verfassung und Teil 4 § 14 Absatz 3 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 2. Oktober 2021 (KABl. S. 426) geändert worden ist, in Verbindung mit Teil 4 § 14 Absatz 6 des Einführungsgesetzes angeordnet:
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§ 1

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck, die Evangelisch-Lutherische Auferstehungs-Kirchengemeinde Lübeck und die St.-Thomas-Kirchengemeinde werden aufgehoben.
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§ 2

Für das Gebiet der aufgehobenen Kirchengemeinden wird die
„Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck“
neu gebildet.
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§ 3

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgehobenen Kirchengemeinden Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck, Evangelisch-Lutherische Auferstehungs-Kirchengemeinde Lübeck und St.-Thomas-Kirchengemeinde. Sie tritt in alle Rechte und Pflichten der aufgehobenen Kirchengemeinden ein. Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
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§ 4

Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck setzt sich zusammen aus den Pastorinnen bzw. den Pastoren, die in der Kirchengemeinde eine Pfarrstelle innehaben oder verwalten, den diesen gleichgestellten Pastorinnen bzw. Pastoren sowie den in den neuen Kirchengemeinderat gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinderäte der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Lübeck und der ehemaligen St.-Thomas-Kirchengemeinde.
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§ 5

Die derzeitige personelle Zusammensetzung der Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg bleibt unverändert.
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§ 6

Bis zur Einführung eines eigenen Kirchensiegels führt die neu gebildete Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck ein gesondert bekannt zu gebendes Interimssiegel.
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§ 7

Der Sitz der neu gebildeten Kirchengemeinde liegt in 23566 Lübeck, Marliring 1.
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§ 8

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Kiel, 9. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Marli-Brandenbaum Lübeck – R Be

Anordnung der Ingebrauchnahme von Interimssiegeln

Die Ingebrauchnahme des nachstehend abgedruckten Interimssiegels der
Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg angeordnet worden. Die Anordnung gilt ab dem Zeitpunkt des Entstehens der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck.
Siegel Marli-Brandenbaum Lübeck
Kiel, 4. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10.9 Marli-Brandenbaum Lübeck – R Thi

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Glinde
ist durch das Kirchliche Verwaltungszentrum des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost genehmigt worden.
Siegel St. Johannis Glinde
Kiel, 3. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 St. Johannes Glinde – R We
Bekanntgabe eines Tarifvertrages und einer Schlichtungsvereinbarung
Wir veröffentlichen nachstehend den Tarifvertrag zur Regelung der Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifpartnerschaft vom 3. Juni 2021 sowie die Schlichtungsvereinbarung vom 3. Juni 2021, die vom Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) mit der ver.di – Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord geschlossenen wurden.
Der Tarifvertrag zur Regelung der Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifpartnerschaft und die Schlichtungsvereinbarung sind im Newsletter 1-2021 des VKDA bekannt gegeben worden.
Kiel, 5. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Lutze-Sorger
Az.: NK 3750-5 – DAR LS
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Tarifvertrag zur Regelung der Grundlagen
einer kirchengemäßen Tarifpartnerschaft

Vom 3. Juni 2021

Zwischen
dem Verband kirchlicher und diakonischer
Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA),
vertreten durch den Vorstand
- einerseits -
und
der „ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di),
vertreten durch
die Landesbezirksleitung Nord, Hüxstraße 1–9, 23552 Lübeck und
die Landesbezirksleitung Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
und
der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord,
vertreten durch den Vorstand,
- andererseits -
In dem Bewusstsein der Besonderheit des kirchlichen Dienstes, der vom Auftrag der Kirche bestimmt ist, das Wort Gottes zu verkündigen, Glauben zu wecken, Liebe zu üben und die Gemeinde zu bauen, in der Erkenntnis, dass die Regelung der Arbeitsverhältnisse zwischen der Kirche und ihrer Diakonie, unabhängig von ihrer Rechtsgestalt, als Dienstgeber und ihren nichtbeamteten Mitarbeitern zur Wahrnehmung der Fürsorgepflicht rechtsverbindlicher Ordnungen bedarf, und in der Erkenntnis, dass die Kirche ihre verfassungsmäßigen Rechte wahren und ihre Aufgaben ungehindert ausüben muss.
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§ 1

Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht für die jeweilige Laufzeit der nachgeordneten Tarifverträge eine Friedenspflicht. Im Falle eines Scheiterns von Tarifverhandlungen ist unmittelbar das Schlichtungsverfahren gemäß der Schlichtungsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung einzuleiten. Bis zur Einleitung und während der Dauer des Schlichtungsverfahrens besteht ebenfalls eine Friedenspflicht.
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§ 2

( 1 ) Dieser Tarifvertrag tritt am 27. Mai 2021 in Kraft und ersetzt den Tarifvertrag zur Regelung der Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifpartnerschaft vom 5. November 1979.
( 2 ) Dieser Tarifvertrag kann erstmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden. Falls er nicht gekündigt wird, gilt er jeweils für drei Jahre weiter. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils sechs Monate zum Jahresende. Er wirkt bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Regelung der Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifpartnerschaft nach.
( 3 ) Im Falle einer Kündigung verpflichten sich die vertragsschließenden Tarifvertragsparteien, im Geiste dieses Vertrages unverzüglich in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, eine neue Vereinbarung abzuschließen.
Hamburg, 3. Juni 2021
Für den Verband kirchlicher und diakonischer
Anstellungsträger e. V. (VKDA)
Für die Gewerkschaften
gez. Unterschriften
gez. Unterschriften

Schlichtungsvereinbarung

Vom 3. Juni 2021

Zwischen
dem Verband kirchlicher und diakonischer
Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA)
vertreten durch den Vorstand
– einerseits –
der „ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di),
vertreten durch
die Landesbezirksleitung Nord, Hüxstraße 1–9, 23552 Lübeck und
die Landesbezirksleitung Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
und
der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord,
vertreten durch den Vorstand,
– andererseits –
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§ 1
Verhandlungs- und Schlichtungsgrundsatz

  1. Die Tarifvertragsparteien gehen von dem Gedanken aus, dass bei allen Kollektivstreitigkeiten die Verständigung das erstrebenswerte Ziel ist. Die vertragschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass alle Streitigkeiten über tarifvertraglich regelbare Forderungen einer Lösung in einem verbindlich durchzuführenden Schlichtungsverfahren zum jeweiligen Gegenstand zugeführt werden. Innerhalb einer Tarifrunde kann nur einmal die Schlichtung angerufen werden.
  2. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren ein Schlichtungsverfahren, welches zur Anwendung kommt, wenn die Tarifverhandlungen zu keiner Verständigung führen oder eine Tarifvertragspartei die Aufnahme von Verhandlungen ablehnt.
  3. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich auf das Schlichtungsverfahren einzulassen.
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§ 2
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle

  1. Die Schlichtungsstelle setzt sich aus einer bzw. einem unparteiischen Vorsitzenden und je drei von den Tarifvertragsparteien zu benennenden Beisitzerinnen bzw. Beisitzern zusammen.
  2. Vorsitzende dürfen nicht hauptamtlich im kirchlichen oder diakonischen Dienst stehen oder bei der Gewerkschaft beschäftigt sein. Vorsitzende und Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sollen zu kirchlichen Ämtern wählbar sein.
  3. Vorsitzende und Beisitzerinnen bzw. Beisitzer werden von Fall zu Fall bestimmt.
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§ 3
Vorstufe der Schlichtung

  1. Erklärt eine Tarifvertragspartei das Drohen des Scheiterns der Verhandlungen, so erfolgt der Versuch einer Einigung in einer weiteren Verhandlungsrunde, die von zwei unparteiischen Personen moderiert wird. Die Tarifvertragsparteien benennen je eine unparteiische Moderatorin bzw. einen unparteiischen Moderator.
  2. Führt auch diese Verhandlungsrunde nicht zu einer Einigung, so kann jede Tarifpartei das Scheitern der Tarifverhandlungen erklären. Diese Verhandlungsrunde soll maximal drei Wochen dauern.
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§ 4
Eintritt in die Schlichtung

  1. Sind die Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien gescheitert oder verweigert eine Tarifvertragspartei die Aufnahme von Verhandlungen, so richtet die betreibende Tarifvertragspartei unter Angabe des Streitfalles, unter Benennung ihrer Beisitzerinnen bzw. ihrer Beisitzer und unter Vorschlag eines unparteiischen Vorsitzes (innerhalb von sechs Werktagen) an die andere Tarifvertragspartei in Textform die Aufforderung, innerhalb einer zweiwöchigen Frist ihre Beisitzerinnen bzw. Beisitzer zu benennen und zu dem Vorschlag über den Vorsitz Stellung zu nehmen. Lehnt die andere Tarifvertragspartei den Vorschlag eines unparteiischen Vorsitzes ab, so hat sie innerhalb der zweiwöchigen Frist einen eigenen Vorschlag eines unparteiischen Vorsitzes zu unterbreiten.
  2. Kommt eine Einigung über einen Vorsitz ausnahmsweise nicht zu Stande, so kann eine Tarifvertragspartei die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamburg um einen Vorschlag für die Bestimmung eines unparteiischen Vorsitzes bitten. Dieser Vorschlag ist für die Tarifvertragsparteien verbindlich.
  3. Die Verhandlung gilt als gescheitert, wenn eine Tarifvertragspartei dies der anderen Tarifvertragspartei gegenüber in Textform erklärt oder eine Tarifvertragspartei es ablehnt, weiter oder überhaupt zu verhandeln.
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§ 5
Verfahren

  1. Die Schlichtungsstelle hat innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Aufforderung gemäß § 4 Absatz 1 zusammenzutreten. Die Tarifvertragsparteien können die Frist im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen verlängern.
  2. Die bzw. der Vorsitzende setzt nach Erörterung mit den Tarifvertragsparteien Ort und Zeitpunkt der Verhandlung fest. Die bzw. der Vorsitzende lädt die Tarifvertragsparteien zu der Verhandlung ein, die Organisation obliegt der aufrufenden Partei unter Vorgabe des Vorsitzes. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, die von ihnen zu stellenden Beisitzerinnen zu den anberaumten Sitzungen zu laden. Sie haben binnen einer Frist von sechs Werktagen nach Eingang der Mitteilung über den Verhandlungstermin ihre Anträge, Schriftsätze und Verhandlungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Vorsitzenden einzureichen.
  3. Die Schlichtungsstelle hat nach Erörterung des Sachverhalts durch die Tarifvertragsparteien die Streitpunkte und die für ihre Beurteilung wesentlichen Verhältnisse klarzustellen. Soweit sie es für erforderlich hält, kann sie Auskünfte einholen, den Tarifvertragsparteien die Beibringung von Unterlagen aufgeben sowie Auskunftspersonen und Sachverständige hören.
  4. Die Beratungen der Schlichtungsstelle, einschließlich der Erörterung durch die Tarifvertragsparteien und Sachverständigen, sind vertraulich und nicht öffentlich. Die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sind jedoch berechtigt, die zustehenden Gremien der Tarifvertragspartei, die sie benannt hat, zu informieren.
  5. Die Tarifvertragsparteien können gemeinsam die Schlichtungsstelle ersuchen, das Schlichtungsverfahren auszusetzen, um eine Einigung untereinander herbeizuführen. Erklärt eine Tarifvertragspartei gegenüber dem Vorsitz schriftlich, dass eine Einigung nicht erzielt werden konnte, ist das Schlichtungsverfahren spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Eingang der Erklärung fortzusetzen. Die Tarifvertragsparteien können die Frist im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen verlängern.
  6. Das Schlichtungsverfahren einschließlich eines Aussetzens der Schlichtung und der besonderen Schlichtung muss innerhalb von vier Monaten nach dem ersten Zusammentreten der Schlichtungsstelle abgeschlossen werden. Die Tarifvertragsparteien können die Frist im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen verlängern.
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§ 6
Einigungsempfehlung

  1. Die Schlichtungsstelle hat in jedem Stadium des Verfahrens zu versuchen, eine Einigung der Tarifvertragsparteien herbeizuführen. Die bzw. der Vorsitzende schlägt eine Einigungsempfehlung vor. Die Einigungsempfehlung ist vor Abstimmung in der Schlichtungsstelle in ihrem Wortlaut niederzuschreiben.
  2. Die Einigungsempfehlung gilt als angenommen, wenn alle Mitglieder der Schlichtungsstelle zustimmen, Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Diese Einigungsempfehlung ist vom Vorsitz zu unterzeichnen und den Tarifvertragsparteien unverzüglich zuzusenden.
  3. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen auf der Grundlage der Einigungsempfehlung mit dem Ziel der Einigung wiederaufzunehmen. Die Tarifvertragsparteien können die Frist im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen verlängern.
  4. Stimmen die Tarifvertragsparteien der Einigungsempfehlung zu oder einigen sich anderweitig, ist die Schlichtung beendet.
  5. Kommt eine Einigung zustande, so ist sie in ihrem Wortlaut niederzuschreiben, von den Tarifvertragsparteien zu unterzeichnen und ein Tarifvertrag entsprechenden Inhalts zu schließen.
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§ 7
Besondere Schlichtung

  1. Kommt keine Einigungsempfehlung nach § 6 Absatz 2 zustande oder erklärt eine der Tarifvertragsparteien die nach § 6 Absatz 3 zu führenden Verhandlungen für gescheitert, kann jede der Tarifvertragsparteien innerhalb einer Frist von sechs Werktagen ab Zugang der Entscheidung die besondere Schlichtung beantragen.
  2. Die Schlichtungsstelle ist an die vorangegangene Entscheidung nicht gebunden. Sie entscheidet erneut.
  3. Die bzw. der Vorsitzende unterbreitet nach Erörterung mit den Tarifvertragsparteien eine Einigungsempfehlung.
  4. Über diese Einigungsempfehlung wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, Stimmenthaltungen sind unzulässig. Die bzw. der Vorsitzende hat Stimmrecht. Erhält die Einigungsempfehlung die Mehrheit wird daraus eine Schlichtungsempfehlung.
  5. Die Schlichtungsempfehlung wird über die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer den Tarifvertragsparteien zugestellt. Die Tarifvertragsparteien entscheiden innerhalb von vier Wochen über die Annahme oder Ablehnung der Schlichtungsempfehlung.
  6. Die Schlichtungsstelle tritt danach erneut zusammen und stimmt über die Schlichtungsempfehlung ab, dabei sind die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer an die Voten der Tarifvertragsparteien gebunden.
  7. Die Schlichtungsempfehlung ist angenommen, wenn sie eine einfache Mehrheit der Mitglieder der Schlichtungsstelle und zusätzlich die Stimmenmehrheit der von der jeweiligen Tarifvertragspartei benannten Beisitzerinnen bzw. Beisitzer erhält. § 6 Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.
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§ 8
Kosten der Schlichtung

  1. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens trägt jede Tarifvertragspartei zur Hälfte.
  2. Bei einseitiger Hinzuziehung sachverständiger Personen durch eine Partei, trägt diese die hierdurch entstandenen Kosten allein.
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§ 9
Inkrafttreten

  1. Die Vereinbarung tritt am 27. Mai 2021 in Kraft und löst die Schlichtungsvereinbarung vom 5. November 1979 ab.
  2. Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden.
  3. Im Falle einer Kündigung verpflichten sich die vertragsschließenden Tarifvertragsparteien, im Geiste dieses Vertrages unverzüglich in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, eine neue Vereinbarung abzuschließen. Die Schlichtungsvereinbarung wirkt nach.
  4. Schlichtungsverfahren, die vor Beendigung ihrer Geltung nach Absatz 3 anhängig sind, werden nach den Regeln dieser Vereinbarung zu Ende geführt.
Hamburg, 3. Juni 2021
Für den Verband kirchlicher und diakonischer
Anstellungsträger e. V. (VKDA)
Für die Gewerkschaften
gez. Unterschriften
gez. Unterschriften

Mitteilung über die Wahl der Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Aufgrund von § 6 des Kirchengerichtsgesetzes i. V. m. § 2 des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsgesetzes hat der Richterwahlausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in seinen Sitzungen am 9. Juni, 13. Juli, 17. August und 14. September 2021 für die Amtszeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 nachfolgende Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gewählt:
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Präsident und Vorsitzender Richter Kammer I:
Vorsitzender Richter am LSG Dr. Thomas Kuhl-Dominik, Hamburg
1. Stellvertreterin:
VizePräs. OVG Birgit Voß-Güntge, Schleswig
2. Stellvertreter:
Vorsitzender Richter am OVG Martin Redeker, Greifswald
Rechtskundige Richterin:
Richterin am LG Dr. Inke Godendorff, Hamburg
1. Stellvertreterin:
Richterin am LG Anne Melcher, Hamburg
2. Stellvertreterin:
Ministerialrätin Viktoria Schiemann, Schwerin
Rechtskundige Richterin:
Richterin am OVG Susanne Walter, Hamburg
1. Stellvertreterin:
Richterin am LG Dr. Inken von Gadow, Hamburg
2. Stellvertreter:
Richter am LSG Sönke Carstensen, Neustrelitz
Rechtskundiger Richter:
Vorsitzender Richter am OVG Ralph Panten, Hamburg
1. Stellvertreter:
Justiziar Jochen Hinz, Kiel
2. Stellvertreter:
Richter am VG Reinhard Humke, Greifswald
Rechtskundige Richterin:
Richterin am LG Dr. Nicole Spiegelhalder, Hamburg
1. Stellvertreterin:
VizePräs. LG Dr. Susanne Bracker, Kiel
2. Stellvertreter:
Rechtsanwalt Joachim Heilborn, Schwerin
Ordinierter Richter:
Pastor Dr. Michael Dübbers, Schleswig
1. Stellvertreter:
Pastor Martin Waack, Wittenburg
2. Stellvertreterin:
Pastorin Ulrike Weber, Anklam
Nicht ordinierter Richter:
Dr. Manfred Julius Pfaff, Hamburg
1. Stellvertreter:
Tillmann Weiherich, Kiel
2. Stellvertreterin:
Katrin Stolle, Hamburg
Vorsitzender Richter Kammer II:
Vorsitzender Richter am OVG Martin Redeker, Greifswald
1. Stellvertreterin:
VizePräs. OVG Birgit Voß-Güntge, Schleswig
2. Stellvertreter:
Vorsitzender Richter am LSG Dr. Thomas Kuhl-Dominik
Rechtskundige Richterin:
Richterin am VG Dr. Christine Farys, Schwerin
1. Stellvertreterin:
Ministerialrätin Viktoria Schiemann, Schwerin
2. Stellvertreterin:
Richterin am LG Anne Melcher, Hamburg
Rechtskundige Richterin:
Richterin am OVG Susanne Walter, Hamburg
1. Stellvertreterin:
Richterin am LG Dr. Inken von Gadow, Hamburg
2. Stellvertreter:
Richter am LSG Sönke Carstensen, Neustrelitz
Rechtskundiger Richter:
Richter am VG Frank Preuß, Schwerin
1. Stellvertreter:
Richter am VG Reinhard Humke, Greifswald
2. Stellvertreter:
Justiziar Jochen Hinz, Kiel
Rechtskundiger Richter:
Rechtsanwalt Olaf Hünemörder, Bad Doberan
1. Stellvertreter:
Rechtsanwalt Joachim Heilborn, Schwerin
2. Stellvertreterin:
VizePräs. LG Dr. Susanne Bracker, Kiel
Ordinierte Richterin:
Pastorin Gertrud Schäfer, Holtsee
1. Stellvertreterin:
Pastorin Ulrike Weber, Anklam
2. Stellvertreter:
Pastor Martin Waack, Wittenburg
Nicht ordinierte Richterin:
Claudia Maresch, Aumühle
1. Stellvertreterin:
Katrin Stolle, Hamburg
2. Stellvertreterin:
Tillmann Weiherich, Kiel
Kiel, 26. Oktober 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Görlitz
Az.: NK 1221-2 (2021)/NK 1222-2– R Gö

Mitteilung über die Wahl der Mitglieder des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Aufgrund von § 6 des Kirchengerichtsgesetzes i. V. m. § 1 Kirchengerichtsgesetz MAV hat der Richterwahlausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in seinen Sitzungen am 9. Juni, 13. Juli, 17. August und 14. September 2021 für die Amtszeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 nachfolgende Mitglieder des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gewählt:
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Kammern 1 bis 3:
Präsidentin und Vorsitzende Richterin:
Dir ArbG i. R. Dagmar Raasch, Ellerdorf
Vorsitzender Richter:
VorsRi ArbG Dr. Claus Asbeck, Hamburg
Vorsitzender Richter:
VPräs LAG Björn Eckhardt, Schwerin
Richter (Dienstgeberseite):
Roger Bodin, Leck
Richter (Dienstgeberseite):
Kai Galle, Preetz
Richterin (Dienstgeberseite):
Karen Rosenkranz, Neustadt/Glewe
Richter (Dienstnehmerseite):
Marcus Batke, Lübeck
Richter (Dienstnehmerseite):
Kay Möller-Rybakowski, Hamburg
Richter (Dienstnehmerseite):
Torsten Pries, Kiel
Kiel, 26. Oktober 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Görlitz
Az.: NK 1221-2 (2021)/NK 1224-1 – R Gö

Mitteilung über die Wahl der Mitglieder des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten – Diakonische Kammern 4 bis 8 – der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Aufgrund von § 6 des Kirchengerichtsgesetzes i. V. m. §§ 1 und 2 Kirchengerichtsgesetz MAV i. V. m. § 1 der Rechtsverordnung zur Errichtung diakonischer Kammern am Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten vom 17. August 2017 (KABl. S. 426) hat der Richterwahlausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in seinen Sitzungen am 9. Juni, 13. Juli, 17. August und 14. September 2021 für die Amtszeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 nachfolgende Mitglieder des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gewählt:
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Kammer 4 (Bereich Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V.):
Vorsitzender Richter:
VPräs LAG Björn Eckhardt, Schwerin
Richterin (Dienstgeberseite):
Kirsten Balzer, Grevesmühlen
Richter (Dienstgeberseite):
Christoph Kupke, Güstrow
Richter (Dienstnehmerseite):
Christian Glüer, Schwerin
Richterin (Dienstnehmerseite):
Jana Witt, Jarmen
Kammer 5 (Bereich Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V.):
Vorsitzender Richter:
Richter ArbG Oliver Tiemens, Hamburg
Richter (Dienstgeberseite):
Marco Büsing, Hamburg
Richterin (Dienstgeberseite):
Irene Reinhold, Hamburg
Richterin (Dienstnehmerseite):
Monika Ulbricht, Kaltenkirchen
Richter (Dienstnehmerseite):
Matthias Weigmann, Hamburg
Kammer 6 (Bereich Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V.):
Vorsitzender Richter:
Richter SG Claudius Hübbe, Hamburg
Richter (Dienstgeberseite):
Tobias Mahnke, Hamburg
Richterin (Dienstgeberseite):
JJulia Stier, Hamburg
Richter (Dienstnehmerseite):
Johann Peter Karnatz, Hamburg
Richter (Dienstnehmerseite):
Andreas Loeding, Hamburg
Kammer 7 (Bereich Diakonisches Werk Schleswig-Holstein – Landesverband der Inneren Mission e. V.):
Vorsitzender Richter:
Dir ArbG Dr. Gregor Steidle, Lübeck
Richterin (Dienstgeberseite):
Ines Kaden-Kosack, Kropp
Richter (Dienstgeberseite):
Philipp Mauritius, Rendsburg
Richterin (Dienstnehmerseite):
Katja Näther, Lübeck
Richter (Dienstnehmerseite):
Helge Kalinowski, Flensburg
Kammer 8 (Bereich Diakonisches Werk Schleswig-Holstein – Landesverband der Inneren Mission e. V.):
Vorsitzender Richter:
Richter ArbG Marc-Patrick Homuth, Elmshorn
Richterin (Dienstgeberseite):
Iris Briemann, Lübeck
Richter (Dienstgeberseite):
Olaf Schurad, Rendsburg
Richterin (Dienstnehmerseite):
Sabine Schröder, Kropp
Richter (Dienstnehmerseite):
Rüdiger Jaeschke, Lübeck
Kiel, 26. Oktober 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Görlitz
Az.: NK 1221-2 (2021)/NK 1224-1 – R Gö

Bekanntgabe der gewählten Mitglieder der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche sowie des gewählten Vorstands

Mitglieder der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche:
Sprengel Schleswig und Holstein:
Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland:
Karin Emersleben
Thorsten Wiese
Ev.-Luth. Kirchenkreis
Schleswig-Flensburg:
Jasmin Donath-Husmann
(pers. Stellvertreter: Hanno Jöhnk)
Bernd Böttger
(pers. Stellvertreter: Martin Baltzer)
Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen:
Elli Brandt
Ev.-Luth. Kirchenkreis
Rendsburg-Eckernförde:
Kerstin Hansen-Neupert
(pers. Stellvertreter: Oliver Opitz)
Anke Anderson
(pers. Stellvertreter: Michael Grabarske)
Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein:
Michael Szelinski
(pers. Stellvertreterin: Sigrun König)
Henry Koop
(pers. Stellvertreterin: Andrea Schmidt)
Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg:
Jobst-Ekkehard Wulf
Thomas Meyer
Ev.-Luth. Kirchenkreis
Rantzau-Münsterdorf:
Andreas Kosbab
Dr. Ulrich Palmer
Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein:
Johannes Höpfner
(pers. Stellvertreter: Félipe Axt)
Wolfram Glindmeier
(pers. Stellvertreter: Karsten Wolkenhauer)
Sprengel Hamburg und Lübeck:
Ev.-Luth. Kirchenkreis
Hamburg West/Südholstein:
Solveig Nebl-Blank
Martin Lorenz
Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost:
Corinna Peters-Leimbach
(pers. Stellvertreter: Dr. Matti Schindehütte)
Sinia Katzmann
(pers. Stellvertreterin: Janna Horstmann)
Jasmin Zielke
(pers. Stellvertreter: Dr. Kord Schoeler)
Michael Babiel
(pers. Stellvertreter: Frank Engelbrecht)
Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg:
Constanze Oldendorf
(pers. Stellvertreterin: Wiebke Böckers)
Till Karnstädt-Meißner
(pers. Stellvertreter: Hans-Georg Mayer)
Sprengel Mecklenburg und Pommern:
Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg:
Stefan Haack
(pers. Stellvertreterin: Inga Roetz-Millon)
Axel Prüfer
(pers. Stellvertreterin: Verena Häggberg)
Dörte Hasenpusch
(pers. Stellvertreter: Mathias Kretschmer)
Pommerscher Ev. Kirchenkreis:
Joachim Gerber
(pers. Stellvertreterin: Sonja Reinicke)
Philipp Staak
(pers. Stellvertreter: Stefan Fricke)
Kammer für Dienste und Werke:
Michael Brems
(pers. Stellvertreter: Jürgen Kehnscherper)
Ann-Kathrin Brenke
(pers. Stellvertreter: Achim Strehlke)
Dorothea Frauböse
(pers. Stellvertreter: Stephan Dann)
Mitglieder des Vorstands der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche:
Vorsitzender
Axel Prüfer, Theodor-Kliefoth-Str. 9, 19243 Wittenburg/OT Körchow, Tel.: 038 852 239 36;
E-Mail: Axel.Pruefer@pv.nordkirche.de
Stellvertretender Vorsitzender
Joachim Gerber, Kirchplatz 1, 18569 Gingst, Tel.: 038 305 328;
E-Mail: Joachim.Gerber@pv.nordkirche.de
Beisitzerinnen und Beisitzer
Bernd Böttger, Geschäftsführender Beisitzer, Flensburger Straße 5, 24986 Mittelangeln, Tel.: 04633 96417;
E-Mail: Bernd.Boettger@pv.nordkirche.de
Elli Brandt,
E-Mail: Elli.Brandt@pv.nordkirche.de
Sinia Katzmann,
E-Mail: Sinia.Katzmann@pv.nordkirche.de
Corinna Peters-Leimbach,
E-Mail: Corinna.Peters-Leimbach@pv.nordkirche.de
Jobst-Ekkehard Wulf,
E-Mail: Jobst-Ekkehard.Wulf@pv.nordkirche.de
Stellvertreter:
Till Karnstaedt-Meißner,
E-Mail: Till.Karnstaedt-Meissner@pv.nordkirche.de
Kiel, 5. November 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Halisch
Az.: NK 2611 – P Hl

Pfarrstellenänderungen

Die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Garding, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eiderstedt-Mitte, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, umgewandelt.
Az.: 21 Kkr. Nordfriesland – P Hl/P Ha
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tetenbüll-Katharinenheerd, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eiderstedt-Mitte, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, umgewandelt.
Az.: 21 Kkr. Nordfriesland – P Hl/P Ha
*
Die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Itzehoe, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf, wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 in die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Itzehoe, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf, umgewandelt.
Az.: 21 Kkr. Rantzau-Münsterdorf – P Te (P Kü)/P Ha

Pfarrstellenaufhebungen

Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heverbund, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Nordfriesland – P Hl/P Ha
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Welt-Vollerwiek, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Nordfriesland – P Hl/P Ha
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Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Garding, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Nordfriesland – P Hl/P Ha
*
Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Itzehoe, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf, wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Rantzau-Münsterdorf – P Te (P Kü)/P Ha
*
Die 5. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Friedenskirchengemeinde Elmshorn, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf, wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Rantzau-Münsterdorf – P Te (P Kü)/P Ha
*
Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Albersdorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen, wird mit Wirkung vom 1. Februar 2022 aufgehoben.
Az.: 20 Albersdorf (2) – P Hl/P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist die Stelle einer Pröpstin bzw. eines Propstes, Propstei Herzogtum Lauenburg, zum 1. August 2022 durch Wahl durch die Kirchenkreissynode zu besetzen.
Der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist ein guter Ort zum Arbeiten und zum Leben. Tradition und Innovation, hanseatisches Flair, bezaubernde ländliche Räume sowie ein Gemeinwesen, das an der Stimme der Kirche interessiert ist, sind gute Voraussetzungen, um den leitenden Dienst im Kirchenkreis zu übernehmen.
Mit 51 Kirchengemeinden und 156 000 Mitgliedern erstreckt sich der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg von Lauenburg an der Elbe bis Travemünde an der Ostsee, von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern bis an den Hamburger Stadtrand.
Die sozialen Räume des Kirchenkreises liegen in der Hansestadt Lübeck sowie mehreren Kleinstädten und ländlichen Gebieten im Landkreis Herzogtum Lauenburg. Daraus ergeben sich vielfältige gesellschaftliche, thematische, soziale und diakonische Herausforderungen sowie unterschiedliche Geschwindigkeiten in den anstehenden Veränderungsprozessen.
Der Kirchenkreis ist in zwei Propsteien gegliedert. Die beiden Propstpersonen nehmen gemeinsam den leitenden geistlichen Dienst im Kirchenkreis wahr. Im gesamten Kirchenkreis sind zurzeit rund 100 Pastorinnen und Pastoren tätig.
Der zu besetzenden pröpstlichen Stelle ist die Propstei Herzogtum Lauenburg zugeordnet.
Zur Propstei gehören 34 Kirchengemeinden von sehr unterschiedlicher Größe, die in sechs Regionen zusammenarbeiten.
Der Propst bzw. die Pröpstin Herzogtum Lauenburg repräsentiert den Kirchenkreis gegenüber dem Landkreis, den Kommunen und in der Öffentlichkeit in der Propstei.
In der Propstei gilt es insbesondere, die kirchliche Arbeit im regionalen Kontext zu fördern sowie Kirchenkreis und Kirchengemeinden aufeinander zu beziehen. Die heutigen und künftigen großen Veränderungen in Kirche und Gesellschaft sind zu begleiten und dabei neue Perspektiven für kirchliches Handeln zu entwickeln.
Predigtstätte ist derzeit noch St. Petri, Ratzeburg, ab 2022 voraussichtlich der Ratzeburger Dom.
Mit der zu besetzenden pröpstlichen Pfarrstelle ist die Übernahme der Gesamtleitungsverantwortung für die unselbstständigen Dienste und Werke des Kirchenkreises verbunden. Dazu gehören neben den kirchlichen Diensten (Telefonseelsorge, Krankenhaus-Seelsorge, Jugendpfarramt u. a.) das Diakonische Werk in der Propstei Herzogtum Lauenburg mit ca. 80 Mitarbeitenden sowie die Begleitung des Fachdienstes Kindertagesstätten in der Propstei hin zu einem Kita-Werk. Bei diesen Aufgaben wird der Propst bzw. die Pröpstin von den Geschäftsführenden unterstützt.
Die Pröpstin in der Propstei Lübeck ist zuständig für die 17 Kirchengemeinden (darunter mehrere bereits fusionierte Gemeinden) in Lübeck, die ebenfalls in sechs Regionen zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist sie direktes Gegenüber für die Kirchenkreisverwaltung und hat den Vorsitz im Kirchenkreisrat inne.
Beide pröpstlichen Personen arbeiten thematisch und gesamtverantwortlich eng zusammen.
Wenn Sie
  • Freude an Verkündigung, Seelsorge und der innovativen Gestaltung unserer Kirche in einer sich stark verändernden Situation haben,
  • Fragestellungen gerne theologisch bearbeiten,
  • über Interesse und Talent verfügen, die Kirche und ihre Anliegen öffentlich zu vertreten,
  • integrative Leitungsfähigkeiten mit Führungskompetenzen mitbringen,
  • möglichst sowohl über gemeindliche wie auch übergemeindliche Erfahrungen verfügen,
  • Liebe und Verständnis für die ländliche Region haben,
  • Team- und Konfliktfähigkeit sowie Kompetenz zu zielgerichteter Moderation der anstehenden Entscheidungsprozesse besitzen und belastbar sind und
  • Humor haben und Freude, andere für Neues zu ermutigen,
dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Es erwartet Sie:
  • ein personell gut aufgestelltes Team mit Sekretariat und Referentinnen und Referenten am gemeinsamen Bürostandort in Lübeck, mit guter technischer Ausstattung,
  • eine pröpstliche Kollegin, die gerne im Tandem arbeitet,
  • kompetente Unterstützung durch die Kirchenkreisverwaltung, die Medienabteilung und die Geschäftsführungen der kirchlichen Dienste, des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg sowie die Leitung des Kita-Fachdienstes,
  • Veranstaltungs- und Besprechungsräume im Petri-Forum in Ratzeburg,
  • ein Dienstwagen, der auch für private Nutzung zur Verfügung steht,
  • ein Pastorat in Ratzeburg in sehr guter Lage am Küchensee sowie
  • eine kulturell vielseitige und landschaftlich besonders schöne Arbeitsumgebung.
Ihre Bewerbung ist an die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, Bischofskanzlei, Shanghaiallee 12, 20457 Hamburg (E-Mail: bischofskanzlei@bkhh.nordkirche.de) zu richten.
Für Rückfragen steht neben Bischöfin Kirsten Fehrs (Tel.: 040 369 002 10) die Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Pröpstin Petra Kallies (Tel.: 0451 7902 105), zur Verfügung.
Ablauf der Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2022. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang unter der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kkr. Lübeck-Lauenburg Propst/in Lauenburg – P Kl

Pfarrstellen außerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats Berlin ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten "Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter des Evangelischen Militärpfarramtes Torgelow" zum 1. Mai 2022 neu zu besetzen.
Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
Aufgabengebiet:
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen im Seelsorgebereich an den Standorten Torgelow, Viereck, Prenzlau, Stettin (Polen), Utzedel und Golchen,
  • seelsorgliche Begleitung von Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten der Bundeswehr,
  • Einzelseelsorge,
  • Abhalten von lebenskundlichem Unterricht und lebenskundlichen Seminaren für alle Soldatinnen und Soldaten,
  • Durchführen regelmäßiger Standortgottesdienste,
  • Veranstalten von Rüstzeiten,
  • Teilnahme an mehrtägigen Konventen des Ev. Militärdekanats Berlin,
  • Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene).
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
  • bestehendes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland,
  • mindestens dreijährige Erfahrung in der Gemeindearbeit nach Ordination,
  • Bereitschaft, die Soldatinnen und Soldaten bei internationalen Einsätzen zu begleiten,
  • Gleichstellungskompetenz.
Erwünscht:
  • Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik,
  • Führungskompetenz,
  • hohe Belastbarkeit.
In der Dienststelle, die zum 1. Juli 2022 in den Zuständigkeitsbereich des Evangelischen Militärdekanats Kiel wechselt, steht der bzw. dem Militärgeistlichen ein Pfarrhelfer für die administrativen Aufgaben zur Seite.
Grundsätzlich wird eine Dienstwohnung durch den Handlungsbereich Ev. Seelsorge in der Bundeswehr im Rahmen einer bedarfsgerechten Anmietung zur Verfügung gestellt.
Der Dienstposten lässt grundsätzlich keine Arbeit in Teilzeit zu. Die besondere Aufgabenstellung und Struktur dieser „Kleinstdienststelle“ erfordert, dass eine ganztägige Ansprechbarkeit gegeben ist.
Das Fahren des Dienst-Kfz sowie die Bereitschaft zur Durchführung von – auch mehrtägigen und gegebenenfalls kurzfristigen – Dienstreisen und zur ökumenischen Zusammenarbeit werden vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Der Dienstposten ist nicht telearbeitsfähig.
Bewerbungen sind mit dem Zusatz „Persönlich! Personalangelegenheit!“ an:
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung der personalbearbeitenden Dienststelle bei der Landeskirche bis spätestens 31. Dezember 2021 zu richten. Dabei ist ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf zu erstellen; die erworbenen Qualifikationen sind aufzuführen und der Bewerbung beizufügen.
Mit der Bewerbung ist das Einverständnis zur Einsichtnahme in die bei der Landeskirche geführten Personalakte zu erteilen.
Für Rückfragen stehen die Leiterin des Evangelischen Militärdekanats Berlin, Professor Dr. Lammer (Tel.: 030 308 779 750 00), und der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz Aus- und Fortbildung) des Evangelischen Kirchenamts für die Bundeswehr (EKA), Direktor beim EKA Burkhardt, (Tel.: 030 310 181 170), gerne zur Verfügung.
Az.: 2406 – P Te/P Sc
*
Für die Evangelisch-lutherische Kirche in Lima in Peru sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.ev-kirche-peru.org .
Die Gemeinde der Christuskirche versteht sich als ein Ort des lebendigen Glaubens für deutschsprachige und der kulturellen Begegnung – so auch ihr Leitbild. Die 2015 fertiggestellte Kirche und das Gemeindezentrum befinden sich in Surco, einem Stadtteil Limas, in dem viele Gemeindemitglieder leben. Auch die deutsche Schule befindet sich in der Nähe.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Freude an der Verkündigung des Evangeliums in vielfältigen und einladenden Formen für unterschiedliche Zielgruppen, wobei der sonntägliche Gottesdienst im Zentrum steht (präsenziell und virtuell),
  • Erfahrung in der Gewinnung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden und Lust auf die Arbeit im Team,
  • Interesse an der Weiterführung des Aufbaus eines Kulturzentrums in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt Musik,
  • Gestaltung von Kindergottesdiensten sowie seelsorgerliche Betreuung der Seniorinnen und Senioren im deutschen Altenheim,
  • Begeisterung für die Gestaltung von Religionsunterricht an der deutschen Schule,
  • Gestaltung diakonischer Projekte und ökumenischer Zusammenarbeit,
  • Mitgestaltung der kircheneigenen Webseite und Beherrschung von digitalen Plattformen,
  • spanische Sprachkenntnisse oder die Bereitschaft, die spanische Sprache zu erlernen.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer oder ein Pfarrpaar mit Erstem und Zweiten Theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Marcus Garras (Tel.: 0511 279 683 96, E-Mail: marcus.garras@ekd.de) sowie Birgit Schmidt (Tel.: 0511 2796 226, E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2022 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD / HA IV
Postfach 21 02 20, 30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Sc
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Die Pfarrstelle (100 Prozent) der Nordschleswigschen Gemeinde, Pfarrbezirk Süderwilstrup, in Dänemark wird zum 1. August 2022 vakant und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchenvorstandes.
Die Nordschleswigsche Gemeinde ist der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland angeschlossen. Sie besteht aus fünf Pfarrbezirken mit jeweils einer Pfarrstelle und hat ihren kirchlichen Auftrag innerhalb der deutschen Minderheit in Nordschleswig.
Die Gemeinde der deutschen Minderheit in diesem Teil Nordschleswigs mit ländlicher Prägung ist weit verstreut. Die Mitglieder unserer Gemeinde sind größtenteils Angehörige der deutschen Minderheit in Nordschleswig und auch zugezogene Deutsche.
Die vier monatlichen Gottesdienste in deutscher Sprache werden in den örtlichen dänischen Kirchen in Wilstrup (Vilstrup), Loit (Løjt Kirkeby), Oxenwatt (Oksenvad) und Ries (Rise) gefeiert. Neben den regelmäßigen Gottesdiensten und Amtshandlungen vollzieht sich die Gemeindearbeit in Gemeindeabenden, Konfirmandenarbeit und verschiedenen Gemeindekreisen („Gemeindeabende“, „Gemeindenachmittage“). Außerdem ist der Aufbau einer Minikonfirmandenarbeit (KU 3) erwünscht. Die kirchliche Arbeit ist oft eng an Institutionen des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig (DSSV) angebunden. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Kindergärten und Schulen, sowie den zahlreichen Vereinen der deutschen Minderheit, bietet vielfältige Möglichkeiten. Wichtige Schwerpunkte sind ferner die Seelsorge und die aufsuchende Arbeit, um die Gemeinde zu sammeln. Im Pfarrbezirk befindet sich die Bildungsstätte und Kulturhistorisches Zentrum Knivsberg. Die bestehende gute Zusammenarbeit soll gerne weitergeführt werden.
Die pastorale Arbeit ist in den Kontext der gesamten Nordschleswigschen Gemeinde eingebunden. Dazu gehören z. B. der Nordschleswigsche Kirchentag und pfarrbezirksübergreifende Kinder- und Jugendarbeit. Deutsch-dänische Veranstaltungen an verschiedenen Orten im Pfarrbezirk werden zu bestimmten (Kirchenjahres)Zeiten durchgeführt und sollen gerne fortgeführt, bzw. ausgebaut werden. Deutsche und dänische Gemeinde arbeiten gut und gerne zusammen. Der Pfarrbezirk Süderwilstrup darf an einigen Orten das Gemeindehaus („sognehus“) der dänischen Ortsgemeinde für seine Veranstaltungen benutzen.
Beiderseits der deutsch-dänischen Grenze wird heute eine vielfältige Zusammenarbeit gelebt: Die Nordschleswigsche Gemeinde arbeitet an grenzüberschreitenden Projekten zwischen den dänischen Bistümern Ribe und Haderslev und dem Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche und mit Dansk Kirke i Sydslesvig. Als Gesellschafterin ist die Nordschleswigsche Gemeinde in das Christian-Jensen-Kolleg in Breklum (CJK) eingebunden. Das CJK wiederum arbeitet projektbezogen mit Institutionen der dänischen Folkekirke im Grenzland zusammen, z. B. beim deutsch-dänischen Pastorinnen- und Pastorenkonvent. Im Laufe der letzten Jahre gab es viele Begegnungen und Gottesdienste, z. B. anlässlich des Gedenkens der Volksabstimmung zur Neufestlegung der Grenze 1920, u. a.
Es besteht eine gute Zusammenarbeit im gemeinsamen Konvent aller Pastorinnen und Pastoren in Nordschleswig: Sechs Pastorinnen und Pastoren der Nordschleswigschen Gemeinde und vier Pastorinnen und Pastoren aus der dänischen Volkskirche, die gemeinsam die deutschsprachige kirchliche Versorgung im Landesteil abdecken.
Wir freuen uns auf eine Pastorin oder einen Pastor, die oder der
  • mit einem engagierten Kirchenvorstand und Pfarrbezirkskirchenvorstand ideenreich zusammenarbeitet,
  • Lust hat, in persönlichen Kontakten klassische Gemeindearbeit zu tun,
  • gelebtes Miteinander und Verkündigung bodenständig miteinander verbindet,
  • sich in die gemeinsame Konventsarbeit einbringt,
  • offen ist, sich auf die besondere Lebenssituation und Kultur der Menschen in Grenzland und Minderheit einzulassen.
Neugierig geworden auf einen Wechsel in das benachbarte Ausland, ganz in den Norden der Nordkirche?
Als Pastorin oder als Pastor in Nordschleswig können Sie Ihre persönlichen Begabungen gerne und gut einbringen. Im Pfarrbezirk entwickeln wir die Dinge im Miteinander von Pfarrbezirkskirchenvorstand, Gemeinde und Pastorin oder Pastor. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis von Freizeit und Arbeit. Im deutsch-dänischen Grenzland kann ein vielseitiges und buntes kulturelles Leben entdeckt werden, z. B. auch in den Städten Hadersleben und Flensburg.
Das Pastorat liegt in reizvoller und naturschöner Landschaft in Kelstrup, zwei Kilometer vom Ostseestrand. Es besteht Residenz- und Dienstwohnungspflicht. Die Nordschleswigsche Gemeinde überlegt aber auch, den Wohnort der Pastorin oder des Pastors zu verlegen. Die persönlichen Bedürfnisse und familiäre Situation der Bewerberin oder des Bewerbers können in diese Überlegungen mit einfließen.
Für Interessierte mit Kindern: Deutsche Schulen befinden sich in Hadersleben/Haderslev (Vorschule, Klassen 1–9), Apenrade/Aabenraa (Vorschule, Klassen 1–9) und Rothenkrug/Rødekro (Vorschule, Klassen 1–7). Das deutsche Gymnasium (Abitur in Dänemark und Deutschland anerkannt und als eines der besten Gymnasien Dänemarks ausgezeichnet) liegt in Apenrade/Aabenraa. Kindergärten sind in Hadersleben, Loit/Løjt, Apenrade/Aabenraa und Rothenkrug/Rødekro.
Über die Arbeit der Nordschleswigschen Gemeinde können Sie sich auch im Internetauftritt unter „www.kirche.dk“ informieren. Dänische Sprachkenntnisse sind keine Einstellungsvoraussetzung, ein Intensivkurs ist bei Dienstantritt jedoch zu absolvieren. Ein Umzug nach Dänemark stellt sie vor einige Herausforderungen, bei denen wir gerne behilflich sind.
Die Pastorin oder der Pastor wird von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für den Dienst in der Nordschleswigschen Gemeinde mit Bezügen beurlaubt und behält somit die Möglichkeit der Rückkehr in den Dienst der Nordkirche.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Senior der Gemeinde Pastor Matthias Alpen, Tel.: 0045 747 433 33, die Vorsitzende der Nordschleswigschen Gemeinde Mary Tarp, Tel.: 0045 216 025 89 und die Kirchenälteste im Pfarrbezirk, Britta Schneiders, Tel.: 0045 285 512 90, zur Verfügung.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind zu richten an den Vorstand der Nordschleswigschen Gemeinde, z. Hd. Frau Mary Tarp, Frøslevvej 45, Dk – 6330 Padborg. Sie können Ihre Bewerbung auch elektronisch senden: vorsitz@kirche.dk.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Süderwilstrup Nordschleswig – P Ha

IV. Stellenausschreibungen

Soziale und bildende Berufe

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eldena sucht für die Kirchengemeinden der Arbeitsregion Eldena-Gorlosen und Dömitz-Neu Kaliß, im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen oder eine Diakonin bzw. einen Diakon (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und der Generation 50+. Die Stelle ist unbefristet und der Stellenumfang beträgt 100 Prozent (könnte auf 150 Prozent für zwei Stelleninhaberinnen bzw. zwei Stelleninhaber erweitert werden).
Die Kirchengemeinden Eldena-Gorlosen und Dömitz-Neu Kaliß befinden sich im weiteren Umfeld von Ludwigslust in Mecklenburg. Es gibt eine reizvolle Landschaft an Elbe und Elde, in der ein vielfältiges und buntes Leben stattfindet.
Kindergärten und alle Schulformen sind in gut erreichbarer Nähe.
Die Arbeit erfolgt an verschiedenen Standorten.
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine kommunikative Persönlichkeit, die selbstständig arbeiten kann. Sie sollte Freude an Menschen jedes Alters und Interesse an den Themen des modernen Lebens haben. Das Gemeindeleben mit Impulsen aus eigenen Projekten bereichern und weiten und das Evangelium in die Lebenswelt zumeist kirchlich unerfahrener Menschen zu übersetzen, sollte der gesuchten Person Freude bereiten.
Die Stelle erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Bereitschaft zur regionalen und kommunalen Zusammenarbeit. Einen Führerschein Klasse B und die Nutzung eines Privat-PKW (Fahrkostenerstattung) setzen wir daher voraus.
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Die Aufgabenschwerpunkte sind:
  1. In Dömitz-Neu Kaliß: Weiterführung und Weiterentwicklung der regelmäßigen Angebote für Kinder (ab Vorschulalter) und Familien:
    • Durchführung von Projekten und Freizeiten
    • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen
    • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und den gemeindepädagogischen Kolleginnen und Kollegen in der Region
  2. In Eldena-Gorlosen wünschen wir uns für einen Neuanfang dieses Arbeitsfeldes jemanden, die bzw. der
    • Angebote und Projekte für Erwachsene entwickelt und durchführt – zeitgemäße Angebote für die Generation 50+ –,
    • Rüstzeiten und Tagesfreizeiten durchführt,
    • Zielgruppengottesdienste (z. B. Frauensonntag) entwickelt und leitet.
In beiden Arbeitsfeldern geht es natürlich auch um
  • Gewinnung und Unterstützung von Ehrenamtlichen,
  • um die Öffentlichkeitsarbeit und die Nutzung von Social Media für den eigenen Arbeitsbereich.
Von uns können Sie erwarten:
  • ein Team von zwei Pastorinnen bzw. Pastoren, einer Kirchenmusikerin und zahlreichen Ehrenamtlichen, die sich auf die Zusammenarbeit freuen
  • erwartungsvolle Kinder, Familien und Erwachsene, die sich Austausch und kreative Herangehensweise an religiöse Themen wünschen
  • aufgeschlossene Kirchengemeinderäte, denen eine Vielfalt gemeindlichen Lebens am Herzen liegt
  • Gemeindehäuser und Schulen, die viele, auch räumliche Möglichkeiten bieten
  • technische und pädagogische Arbeitsmittel
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch die zuständigen Regionalreferenten.
Gern sind wir bei Bedarf behilflich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir freuen uns auf Sie! Für ein direktes Gespräch nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 1. Januar 2022 per E-Mail an eldena@elkm.de, oder per Post an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Eldena, Pastorin Nagel-Bienengräber, Altonaer Straße 7, 19249 Eldena, Homepage: www.kirche-an-elbe-und-elde.de.
Az.: 30 Eldena – DAR Bk
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Komm aufs Land!
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mestlinsucht für die Kirchengemeinden der Arbeitsregion „Kirchen um Goldberg“, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen oder eine Diakonin bzw. einen Diakon (m/w/d) in der Region „Kirchen um Goldberg“ für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.
Sie gehören nicht zu diesen Berufsgruppen, möchten sich aber gern in diese Richtung beruflich verändern? Eventuell ist das mit einer berufsbegleitenden gemeindepädagogischen Ausbildung möglich. Gern informieren wir Sie über Einzelheiten dazu in einem persönlichen Gespräch.
Die Stelle ist unbefristet und der Stellenumfang beträgt 75 Prozent.
Die Dörfer der beteiligten Kirchengemeinden befinden sich im weiteren Umfeld der Kleinstadt Goldberg. Es gibt eine reizvolle Landschaft mit Wäldern und Seen, in der ein vielfältiges und buntes Leben stattfindet.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche gemeindepädagogische Angebote, die regelmäßig stattfinden. Darüber hinaus bieten sich vielfältige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit freien Trägern, Kindergärten, Hort und Schulen.
Kinder, Jugendliche und Familien unserer Region freuen sich auf Sie!
Wir erwarten von Ihnen eine abgeschlossene gemeindepädagogische Ausbildung (FS oder FH) oder die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Qualifikation, Führerschein Klasse B und ein eigenes Fahrzeug.
Wir wünschen uns von Ihnen:
  • die Weiterentwicklung der unterschiedlichen gemeindepädagogischen Angebote
  • die Kontaktpflege und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Kinder- und Jugendbereich sowie der verschiedenen Schulen
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • eigenständiges Arbeiten und konzeptionelles Mitdenken
  • die Durchführung von zeitlich befristeten Projekten und Freizeiten
  • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen
  • selbstverantwortete Öffentlichkeitsarbeit auf Ihre eigenen Aufgabenbereiche bezogen
Wir wünschen uns, dass Sie
  • biblische Inhalte lebendig und fröhlich vermitteln,
  • Wege finden, um auch kirchenferne Kinder, Jugendliche und Familien zu erreichen,
  • Ihre Persönlichkeit, Ihren Glauben und Ihre Ideen einbringen,
  • Ehrenamtliche begleiten, fördern und befähigen.
Unsere Gemeinden bieten Ihnen
  • ein Team aus vier Pastoren, einer Gemeindepädagogin, einem Kantor und einer Koordinatorin, die sich auf die Zusammenarbeit freuen,
  • motivierte Ehrenamtliche auch in den Kirchengemeinderäten, die die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als Schwerpunkt der Region ansehen,
  • Gestaltungsfreiraum und selbstbestimmtes Arbeiten,
  • erwartungsvolle Kinder und Familien, die in dieser ländlichen Gegend verwurzelt sind, Austausch und biblisch-kreativen Input wünschen,
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung,
  • Pfarrhäuser mit räumlichen Möglichkeiten,
  • technische und pädagogische Arbeitsmittel,
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch den zuständigen Regionalreferenten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Wir freuen uns auf Sie!
Für ein direktes Gespräch nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis spätestens 15. Januar 2022 per E-Mail an: mestlin@elkm.de, oder per Post an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mestlin, Regionalpastor Kornelius Taetow, Goldberger Straße 5, 19374 Mestlin, Homepage: www.mestlin.de/kirche/.
Az.: 30 Mestlin – DAR Bk
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Im Sprengel Mecklenburg und Pommern wird zum 1. März 2022 eine Referentin für die Arbeit mit Frauen gesucht. Dienstsitz ist das Regionalzentrum kirchlicher Dienste in Greifswald.
Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent. Die Anstellung ist auf sechs Jahre befristet.
Zu den inhaltlichen Aufgaben gehören:
  • die Gewinnung, Begleitung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Frauen durch die systematische Entwicklung einer Angebots-, Bildungs- und Wertschätzungskultur
  • Koordinierung der Weltgebetstags-Arbeit im Sprengel Mecklenburg und Pommern und Begleitung der ehrenamtlichen Koordinatorinnen und Multiplikatorinnen (Werkstätten und Regionaltage)
  • Entwicklung von Themenangeboten für Frauenkreise auf Gemeindeebene und Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen (z. B. Frauengottesdienste)
  • Leitung und bzw. oder Koordination thematischer Fortbildungsangebote für ehrenamtlich engagierte Frauen in unterschiedlichen Formaten auch in Zusammenarbeit mit Referentinnen (Seminare, Thementage, Themenabende)
  • Pflege der bestehenden bzw. Aufbau neuer Netzwerke in den Regionen, Sicherung verlässlicher Unterstützungsstrukturen
  • Thematisierung der Lebenssituation von Frauen in kirchliche Gremien hinein und Stärkung dieser Perspektiven in die kirchliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein
  • Entwicklung von generationenübergreifenden Angeboten (z. B. Großmütter-Enkel, Mütter-Töchter)
  • Entwicklung demokratischer Teilhabeprozesse in Gemeinden und Regionen der Kirchenkreise
  • Öffentlichkeitsarbeit im Sprengel (Jahresprogramm, Homepage, Rundbriefe, Pressearbeit)
  • konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für die Arbeit mit Frauen im Sprengel (ehrenamtliches Begleitgremium)
  • Zusammenarbeit mit dem Frauenwerk der Nordkirche und den Regionalzentren der Kirchenkreise
In die obigen Aufgabenbereiche gehören die in jedem Frühjahr stattfindenden Gottesdienstwerkstätten für den Weltgebetstags-Gottesdienst und auch die Werkstätten für Gottesdienste zum jährlich stattfindenden Frauensonntag. Im Jahresprogramm finden sich u. a. Mutter-Kind- und Großmütter-Enkel-Seminare ebenso wie auf Fraueninteressen ausgerichtete Seminare und Tagesangebote wie beispielsweise Vorträge mit persönlichem Austausch in kleinen Gruppen, Pilgerwege, Andachten in der Natur, Veranstaltungen mit kreativen Angeboten. Diese sind weiterzuentwickeln. Frauen sind als Einzelpersonen, Familienmitglieder und Ältere in den Blick zu nehmen. Weitergeführt werden sollen Seminare, die theologisches Wissen vertiefen, neue spirituelle Ausdrucksformen des Glaubens vermitteln und Frauen eigene Zugänge zu biblischen Texten finden lassen. Themenabende bzw. Themennachmittage sollen an verschiedenen Orten im Sprengel stattfinden.
Wir freuen uns auf eine Mitarbeiterin mit sozialwissenschaftlicher, sozial- oder gemeindepädagogischer oder gemeindediakonischer Ausbildung (mindestens FH-Abschluss) sowie theologischen und spirituellen Kompetenzen, die die kirchliche und soziale Situation im Osten Deutschlands kennt. Darüber hinaus sind Erfahrungen in der kirchlichen Gemeindearbeit und Engagementförderung ehrenamtlicher Frauen erwünscht. Unsere neue Referentin sollte Freude daran haben, an die bewährten Formate in der Arbeit mit Frauen im Sprengel anzuknüpfen und dabei neue Impulse zu setzen. Ebenso wünschen wir uns eine Verbindung zur Ehrenamtsförderung im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis.
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der ACK M-V ist nach dem Mitarbeitsanforderungsgesetz der Nordkirche notwendig. Ebenso setzen wir Teamfähigkeit, kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung (z. B. Veranstaltungen am Wochenende) und eine Fahrerlaubnis sowie einen eigenen PKW voraus.
Die Bewerberin erwartet ein Entgelt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP Entgeltgruppe E 11). Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent. Dienstsitz ist das Regionalzentrum kirchlicher Dienste in Greifswald. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der Leitung des Regionalzentrums.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 14. Januar 2022 zu senden an den Leiter des Regionalzentrums kirchlicher Dienste im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis, Pastor Matthias Bartels, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald oder unter E-Mail: bartels@pek.de. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auskünfte erteilen der Leiter des Regionalzentrums, Pastor Matthias Bartels, Tel.: 03834 896 3110, E-Mail: bartels@pek.de sowie die Pröpstin Helga Ruch, Stralsund, Tel.: 03831 264 10, E-Mail: proepstin-hst@pek.de.
Auslagen für das Bewerbungsgespräch (z. B. Fahrtkosten) können nicht erstattet werden.
Az.: 30 Kkr. Pommern – DAR Bk
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Im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (100 Prozent bzw. 39 Wochenstunden) für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (w/m/d) im Werk „Kirche im Dialog“ zu besetzen.
Das Werk Kirche im Dialog ist seit der Neugründung im Jahr 2018 in besonderer Weise damit beauftragt, Impulse zu entwickeln, um Religion und Kirche im säkularen Kontext anschlussfähiger zu kommunizieren. Dafür wird unter dem Motto „forschen. inspirieren. machen“ nach geeigneten Formaten auf allen Feldern kirchlichen Handelns gesucht. Es hat sich darüber hinaus zu einem Ort entwickelt, von dem aus innovative Ideen und Impulse in die Nordkirche sowie in andere Landeskirchen und in den ökumenischen Kontext eingespielt werden. Nähere Informationen und einen Überblick über die bisherigen Kooperationsprojekte wie u. a. die Ritualagentur, die Pop Up Church oder aber Initiativen im Sozialraum erhalten Sie auf www.kircheimdialog.de.
Die zweite Stelle und gleichzeitige konzeptionelle Leitung des Werks ist mit einer Pastorin besetzt. Der Dienstsitz ist Hamburg.
Ziele der Arbeit:
  • einen Beitrag dazu zu leisten, dass in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Nordkirche die Notwendigkeit einer stärkeren Anschlussfähigkeit kirchlichen Handelns an den säkularen Kontext erkannt und gefördert wird;
  • die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nordkirche auf allen Ebenen dabei zu unterstützen, eigene Ideen für eine Kirche im Dialog vor allem mit dem Sozialraum sowie mit jungen Erwachsenen zu entwickeln;
  • im gesamten Bereich der Nordkirche Erfahrungen zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, die in den verschiedenen Bereichen kirchlicher Arbeit bei Projekten im säkularen Kontext gemacht werden.
Wir freuen uns auf Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, wenn Sie
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, möglichst im geisteswissenschaftlichen Bereich,
  • gern und gut in Netzwerken arbeiten und idealerweise sehr gut in Kirche und darüber hinaus vernetzt sind,
  • hohe kreative Kompetenzen haben sowie eigenständig, strukturiert und zielstrebig (Modell-)Projekte für und mit Kirchengemeinden sowie an kirchlichen und nichtkirchlichen Orten konzipieren und durchführen können,
  • Fähigkeiten zur kontextbezogenen Übersetzung religiöser Sprache und Themen haben,
  • konkrete Ideen und Erfahrungen für die beiden Aufgabenbereiche „Kirche im Dialog mit dem Sozialraum“ sowie „Kirche im Dialog mit jungen Erwachsenen“ mitbringen,
  • auf Kompetenzen für die Aus- und Fortbildung zurückgreifen können (u. a. Didaktik, Gruppenmoderation),
  • ein hohes Interesse daran haben, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in anderen kirchlichen Einrichtungen, in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Diensten und Werken zusammenzuarbeiten,
  • ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Bereitschaft zeigen, sich immer wieder auf neue Themen, Kolleginnen bzw. Kollegen und Arbeitskontexte einzulassen,
  • mit Pioniergeist, Beharrlichkeit und Begeisterung für die Sache ausgerüstet sind.
Die Anstellung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT), s. www.vkda-nordkirche.de. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe K 12 KAT.
Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland loyal verhalten, die evangelische Identität achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Dienstsitz ist das Dorothee-Sölle-Haus in Hamburg-Altona, Königstraße 54.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu längeren Fahrten zu Einsatzorten in der ganzen Nordkirche und zu unregelmäßigen Arbeitszeiten an Abenden und Wochenenden.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an den Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde, Leitende Pastorin Nicole Thiel, Königstraße 54, 22767 Hamburg, E-Mail: nicole.thiel@hb3.nordkirche.de.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Pastorin Dr. Emilia Handke, Leitung „Kirche im Dialog“, Tel.: 0160 992 531 94, und Pastorin Nicole Thiel, Leitende Pastorin des Hauptbereichs Gottesdienst und Gemeinde, Tel.: 040 306 201 202.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 6. Januar 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 30-300.93 – DAR Kau
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Das Christian Jensen Kolleg (CJK) in Breklum sucht zum 1. Juli 2022 eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d) für die Leitung der Führungskräftefortbildung MQF (Mitarbeitende qualifiziert führen und leiten) im Beschäftigungsumfang von 50 Prozent. Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet.
Die sich über den Zeitraum eines Jahres erstreckende Langzeitfortbildung (insgesamt 21 Tage) wendet sich primär an Führungskräfte in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, in Kindertagesstätten, Diensten und Werken, in der Diakonie und der kirchlichen Verwaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Die Fortbildung ist seit vielen Jahren fest als Marke in der Nordkirche etabliert und soll gemeinsam mit der neuen Leitung weiterentwickelt werden. MQF ist ein Führungs- und Leitungstraining „on the job“. Das Besondere an MQF ist der interdisziplinäre Ansatz: Menschen aus unterschiedlichen kirchlichen und vereinzelt nichtkirchlichen Kontexten nehmen an der Fortbildung teil, bringen ihre jeweiligen Sichtweisen auf Leitung und Führung ein und lernen so Kirche neu und anders kennen.
MQF wird von Kirchenkreisen, der Institutionsberatung und dem Christian Jensen Kolleg verantwortet. Die Fortbildungseinheiten finden im Christian Jensen Kolleg in Breklum statt.
Ihre Kompetenzen:
  • Leitungserfahrung
  • Erfahrung mit Leitungscoaching
  • Resonanzfähigkeit
  • Kommunikations- und Konfliktkompetenz (im Feld der diversen Erwartungen verschiedener Menschen und Ebenen)
  • didaktische Kompetenzen
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Prozessorientierung
  • Erfahrung, Menschen in persönlichen Prozessen zu begleiten
  • Selbstreflexion
  • Offenheit für neue Medien und andere Formate von Fortbildung
  • Lust, Kirche weiterzuentwickeln und keine Angst zu haben, kritische Fragen zu stellen
  • Bereitschaft, sich mit kirchlichen Strukturen auseinanderzusetzen
  • Bereitschaft, sich in die praktisch-theologische Debatte um die zukünftige Entwicklung der Kirche einzuarbeiten
  • digitale Fachkompetenz
  • Verständnis für Budget- und Haushaltsfragen
Ihre Aufgaben:
  • Seminarleitung und Tagungsorganisation von jeweils zwei Langzeitfortbildungen MQF pro Jahr (jeweils zwei mal 21 Tage Präsenzkurs pro Jahr)
  • je nach Bedarf Durchführung von Supervisionsangeboten in den verschiedenen Regionen der Nordkirche
  • Geschäftsführung im Fachbeirat MQF
  • Bereitschaft, Teil des CJK-Tagungsteams zu sein
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in verschiedenen Gremien der Nordkirche
  • Vernetzung und Kooperation mit den Organisationsentwicklerinnen und -entwicklern in den Kirchenkreisen
  • Mit- und Fortentwicklung des Curriculums
  • Organisation und Koordination von Referentinnen und Referenten
  • „Breklum mögen“
  • den roten Faden der Fortbildung durch die verschiedenen Module hindurch halten und die einzelnen Inhalte miteinander vernetzen
  • Akquise von Fördermitteln
Unser Angebot:
  • ein engagiertes und kreatives Team auf dem Breklumer Campus, das sich auf gute Kooperationen freut
  • inhaltliche Begleitung durch die Organisationsentwicklerinnen und -entwickler der Kirchenkreise
  • Übernahme der Verwaltungstätigkeiten (Buchungen, Bereitstellung von Kursmaterial, Vorbereiten der Seminarräume, Abrechnungen) durch das CJK-Team
  • Einbindung in die nordkirchliche Struktur der Organisationsentwicklung
  • Dienstlaptop, Handy
  • für die Zeit der Kurseinheiten einen eigenen Arbeitsplatz im Verwaltungsgebäude des CJK
Wir setzen voraus, dass Sie einem evangelischen Profil der Führungskräftefortbildung MQF positiv gegenüberstehen.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Bezahlung erfolgt nach der Entgeltgruppe 11 des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie (KTD). Der Dienstsitz ist Breklum. Es kann keine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden. Es besteht die Möglichkeit, für die Kurszeiten in Breklum im Tagungshaus zu übernachten.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte per E-Mail oder per Post bis zum 30. Januar 2022 an die Leiterin des Christian Jensen Kollegs, Pastorin Nora Steen, E-Mail: n.steen@christianjensenkolleg.de, oder per Post an das Christian Jensen Kolleg gGmbH, Pastorin Nora Steen, Kirchenstraße 4–13, 25821 Breklum. Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Weitere Auskünfte zur Stelle erteilt Ihnen Frau Pastorin Nora Steen, E-Mail: n.steen@christianjensenkolleg.de, oder Telefon: 04671 911 20.
Az.: NK 5025-1.5 – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Pfarramtliche Personalnachrichten

Ernannt wurde:

vom Ev. Kirchenamt der Bundeswehr mit Wirkung vom 1. November 2021 auf die Dauer von sechs Jahren der Pastor Ciprian Matefy unter Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis auf Zeit zum Militärpfarrer beim Ev. Militärpfarramt Mainz.

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 die Wahl des Pastors Martin Haasler zum Pastor der Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Altenhagen-Gültz, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, Propstei Demmin;
mit Wirkung vom 15. November 2021, bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit, die Wahl der Pastorin Kirsten Kunz, Pinneberg, zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Pinneberg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein;
mit Wirkung vom 15. November 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Gesche Schaar, Husum, zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Husum-Rödemis, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2028 die Pastorin Maike Engelkes in die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Dithmarschen zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022 der Pastor Fabian Eusterholz in die 7. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 bis einschließlich 30. November 2022 die Pastorin Susanne Jensen in die 57. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2029 die Pastorin Nadja Jöhnk, Hasselberg, in die 6. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 15. Oktober 2021 bis einschließlich 14. Oktober 2029 der Pastor Ole Kosian, Neumünster, in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg für Krankenhausseelsorge am Helios Klinikum Schleswig;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2030 die Pastorin Birgit Lunde, Flensburg, in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg für diakonische Aufgaben;
mit Wirkung vom 1. November 2021 bis einschließlich 31. Mai 2022 der Pastor Joachim Masch in die 39. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2029 der Pastor Jan Roßmanek, Bargteheide, in die 8. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Diakonie und Bildung;
mit Wirkung vom 15. November 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2022 die Pastorin Carola Scherf in die 10. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 bis einschließlich 31. Mai 2022 der Pastor Michael Stahl, in die 18. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 30. September 2024 der Pastor Jürgen Stobbe, in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Stift Bethlehem Ludwigslust – Stiftspropst (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 der Pastor Christoph Thoböll, in die 9. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 die Pastorin im Ehrenamt Claudia Thumser in ein Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit einem Dienstauftrag in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gudow, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 bis einschließlich 31. März 2024 die Pastorin Regina Waack, Flensburg, in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag.

Beurlaubt wurden:

mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023 die Pastorin Birgit Feilcke, Hamburg, gemäß § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD;
mit Wirkung vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 30. Juni 2023 Pastor Dr. Horst Gorski zur EKD (erneute Beurlaubung);
mit Wirkung vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2027 der Pastor Enno Haaks zum Gustav-Adolf-Werk in Leipzig (erneute Beurlaubung);
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 der Pastor Joachim Kretschmar zur Stiftung Diakoniewerk Kropp.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 die Pastorin Ariane Baier in Schwerin;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Almuth Bretschneider;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Christa Heinke in Zinnowitz;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Reinhard Holmer;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Manfred Schade in Flintbek.

Verstorben im Amt:

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Pastor
Tobias Stäbler
geboren am 19. Dezember 1972 in Bielefeld
gestorben am 25. September 2021 in Hamburg
Tobias Stäbler wurde am 5. September 2021 in Hamburg ordiniert.
Mit Wirkung vom 1. September 2021 wurde er im Rahmen des Probedienstes mit der Dienstleistung im Kommunikationswerk der Nordkirche sowie einem gemeindebezogenen Dienstauftrag für die Kirchengemeinden Hamburg-Dulsberg und Hamburg-Alt Barmbek beauftragt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Tobias Stäbler.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Hildebrand Henatsch
geboren am 11. März 1935 in Danzig
gestorben am 27. August 2021 in Hamburg
Hildebrand Henatsch wurde am 25. Oktober 1964 in Lüneburg ordiniert.
Anschließend war er Hilfsgeistlicher und Pastor in Bodenteich in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Ab dem 1. Mai 1972 war er Industriepfarrer in den Sprengeln Lüneburg und Stade. Mit Wirkung vom 1. September 1978 wurde er in die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche übernommen. Ihm wurde zeitgleich die 1. Pfarrstelle der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hamburg-Wilhelmsburg übertragen. Die 1. Pfarrstelle der Emmaus-Kirchengemeinde Hamburg-Wilhelmsburg wurde ihm mit Wirkung vom 1. Oktober 1981 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. April 2000 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Hildebrand Henatsch.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Martin Segschneider
geboren am 14. Dezember 1928 in Rastenburg/Ostpr.
gestorben am 8. Oktober 2021 in Nebel/Amrum
Martin Segschneider wurde am 21. Oktober 1956 in Rendsburg ordiniert.
Danach war er zunächst als Hilfsgeistlicher in Lübeck tätig. Anschließend war er mit Wirkung vom 1. November 1957 als Pastor in Lübeck tätig. Am 1. Januar 1968 wurde er zum Leiter des Bugenhagen-Internats in Timmendorfer Strand berufen. Mit Wirkung vom 1. Februar 1975 wurde ihm die Pfarrstelle St. Clemens auf Amrum übertragen. Als Inhaber dieser Pfarrstelle wirkte er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 1. Juli 1993.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Martin Segschneider.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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