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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschrift
zur Rechtsbereinigung im Datenschutz, im Archivwesen und
in anderen Bereichen der landeskirchlichen Verwaltung

Vom 2. Juni 2022

Das Landeskirchenamt hat aufgrund von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 der Verfassung die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
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1.
Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Datenschutzdurchführungsverordnung vom 1. Juni 2017 (KABl. S. 354), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. Juni 2018 (KABl. S. 286), wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 1 werden die Wörter „Muster der Anlage 1“, „Muster der Anlage 2“, „Muster der Anlage 3“, „Muster der Anlage 4“ jeweils ersetzt durch die Wörter „amtlichen Muster“.
b)
In Nummer 2 wird die Angabe „https://www.datenschutz-nordkirche.de“ ersetzt durch die Wörter „der Aufsichtsbehörde“.
c)
Die Anlagen 1 bis 4 werden aufgehoben.
2.
Die nachfolgenden auf dem Gebiet der ehemaligen Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs fortgeltenden Verwaltungsvorschriften treten außer Kraft:
a)
Musterfriedhofsordnung für kircheneigene Friedhöfe in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (KABl 1987 S. 10);
b)
Verwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen vom 5. Mai 2009 (KABl S. 52, 91);
c)
Richtlinie für das technische und organisatorische Verfahren der elektronischen Post (E-Mail) vom 10. Januar 2012 (KABl S. 118).
3.
Die nachfolgenden auf dem Gebiet der ehemaligen Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche fortgeltenden Verwaltungsvorschriften treten außer Kraft:
a)
Allgemeine Verwaltungsanordnung über die Tätigkeit kirchlicher Archivpfleger vom 9. August 1977 (GVOBl. S. 192);
b)
Regelung des Nordelbischen Kirchenarchivs über die selbstständige Vernichtung von allgemeinem Verwaltungsschriftgut vom 2. März 1999 (GVOBl. S. 65).
4.
Die nachfolgenden auf dem Gebiet der ehemaligen Pommerschen Ev. Kirche fortgeltenden Verwaltungsvorschriften treten außer Kraft:
a)
Richtlinien für das Ausscheiden und Vernichten von Schriftgut aus kirchlichen Registraturen und Archiven (Kassationsordnung) (ABl. 1962 S. 129);
b)
Ordnung für die Unterbringung von Archiv- und historischen Bibliotheksbeständen in der Pommerschen Evangelischen Kirche außerhalb von Archiven und Bibliotheken vom 9. Mai 1995 (ABl. S. 77);
c)
Verwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Entgelten in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung vom 6. März 2009 (ABl. S. 42);
d)
Postlaufordnung für die Pommersche Evangelische Kirche vom 5. Juli 2005 (ABl. S. 61).
5.
Die Ordnung über die Führung der Pfarrchroniken (Chronikordnung) vom 16. August 2005 (KABl S. 67) gilt als Recht des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg fort und kann von diesem durch Beschluss des Kirchenkreisrates abgeändert werden.
6.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Kiel, 2. Juni 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Peter Unruh
Präsident
Az.: 3541-05 – R Tr

Verwaltungsvorschrift
über die Ordnung und Aufbewahrung von Schriftgut
(Registraturordnung)

Vom 2. Juni 2022

Das Landeskirchenamt hat aufgrund von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 der Verfassung die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
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1.
Anwendungsbereich
1.1
Diese Verwaltungsanordnung gilt für alle kirchlichen Körperschaften sowie ihre Dienste, Werke und Einrichtungen (kirchliche Stellen). Sie regelt die Verwaltung des analogen und digitalen Schriftguts, soweit nicht durch andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften abweichende Regelungen getroffen sind.
1.2
Die kirchlichen Körperschaften können für ihren Bereich ergänzende Regelungen über den Umgang mit Schriftgut treffen.
2.
Schriftgut
Das Schriftgut der kirchlichen Stelle umfasst alle aus der Verwaltungstätigkeit angefallenen Aufzeichnungen jeder Art, unabhängig von der Form ihrer Speicherung, insbesondere Akten, Schriftstücke, Amtsbücher, Kirchenbücher, Pläne, Karten, Siegel, Siegelstempel, Pläne, Bilde, Filme und Tonträger.
3.
Aufgabe
3.1
Aufgabe der Schriftgutverwaltung ist das Ordnen, Registrieren, Bereitstellen, Aufbewahren und Aussondern von Schriftgut. Das Schriftgut ist einfach und zweckmäßig zu verwalten.
3.2
Schriftgutverwaltung umfasst alle Regelungen, Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten, Methoden und Technologien, um Schriftgut zu ordnen, zu registrieren, bereitzustellen, aufzubewahren und auszusondern.
3.3
Das Schriftgut ist vor unbefugtem Zugriff zu sichern und vor Beschädigung und Verfall zu schützen. Für Schriftgut mit vertraulichem Inhalt, insbesondere Schriftstücke mit personenbezogenen oder durch Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse geschützten Daten, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
4.
Beratung bei der Schriftgutverwaltung
Die kirchlichen Archive beraten die kirchlichen Körperschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Schriftgutverwaltung. Dies gilt insbesondere für die Einführung neuer und Veränderung bestehender Aktenpläne und für die selbstständige Vernichtung von allgemeinem Verwaltungsschriftgut.
5.
Aktenplan und Aktenverzeichnis
5.1
Für die Ordnung des Schriftguts ist ein Aktenplan zu verwenden. Alle Akten einer kirchlichen Stelle sind in der vom Aktenplan vorgegebenen Ordnung in einem Aktenverzeichnis zu registrieren.
5.2
Das Aktenverzeichnis ist bis zur Aussonderung in der Registratur bzw. Altregistratur in der Registratur aufzubewahren und soll folgende Angaben enthalten:
1. Bezeichnung der kirchlichen Stelle, gegebenenfalls Kurzbezeichnung der Organisationseinheit
2. Aktenzeichen
3. Aktentitel
4. Standort der Akte
5. Bandzahl
6. Beginn und gegebenenfalls Ende der Laufzeit
7. Hinweise (z. B. auf verwandte Akten, gegebenenfalls altes oder neues Aktenzeichen)
8. Dauer der Aufbewahrungsfrist
9. Angaben zur Aussonderung (Abgabedatum an das kirchliche Archiv bzw. Datum der Vernichtung)
6.
Aktenarten
6.1
Das Schriftgut kann in Haupt-, General, Neben-, Material- oder Einzelfallakten geführt werden.
6.2
Einzelfallakten enthalten Schriftgut, das sich auf eine Person, eine Sache oder ein bestimmtes Ereignis bezieht.
6.3
Beiakten dienen der Entlastung der Haupt- und Einzelakten. Sie werden gebildet, wenn in größerem Umfang Schriftgut anfällt, das die Übersichtlichkeit der Haupt- und Einzelakten beeinträchtigt.
6.4
Handakten dürfen nur unter ausschließlicher Verwendung von Kopien, Auszügen oder ähnlichem gebildet werden. Handakten dürfen kein aktenwürdiges Material enthalten.
6.5
Schriftgut, das wegen seiner geringen Bedeutung nicht in die Akten aufgenommen wird, ist getrennt in vereinfachter Ordnung zu sammeln und nach einem Jahr zu vernichten (Weglegeakte).
7.
Aktenzeichen
7.1
Jedes Schriftstück ist mit einem Aktenzeichen und einem Eingangsstempel zu versehen.
7.2
Bei Ausgangsschreiben ist das bereits für den Vorgang vergebene Aktenzeichen wieder zu verwenden.
7.3
Mehrere Bände einer Akte erhalten das gleiche Aktenzeichen und die gleiche Aufbewahrungsfrist.
8.
Akteneinsicht
8.1
Akteneinsicht und Aktenbenutzung sind Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der kirchlichen Stelle nur zur Erledigung von Dienstgeschäften im Rahmen weiterer rechtlicher Vorschriften sowie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu gestatten.
8.2
Bei Zweifeln über die Zuständigkeit sowie bei Entscheidungen über Ausnahmen ist die Weisung des oder der zuständigen Vorgesetzten einzuholen.
9.
Ablage und Aktenführung
9.1
Abzulegende Schriftstücke sollen vorgangsweise und nach der zeitlichen Reihenfolge zu den Akten genommen werden. Anlagen sind hinter dem Schriftstück einzuordnen. Doppelstücke sind zu vernichten.
9.2
Schriftstücke, die nach ihrem Inhalt zu mehreren Akten gehören, sind nach dem Hauptinhalt zuzuordnen. Die Vollständigkeit der übrigen Akten hat der Bearbeiter oder die Bearbeiterin auf geeignete Weise sicherzustellen.
9.3
Aufzeichnungen in Wahrnehmung des Seelsorgeauftrages sind kein Schriftgut der kirchlichen Stelle. Sie sind vom Verfasser oder von der Verfasserin gesondert aufzubewahren und nach Gebrauch zu vernichten.
10.
Kennzeichnung der Schriftgutbehälter
Für jede Akte, gegebenenfalls jeden Band einer Akte, ist möglichst ein eigener Schriftgutbehälter (Hefter, Ordner) anzulegen, der in Übereinstimmung mit dem Aktenverzeichnis zu beschriften ist.
11.
Altregistratur
Sobald eine Akte geschlossen wird, ist das Schriftgut in einer Altregistratur getrennt von der allgemeinen Ablage aufzubewahren.
12.
Aufbewahrungsfristen
12.1
Bei Abschluss der Bearbeitung, spätestens bei Umlagerung in die Altregistratur, ist für jede Akte eine Aufbewahrungsfrist festzulegen und auf dem Schriftgutbehälter zu vermerken. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist.
12.2
Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelte Aufbewahrungsfristen sind zu beachten. Im Übrigen ist die Aufbewahrungsfrist nach ihrer rechtlichen und verwaltungspraktischen Bedeutung festzusetzen.
12.3
Die kirchliche Stelle soll nach vorheriger Beratung durch das zuständige Archiv einen Plan über die Aufbewahrungsfristen erstellen (Fristenplan). Es ist auf eine einheitliche und an wirtschaftlichen Maßstäben orientierte Fristbemessung zu achten.
12.4
Ist keine besondere Aufbewahrungsfrist festgesetzt, beträgt sie 15 Jahre.
12.5
Kürzere Aufbewahrungsfristen können bis auf weiteres nach Maßgabe der Anlage 2 zu § 12 Absatz 4 der Registraturordnung vom 24. November 1998 (GVOBl. 1999 S. 60) festgelegt werden.
13.
Abgabe an das Archiv
13.1
Schriftgut, das für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt wird, ist unabhängig von einer Aufbewahrungsfrist spätestens 15 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung dem zuständigen Archiv zur Bewertung anzubieten. Registraturtechnische oder archivtechnische Gründe können einen weiteren zeitlich begrenzten Verbleib in der Altregistratur rechtfertigen.
13.2
Ist in einem geschlossenen Bestand für einzelne Akten oder Bände einer Akte die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen, kann dieses Schriftgut ausnahmsweise dem kirchlichen Archiv zur Aufbewahrung angeboten werden. Bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist bleibt der Zugriff der anbietenden kirchlichen Stelle erhalten.
14.
Aussonderung und Kassation
14.1
Schriftgut, welches das zuständige Archiv nicht als archivwürdig bewertet hat, kann durch die anbietungspflichtige Stelle vernichtet werden, wenn nicht Vorschriften weitere Aufbewahrungsfristen bestimmen. Nicht archivwürdiges Schriftgut, das nicht vernichtet wurde, ist durch die kirchliche Stelle gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
14.2
Vor der archivischen Bewertung darf von der kirchlichen Stelle ohne Zustimmung des zuständigen Archivs kein Schriftgut vernichtet werden.
14.3
Die kirchliche Stelle dokumentiert die Aussonderung (Abgabe an das Archiv bzw. Vernichtung des nicht archivwürdigen Schriftguts). In einem Kassationsprotokoll ist festzuhalten, von wem welche Unterlagen in welchem Umfang und auf welche Weise vernichtet worden sind.
15.
Schlussbestimmung
15.1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
15.2
Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsanordnung über die Ordnung und Aufbewahrung von Schriftgut (Registraturordnung) der ehemaligen Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche vom 24. November 1998 (GVOBl. 1999 S. 60) mit Ausnahme ihrer Anlage 2 außer Kraft.
Kiel, 2. Juni 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Peter Unruh
Präsident
Az.: 3953-03 – R Tr

II. Bekanntmachungen

Erste Änderungssatzung zur Satzung des
Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg

Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg hat am 17. Januar 2022 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg beschlossen:
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§ 1
Änderung der Kirchenkreissatzung

Die Satzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg vom 1. März 2021 (KABl. S. 151) wird wie folgt geändert:
  1. In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „St. Petri in Ratzeburg“ durch die Wörter „Dom zu Ratzeburg“ ersetzt.
  2. Die Anlage zu § 5 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
    1. Region Lübeck-Ost:
      aa)
      Nach der Überschrift werden die Wörter „Ev.-Luth. Kirchengemeinde Marli-Brandenbaum Lübeck“ vorangestellt.
      bb)
      Die Wörter „Ev.-Luth. Auferstehungs-Kirchengemeinde in Lübeck“, „Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck“ und „St.-Thomas-Kirchengemeinde“ werden gestrichen.
    2. Region Lübeck West:
      aa)
      Nach der Überschrift werden die Wörter „Ev.-Luth. Laurentius-Kirchengemeinde Lübeck“ vorangestellt.
      bb)
      Die Wörter „Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bugenhagen in Lübeck“, „Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedrich von Bodelschwingh in Lübeck“, „Ev.-Luth. Kirchengemeinde Paul Gerhardt Lübeck“, „Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Lorenz in Lübeck“, „Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus in Lübeck“ werden gestrichen.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 26. April 2022 (Az.: 10.1 Kkr. Lübeck-Lauenburg – R Lw) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Lübeck, 11. Mai 2022
Vorsitzende Kirchenkreisrat
Stellvertretender Vorsitzender Kirchenkreisrat
(L. S.)
(Petra Kallies)
(Kai Schröder)
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 23. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Lenschow
Az.: 10.1 Kkr. Lübeck-Lauenburg – R Lw

Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein

Vom 23. März 2022

Die Kirchenkreissynode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein hat am 9 März 2022 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung, § 20 Absatz 3 und § 26 des Bestattungsgesetzes vom 4. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162) geändert worden ist, die folgende Satzung beschlossen:
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§ 1

Die Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 24. November 2016 (KABl. 2017 Seite 34) in der Fassung vom 13. März 2020 (KABl. Seite 159) wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt gefasst:
㤠6
Gebührentarif
Folgende Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Grabnutzungsgebühren einschließlich Grabfeldunterhaltungsgebühren) werden erhoben:
1.
Reihengrabstätte
(in Rasenlage einschließlich Aufhügeln und Grabfeldunterhaltung)
1.1
für Särge für 25 Jahre
1.674,00 €
1.2
für Urnen für 20 Jahre
1.056,00 €
1.2.1.
einmalige Verlängerung um zehn Jahre
528,00 €
1.3
Reihengrabstätte mit ganzflächiger Anlage
1.3.1.
für Särge für 25 Jahre einschließlich Aufhügeln
1.735,00 €
1.3.2.
für Urnen für 20 Jahre einschließlich Aufhügeln
1.074,00 €
2.
Gemeinschaftsgrabfelder mit Grabfeldunterhaltung
2.1.
Urnengemeinschaftsgrab in Rasen für 20 Jahre
757,00 €
2.2.
Urnengemeinschaftsgrab in Rasen mit gemeinschaftlichem Gedenkstein einschließlich Beschriftung
2.2.1.
für 20 Jahre (1 Urne)
1.777,00 €
2.2.2.
für 40 Jahre (2 Urnen)
2.859,00 €
2.3.
Grabstätten für perinatal verstorbene Kinder für zehn Jahre
336,00 €
3.
Wahlgrabstätte für 25 Jahre je Grabbreite
3.1.
Gebührengruppe I
1.941,00 €
3.2.
Gebührengruppe II für Grabstätten auf gesperrten Feldern
2.319,00 €
4.
Rasenwahlgrabstätte (einschließlich Aufhügeln und Grabfeldunterhaltung für 25 Jahre je Grabbreite)
3.150,00 €
5.
Urnenwahlgrabstätte für 25 Jahre je Grabbreite
1.592,00 €
6.
Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte
4.700,00 €
7.
Wahlgrabstätten mit einem eingeschränkten Nutzungsrecht
(50 Prozent der Gebühr von Nummer 3. bis 6.)
8.
Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten
Für jeden angefangenen Monat des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Monatsbetrag der Gebühren unter Nummer 3. bis 6. berechnet. Die Mindestverlängerung nach Nummer 3. bis 7. beträgt, sofern sie nicht anlässlich eines Todesfalles erfolgt, fünf Jahre.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
Verwaltungsgebühren werden erhoben für:
1.
die Ausstellung oder Umschreibung einer Graburkunde
34,00 €
2.
Genehmigung von Anträgen außer zu Nummer 3 und 4.
42,00 €
3.
die Entscheidung über Anträge auf Zulassung einer oder eines Gewerbetreibenden bzw. für die Bearbeitung einer Anzeige nach § 6 Absatz 7 der Friedhofssatzung
92,00 €
4.
die Entscheidung über Anträge auf Genehmigung zur Aufstellung, Auflegung oder Errichtung:
4.1.
eines stehenden Grabmales einschl. der Prüfung der Standfestigkeit
199,00 €
4.2.
eines liegenden Grabmales
76,00 €
4.3.
einer Grabeinfassung je Grabstätte
53,00 €
Gebühren für die Bestattung werden erhoben für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde, dieses sind
1.
für eine Erdbestattung
1.1.
in einer Reihengrabstätten für Särge
474,00 €
1.2.
in einer Wahlgrabstätten für Särge
590,00 €
1.3.
in einer Grabstätten für perinatal Verstorbener
278,00 €
2.
für eine Urnenbeisetzung
2.1.
ohne Begleitung
162,00 €
2.2.
mit Begleitung
254,00 €
Folgende sonstige Gebühren werden erhoben
1.
für die Begleitung einer Beisetzung eines Sarges oder einer Aschenurne in einem Mausoleum oder einer gemauerten Grabstätte
57,00 €
2.
für das Aufhügeln einer
2.1.
Sargwahlgrabstätten je Grabbreite – soweit nicht bereits durch die Gebühr unter Absatz 1 Nummer 1 und 4. abgegolten –
150,00 €
2.2.
Urnenwahlgrabstätten je Grabbreite
79,00 €
3.
für die Benutzung der Friedhofskapelle je Trauerfeier
(Die Gebühr entfällt, wenn der Verstorbene bei seinem Tod Glied der evangelischen Kirche war und anlässlich seiner Beerdigung eine evangelische Trauerfeier gehalten wird.)
185,00 €
4.
für die Benutzung eines Leichenraumes
190,00 €
5.
für die Benutzung eines Leichenraumes für eine offene Aufbahrung eines Toten
240,00 €
6.
für die Benutzung eines Abschiedsraumes
(Die Gebühr entfällt, wenn der Verstorbene bei seinem Tod Glied der evangelischen Kirche war und anlässlich seiner Beerdigung eine evangelische Trauerfeier gehalten wird.)
135,00 €
7.
für die Verpackung und den Versand oder die Überführung einer Urne
57,00 €
8.
für das Abräumen und Entsorgen von Grabmalen und Grabeinfassungen
einschließlich verfüllen der Flächen
8.1.
für ein liegendes Grabmal
86,00 €
8.2.
für ein stehendes Grabmal einschließlich Fundament
219,00 €
8.3.
bei Grabmalen, die die zulässige Grabmalgröße gemäß der Friedhofssatzung überschreiten werden Gebühren gemäß § 7 der Friedhofsgebührensatzung erhoben
8.4.
für eine Grabeinfassung je Grabstätte
63,00 €
9.
nach Nummer 9.1 bis 9.4. als Vorauszahlung auf die späteren Abräumkosten bei Reihengrabstätten, wenn ein entsprechender Grabmalantrag genehmigt wird. Sie wird auf schriftlichen Antrag zurückgezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass das Grabmal anderweitig abgeräumt und entsorgt wird (Bankbürgschaft).
9.1.
für ein liegendes Grabmal bei Vorauszahlung für 20 Jahre
91,00 €
9.2.
für ein liegendes Grabmal bei Vorauszahlung für 25 Jahre
93,00 €
9.3.
für ein stehendes Grabmal einschließlich Fundament bei Vorauszahlung für 20 Jahre
232,00 €
9.4.
für ein stehendes Grabmal einschließlich Fundament bei Vorauszahlung für 25 Jahre
236,00 €
Gebühren für Ausgrabungen werden erhoben für
1.
die Ausgrabung einer Leiche
1.312,00 €
2.
die Ausgrabung einer Urne
231,00 €“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
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Die vorstehende Zweite Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamtes vom 27. Mai 2022 (Az.: 10 Kkr. Altholstein – R Pi) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Kiel, 9. Juni 2022
Pröpstin Almut Witt
Propst Stefan Block
(L. S.)
Vorsitzendes Mitglied des Kirchenkreisrats
Mitglied des Kirchenkreisrats
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Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 2. Juni 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Pirwitz
Az.: 10.1 Kkr. Altholstein – R Pi

Vierte Satzung zur Änderung
der Verbandssatzung des Evangelisch-Lutherischen Gesamtverbands Harburg

Vom 9. Juni 2022

Die Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbands Evangelisch-Lutherischer Gesamtverband Harburg hat am 25. November 2021 aufgrund des Artikels 38 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 3 Nr. 1 der Verfassung die nachfolgende Änderungssatzung beschlossen:
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§ 1
Änderung der Verbandssatzung

Die Verbandssatzung des Evangelisch-Lutherischen Gesamtverbands Harburg vom 25. November 2015 (KABl. 2016, S. 26), die zuletzt durch die Änderungssatzung vom 2. September 2021 (KABl. S. 381) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. In § 3 Absatz 4 wird die Angabe „10. Oktober 2006 (GVOBl. S. 175), das zuletzt durch Kirchengesetz vom 31. März 2009 (GVOBl. S. 112) geändert worden ist,“ ersetzt durch „15. November 2016 (KABl. S. 399)“.
  2. In § 4 Absatz 2 wird der Teilsatz „das zuletzt durch Kirchengesetz vom 24. November 2014 (KABl. 2015 S. 25)“ ersetzt durch „das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 2. Oktober 2021 (KABl. S. 426)“.
  3. § 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
    „(1) Der Gesamtverband finanziert seine Arbeit aus den Erträgen seiner Immobilien, seines Freizeitheims und seiner gewerblichen Tätigkeit auf den Friedhöfen. Die durch die Einrichtung und Unterhaltung der Friedhöfe entstehenden Aufwendungen sind durch Gebühren und anderen Erträge zu decken. Kirchensteuermittel und sonstiges Vermögen des Gesamtverbands dürfen nur in Form einer Selbstanleihe für die Einrichtung und Unterhaltung der Friedhöfe in Anspruch genommen werden.
  4. § 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
    „(2) Spätestens sechs Monate vor dem Ausscheiden schließen das ausscheidende Verbandsmitglied und der Gesamtverband einen Vertrag über die rechtlichen Folgen des Ausscheidens. Hierbei findet eine Vermögensauseinandersetzung nach folgenden Grundsätzen statt:
    1. Mit dem auf den Termin des Ausscheidens nächstfolgenden Jahresabschluss wird eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt und der Vermögens- und Verbindlichkeitsanteil des ausscheidenden Verbandsmitglieds ermittelt; für die Ermittlung der Immobilienwerte wird der bilanzielle Buchwert mit einem Zuschlag von 30 Prozent zu Grunde gelegt. Zur Berechnung der stillen Lasten der Friedhöfe aus nicht zurückgelegten Friedhofsunterhaltungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und der Gebühren für die Grabmindestunterhaltung wird eine Kostenberechnung auf der Grundlage eines Schließungsszenarios auf Basis der Kosten im Jahr des Ausscheidens wie folgt ermittelt: Die angenommene Restnutzungsdauer beträgt 30 Jahre, durch wegfallende Neubelegungen findet im Jahr eins bis zehn eine Kostendegression von drei Prozent p. a., in den verbleibenden Jahren von 0,8 Prozent p. a. statt. Die Werte für die anzunehmende Kostensteigerung, den durchschnittlichen risikofreien Zins und den Diskontierungssatz der Kosten über 30 Jahre werden von der bzw. dem Vorsitzenden des Kirchenkreisrats des Kirchenkreises Hamburg-Ost nach den zum Zeitpunkt der Berechnung geltenden Zinsniveaus festgelegt. Die Festlegung ist nicht anfechtbar.
    2. Die sich aus der Ermittlung des Vermögens- und Verbindlichkeitsanteils ergebenden Guthaben und Verbindlichkeiten des ausscheidenden Verbandsmitglieds werden, ohne dass dadurch der wirtschaftliche Bestand des Verbandsmitgliedes oder des Gesamtverbands gefährdet werden darf, zum nächstmöglichen, vom Vorstand festzulegenden Zeitpunkt, ausgeglichen. Dieser Zeitpunkt darf bis zu zehn Jahren nach dem Zeitpunkt des tatsächlichen Ausscheidens der verbandsangehörigen Kirchengemeinde aus dem Verband liegen.
    3. Das ausscheidende Mitglied trägt die internen und externen Kosten für die Ermittlung der Auseinandersetzungsbilanz.“
  5. § 12 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „des Friedhofs“ ersetzt durch „der Friedhöfe“.
    2. Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „1. Das Vermögen bzw. die Verbindlichkeiten des Gesamtverbandes werden verteilt im Verhältnis der Gemeindegliederzahl eines Verbandsmitglieds an der Summe der Gemeindegliederzahl der Verbandsmitglieder im Zeitpunkt des der Auflösung vorangegangenen Haushaltsjahres.“
    3. Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst:
      „2. Der bzw. die Rechtsnachfolger für die Friedhöfe ist bzw. sind so zu stellen, dass nicht zurückgestellte Friedhofsunterhaltungsgebühren und sonstige Verbindlichkeiten von den übrigen Verbandsmitgliedern ausgeglichen werden.“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Der Beschluss der Satzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisrat des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost.
Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamtes vom 8. Juni 2022 (Az.: 10 KGV Gesamtverband Harburg – R Rk) gemäß Artikel 38 Absatz 2 Satz 3 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Die Verbandsvostand des Ev.-Luth. Gesamtverbands Harburg
Hamburg-Harburg, 9. Juni 2022
Erika Paries
Albrecht Schmidt-Sondermann
(L. S.)
Vorsitzende des
Verbandsvorstands
Mitglied des
Verbandsvorstands
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 38 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 13. Juni 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Rosenkötter
Az.: 10 KGV Gesamtverband Harburg – R Rk

Bekanntgabe der
Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der
kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts
„Nazarenus-Stiftung“

Vom 2. Juni 2022

Nachstehend wird die vom Vorstand am 2. Juni 2022 beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Nazarenus-Stiftung“ bekannt gegeben. Die Satzung wurde vom Landeskirchenamt mit Schreiben vom 7. Juni 2022 aufgrund von Teil 1 § 62 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. November 2021 (KABl. S. 523) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 15 Absatz 3, 16 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 18. November 2006 (KABl S. 83) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und in Verbindung mit § 7 Absatz 5 der geltenden Satzung vom 18. November 2003 (KABl 2004 S. 47), die zuletzt durch Satzung vom 27. März 2012 (KABl S. 181) geändert worden ist, stiftungsaufsichtlich genehmigt.
Schwerin, 8. Juni 2022
Das Landeskirchenamt
Im Auftrag
Kriedel
NK – 0134-030 – R Kr
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Der Vorstand der „Nazarenus-Stiftung“ hat auf seiner Sitzung am 2. Juni 2022 in Schwerin nach § 7 Absatz 5 der geltenden Satzung vom 18. November 2003 (KABl 2004 S. 47), die zuletzt durch Satzung vom 27. März 2012 (KABl S. 181) geändert worden ist, mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die folgende, am 1. Oktober 2022 in Kraft tretende Satzung beschlossen:
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der
kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Nazarenus-Stiftung“
Vom 2. Juni 2022

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Artikel 1

Die Satzung der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Nazarenus-Stiftung“ vom 18. November 2003 (KABl 2004 S. 47), die zuletzt durch Satzung vom 27. März 2012 (KABl S. 181) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Die Präambel wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 wird das Wort „bestehen“ durch das Wort „bestanden“ ersetzt.
    2. In Satz 4 wird das Wort „Mitarbeitern“ durch das Wort „Mitarbeitenden“ ersetzt.
    3. In Satz 5 wird das Wort „mittragen“ durch die Wörter „weiter fortführen“ ersetzt.
  2. § 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 wird das Wort „Mitarbeiter“ durch das Wort „Mitarbeitenden“ ersetzt.
    2. In Absatz 2 werden die Wörter „Predigern und Mitarbeitern“ durch die Wörter „Predigerinnen und Predigern sowie den Mitarbeitenden“ ersetzt.
    3. Absatz 3 wird aufgehoben.
  3. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt:
    㤠3
    Zuordnung der Stiftung zum Kirchenkreis
    Die Stiftung ist ein rechtlich selbstständiges Werk des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg.“
  4. Der bisherige § 3 wird § 4 und dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
    „Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.“
  5. Der bisherige § 4 wird § 5 und wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 1 wird das Zahlwort „einhundertvierundvierzigtausend“ durch das Zahlwort „einhundertneunundsechzigtausend“ ersetzt.
    2. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
      „(2) Das Stiftungskapital ist ertragbringend anzulegen und in seinem Nominalwert zu erhalten. Umschichtungen des Stiftungskapitalsst sind zulässig, insbesondere im Sinne des Zwecks der Stiftung.“
  6. Der bisherige § 5 wird § 6 und in Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „außergerichtlich durch“ die Wörter „die Vorsitzende bzw.“ eingefügt.
  7. Der bisherige § 6 wird § 7 und Absatz 4 wie folgt gefasst:
    „(4) In der ersten konstituierenden Sitzung des Vorstandes wählt dieser aus seiner Mitte die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden. Darüber hinaus können eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer und eine Rechnungsführerin bzw. ein Rechnungsführer gewählt werden.“
  8. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 werden nach dem Wort „darunter“ die Wörter „die Vorsitzende bzw.“ eingefügt.
    2. In Absatz 2 werden nach dem Wort „welcher“ die Wörter „die Vorsitzende bzw.“ und nach dem Wort „von“ die Wörter „der Vorsitzenden bzw.“ eingefügt.
    3. In Absatz 4 wird das Wort „vom“ durch die Wörter „von der Schriftführerin bzw. von dem“ ersetzt.
    4. Absatz 5 wird aufgehoben.
  9. Der bisherige § 8 wird § 9 und Absatz 1 wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 werden nach dem Wort „auf“ die Wörter „die Vorsitzende bzw.“ und nach dem Wort „oder“ die Wörter „eine Geschäftsführerin bzw.“ eingefügt.
    2. In Satz 2 werden die Wörter „regelt eine Geschäftsordnung“ durch die Wörter „kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden“ ersetzt.
  10. Der bisherige § 9 wird § 10 und wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird aufgehoben.
    2. Die Absätze 2 und 3 werden Absätze 1 und 2.
  11. Der bisherige § 10 wird § 11 und wie folgt gefasst:
    § 11
    Änderungen der Satzung, Zulegung, Zusammenlegung, Auflösung
    (1) Der Vorstand kann Änderungen der Stiftungssatzung beschließen, wenn dadurch der Stiftungszweck nach § 2 nicht verändert und die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt oder aufgehoben werden.
    (2) Der Vorstand kann den Stiftungszweck ändern, wenn die der Stiftung gesetzte Aufgabe weggefallen ist oder in absehbarer Zeit wegfallen wird.
    (3) Der Vorstand kann die Stiftung
    1. einer anderen Stiftung mit deren Zustimmung zulegen,
    2. mit einer anderen zu einer neuen Stiftung zusammenlegen oder
    3. auflösen,
    wenn dies wegen einer wesentlichen Veränderung gegenüber den im Zeitpunkt der Entstehung der Stiftung bestehenden Verhältnisse angebracht ist, insbesondere wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks nur noch auf diesem Weg ganz oder teilweise fortgesetzt werden kann.
    (4) Der Vorstand kann die Stiftung wegen einer wesentlichen Veränderung gegenüber den im Zeitpunkt der Entstehung der Stiftung bestehenden Verhältnisse insbesondere dann auflösen, wenn
    1. über zehn Jahre lang keine Leistungen erbracht worden sind oder
    2. der Stiftungszweck auf unabsehbare Zeit nicht erfüllt werden kann.
    (5) In den Fällen von Absatz 1 bedürfen die Beschlüsse einer Mehrheit von drei Fünfteln der Mitglieder des Vorstandes, in den Fällen von Absatz 2 bis 4 ist die Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes erforderlich.
    (6) Beschlüsse nach Absatz 1 bis 4 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Landeskirchenamts als zuständiger kirchlicher Stiftungsaufsichtsbehörde. Weitergehende landesrechtliche Zuständigkeiten sind zu beachten. Genehmigungsbedürftige Beschlüsse treten erst mit dem Tag des Zugangs der Genehmigung in Kraft. Die Genehmigung ist vom Vorstand der Stiftung beim Landeskirchenamt unter Beifügung der Beschlüsse und einer Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Unbedenklichkeit im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit zu beantragen.
    (7) Die Beschlüsse und die Genehmigung sind vom Vorstand der Stiftung mit einer Stellungnahme der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen.“
  12. Der bisherige § 11 wird § 12.
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Artikel 2

Diese Satzung tritt vorbehaltlich der Genehmigung des Landeskirchenamts am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Schwerin, 2. Juni 2022
Der Vorstand
Oberkirchenrat Olaf Johannes Mirgeler
Vorsitzender des Vorstands

Neufassung der Satzung
des Zentrums für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit

Vom 23. März 2022

Die Neufassung der Satzung des Zentrums für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit wurde durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 23. März 2022 genehmigt (AZ IV 356 – 84/2019-3010/2019-UV-13395/2022). Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stimmte der Textfassung am 29. Oktober 2021 zu. Die Satzung trat damit gemäß ihrem § 18 Absatz 1 und 2 am 23. März 2022 in Kraft und an die Stelle der am 28. März 2012 genehmigten Satzung für das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit vom 3. September 2011 (KABl. 2012 S. 121).
Kiel, 24. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Lenschow
Az.: 0122-011 – R Lw

Pfarrstellenänderungen

Der Umfang der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud wird mit Wirkung vom 1. September 2022 von bisher 50 Prozent auf 100 Prozent angehoben.
Az.: 21 Kkr. Hamburg-Ost Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Kü/P Kl
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die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud wird mit Wirkung vom 1. September 2022 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Hamburg-Ost Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Kü/P Kl
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Die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Albersdorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen, wird mit Wirkung vom 1. Juni 2022 in die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Albersdorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen, umgewandelt.
Az.: 21 Kkr. Dithmarschen – P Bot/P Ha

Pfarrstellenerrichtungen

Die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Schulseelsorge in Wismar wird mit Wirkung vom 1. Juni 2022 errichtet.
Az.: 20 Kkr. Mecklenburg Schulseelsorge Wismar – P Ha

Einführung eines Kirchensiegels

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde Hetzdorf
ist mit Zustimmung des zuständigen Propstes durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
Siegel Evangelische Kirchengemeinde Hetzdorf
Kiel, 7. Juni 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Hetzdorf– R We

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parchim St. Georgen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist die Pfarrstelle durch bischöfliche Ernennung neu zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent und umfasst eine Predigtstelle.
Die St. Georgen-Gemeinde mit ihren ca. 1200 Gemeindegliedern und der gotischen Backsteinkirche, die 1307 geweiht wurde und komplett restauriert ist, findet sich im Herzen der Kreisstadt Parchim und umfasst die Orte Parchim, Dargelütz, Möderitz und Neuhof. Die Georgenkirche wurde in die europäische Route der Backsteingotik aufgenommen und hat wegen ihrer hervorragenden Akustik eine überregionale Bedeutung bei der Gestaltung vielfältiger Konzerte und anderer kirchenmusikalischer Veranstaltungen. Haupt- und Ehrenamtliche gestalten ein facettenreiches Gemeindeleben.
Mit unserer Schwestergemeinde St. Marien und Damm wird bereits eng auf vielen Ebenen miteinander gearbeitet (z. B. Gemeindepädagogik, Konfirmandenarbeit, vielseitige kirchenmusikalische Arbeit) und aktuell eine Kooperation zeitnah angestrebt. In beiden Kirchengemeinden wird derzeit die Pfarrstelle neu besetzt. Parchim mit seinen ca. 18 000 Einwohnern liegt landschaftlich reizvoll am Rande der Lewitz im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns zwischen Hamburg und Berlin. Die Infrastruktur ist vielseitig und bietet Jung und Alt etwas. Auch die Kreismusikschule, Kino und ein Theater sind ortsansässig. Die Friedhofsverwaltung liegt in städtischer Hand. Alle Schularten sind in der Stadt vorhanden.
Wir suchen eine Pastorin oder einen Pastor mit der Gabe, auf Menschen zuzugehen, sie zu motivieren und zu begeistern. Wichtig sind uns Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie geistliche und seelsorgerliche Kompetenz. Berührende und anregende Gottesdienste mit uns zu feiern – das zeichnet Sie aus. Gemeinsam wollen wir mit unseren Veranstaltungen und Projekten zum Dialog zwischen Kirche, Kultur und Gesellschaft beitragen. Ihre Ideen sind uns sehr willkommen!
Es erwarten Sie ein engagierter Kirchengemeinderat sowie hochmotivierte hauptberufliche (Gemeindepädagogin, Küsterin und ein A-Kantorenehepaar in gemeinsamer Anstellung mit der Nachbargemeinde St. Marien und Damm) und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und ehrenamtliche Mitarbeiter: Menschen, die Sie mit offenen Armen empfangen möchten!
Gemeinderäume und ein gut ausgestattetes Pfarrbüro sind gegenüber der St. Georgenkirche im Gemeindehaus vorhanden.
Wir wünschen uns eine engagierte Pastorin oder einen engagierten Pastor (auch gerne mit Familie), die oder der:
  • regelmäßig Gottesdienst mit uns feiert,
  • auf die verschiedenen Generationen in unseren Gemeinden zugeht und die Kontakte zu unseren Gruppen und zu den Gemeindegliedern pflegt,
  • einfühlsame Seelsorge betreibt,
  • eigene, neue Akzente in unsere Gemeinde einbringt,
  • eine enge Zusammenarbeit mit der benachbarten Gemeinde lebt und die Vertiefung der Kooperation fördert,
  • Führerschein und eigener PKW sind für die verlässliche Ausübung des Dienstes erforderlich.
Bei der Suche nach einer geeigneten Dienstwohnung sind wir gern behilflich.
Für Rückfragen stehen Frau Kathrin Müller-Zwang vom Kirchengemeinderat St. Georgen, Tel.: 0174 3 087 702 sowie Propst Dirk Sauermann, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Parchim, Tel.: 03871 212 336; E-Mail: propst-parchim@elkm.de zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an Bischof Tilman Jeremias, Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, Tel.: 03834 77 1850, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 St. Georgen Parchim – P Ha
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Die zweite Pfarrstelle (100 Prozent) im Pfarrsprengel Ostangeln ist für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Christophorus Ostangeln im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg ab 1. September zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl durch den Kirchengemeinderat.
Wir suchen jemanden, der bzw. die Lust hat, gemeinsam mit uns Gemeindeleben zu gestalten!
Als Dienstwohnung steht ein vor drei Jahren grundsaniertes, schönes Pastorat mit großem Garten und toller Wohnlage in Kappeln zur Verfügung.
Die Kirchengemeinde St. Christophorus Ostangeln hat sich mit Wirkung vom 1. November 2021 aus den ehemaligen Kirchengemeinden Ellenberg, Kappeln und Gundelsby-Maasholm zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluss ist geprägt von großer Freude an der Zusammenarbeit und viel Verständnis füreinander. Dementsprechend erwartet Sie ein motivierter Kirchengemeinderat und lauter offene, herzliche Menschen.
Im Pfarrsprengel Ostangeln sind außerdem noch die Kirchengemeinden Arnis-Rabenkirchen und Toestrup organisiert: Gemeinsam tragen wir das regionale Kirchenbüro und die regionale Jugendarbeit, die von einer Diakonin mit voller Stelle verantwortet wird. Auch das Pfarramt ist hier mit 3,25 Pfarrstellen (auf vier Pfarrpersonen) angesiedelt. Der Pfarrsprengel ist in vier Seelsorgebezirke aufgeteilt; Sie werden für Seelsorgebezirk 2 zuständig sein, der sich ausschließlich über Teile der Stadt Kappeln erstreckt.
Neben dem vielfältigen Gemeindeleben erwartet Sie außerdem die wunderschöne Landschaft Angelns mit viel Erholungswert (der Kappelner Schleihafen ist nur 400 Meter vom Pastorat entfernt) und eine ausgeprägte kirchenmusikalische Arbeit, die unter anderen von unserem Kreiskantor verantwortet wird.
Wenn Sie Lust bekommen haben, Ihre Talente künftig bei uns in Ostangeln einzubringen, und wenn Sie in einem Dienstverhältnis zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen, dann bewerben Sie sich doch!
Ihre Bewerbung richten Sie bitte über den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg Helgo Jacobs, Norderdomstraße 15, 24837 Schleswig oder per E-Mail an propst.jacobs@kirche-slfl.de an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Christophorus Ostangeln. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Pfarrsprengel Ostangeln (2) – P Rö
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud Hamburg im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Alster-Ost, ist die 2. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Wahl des Kirchengemeinderats zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Willkommen im Herzen Hamburgs!
Der Gemeinde liegt viel an einer Willkommenskultur für verschiedene Zielgruppen und an der Balance von Moderne und Tradition. Wir suchen Verstärkung für das Pfarrteam und für viele engagierte Menschen, die in St. Gertrud aktiv, mutig und zuversichtlich Kirche im Jetzt und für die Zukunft gestalten.
Es wäre schön, wenn Sie Folgendes mitbringen:
  • erkennbare theologische Überzeugungen,
  • zugewandte Kommunikation und Bindungsstärke,
  • sicheres öffentliches Auftreten,
  • Organisationsfähigkeit und Leitungskompetenz sowie
  • Kreativität und Humor.
Diese Aufgaben sind aus Sicht der Gemeinde zentral:
  • die Gemeinde in gemeinsamer Verantwortung innerhalb des Pastorinnen- und Pastorenteams und des Kirchengemeinderats zukunftsorientiert leiten,
  • ein breit gefächertes Gottesdienstangebot mitgestalten,
  • Angebote für Erwachsene entwickeln und ausbauen,
  • kirchlich-kulturelle Arbeit (z. B. Konzerte, Lesungen) anregen, organisieren und begleiten,
  • zahlreiche Kasualien innerhalb des Pastorinnen- und Pastorenteams übernehmen,
  • konzeptionelle Gestaltung des Seniorentreffs weiterentwickeln,
  • Konfirmationsunterricht als „Konfi-Reise“ im Wechsel mit der Kollegin durchführen und
  • Vernetzung und Präsenz der Gemeinde im Stadtteil fortführen und stärken.
Die Gemeinde zählt knapp 4500 Gemeindeglieder bei einer Wohnbevölkerung von rund 19 500 Einwohnern und ist beheimatet im neugotischen Backsteinbau der St. Gertrud-Kirche (Otzen, 1885), die östlich der Außenalster malerisch am Kuhmühlenteich gelegen ist. Das Kirchengebäude ist in einem baulich guten Zustand und hat aufgrund seiner Architektur und Lage eine große Ausstrahlung und Attraktivität, auch als Trauungs- und Tauf-Kirche. Im Gemeindegebiet mit den Stadtteilen Hohenfelde und Uhlenhorst lebt eine Bevölkerung von großer sozialer und kultureller Bandbreite; es ist ein gutes Wohnumfeld mit viel Grün, einem kleinen Markt, Schulen und Hochschulen in Laufdistanz, besten Einkaufsmöglichkeiten und Raum für vielfältige Lebensformen. Die Gemeinde hat den Stadtteil stark im Blick und pflegt eine gute Vernetzung. Die Gemeinde gehört mit den benachbarten Gemeinden Epiphanien und Winterhude-Uhlenhorst zu einer Region, die auf verschiedenen Gebieten (z. B. besonderen Gottesdienstangeboten, Jugend- und Konfi-Arbeit, Seniorinnen- und Seniorenangeboten und Sozialarbeit) zusammenarbeitet. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Kita im Immenhof, die dem Kirchengemeindeverband angehört. Die religionspädagogische Betreuung dort gehört zum Aufgabenbereich des Pfarrteams.
Wir bieten:
  • einen offenen, freundlichen und engagierten Kirchengemeinderat, der sich fast geschlossen für die nächste Legislatur ab 2023 wieder zur Wahl stellt.
  • ein motiviertes hauptamtliches Team: Pastorin (50 Prozent St. Gertrud, 50 Prozent Region), A-Kirchenmusiker, Sekretariat, Küsterin und Hauspflege,
  • Teamentwicklung mit der Kollegin gleich zu Beginn,
  • ein sehr gutes Arbeitsumfeld in einer aufgeschlossenen und interessierten Gemeinde, die zugleich traditionsverbunden und offen für Neues ist,
  • eine lebendige Kinder-, Jugend- und Konfi-Arbeit,
  • viele aktive und der Gemeinde eng verbundene Ehrenamtliche und
  • eine wunderschöne Kirche, die das Herz der Gemeinde ist und weit über sie hinaus strahlt.
Einen Überblick über die gemeindlichen Aktivitäten und weitere Informationen bietet unsere Homepage:www.st-gertrud-hamburg.de.
Wir stellen zur Verfügung:
  • ein geräumiges, zentral gelegenes Pastorat,
  • ein Amtszimmer sowie
  • eine zeitgemäße Ausstattung mit Arbeits- und Kommunikationsmitteln.
Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
  • Pröpstin Astrid Kleist, Tel.: 040 519 000 108, E-Mail: a.kleist@Kirche-Hamburg-Ost.de (außer 11. bis 29. Juli 2022)
  • Pastorin Christine Cornelius, Tel.: 040 220 51 05, E-Mail: cornelius@st-gertrud-hamburg.de (außer 9. bis 31. Juli 2022)
  • stellvertretende Kirchengemeinderatsvorsitzende Andrea Schmidt, Tel.: 040 271 412 22, E-Mail: andrea-schmidt-hh@web.de (außer 8. bis 26. Juli 2022)
  • Kirchengemeinderats-Mitglied Liselotte Lichtenfeld, Tel.: 040 220 8080 , E-Mail: l.lichtenfeld@freenet.de
  • Jan Soltmann (Personalentwicklung Kirchenkreis), Tel.: 0176 195 198 58, E-Mail: j.soltmann@kirche-hamburg-ost.de (in der Abwesenheit von Pröpstin Kleist).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die an Pröpstin Astrid Kleist per E-Mail oder Briefpost an die Adresse Steindamm 55, 20099 Hamburg zu richten ist. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. August 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse. Verspätet eingegangene Bewerbungen müssen unberücksichtigt bleiben.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 St. Gertrud Hamburg (2) – P Kl
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parchim St. Marien und Damm im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist die Pfarrstelle mit Stellenumfang von 75 Prozent neu zu besetzen. Mit ihr sind zwei Predigtstellen verbunden. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Unsere Gemeinde liegt am Rande der Altstadt der Kreisstadt Parchim. Mit ca. 18 000 Einwohnern bildet Parchim ein Mittelzentrum am Rande des Naturschutzgebiets Lewitz, zwischen Berlin und Hamburg gelegen. Die Ostsee ist in einer Stunde zu erreichen, die Landeshauptstadt Schwerin liegt 35 Kilometer entfernt und ist auch per Bahn erreichbar. In Parchim befinden sich Schulen aller Schularten. Die Kreismusikschule und das Junge Staatstheater sowie viele Vereine, Musikgruppen und Chöre prägen das kulturelle Leben der Stadt.
Unsere Kirchengemeinde arbeitet intensiv mit Partnern aus dem kirchlichen und kommunalen Umfeld zusammen. Hierzu zählen insbesondere die Jugendbildungsstätte „Pfarrhaus Damm“, die St. Georgengemeinde, der Eine-Welt-Laden, die evangelische Grundschule und evangelische Kindertagesstätte und ein sozialdiakonisches Stadtteilzentrum in der Weststadt. In dieser gemeinwesenorientierten Zusammenarbeit sehen wir einen guten Weg, Menschen am Rande und außerhalb der Kirche zu erreichen.
Unsere Gemeinde hat gut 900 Mitglieder und umfasst das Gebiet von der Parchimer Neustadt über die Weststadt bis über die Orte Malchow, Damm und Neu Matzlow (Nordwesten) sowie Kiekindemark und Neu Klockow (Südwesten). In Parchim befindet sich die vollständig sanierte St. Marien-Kirche (erbaut ab ca. 1249) und in Damm die kleine Dorfkirche (15. Jahrhundert).
Es erwarten Sie ein engagierter Kirchengemeinderat und motivierte hauptamliche Mitarbeitende (Gemeindepädagoge, Küsterin, Mitarbeiterin für Integrationsaufgaben, Kirchenmusikerin und Kirchenmusiker in gemeinsamer Anstellung mit der Nachbargemeinde St. Georgen sowie ein FSJ Mitarbeiter). Gemeinsam mit engagierten Ehrenamtlichen gestalten wir ein vielfältiges Gemeindeleben. Wichtig sind uns die Feier des Gottesdienstes mit anschließendem Beisammensein und eine generationenübergreifende Gemeinschaft.
Für Ihre Arbeit stehen Ihnen neben den Kirchen in Parchim und Damm moderne Kinder- und Jugendräume, das Rüstzeitheim Damm, ein Raum im Stadteilzentrum und das „Haus der Begegnung“ zur Verfügung. Im gut ausgestatteten Gemeindebüro ist aktuelle Technik vorhanden. Das Büro befindet sich ebenso wie die geräumige Pfarrwohnung im sanierten Pfarrhaus Mühlenstraße 40. Es hat einen großen Garten mit Zugang zur Elde.
Seit einem Jahr besteht ein Kooperationsausschuss aus den beiden evangelischen Gemeinden (St. Georgen und St. Marien und Damm). Beide Gemeinden wollen die schon bestehende Kooperation verstärken und möglicherweise auf eine Fusion zugehen. Auch die Pfarrstelle in der benachbarten St. Georgengemeinde wird neu besetzt.
Wir freuen uns über eine Pastorin oder einen Pastor mit lebendigem Glauben, durch den sie bzw. er das Gemeindeleben bereichert. Wir wünschen uns eine Pastorin oder einen Pastor mit Kreativität und kommunikativen Fähigkeiten sowie mit Freude am Gestalten der Zusammenarbeit und der Vertiefung der Kooperation zwischen beiden evangelischen Gemeinden.
Für Rückfragen stehen Frau Kathleen Ladwig-Skiba, Tel.: 0162 8398 722 und Frau Sonnhild von Rechenberg, Tel.: 0160 9034 7514, E-Mail: svrechenberg@googlemail.com vom Kirchengemeinderat Parchim St. Marien und Damm sowie Propst Dirk Sauermann, Tel.: 03871 212 336, E-Mail:propst-parchim@elkm.de zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, Tel.: 03834 771 850; E-Mail:bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 St. Marien Parchim und Damm – P Ha
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In der Ev. Kirchengemeinde Torgelow, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, Propstei Pasewalk, ist nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand zum 1. Oktober 2022 die Pfarrstelle (100 Prozent) neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Die Kleinstadt Torgelow liegt im Süd-Osten des Kirchenkreises Mecklenburg-Vorpommern und ist für die Umgebung das Grundzentrum. Zusammen mit sechs angeschlossenen Außendörfern wohnen hier derzeit 8972 Menschen. In Torgelow gibt es verschiedene Kulturstätten, eine Grund- eine Real und Berufsschule. Gymnasien werden in den eng benachbarten Städten Pasewalk und Ueckermünde betrieben. Torgelow hat wegen seiner naturnahen Gestalt den Titel „Stadt im Grünen“ erhalten. Der Fluss „Uecker“ prägt das Bild der Stadt. Darum nennt sich Torgelow gern „Stadt der sieben Brücken“.
Zur evangelischen Kirchengemeinde gehören ca. zehn Prozent der Bevölkerung. Unsere Kirchengemeinde hat die Trägerschaft über eine Kindertagesstätte vor Ort. Diese ist mit 117 Kindern der drei Altersgruppen geplant, doch meistens überbelegt. Auch der Friedhof der Stadt befindet sich in unserer Trägerschaft. So haben wir auch durch diese Trägerschaften gute Verbindungen zum Alltag in unserer Stadt. Als Gebäude stehen uns eine schöne neogotische Kirche, das Pastorat mit Dienstwohnung und Gruppenräumen, ein Gemeindehaus, die Gebäude der Kindertagesstätte und eine Friedhofskapelle zur Verfügung. Alle Gebäude sind grundsaniert. Die regelmäßigen Gottesdienste feiern wir in Torgelow. Zum Pastorat gehört ein schön gestaltetes, weiträumiges Grundstück, das sich gut für Gemeindeveranstaltungen eignet und dazu auch gern genutzt wird.
Zu unserem Team gehören: eine Kantorin (75 Prozent Anstellung), zwei Büromitarbeiterinnen, die zugleich über Teilanstellung bei der Arbeit mit den Kindergruppen mitwirken, zwei Friedhofsmitarbeiter mit 100 Prozent Anstellung, sowie dort drei Saisonkräfte, eine geringfügig angestellte Reinigungskraft und dann natürlich viele ehrenamtlich Engagierte. Weiter Informationen finden Sie unter www.kirchengemeinde.torgelow und www.evangelische-kita-torgelow.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pastor Frank Sattler, Tel.: 03976 202 549 (E-Mail:torgelow@pek.de) bzw. an den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Herrn Thomas Vater, Tel.: 0175 4613 121 und an Propst Andreas Haerter, Tel.: 03973 210 283.
Die Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Torgelow, Kkr. Pommern – P Kü/P Sc
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Am Seminar für Kirchlichen Dienst in Greifswald ist zum 1. Januar 2023 für den Zeitraum von zunächst acht Jahren die Stelle einer Pastorin bzw. eines Pastors mit einem Umfang von 100 Prozent zu besetzen.
Das Seminar für Kirchlichen Dienst ist eine traditionsreiche, staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik. Alleingesellschafterin ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Derzeit werden hier rund 250 Schülerinnen bzw. Schüler zu Erzieherinnen bzw. Erzieher und Sozialassistenteninnen bzw. Sozialassistenten nach einem reform- und religionspädagogisch orientierten Konzept schwerpunktmäßig für den Bereich der frühen Bildung ausgebildet.
Ihre Aufgaben sind:
  • Sie unterrichten und begleiten unsere Schülerinnen bzw. Schüler schwerpunktmäßig in evangelischer Religion und Religionspädagogik.
  • Sie begleiten unsere Schülerinnen bzw. Schüler während der praktischen Ausbildung und unterstützen sie auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen religionssensiblen pädagogischen Handeln.
  • Sie wirken an der Weiterentwicklung unseres reform- und religionspädagogisch orientierten Konzepts mit und bringen sich aktiv in unser Team ein.
  • Sie gestalten gemeinsam mit unserem Team und der Schülerinnen- und Schülerschaft die evangelische Schulkultur und Schulseelsorge am Seminar aus.
Ihre Kompetenzen sind:
  • Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der Religionspädagogik im Elementarbereich, haben idealerweise Erfahrungen in beruflicher Bildung und Feldkenntnisse in der Kindertagesförderung und der Sozialen Arbeit.
  • Sie denken über Ihre eigene Fachlichkeit hinaus in Zusammenhängen und möchten unsere Schülerinnen bzw. Schüler ganzheitlich, aufmerksam und respektvoll in ihren individuellen Bildungsprozessen begleiten.
  • Sie haben Freude an der Begleitung von Veränderungsprozessen und der Gestaltung von Partizipation.
  • Sie haben Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und lernfähig zu bleiben.
  • Sie arbeiten gern als Teil eines motivierten multiprofessionellen Teams.
  • Sie haben Interesse, ein innovatives reform- und religionspädagogisches Ausbildungskonzept für Erzieherinnen bzw. Erzieher mitzugestalten und weiterzuentwickeln.
  • Sie besitzen Fähigkeit zu einer lebensnahen Kommunikation des Evangeliums gegenüber einer vorwiegend konfessionsfernen jugendlichen bzw. jungen erwachsenen Schülerinnen- und Schülerschaft.
Wir bieten eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit in einem motivierten multiprofessionellen Team. Dienstsitz ist Greifswald. Eine Dienstwohnung wird nicht gestellt. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Auskünfte erteilt Seminarleiter Pastor Dr. Tim Bürger, Tel.: 03834 8858 344, oder E-Mail: leitung@seminar-greifswald.de.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an das Seminar für Kirchlichen Dienst, Herrn Seminarleiter Dr. Tim Bürger, Puschkinring 58,17491 Greifswald (E-Mail: leitung@seminar-greifswald.de). Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 SKD (2) – P Ha (P Sc)
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Stellenausschreibung für eine Pastorin bzw. einen Pastor als theologische Referentin bzw. theologischer Referent für Religionspädagogik im VEK (100 Prozent).
Der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e. V. (VEK) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine theologische Referentin bzw. einen theologischen Referenten für Religionspädagogik. Der VEK ist Fachverband des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein und zugleich eigenständiger Verband innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland. Er vertritt die Interessen der rund 600 evangelischen Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein mit ca. 39 000 Kitaplätzen in Gesellschaft und Politik. Sein spezielles Augenmerk gilt insbesondere der Schärfung des evangelischen Profils der Kindertageseinrichtungen: Evangelische Kindertagesstätten „Mit Gott groß werden“.
Weitere Informationen zum VEK finden Sie unter www.vek-sh.de
Das Arbeitsfeld umfasst u. a. folgende Aufgaben:
  • Verantwortung für die überregionale Theologisch-Religionspädagogische Grundqualifizierung (TRG) und der Theologisch-Religionspädagogische Aufbauqualifizierung (TRA), deren fachliche Sicherung und Fortschreibung sowie Durchführung für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und pädagogische Mitarbeiter der Kitas; Begleitung der regionalen TRG Angebote in den Kirchenkreisen,
  • Verantwortung des weiteren religionspädagogischen Fortbildungsangebotes im VEK für Kitamitarbeiterinnen und Kitamitarbeiter, Trägervertreterinnen und Trägervertreter, Fachberatungen u. a. (z. B. Fortbildungen im evangelischen Kitaforum, religionspädagogische Konvente, Fachtage),
  • religionspädagogisches Networking,
  • Förderung des evangelischen Profils in den evangelischen Kitas in Schleswig-Holstein durch Beratungen, Handreichungen, Projekte, theologische und spirituelle Impulse u. a.,
  • Aufnahme, Aufbereitung und Vertiefung gesellschaftspolitischer Themen aus evangelischer Perspektive für den Kitabereich wie z. B. Demokratiebildung, Digitalisierung, Inklusion,
  • Stärkung der Wahrnehmung der evangelischen Kitas als „Kirchliche Orte“,
  • Mitwirkung im Netzwerk Kinder in der Nordkirche und
  • gegebenfalls Organisation und Förderung der Koordination und Kooperation der Ausbildungsstätten für Kita-Mitarbeiterinnen bzw. Kita-Mitarbeiter in der Nordkirche sowie der Mitwirkung in einem EKD-weiten Fachnetzwerk an der Medienplattform der EKD für religionspädagogische Materialien und darüber hinaus Mitwirkung an den religionspädagogischen Curricula der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein.
Wir freuen uns auf eine engagierte Pastorin bzw. einen engagierten Pastor mit
  • ausgewiesener religionspädagogischen Kompetenz,
  • Freude an der Entwicklung und Implementierung religionspädagogischer Angebote,
  • theologisch alltagsnaher und altersgerechter Sprachfähigkeit,
  • hoher kommunikativer Kompetenz,
  • Teamfähigkeit, selbstständiger Arbeitsweise und Medienaffinität und
  • der Bereitschaft, in einem dynamisch entwickelnden Arbeitsfeld der evangelischen Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein zu arbeiten.
Wir bieten Ihnen:
  • ein anspruchsvolles Arbeitsfeld der kirchlichen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Religionspädagogik und Didaktik,
  • ein Arbeitsfeld mit hoher Freiheit und Verantwortung in der Gestaltung der eigenen Arbeitsbereiche, verankert in unterstützenden Organisationstrukturen, und
  • ein wertschätzendes Arbeitsumfeld in Zusammenarbeit mit einem kompetenten und engagierten Team.
Für die Tätigkeit sind ein Kfz-Führerschein und die Benutzung eines Privat-Pkw für dienstliche Zwecke erforderlich.
Dienstsitz ist die Geschäftsstelle des VEK in Rendsburg. Eine Dienstwohnung wird nicht gestellt.
Eine Berufung auf die Pfarrstelle erfolgt für acht Jahre; eine erneute Berufung ist möglich.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Geschäftsführung des VEK, Herrn Markus Potten, Lise-Meitner-Straße 6–8, 24768 Rendsburg, E-Mail:vek-potten@diakonie-sh.de.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15. August 2022 an den Vorsitzenden des VEK, Herrn Propst Sönke Funck, Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, An der Marienkirche 6–8, 24768 Rendsburg (E-Mail:soenke.funck@kkre.de).
Entscheidend für eine fristgerechte Bewerbung ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 VEK – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Im Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Boizenburg und Umgebung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) – Popularmusik als Vollzeitstelle (39 Wochenstunden) zu besetzen. Der Dienstsitz ist die Stadt Boizenburg. Ein eigenes Büro mit Dienstlaptop und Diensthandy werden zur Verfügung gestellt.
Boizenburg befindet sich in der Metropolregion Hamburg. Die Städte Hamburg, Lübeck, Lüneburg und Schwerin sind jeweils in einer Stunde erreichbar und die Stadt hat Bahnanbindung. Es sind Kindertagesstätten und alle Schulformen vor Ort vorhanden. Der Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband „Boizenburg und Umgebung“ besteht aus der Kirchengemeinde Boizenburg sowie den beiden Pfarrsprengeln Zahrensdorf-Blücher und Gresse-Granzin-Zweedorf.
Wir wünschen uns
Musik im Gottesdienst:
  • regelmäßige Begleitung der Gottesdienste in der Stadtkirche in Boizenburg,
  • Gestaltung besonderer Gottesdienste in den Dörfern des Kirchengemeindeverbands,
  • Ausbildung und Begleitung von Orgelschüler- bzw. Orgelschülerinnen, ehrenamtlichen Organistinnen bzw. Organisten und Menschen für die Gottesdienstbegleitung,
  • Begleitung ausgewählter Taufen und Trauungen.
  • Trauerfeiern sind nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.
Musikalische Angebote:
  • Gründung und Leitung regelmäßiger Kinderchorarbeit in Boizenburg,
  • projektbezogene Chorarbeit besonders für Kinder bzw. Jugendliche,
  • Kooperation mit den Kindertagesstätten und Schulen,
  • Leitung des Gospelchores „Chorizont“,
  • Leitung des Posaunenchores Blücher-Boizenburg,
  • Entwicklung einer sich selbst finanzierenden Konzertreihe in Boizenburg.
Wir freuen uns auf eine kommunikative und teamfähige Persönlichkeit, die selbstständig Arbeiten erledigt, Projekte entwickelt und besonders Kinder und Jugendliche begeistert.
Die Gründung eines Kirchenmusikfördervereines wird vom Verband unterstützt. Eine große Zahl der zu betreuenden Orgeln wurde in den letzten Jahren saniert. Ein Kirchenmusikhaushalt ist vorhanden.
Die Teilnahme an Weiterbildungen wird vorausgesetzt und gefördert.
Die Vergütung der Stelle erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Bei der Wohnungssuche sind wir sehr gern behilflich!
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder in einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Wir bitten um die Bestätigung der Kirchenmitgliedschaft in den Bewerbungsunterlagen.
Zur Ausübung des Dienstes sind eine Fahrerlaubnis und ein eigenes Kraftfahrzeug erforderlich. Fahrtkosten werden erstattet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilen:
Pastorin und Verbandsratsvorsitzende Katrin Jell,Tel.: 03884 752 638, Landeskirchenmusikdirektor Konja Voll, Tel.: 03834 796 642, Kreiskantor Stefan Reißig, Tel.: 0172 9 312 945.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte, bevorzugt elektronisch, bis zum 15. September 2022 an Pastorin Katrin Jell, Ludwigsluster Chaussee 23, 19258 Zahrensdorf, E-Mail: katrin.jell@elkm.de.
Bewerbungskosten können nicht übernommen werden.
Der Vorstellungstermin in Boizenburg ist für den 29. und 30.Oktober 2022 vorgesehen.
Az.: 6200-08 15 – T Jü
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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grevesmühlen und die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Diedrichshagen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg möchten für ihre ökumenische Kantorei und ihren ökumenischen Posaunenchor eine B-Kirchenmusikerstelle (m/w/d) im Umfang von 75 Prozent neu besetzten.
Gesucht wird für diese Kantorenstelle eine Chorleitung, die mit Elan und Freude die bisherige Arbeit weiterführt, wie auch eigene Schwerpunkte setzt.
Unsere Pastorin sucht musikalische Unterstützung bei der gemeinsamen Vorbereitung zur Gestaltung der Gottesdienste, Andachten und Kasualien.
In unserer über 700-jährigen Backsteinkirche St.-Nikolai wartet eine Friese-Orgel, welche in diesem Jahr ihren 150. Geburtstag feiert. Sie möchte mit Händen und Füßen besonders jedoch mit Freude bespielt werden.
Nicht zuletzt erhoffen wir uns für das Team unserer kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine engagierte kreative Bereicherung, um das Evangelium mit und durch die Musik zeitgemäß zu verkünden.
Die Restaurierung der nahezu original erhaltenen Orgel mit ihren 20 Registern auf zwei Manualen und Pedal ist kürzlich vom Kirchgemeinderat beschlossen worden und soll bis einschließlich 2024 durchgeführt werden.
In der Kirchengemeinde Diedrichshagen, die mit Grevesmühlen einen Pfarrsprengel bildet, gibt es eine große, renovierte Dorfkirche mit einer weiteren historischen Orgel von Friese (III).
Pastorin, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kantorei und Posaunenchor sind hier ebenso aktiv.
Und dann wären da noch
  • 1600 Gemeindeglieder in Grevesmühlen und 300 in Diedrichshagen
  • eine Wohnung im Pfarrsprengel
  • Gemeinderäume mit Klavier, E-Piano und Orgelpositiv zum Proben und Zusammenkommen
  • die Konzertreihe „Grevesmühlener Sommermusiken“, ab 2023 neu zu organisieren
  • der musikalische Orgelnachwuchs
  • eine Vergütung, die sich nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung ( KAVO – MP) richtet.
Grevesmühlen ist ein idyllisches Städtchen in der Nähe der Ostsee mit etwa 11 000 Einwohnern. Die nahegelegenen Städte Lübeck, Wismar und Schwerin sind per ÖPNV gut zu erreichen. Vor Ort gibt es alle Schulformen, zahlreiche Kindereinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder in einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbung bis zum 31. August 2022.
Der geplante Besetzungstermin ist der 1. Oktober 2022 .
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an eine der nachfolgenden Adressen:
per Mail an grevesmuehlen-nikolai@elkm.de oder per Post an:
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Grevesmühlen
Der Kirchengemeinderat
Kirchplatz 4
23936 Grevesmühlen
Auskünfte erteilen: Dirk Michaelis, Vorsitzender des Kirchengemeinderates, Tel.: 03881 759 219 und Pastorin Fabienne Fronek, Tel: 03881 2524 sowie Landeskirchenmusikdirektor Konja Voll, E-Mail: konja.voll@lka.nordkirche.de, Tel.: 03834 796 642.
Az.: 6200-08 – T Il
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Die Kirchengemeinde Kirchwerder im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost möchte eine B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) im Umfang von 38 Wochenstunden (100 Prozent) besetzen.
Die Kirchengemeinde Kirchwerder bildet mit den Gemeinden St. Johannis zu Neuengamme und St. Johannis zu Curslack den Pfarrsprengel „Kirche in Vierlanden“. Die Gottesdienste finden wöchentlich abwechselnd in jeweils einer der drei Kirchen statt.
In der St. Severini-Kirche gibt es eine 1641 von Heinrich Spetern erbaute Orgel, die 1958 von der Firma von Beckerath umgebaut wurde. Bei dieser Orgel stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an, dafür wurde bereits eine Projektgruppe gegründet.
In Neuengamme befindet sich die historische Fritzsche-Orgel von 1634 in einem guten Zustand. Im Altarraum gibt es ein Orgelpositiv.
Die Curslacker Kirche hat zwei Orgeln. Auf der Hauptempore ist die Orgel von Alfred Führer aus dem Jahr 1968 zu finden. Auf der Seitenempore befindet sich eine von Rudolph von Beckerath 1971 neu aufgebaute mitteltönige Orgel mit originalen Registern von 1622.
An allen drei Orten sind zudem E-Piano und Probenräumlichkeiten in den Gemeindehäusern mit Klavier bzw. Flügel vorhanden.
Curslack hat derzeit eine Kantorin mit einer drittel Stelle, in Neuengamme gibt es einen Popularmusiker auf Minijob-Basis. Zudem sind Gruppen mit eigenen Leitungen wie ein Kinderchor in Kirchwerder, ein Posaunenchor in Curslack etc. aktiv. Wünschenswert sind auch Kooperationen mit Kitas und Jugendgruppen. Der künftige Inhaber bzw. die künftige Inhaberin dieser B-Stelle wird die hauptamtliche Person sein und damit den Hauptteil der Koordination und Verantwortung der Kirchenmusik im Pfarrsprengel haben, der auch durch die Musik weiter zusammenwachsen soll. Eigene Ideen zur weiteren Entwicklung sind daher gern gesehen. Das KollegInnen-Team freut sich auf die Zusammenarbeit.
Ein Schwerpunkt der Kirchenmusik ist die Orgelbegleitung bei Hauptgottesdiensten und zahlreichen Amtshandlungen. Die Kantorei besteht zurzeit aus ca. 30 Sänger und Sängerinnen der Gemeinden Kirchwerder und Neuengamme, hier wünschen wir uns einen weiteren Ausbau. Neben klassischer Literatur soll auch solche aus dem kirchenmusikalischen Popularbereich in Gottesdienst und Konzert zum Klingen gebracht werden.
Wir wünschen uns eine Person
  • die Menschen generationsübergreifend für Musik begeistern kann,
  • die gern mit uns leben und sich hier wohlfühlen möchte,
  • die Spaß daran hat, mit uns neue Liturgie- und Gottesdienstformen zu entwickeln,
  • die Ideen für eigene Angebote und Formate hat und uns mit einem eigenen Stil bereichert,
  • die organisatorisches Geschick und Erfahrung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit hat.
Vor Ort gibt es Grund- und Stadtteilschulen. Bei der Wohnungssuche sind wir gern behilflich.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder in einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Der geplante Besetzungstermin ist der 1. November 2022.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15. September 2022 gern per E-Mail an pastor.kiesbye@st-severini.de oder schriftlich an den Kirchengemeinderat Kirchwerder, Fersenweg 537, 21037 Hamburg.
Auskünfte erteilen:
Pastor Nils Kiesbye, Tel.: 0176 304 623 25, E-Mail: pastor.kiesbye@st-severini.de, aus dem Musikausschuss Britta Albers, Tel.: 0151 750 20 147, E-Mail: britta.albers@t-online.de, Kreiskantor Klaus Singer, Tel.: 040 555 642 78; E-Mail: singer@st.petriundpauli-bergedorf.de.
Weitere Informationen über unsere Kirchengemeinden finden Sie unter: www.st-severini.de, www.kirche-neuengamme.de sowie www.kirche-curslack.de.
Az.: 6200-08 T Jü
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In der Martin-Luther-Gemeinde zu Hamburg Alsterdorf im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost ist zum 1. Oktober 2022 die Stelle der Kinderchorleitung (m/w/d) neu zu besetzen.
Wir suchen für die Mitarbeit in der Singschule Alsterdorf und für die musikalische Arbeit in Kindergarten und Krippe eine engagierte Persönlichkeit, die Freude an der musikalischen Arbeit mit (teils noch sehr kleinen) Kindern und Jugendlichen hat.
Der Stellenumfang beträgt derzeit elf Wochenstunden und soll im Herbst auf 14 Stunden aufgestockt werden. Die Schwerpunkte sind Dienstagvormittag und Mittwochnachmittag.
Die Martin-Luther-Gemeinde ist eine sehr lebendige Gemeinde. Sowohl die Kirchenmusik, als auch die Arbeit mit Kindern und Familien gehören zu unseren Schwerpunkten.
Zur Gemeinde gehören eine Kita und Krippe mit insgesamt etwa 100 Kindern. Das wöchentliche Singen mit den Kindern aus dem Elementarbereich ist fester Bestandteil der Kooperation mit der Gemeinde und soll jetzt auch auf die Krippenkinder ausgeweitet werden.
Die Singschule Alsterdorf besteht aus drei Gruppen:
  • Minikantorei: fünf Jahre bis 1. Klasse (die Leitung wird durch Stelleninhaberin bzw. Stelleninhaber wahrgenommen)
  • Kinderkantorei: 2. bis 4. Klasse (gemeinsame Leitung Kantorin und Stelleninhaber bzw. Stelleninhaberin)
  • Jugendkantorei: ab 5. Klasse (gemeinsame Leitung Kantorin und Stelleninhaber bzw. Stelleninhaberin)
Die Singschule bereitet jährlich ein Musical vor, singt in Familiengottesdiensten und wirkt in einem Weihnachtskonzert mit. Zusätzlich besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der Sopranistin Hanna Zumsande, die in der Kinder- und Jugendkantorei Stimmbildung erteilt.
Die Arbeit geschieht in enger Zusammenarbeit mit unserer Kantorin Nicola Bergelt.
Zu den Aufgaben gehören:
  • wöchentliches Singen mit den Kindern der Kita und Krippe und die musikalische Begleitung von Kitagottesdiensten bzw. Kitaveranstaltungen (wöchentlich vier Stunden, Teilnahme an den Mitarbeiterrunden mindestens zweimal jährlich),
  • Leitung der Minikantorei,
  • gemeinsame Leitung der Kinderkantorei und Jugendkantorei (Teilproben, Klavierbegleitung),
  • Mitgestaltung von Kindermusical, Konzerten, Probentagen, Probenwochenende (einmal jährlich) sowie von Auftritten der Singschule im Gottesdienst (etwa vier bis fünf Mal jährlich),
  • Verwaltung der Singschule (Erfassung Mitglieder, An- und Abmeldungen, Kommunikation mit den Eltern, Zahlungseingangskontrolle in Zusammenarbeit mit der Gemeindesekretärin etc.).
Gewünschte Qualifikation und Kompetenzen:
  • eine abgeschlossene C-Ausbildung in Kirchenmusik oder eine gleichwertige Ausbildung im musikpädagogischen Bereich,
  • Erfahrungen in der musikalischen Arbeit mit Kindern und fachliches Wissen im Umgang mit Kinderstimmen,
  • pädagogische Erfahrung mit (auch kleineren) Kindern,
  • solide Klavierspielfähigkeiten,
  • Teamfähigkeit,
  • Kommunikationsfähigkeit,
  • Freude an klassischer Kirchenmusik und weiteren Musikgattungen.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder in einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Bewerbungsschluss ist der 15. August 2022.
Die Vorstellung (Gespräch und Singen mit einer Kitagruppe) ist für den 30. August.2022 vorgesehen.
Für Fragen und weitere Informationen steht gern zur Verfügung:
  • Kantorin Nicola Bergelt, Tel.: 040 5149 1875, E-Mail: nicola.bergelt@alsterbund.de
  • Kreiskantorin Julia Götting, Tel.: 040 6116 3 , E-Mail: kirchenmusik@kirchengemeinde-ansgar.net
Weitere Informationen finden Sie unter: www.martin-luther-alsterbund.de/kirchenmusik/singschule-alsterdorf.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen, gern auch per E-Mail, an: Martin-Luther-Gemeinde zu Hamburg Alsterdorf, Bebelallee 156, 22297 Hamburg, E-Mail: martin-luther@alsterbund.de.
Az.: 6200-08 – T Jü

Soziale und bildende Berufe

Im Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Boizenburg und Umgebung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (m/w/d) Gemeindepädagogik – Jugendarbeit im Umfang von 54 Prozent zu besetzen.
Jugendliche engagieren sich für die Bewahrung der Schöpfung, die Bewältigung der Klimakrise und eine lebenswerte Zukunft. Wir wollen diesen Jugendlichen eine Heimat in unserem Kirchengemeindeverband und der Arbeit mit Jugendlichen geben.
Boizenburg und seine Umgebung liegen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Mecklenburg-Vorpommern und in der Metropolregion Hamburg.
Die Städte Hamburg, Lübeck, Lüneburg und Schwerin sind jeweils in gut einer Stunde erreichbar und die Stadt Boizenburg hat Bahnanbindung. Es sind Kindertagesstätten und alle Schulformen vor Ort vorhanden. Der Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband „Boizenburg und Umgebung“ besteht aus der Kirchengemeinde Boizenburg sowie den beiden Pfarrsprengeln Zahrensdorf-Blücher und Gresse-Granzin-Zweedorf.
Wir wünschen uns:
Angebote für Jugendliche
  • Aufbau einer Pfadfinderinnen- und Pfadfinderarbeit oder vergleichbare naturnahe Angebote
  • Angebote für Kinder am Übergang zum Jugendalter
  • Mitarbeit in der Konfiarbeit für eine gute Begleitung in die Jugendarbeit
  • Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Teamerinnen und Teamer
  • eigenverantwortliche Planung und Durchführung mehrtägiger Freizeiten
Wir freuen uns:
auf eine kommunikative und teamfähige Gemeindepädagogin oder Diakonin bzw. einen kommunikativen und teamfähigen Gemeindepädagogen oder Diakon, die bzw. der selbstständig arbeitet, Projekte entwickelt und besonders Jugendliche begeistert.
Die Teilnahme an Weiterbildungen wird vorausgesetzt und gefördert.
Ein Gemeindepädagogikhaushalt ist vorhanden. Die eigenständige Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln werden erwartet.
Ein Arbeitszimmer im Pfarrhaus Blücher mit Dienstlaptop und Diensthandy werden gestellt.
Die Bezahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Bei der Wohnungssuche sind wir sehr gern behilflich!
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist (ACK), wird vorausgesetzt. Wir bitten um die Bestätigung der Kirchenmitgliedschaft in den Bewerbungsunterlagen.
Zur Ausübung des Dienstes sind eine Fahrerlaubnis und ein eigenes Kraftfahrzeug erforderlich. Fahrtkosten werden erstattet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilen:
  • Pastorin und Verbandsratsvorsitzende Katrin Jell (Tel.: 038847 52 638)
  • Regionalreferent Michael Martin (Tel.: 03871 727 808)
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bevorzugt elektronisch bis zum 1. September 2022 an Pastorin Katrin Jell, Ludwigsluster Chaussee 23, 19258 Zahrensdorf, E-Mail: katrin.jell@elkm.de.
Bewerbungskosten können nicht übernommen werden. Das Bewerbungsverfahren ist in Boizenburg vorgesehen und wird terminlich abgesprochen.
Az.: 30 KGV Boizenburg und Umgebung – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Geesthacht im Kirchenkreis Hamburg-Ost sucht zum 1. Januar 2023 eine Diakonin bzw. einen Diakon oder eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (w/m/d), Vollzeit, unbefristet.
Geesthacht ist eine liebenswerte Kleinstadt direkt an der Elbe im Südosten von Hamburg und bietet für die ca. 30 000 Einwohnerinnen und Einwohner viele Ausflugsziele und Freizeitangebote sowohl an der Elbe als auch im Umland. Zudem gibt es gute Einkaufsmöglichkeiten und ein vielfältiges Kulturangebot. Geesthacht ist durch viele Kitas und verschiedene Schulformen gerade für junge Familien attraktiv.
Wir suchen eine Teamplayerin bzw. einen Teamplayer (w/m/d), die bzw. der mit Humor und Begeisterung unsere lebendige Kirchengemeinde bereichern will und eigene Schwerpunkte setzt.
Ihre Aufgaben:
  • Planung und Gestaltung eines lebendigen Konfirmandenunterrichtes (in Zusammenarbeit mit den Pastorinnen)
  • Begleitung und Förderung der jugendlichen Teamerinnen und Teamer
  • Durchführung von Jugendfreizeiten
  • gemeinsame Gestaltung der Gottesdienste mit Jugendlichen und Kindern
  • Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sowie Schaffung von Begegnungsräumen
  • Vernetzung der gemeindepädagogischen Arbeit mit den Kitas und den örtlichen Schulen
  • Projektarbeit mit Jugendlichen und in unseren Kitas
  • Leute inspirieren und Kirche neu denken
Ihr Profil:
  • Sie sind teamfähig und weisen Organisationsgeschick auf
  • Sie arbeiten selbstständig und kreativ
  • Sie sind aufgeschlossen und begeisterungsfähig
  • Sie können verständlich über den Glauben sprechen
  • einen offenen und wachen Blick auf unsere Gemeinde können Sie entwickeln
  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besitzen Sie
  • Sie können auf Menschen zugehen und diese motivieren
  • Sie haben Lust am Probieren und nutzen Spielräume
Wir bieten Ihnen:
  • Vertrauen
  • eine gute, partnerschaftliche Atmosphäre
  • Raum für kreative Gestaltung
  • engagierte Jugendliche
  • die Möglichkeiten, eigene Ideen einzubringen
  • ein Jugendhaus mit Räumen zur freien Gestaltung
  • einen Gemeindebus, ein Diensthandy und einen Dienstlaptop
  • flexible Arbeitszeit
  • eine moderne IT-Ausstattung
  • einen offenen Kirchengemeinderat, der Zukunftswege mitgeht und kompetent besetzt ist
  • ein motiviertes Team bestehend aus zwei Pastorinnen, Kirchenmusiker, Sekretärin, Hausmeister, Raumpflegerin und engagierten Ehrenamtlichen
  • ein Entgelt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
Die Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist, wird vorausgesetzt. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2022.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerben Sie sich gern per E-Mail über job@kirche-hamburg-ost.de (max. drei Anhänge, bitte im PDF-Format).
Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Hanke, Recruiting, Tel.: 040 519 000 411, E-Mail: job@kirche-hamburg-ost.de, Whatsapp: 0176 1951 9880.
Inhaltliche Rückfragen zur Ausschreibung erteilt Ihnen gern Pastorin Saskia Offermann, Tel.: 04152 2505, E-Mail: pn.offermann@kirche-geesthacht.de.
Informationen zu unseren Arbeitsbereichen finden Sie unter www.kirche-hamburg-ost.de oder www.diakonieundbildung.de.
Az.: 30 Geesthacht – DAR Bk
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Die Kirchengemeinde Herzfeld und der Pfarrsprengel Groß Pankow-Redlin, Burow und Lancken suchen eine gemeindepädagogische Mitarbeiterin bzw. einen gemeindepädagogischen Mitarbeiter (FS) (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Die Stelle ist unbefristet und der Stellenumfang beträgt 50 Prozent.
Bei Vorliegen einer religionspädagogischen Qualifikation kann der Stellenumfang erweitert werden.
Die Kirchengemeinden befinden sich südlich und östlich der Kreisstadt Parchim. Die Dörfer mit ihren Kirchen und Gemeindehäusern liegen eingebettet in eine reizvolle Landschaft, in der ein vielfältiges und buntes Leben stattfindet.
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erfolgt an mehreren Standorten. Die Pfarrhäuser in Herzfeld und Groß Pankow erfüllen die Funktion kirchlicher Zentren und sind Dienstsitz der zwei Pastorinnen.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche gemeindepädagogische Angebote, die regelmäßig stattfinden. Darüber hinaus bieten sich vielfältige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit freien Trägern, Kindergärten, Horten und Schulen.
Wir freuen uns auf Sie!
Wir erwarten von Ihnen eine abgeschlossene gemeindepädagogische Ausbildung (FS).
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die bzw. der mit den Menschen vor Ort den christlichen Glauben leben will, sich durch Kommunikations- und Teamfähigkeit auszeichnet, sich gaben- und situationsorientiert in die Arbeit der Kirchengemeinden einbringt, eigenständig arbeitet, konzeptionell mitdenkt, über einen Führerschein und einen eigenen PKW verfügt.
Ihre Aufgabenschwerpunkte werden sein:
  • Weiterführung und Weiterentwicklung der regelmäßigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Durchführung von zeitlich befristeten Projekten und Freizeiten
  • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen
  • Unterstützung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Schulen
  • Öffentlichkeitsarbeit auf den eigenen Aufgabenbereich bezogen
Von uns können Sie Folgendes erwarten:
  • ein Team aus Pastorinnen und einer Projektmitarbeiterin sowie Kolleginnen und Kollegen in der Kirchenregion, die sich auf die Zusammenarbeit freuen
  • erwartungsvolle Kinder und Familien, die in dieser ländlichen Gegend verwurzelt sind und Austausch und biblisch-kreativen Input wünschen
  • aufgeschlossene Kirchengemeinderatsmitglieder, denen eine Vielfalt gemeindlichen Lebens am Herzen liegt
  • Pfarrhäuser und Standorte mit räumlichen Möglichkeiten
  • technische und pädagogische Arbeitsmittel
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch den zuständigen Regionalreferenten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Bezahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Wie hört sich das für Sie an?
Für ein direktes Gespräch nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, Tel.: 038725 20 245.
Sie können sich auch auf den Internetseiten www.kirche-mv.de/Herzfeld.herzfeld.0.html und www.gemeinde-siggelkow.de/kirche informieren.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 15. August 2022 an folgende Adresse: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herzfeld, Pastorin Alena Saubert, Fritz-Reuter-Straße 18, 19372 Herzfeld, E-Mail: herzfeld@elkm.de.
Az.: 30 Herzfeld – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Verlängerung des Dienstauftrages
zur Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums
nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Nordkirche

Für Frau Felicitas Rohde-Schaeper wird der Dienstauftrag auf Grundlage ihrer Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (KABl. 2012 S. 2, 127), die zuletzt durch Kirchengesetz vom 24. Mai 2021 (KABl. S. 254) geändert worden ist, für fünf Jahre, beginnend mit dem 23. April 2022, verlängert.
Kiel, 10. Mai 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-07 – KG Ha

Pfarramtliche Personalnachrichten

Bestätigt wurde:

mit Wirkung vom 1. Juni 2022 die Wahl der Pastorin Mirjam Kull, Elmshorn, zur Pastorin der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Anschar-Kirchengemeinde Neumünster, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2030 der Pastor Stefan Deutschmann in die 2. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Diakonische Werk Hamburg – Leiter des Diakonie Hilfswerks der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland;
mit Wirkung vom 15. August 2022 bis einschließlich 14. August 2027 die Pastorin Dorothea Frauböse, Hamburg, in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung;
mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 30. November 2030 die Pastorin Brigitte Gottuk in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde für Tourismus (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2023 die Pastorin Friederike Grube in die 14. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2027 der Pastor Andreas Hamann in die 9. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Dithmarschen zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. September 2026 die Pastorin Friederike Heinecke, Hamburg, in die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Sabbatzeitvertretungen;
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2030 der Pastor Christian Heydenreich, Schwerin, in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Schulseelsorge in Wismar;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 30. September 2030 die Pastorin Barbara Hoffmann-Fette in die 2. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für die Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Alten Eichen in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2028 der Pastor Jörg Jeske, Sörup, in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg für Konfirmandenarbeit (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 bis einschließlich 30. September 2024 der Pastor Thorsten Jessen, Lübeck, in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2030 die Pastorin Dr. Ingeborg Löwisch in die 1. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland einer Referentin im Gottesdienst-Institut im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde;
mit Wirkung vom 1. November 2022 bis einschließlich 31. März 2031 der Landespastor Heiko Naß in die 1. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Diakonische Werk Schleswig-Holstein – Amt des Landespastors (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2030 der Pastor Götz-Volkmar Neitzel in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Seemannspfarramt;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2030 die Pastorin Susanne Sengstock, Kiel, in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein zur Entlastung der Kirchengemeinden.

Beauftragt wurde:

mit Wirkung vom 1. Juni 2022 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe der Pastor Henri Steinrück, Hamburg, mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Luther-Kirchengemeinde Pinneberg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Pinneberg (Auftragsänderung).

Übertragen wurden:

mit Wirkung vom 1. November 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2027 der Pröpstin Carolyn Decke auf Grund ihrer von der Kirchenkreissynode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost am 23. Februar 2022 erfolgten Wiederwahl das Amt der Pröpstin des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost, Propstei Harburg mit dem Dienstsitz in Hamburg und gleichzeitig als Pastorin im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle für das pröpstliche Amt des Kirchenkreises Hamburg-Ost, Bezirk Harburg;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. Juli 2024 der Pröpstin Isa Lübbers auf Grund ihrer von der Synode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost am 23. Februar 2022 erfolgten Bestätigung zur Wiederwahl durch Verlängerung der Amtszeit in das Amt der Pröpstin des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für die Propstei Bramfeld-Volksdorf mit dem Dienstsitz in Hamburg und gleichzeitig als Pastorin im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle für das pröpstliche Amt des Kirchenkreises Hamburg-Ost, Bezirk Bramfeld-Volksdorf.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Jörn Falke in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. Januar 2023 die Pastorin Hannegret Riepkes-Billerbeck;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 die Pastorin Petra Schneider in Wacken;
mit Wirkung vom 1. November 2022 die Pastorin Friederike Schwetasch.

Verstorben im Amt:

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Pastor
Hans Lorenzen
geboren am 23. März 1957 in Ulstrup
gestorben am 3. Februar 2022
Hans Lorenzen wurde am 15. Mai 1989 in der Maria-Magdalenen-Kirche zu Marne ordiniert.
Seinen Probedienst absolvierte er in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hennstedt im Kirchenkreis Norderdithmarschen. Zum 1. Januar 1993 wurde er in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit übernommen und Inhaber der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hennstedt. Mit Wirkung vom 1. April 2017 wechselte er in die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Munkbrarup, wo er bis zuletzt wirkte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Hans Lorenzen.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Gerhard Franz Heinrich Hoppe
geboren am 28. Januar 1930 in Lokstedt-Niendorf
gestorben am 19. Mai 2022 in Elmshorn
Gerhard Hoppe wurde am 12. Mai 1957 in Kiel ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in Pinneberg. Mit Wirkung vom 18. Mai 1958 wurde ihm die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Pinneberg übertragen. Die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. St. Ansgar-Kirchengemeinde Elmshorn wurde ihm mit Wirkung vom 1. August 1969 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. Februar 1995 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Gerhard Franz Heinrich Hoppe.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Sieghard Kunze
geboren am 5. April 1930 in Sensburg
gestorben am 20. Mai 2022 in Eckernförde
Sieghard Kunze wurde am 17. Januar 1954 in Allenstein in Ostpreußen ordiniert.
Mit Wirkung vom 21. April 1961 erfolgte seine Ernennung zum Hilfsgeistlichen und die Beauftragung zum pfarramtlichen Hilfsdienst in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Borby. Die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Borby wurde ihm nach seinem Hilfsdienst als Pastor mit Wirkung vom 23. April 1962 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand die mit Wirkung vom 1. Juli 1988 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Sieghard Kunze.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Reinhard Reetz
geboren am 28. Dezember 1935 in Goslar
gestorben am 25. März 2022 in Lübeck
Reinhard Reetz wurde am 24. Oktober 1965 in Kiel ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in der Ev.-Luth. Maria-Magdalenenkirchengemeinde Kiel-Elmschenhagen. Mit Wirkung vom 26. Dezember 1966 wurde er als Pastor in die 2. Pfarrstelle Ev.-Luth. Magdalenenkirchengemeinde Kiel-Elmschenhagen eingeführt. Die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus in Lübeck wurde ihm mit Wirkung vom 1. Juni 1978 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die zum 1. September 1999 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Reinhard Reetz.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Georg Rehse
geboren am 10. Januar 1951 in Hamburg
gestorben am 10. April 2022 in Hamburg
Georg Rehse wurde am 26. August 1979 in Hamburg ordiniert.
Anschließend war er im Rahmen des Pfarrdienstverhältnisses auf Probe mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde Steilshoop beauftragt. Mit Wirkung vom 1. August 1981 wurde ihm diese Pfarrstelle übertragen. In das Amt des theologischen Referenten im Referat Kirchlicher Weltdienst des Nordelbischen Missionszentrums in Hamburg wurde er mit Wirkung vom 1. Dezember 1987 berufen. Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Pauli wurde ihm mit Wirkung vom 1. Juni 1991 übertragen. Mit Wirkung vom 1. Februar 2002 wurde er zum Pastor der Ev.-Luth. Ansgar-Kirchengemeinde Hamburg-Othmarschen ernannt. Die 43. Pfarrstelle der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag wurde ihm mit Wirkung vom 1. August 2007 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. August 2012 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Georg Rehse.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Dr. Helmut Hans Heinrich Roscher
geboren am 4. September 1938 in Buxtehude
gestorben am 7. Mai 2022 in Buxtehude
Dr. Helmut Hans Heinrich Roscher wurde am 12. November 1967 in Hamburg ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in Hamburg-Neuenfelde. Mit Wirkung vom 1. Juni 1970 wurde ihm die Pfarrstelle der Ev.-Luth. St. Pankratius-Kirchengemeinde Hamburg-Neuenfelde übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Dr. Helmut Hans Heinrich Roscher.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Johannes Werner
geboren am 3. April 1937 in Kiel
gestorben am 17. Mai 2022 in Wentorf bei Hamburg
Johannes Werner wurde am 1. Mai 1966 in Itzehoe ordiniert.
Danach war er zunächst als Hilfsgeistlicher in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bramfeld tätig, bevor ihm die 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bramfeld mit Wirkung vom 1. Mai 1967 übertragen wurde. Anschließend wechselte er mit Wirkung vom 1. Juni 1985 in die Militärseelsorge und war dort als Evangelischer Standortpfarrer in Wentorf tätig. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Johannes Werner.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Dr. Günter Wasserberg
geboren am 7. Januar 1953 in Süderbrarup
gestorben am 7. Mai 2022 in Hamburg
Dr. Günter Wasserberg wurde am 5. Dezember 1982 in Mürwik ordiniert.
Danach war er zunächst als Hilfsgeistlicher in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Viöl tätig. Diese Pfarrstelle wurde ihm als Pastor mit Wirkung vom 1. Dezember 1984 übertragen. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 wurde ihm die 4. Pfarrstelle der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Beratung und Begleitung von Theologiestudierenden) übertragen. Am 16. April 1998 wurde ihm die 1. Pfarrstelle des Studentenpfarramtes der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche in Kiel übertragen. Ab dem 1. September 2000 wurde er zum Kirchenamt der EKD in Hannover beurlaubt für das Amt eines Referenten im Bereich „Theologische und kirchliche Ausbildungen, Hochschularbeit“. Mit Wirkung vom 1. August 2006 erfolgte eine Beurlaubung zur VELKD als Rektor des Theologischen Studienseminars in Pullach. Ab dem 1. August 2009 wurde ihm die 58. Pfarrstelle der NEK zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag übertragen. Anschließend mit Wirkung vom 1. September 2013 wurde ihm die 1. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Reformationsjubiläum – Regionalbeauftragter Hamburg – übertragen. Als Inhaber dieser Pfarrstelle wirkte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. September 2018.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Dr. Günter Wasserberg.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

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