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II. Bekanntmachungen

Vierte Satzung
zur Änderung der Kirchenkreissatzung
des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg

Vom 21. Juli 2022

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Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg hat am 26. März 2022 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung zur Änderung der Kirchenkreissatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg beschlossen:
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§ 1
Änderung

Die Kirchenkreissatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg vom 3. April 2014 (KABl. S. 261; KABl. 2015 S. 332; KABl. 2017 S. 92; KABl. 2018 S. 127), die zuletzt durch Satzung vom 6. November 2020 (KABl. 2021 S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. § 28 wird wie folgt geändert:
    In Satz 2 werden die Worte „Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder“ durch „Zustimmung aller Mitglieder“ ersetzt.
  2. Anlage 1 zu § 4 Absatz 3 der Kirchenkreissatzung wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1
zu § 4 Absatz 3 der Kirchenkreissatzung
des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Zur Propstei Neustrelitz gehören die Kirchengemeinden
Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde Staven
Ev.-Luth. Friedensgemeinde Neubrandenburg-Ost
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bredenfelde
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenberg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grüssow-Satow-Stuer
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ivenack-Stavenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Jabel
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirch Grubenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kittendorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kratzeburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lärz/Schwarz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Malchow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Massow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Möllenhagen/Ankershagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neustrelitz-Kiefernheide
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Penzlin-Mölln
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rechlin-Vipperow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Röbel
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schloen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sietow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Strelitzer Land
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgen Waren
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael Neubrandenburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Varchentin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wanzka
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waren St. Marien
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wesenberg und Schillersdorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wulkenzin-Breesen
Ev.-Luth. Petrus-Kirchengemeinde Woldegk
Ev.-Luth. St. Johannis-Kirchengemeinde Neubrandenburg
Vereinigte Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien Friedland
Zur Propstei Parchim gehören die Kirchengemeinden
Ev.-Luth. Johannes-Kirchengemeinde Dömitz-Neu Kaliß
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Jabel
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barkow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Benthen und Granzin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blücher
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Burow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brenz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brunow-Muchow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Conow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Döbbersen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eldena-Gorlosen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnevsdorf-Karbow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Goldberg-Dobbertin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grabow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gresse-Granzin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Laasch-Lüblow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Pankow-Redlin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hagenow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herzfeld
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirch Jesar
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klinken
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Körchow-Camin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lancken
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lassahn
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Leussow-Redefin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lübtheen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lübz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Marnitz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mestlin-Techentin-Kladrum
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neese
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuenkirchen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neustadt-Glewe
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plau
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parchim St. Georgen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parchim St. Marien und Damm
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Picher
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Slate
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spornitz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Suckow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Wittenburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien Boizenburg/Elbe
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Woosten-Kuppentin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zahrensdorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarrentin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zweedorf
Ev.-Luth. Stadtkirchengemeinde Ludwigslust
Zur Propstei Rostock gehören die Kirchengemeinden
Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage
Ev.-Luth. Domgemeinde Güstrow
Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altkalen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Doberan
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Sülze
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Belitz-Jördenstorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bentwisch-Volkenshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bernitt
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Biestow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Boddin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bützow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Buchholz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bülow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Cammin-Petschow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dargun
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gielow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnoien-Wasdow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Methling
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohen Mistorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kavelstorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klaber
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kölzow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Krakow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kröpelin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kühlungsborn
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lambrechtshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Levin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lichtenhagen Dorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lohmen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lüssow-Parum
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Marlow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukalen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukirchen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parkentin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Reinshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rethwisch
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ribnitz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rittermannshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rostock-Südstadt
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Toitenwinkel
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rövershagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Satow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sanitz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schwaan
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Serrahn
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Godehard Kessin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Thomas Rostock-Lichtenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tessin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Teterow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Thulendorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Thürkow-Warnkenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warnemünde
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wattmannshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wustrow
Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Graal-Müritz
Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
Ev.-Luth. Pfarrgemeinde Güstrow
Ev.-Luth. Slütergemeinde Rostock-Dierkow
Ev.-Luth. St. Johanniskirchengemeinde Malchin
Ev.-Luth. St. Michaels-Gemeinde Rostock-Gehlsdorf
Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchengemeinde Basse
Ev.-Luth. Ufergemeinde Rostock-Schmarl/ Groß Klein
Zur Propstei Wismar gehören die Kirchengemeinden
Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde Schwerin-Land (Südwest)
Ev.-Luth. Johannes-Kirchengemeinde Wismar-Wendorf
Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Bukow
Ev.-Luth. Friedenskirchengemeinde Schwerin
Ev.-Luth. Jakobus-Kirchengemeinde Roggenstorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Meteln-Cramon-Groß Trebbow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Biendorf-Russow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bössow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Carlow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Crivitz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dambeck-Beidendorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dassow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Diedrichshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dorf Mecklenburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dreveskirchen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gadebusch-Roggendorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gressow-Friedrichshagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grevesmühlen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Salitz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herrnburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohen Viecheln
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hornstorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirch Grambow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirchdorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klütz-Boltenhagen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lübow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mühlen Eichsen-Vietlübbe
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pinnow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plate
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pokrent-Groß Brütz
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Proseken-Hohenkirchen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rehna-Meetzen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rerik
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schlagsdorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Selmsdorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien und St. Georgen Wismar
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warin-Bibow-Jesendorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Westenbrügge
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zittow-Retgendorf
Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin
Ev.-Luth. Sonnenkamp-Kirchengemeinde Neukloster“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 19. Juli 2022 (Az.: 10.1 Kkr. Mecklenburg ─ R Be) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Schwerin, 21. Juli 2022
Dirk Sauermann
Marcus Antonioli
(L. S.)
Vorsitzender des Kirchenkreisrates
Mitglied des Kirchenkreisrates
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 10. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10.1 Kkr. Mecklenburg ─ R Be

Sechste Satzung
zur Änderung der Satzung über die Bildung von Kirchenregionen
im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg

Vom 21. Juli 2022

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Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg hat am 26. März 2022 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 auf der Grundlage von Artikel 39 Absatz 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Kirchenregionen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg beschlossen:
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§ 1
Änderung

Die Satzung über die Bildung der Kirchenregionen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg vom 8. Oktober 2012 (KABl. S. 279), die zuletzt durch Satzung vom 6. November 2020 (KABl. 2021 S. 18) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1
zu § 1 Absatz 2 der Satzung über die Bildung der Kirchenregionen
im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg
Propstei Neustrelitz
Kirchenregion Müritz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grüssow-Satow-Stuer
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Jabel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirch Grubenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Malchow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Massow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rechlin-Vipperow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Röbel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schloen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sietow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgen Waren
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Varchentin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waren St. Marien
Kirchenregion Neubrandenburg
  • Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde Staven
  • Ev.-Luth. Friedensgemeinde Neubrandenburg-Ost
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael Neubrandenburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wulkenzin-Breesen
  • Ev.-Luth. St. Johannis-Kirchengemeinde Neubrandenburg
Kirchenregion Stargard
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bredenfelde
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land
  • Ev.-Luth. Petrus-Kirchengemeinde Woldegk
  • Vereinigte Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien Friedland
Kirchenregion Stavenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ivenack-Stavenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kittendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Möllenhagen/Ankershagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Penzlin-Mölln
Kirchenregion Strelitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenberg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kratzeburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lärz/Schwarz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neustrelitz-Kiefernheide
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Strelitzer Land
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wanzka
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wesenberg und Schillersdorf
Propstei Parchim
Kirchenregion Boizenburg-Wittenburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blücher
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Döbbersen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gresse-Granzin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Körchow-Camin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lassahn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuenkirchen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Wittenburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien Boizenburg/Elbe
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zahrensdorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarrentin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zweedorf
Kirchenregion Hagenow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hagenow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirch Jesar
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Leussow-Redefin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lübtheen
  • Ev.-Luth. Kirchgemeinde Picher
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier
Kirchenregion Ludwigslust-Dömitz
  • Ev.-Luth. Johannes-Kirchengemeinde Dömitz-Neu Kaliß
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Jabel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brenz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brunow-Muchow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Conow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eldena-Gorlosen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grabow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Laasch-Lüblow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neese
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neustadt-Glewe
  • Ev.-Luth. Stadtkirchengemeinde Ludwigslust
Kirchenregion Parchim
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barkow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Benthen und Granzin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Burow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnevsdorf-Karbow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Goldberg-Dobbertin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Pankow-Redlin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herzfeld
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klinken
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lancken
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lübz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Marnitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mestlin-Techentin-Kladrum
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parchim St. Georgen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parchim St. Marien und Damm
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plau
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Slate
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spornitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Suckow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Woosten-Kuppentin
Propstei Rostock
Kirchenregion Bad Doberan
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Doberan
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Buchholz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kröpelin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kühlungsborn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lambrechtshagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lichtenhagen Dorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parkentin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rethwisch
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Satow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow
Kirchenregion Güstrow
  • Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage
  • Ev.-Luth. Domgemeinde Güstrow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bernitt
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bützow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klaber
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Krakow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lohmen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lüssow-Parum
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukirchen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Reinshagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schwaan
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Serrahn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wattmannshagen
  • Ev.-Luth. Pfarrgemeinde Güstrow
Kirchenregion Mecklenburgische Schweiz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altkalen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Belitz-Jördenstorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Boddin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bülow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dargun
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gielow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnoien-Wasdow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Methling
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohen Mistorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Levin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukalen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rittermannshagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Teterow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Thürkow-Warnkenhagen
  • Ev.-Luth. St. Johanniskirchengemeinde Malchin
  • Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchengemeinde Basse
Kirchenregion Ribnitz/Sanitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Sülze
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bentwisch-Volkenshagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Cammin-Petschow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kavelstorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kölzow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Marlow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ribnitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rövershagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sanitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tessin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Thulendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wustrow
  • Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Graal-Müritz
Kirchenregion Rostock
  • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Biestow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
  • Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rostock-Südstadt
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Toitenwinkel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Godehard Kessin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Thomas Rostock-Lichtenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warnemünde
  • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
  • Ev.-Luth. Slütergemeinde Rostock-Dierkow
  • Ev.-Luth. St. Michaels-Gemeinde Rostock-Gehlsdorf
  • Ev.-Luth. Ufergemeinde Rostock-Schmarl/Groß Klein
Propstei Wismar
Kirchenregion Gadebusch
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Carlow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gadebusch-Roggendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Salitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirch Grambow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mühlen Eichsen-Vietlübbe
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pokrent-Groß Brütz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rehna-Meetzen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schlagsdorf
Kirchenregion Grevesmühlen
  • Ev.-Luth. Jakobus-Kirchengemeinde Roggenstorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bössow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dassow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Diedrichshagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grevesmühlen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herrnburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klütz-Boltenhagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Selmsdorf
Kirchenregion Schwerin-Land
  • Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde Schwerin-Land (Südwest)
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Meteln-Cramon-Groß Trebbow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Crivitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pinnow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plate
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zittow-Retgendorf
Kirchenregion Schwerin-Stadt
  • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
  • Ev.-Luth. Friedenskirchengemeinde Schwerin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
  • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
  • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin
Kirchenregion Wismar
  • Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Bukow
  • Ev.-Luth. Johannes-Kirchengemeinde Wismar-Wendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Biendorf-Russow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dambeck-Beidendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dorf Mecklenburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dreveskirchen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gressow-Friedrichshagen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohen Viecheln
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hornstorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirchdorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lübow
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuburg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Proseken-Hohenkirchen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rerik
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien und St. Georgen Wismar
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warin-Bibow-Jesendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Westenbrügge
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai
  • Ev.-Luth. Sonnenkamp-Kirchengemeinde Neukloster
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 19. Juli 2022 (Az.: 10.1 Kkr. Mecklenburg ─ R Be) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Schwerin, 21. Juli 2022
Kirchenkreisrat des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg
Dirk Sauermann
Marcus Antonioli
(L. S.)
Vorsitzender des Kirchenkreisrates
Mitglied des Kirchenkreisrates
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 10. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10.1 Kkr. Mecklenburg ─ R Be

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde Heilgeist-Voigdehagen Stralsund
ist mit Zustimmung der zuständigen Pröpstin durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
Einführung Kirchensiegel Ev. Kirchengemeinde Heilgeist-Voigdehagen Stralsund des Pommerschen Ev. Kirchenkreises
Kiel, 9. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Heilgeist-Voigdehagen Stralsund – R We
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuengörs
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg genehmigt worden.
Einführung Kirchensiegel Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuengörs
Kiel, 2. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10.9 Neuengörs – R Thi

Kirchenwahlen
Bekanntgabe des Wahlzeitraums für die Kirchenkreissynodenbildung 2023

Vom 19. August 2022

Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung am 2. Juli 2022 den Zeitraum für die Wahlen in die Kirchenkreissynoden 2023 nach § 4 Satz 2 des Kirchenkreissynodenbildungsgesetzes auf den 3. bis 30. September 2023 festgelegt.
Innerhalb dieses Zeitraums kommen die Kirchengemeinderäte in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zusammen und wählen die Mitglieder ihrer Kirchenkreissynoden.
Schwerin, 19. August 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: NK 1022/20-2 – R Kr

Bekanntgabe von Tarifverträgen

Wir veröffentlichen nachstehend die folgenden vom Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) mit den Gewerkschaften (Kirchengewerkschaft – Landesverband Nord sowie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – Landesbezirke Hamburg und Nord) abgeschlossenen Änderungstarifverträge:
  • Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 20. Januar 2022 zum Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT),
  • Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 18. März 2022 zum Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Der 13. ÄTV wurde im Newsletter 2/2022, der 14. ÄTV im Newsletter 6/2022 des VKDA veröffentlicht.
Kiel, 10. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Lutze-Sorger
Az.: 3634-03 – DAR LS
*
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Änderungstarifvertrag Nr. 13
vom 20. Januar 2022

zum Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)

vom 1. Dezember 2006
Zwischen
dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA),
vertreten durch den Vorstand
– einerseits –
und
der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord,
vertreten durch den Vorstand,
der „ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di),
vertreten durch die Landesbezirksleitung Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg und
die Landesbezirksleitung Nord, Hüxstraße 1–9, 23552 Lübeck
– andererseits –
wird auf Grundlage der Tarifverträge vom 5. November 1979 Folgendes vereinbart:
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§ 1
Änderung des KAT

Der Kirchliche Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag vom 1. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 20. November 2020, wird wie folgt geändert:
  1. In § 26 Abs. 3 wird „1,3 v. H. (ab 1. Juli 2018: 1,4 v. H.)“ ersetzt durch „1,4 v. H. (ab 1. Januar 2023: 1,55 v. H.)“.
  2. In § 32 Abs. 2 Unterabs. 2 wird „31. Dezember 2021“ durch „31. Dezember 2023“ ersetzt.
  3. In Anlage 1
    1. in der Vorbemerkung zu Abteilung 1 wird „110,- Euro (ab 1. April 2021: 111,- Euro)“ ersetzt durch „114,- Euro (ab 1. Januar 2023: 116,- Euro)“,
    2. in der Vorbemerkung 6 zu Abteilung 2 wird „110,- Euro (ab 1. April 2021: 111,- Euro)“ ersetzt durch „114,- Euro (ab 1. Januar 2023: 116,- Euro)“ und
    3. in der Vorbemerkung 3 zu Abteilung 3 wird
      • „55,- Euro (ab 1. April 2021: 55,- Euro)“ ersetzt durch „57,- Euro (ab 1. Januar 2023: 58,- Euro)“,
      • „110,- Euro (ab 1. April 2021: 111,- Euro)“ ersetzt durch „114,- Euro (ab 1. Januar 2023: 116,- Euro)“
      • „194,- Euro (ab 1. April 2021: 195,- Euro)“ ersetzt durch „201,- Euro (ab 1. Januar 2023: 204,- Euro)“.
  4. In Anlage 1, Abteilung 1 Entgeltgruppe K 1 wird „Arbeitnehmerin mit einfachen Tätigkeiten, für die eine Einweisung erforderlich ist. (Eine Ausbildung ist nicht erforderlich. Es besteht ein klar abgegrenzter Aufgabenbereich.)“ ersetzt durch „frei“.
    Protokollnotiz zu Nr. 4: Die Arbeitnehmerin, die am 31. Dezember 2021 in die Entgeltgruppe K1 Anlage 1, Abteilung 1 eingruppiert ist, wird ab dem 1. Januar 2022 in die Entgeltgruppe K 2 Anlage 1, Abteilung 1 eingruppiert. Die Entgeltstufe entspricht der bisherigen Entgeltstufe der Arbeitnehmerin. Im Übrigen gilt § 14 KAT.
  5. In Anlage 1, Abteilung 3, Entgeltgruppe K 4 wird „a) Sozialpädagogische Assistentin (Kinderpflegerin) mit entsprechenden Tätigkeiten b) Arbeitnehmerinnen mit einer für die Tätigkeiten förderlichen Ausbildung (Die Arbeitnehmerin in dieser Entgeltgruppe, die Tätigkeiten in der Sprachförderung ausübt, die einer Zusatzqualifikation bedürfen, erhält für die Dauer der Tätigkeiten eine Zulage in Höhe der Protokollnotiz Nr. 1 zur Entgeltordnung.)“ ersetzt durch „Arbeitnehmerin mit einer für die Tätigkeiten förderlichen Ausbildung (Die Arbeitnehmerin in dieser Entgeltgruppe, die Tätigkeiten in der Sprachförderung ausübt, die einer Zusatzqualifikation bedürfen, erhält für die Dauer der Tätigkeit eine Zulage in Höhe der Protokollnotiz Nr. 1 zur Entgeltordnung.)“.
  6. In Anlage 1, Abteilung 3, Entgeltgruppe K 5 wird „Arbeitnehmerin der Entgeltgruppe K 4 Fallgruppe a mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten. (Schwierige fachliche Tätigkeiten: Die schwierigen fachlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Entgeltgruppe ergeben sich z. B. aus der Kompliziertheit der Aufgabe oder aus geforderten Spezialkenntnissen.)“ ersetzt durch „Sozialpädagogische Assistentin (Kinderpflegerin) mit entsprechenden Tätigkeiten“.
    Protokollnotiz zu Nr. 6: Die Arbeitnehmerin, die am 30. Juni 2022 in die Entgeltgruppe K 4 Buchstabe a) Anlage 1, Abteilung 3 eingruppiert ist, wird ab dem 1. Juli 2022 in die Entgeltgruppe K 5 Anlage 1, Abteilung 3 eingruppiert. Die Entgeltstufe entspricht der bisherigen Entgeltstufe der Arbeitnehmerin. Im Übrigen gilt § 14 KAT.
  7. Anlage 1 a erhält folgende Fassung:
    Entgelttabelle zu § 14
    Anlage 1 a zum KAT
    (gültig vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022)
    (monatlich in Euro)
    Entgeltgruppe
    1. Stufe
    2. Stufe
    3. Stufe
    4. Stufe
    5. Stufe
    nach 2 Jahren
    nach 5 Jahren
    nach 9 Jahren
    nach 14 Jahren
    K 2
    2.234
    2.296
    2.390
    2.521
    2.674
    K 3
    2.382
    2.457
    2.567
    2.722
    2.943
    K 4
    2.674
    2.753
    2.873
    3.039
    3.208
    K 5
    2.841
    2.907
    3.023
    3.174
    3.354
    K 6
    2.987
    3.051
    3.148
    3.283
    3.515
    K 7
    3.134
    3.216
    3.335
    3.509
    3.739
    K 8
    3.421
    3.536
    3.709
    3.952
    4.262
    K 9
    3.684
    3.791
    3.954
    4.180
    4.410
    K 10
    3.952
    4.089
    4.289
    4.577
    4.868
    K 11
    4.334
    4.531
    4.829
    5.246
    5.469
    K 12
    4.751
    4.990
    5.348
    5.851
    6.224
    K 13
    5.072
    5.332
    5.674
    6.127
    6.659
    K 14
    5.396
    5.686
    6.067
    6.569
    7.166“
  8. Anlage 1 a erhält folgende Fassung:
    „Entgelttabelle zu § 14
    Anlage 1 a zum KAT
    (gültig ab 1. Januar 2023)
    (monatlich in Euro)
    Entgeltgruppe
    1. Stufe
    2. Stufe
    3. Stufe
    4. Stufe
    5. Stufe
    nach 2 Jahren
    nach 5 Jahren
    nach 9 Jahren
    nach 14 Jahren
    K 2
    2.268
    2.330
    2.426
    2.559
    2.714
    K 3
    2.418
    2.494
    2.606
    2.763
    2.987
    K 4
    2.714
    2.794
    2.916
    3.085
    3.256
    K 5
    2.884
    2.951
    3.068
    3.222
    3.404
    K 6
    3.032
    3.097
    3.195
    3.332
    3.568
    K 7
    3.181
    3.264
    3.385
    3.562
    3.795
    K 8
    3.472
    3.589
    3.765
    4.011
    4.326
    K 9
    3.739
    3.848
    4.013
    4.243
    4.476
    K 10
    4.011
    4.150
    4.353
    4.646
    4.941
    K 11
    4.399
    4.599
    4.901
    5.325
    5.551
    K 12
    4.822
    5.065
    5.428
    5.939
    6.317
    K 13
    5.148
    5.412
    5.759
    6.219
    6.759
    K 14
    5.477
    5.771
    6.158
    6.668
    7.273“
#

§ 2
Ausgleich der Besitzstandszulagenkürzung 2022

( 1 ) Die Arbeitnehmerin, deren monatliche Besitzstandszulage nach § 3 Abs. 1 Buchstabe c TVÜ-KAT gekürzt wird, hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Anspruch auf ein Zwölffaches des Betrages, um den die Besitzstandszulage gekürzt wird. Diese Ausgleichszahlung ist fällig mit der Entgeltzahlung für den Monat Juni 2022.
( 2 ) Die Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis vor der Fälligkeit nach Absatz 1 endet, hat im Monat des Ausscheidens für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach dem 1. Januar 2022 Anspruch auf ein Zwölftel der Ausgleichszahlung nach Absatz 1.
( 3 ) Die Höhe der Ausgleichszahlung vermindert sich jeweils um einen der errechneten monatlichen Kürzungsbeträge nach Absatz 1 für jeden Kalendermonat, in dem die Arbeitnehmerin zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 keinen Anspruch auf Entgelt oder Zahlungen nach dem Mutterschutzgesetz hat. In diesem Sinne besteht auch Anspruch auf Rückzahlung der Entgelte, wenn der Anspruch auf Entgeltzahlung nach Auszahlung des vollen Betrages im Zeitraum nach Satz 1 endet. Wird bis zum 1. Januar 2022 der Umfang des Beschäftigungsverhältnisses verändert und daraus resultierend die Höhe der Besitzstandszulage, passt sich der Anspruch auf Ausgleichszahlung entsprechend an.
#

§ 3
Ausgleich der Besitzstandszulagenkürzung 2023

( 1 ) Die Arbeitnehmerin, deren monatliche Besitzstandszulage nach § 3 Abs. 1 Buchstabe c TVÜ-KAT gekürzt wird, hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Anspruch auf ein Zwölffaches des Betrages, um den die Besitzstandszulage gekürzt wird. Diese Ausgleichszahlung ist fällig mit der Entgeltzahlung für den Monat Juni 2023.
( 2 ) Die Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis vor der Fälligkeit nach Absatz 1 endet, hat im Monat des Ausscheidens für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach dem 1. Januar 2023 Anspruch auf ein Zwölftel der Ausgleichszahlung nach Absatz 1.
( 3 ) Die Höhe der Ausgleichszahlung vermindert sich jeweils um einen der errechneten monatlichen Kürzungsbeträge nach Absatz 1 für jeden Kalendermonat, in dem die Arbeitnehmerin zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 keinen Anspruch auf Entgelt oder Zahlungen nach dem Mutterschutzgesetz hat. In diesem Sinne besteht auch Anspruch auf Rückzahlung der Entgelte, wenn der Anspruch auf Entgeltzahlung nach Auszahlung des vollen Betrages im Zeitraum nach Satz 1 endet. Wird bis zum 1. Januar 2023 der Umfang des Beschäftigungsverhältnisses verändert und daraus resultierend die Höhe derBesitzstandszulage, passt sich der Anspruch auf Ausgleichszahlung entsprechend an.
#

§ 4
Verhandlungsvereinbarung

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Verhandlungsverpflichtung über
  • die Einführung einer 6. Stufe in § 14 Abs. 3 Satz 2 KAT und Anlage 1 a zum KAT, falls sich die Aufnahme der Verhandlungen darüber in den Tarifgesprächen zur „Zukunft des Arbeitsrechts in der Nordkirche“ über den 1. August 2022 hinaus verzögern und
  • Ersetzung des Gruppenbezugs (Anzahl der Gruppen als Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppen K 8, K 9, K 10 und K 11) bei der Eingruppierung der Kita-Leitungen (Abt. 3) durch ausschließlichen Bezug zur Durchschnittsbelegung und einer Besitzstandsregelung beim Absinken der Durchschnittsbelegung nach dem Vorbild des TVöD, wobei die Verhandlungen zu der Streichung des Gruppenbezugs Ende Februar/Anfang März 2022 aufgenommen werden sollen.
#

§ 5
Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 5 und 6 am 1. Juli 2022 und § 1 Nr. 8 am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hamburg/Lübeck, 20. Januar 2022
Für den Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA)
Für die
Gewerkschaften
gez. Unterschriften
gez. Unterschriften
*
#

Änderungstarifvertrag Nr. 14
vom 18. März 2022

zum Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
vom 1. Dezember 2006
Zwischen
dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA),
vertreten durch den Vorstand
– einerseits –
und
der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord,
vertreten durch den Vorstand,
der „ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di),
vertreten durch
die Landesbezirksleitung Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg und
die Landesbezirksleitung Nord, Hüxstraße 1–9, 23552 Lübeck
– andererseits –
wird auf Grundlage der Tarifverträge vom 5. November 1979 Folgendes vereinbart:
###

§ 1
Änderung des KAT

Der Kirchliche Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag vom 1. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 20. Januar 2022, wird wie folgt geändert:
  1. In § 16 Abs. 5 wird folgender Unterabsatz 3 beigefügt:
    „Auf Anforderung der vertragsschließenden Arbeitnehmerorganisationen wird ein Tag Arbeitsbefreiung im Jahr für freie gewerkschaftliche Betätigung gewährt. Bei der Festlegung des Zeitpunktes der Arbeitsbefreiung ist auf dringende dienstliche und betriebliche Interessen Rücksicht zu nehmen.“
  2. Folgende Protokollnotiz wird zu § 16 Abs. 5 Unterabsatz 3 aufgenommen:
    „Protokollnotiz zu § 16 Abs. 5 Unterabsatz 3: Kann die Arbeitsbefreiung im Jahr 2022 aus dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht genommen werden, wird sie einmalig in das Jahr 2023 übertragen.“
#

§ 2

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Hamburg, 18. März 2022
Für den Verband kirchlicher und diakonischer
Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA)
Für die Gewerkschaften
gez. Unterschriften
gez. Unterschriften

Pfarrstellenänderungen

Die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Seester wird ruhend gestellt.
Az.: Seester (1) – P Kü/P Kl
*
Die Pfarrstelle des Kirchenkreises Hamburg West/Südholstein Religionsunterricht in der Rudolf-Steiner-Schule Nienstedten wird in die 10. Pfarrstelle des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag umbenannt.
Az.: 21 Kkr. Hamburg-West/Südholstein Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Kü/P Kl
*
Die Pfarrstelle des Kirchenkreises Hamburg West/Südholstein Kulturdialoge wird in die 11. Pfarrstelle des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag umbenannt.
Az.: 21 Kkr. Hamburg-West/Südholstein Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Kü/P Kl

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

In der Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz, an der Peene, Propstei Demmin im Pommerschen Ev. Kirchenkreis, ist die Pfarrstelle (100 Prozent) auf Grund des Ruhestandes des Pfarrstelleninhabers zum 1. März 2023 wieder zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Unsere Kleinstadtgemeinde freut sich auf eine Pastorin oder einen Pastor, für die oder den der christliche Glaube ein selbstverständlicher Teil des eigenen Lebens ist. Sie sollten eine Liebe zu ihren Mitmenschen und eine hohe seelsorgerliche Kompetenz mitbringen, gerne und fröhlich Gottesdienste feiern und leiten, in denen Tradition und Innovation zusammengehören. Teamgeist und Leitungsverantwortung sollten Sie auszeichnen. Eine freundliche Atmosphäre im vielfältigen Team wünschen wir uns. Ein gutes Verhältnis mit den Verantwortlichen in der Kommune, den Schulen und den Nachbargemeinden liegt uns ebenfalls sehr am Herzen.
Über 1000 Gemeindeglieder, ein engagierter Kirchengemeinderat und eine große Mitarbeiterschaft wollen mit Ihnen Zeugnis und Dienst für Jesus wagen.
Hierzu zählen unter anderem:
  • Kantor
  • Gemeindepädagoge
  • Kirchenbüro
  • Küsterei
  • Hausmeisterei
  • ein evangelischer Kindergarten
  • Kinder- und Jugendhilfestation
  • Sozialstation.
Eine Pfarrstelle, die seit der Christianisierung unverändert besteht, erwartet Sie. Der Kirchengemeinde gehören zahlreiche Gebäude, die gottesdienstlich und sozialdiakonisch genutzt werden und in gutem Zustand sind.
Unsere Hospitalstiftung „Herzogin Sophia Hedwig“ ermöglicht viele weitere Aktivitäten zum Wohl aller Menschen im Gemeindebereich.
Die volkskirchliche Prägung bietet vielfältige Möglichkeiten, Bestehendes fortzusetzen und Neues anzustoßen.
In Loitz gibt es ein Schulzentrum mit Grund- und Regionalschule, in dessen Nähe unser neues Jugendhaus „WUNDERBAR“ Kinder und Jugendliche zu Christenlehre, Junger Gemeinde, Konfirmandenunterricht, Pfadfinder und anderen Angeboten einlädt.
Ein Gymnasium und eine evangelische Schule liegen gut erreichbar im zwölf Kilometer entfernten Demmin.
Gottesdienste finden in der Regel wöchentlich am Sonntag in Loitz, 14-tägig in der Kapelle im Nachbardorf Rustow sowie einmal monatlich in einer Seniorenwohnanlage statt. Zusätzlich wollen wir auch weiterhin Gottesdienste an hohen Feiertagen in unserer Kapelle in Vorbein anbieten. Auch Kindergartengottesdienste finden regelmäßig statt.
Zwei Männerkreise, ein Frauenkreis und verschiedene Seniorengruppen freuen sich auf neue Impulse für ihren Alltag und ihren Glauben.
Ein geräumiges Pfarrhaus mit großem, innerstädtischem Garten sowie Nebengelass stellt die Kirchengemeinde Ihnen (und Ihrer Familie) gern günstig zur Verfügung.
Auskünfte erteilt Ihnen der Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Herr Horst Saß, über das Kirchenbüro St. Marien Loitz, Tel.: 039 998 303 10 sowie der bisherige Pfarrstelleninhaber, Pastor Bernd-Ulrich Gienke, Marktstraße 166 in 17121 Loitz, Tel.: 039 998 303 11 oder 303 60 sowie der Propst der Propstei Demmin, Herr Propst Gerd Panknin, Baustraße 34, 17109 Demmin, Tel.: 0171 1285 422.
Die Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 St. Marien Loitz – P Ha (P Sc)
*
In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hattstedt-Olderup im Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland ist die 2. Pfarrstelle (50 Prozent) nach Weggang des Pfarrstelleninhabers vakant und soll baldmöglichst mit einer Pastorin oder einem Pastor (m/w/d) neu besetzt werden. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Die Kirchengemeinde Hattstedt-Olderup (ca. 3300 Gemeindeglieder) ist zum 1. Januar 2022 durch Fusion der Kirchengemeinden Hattstedt und Olderup entstanden. Die Fusion war das Ergebnis langjähriger guter Zusammenarbeit in vielen Bereichen des gemeindlichen Lebens. Es gibt zwei Predigtstätten: die kleine Feldstein-Kirche in Olderup, die zu den ältesten des Landesteil Schleswig gehört und die aus dem 12. Jahrhundert stammende St. Marien-Kirche in Hattstedt.
Die Kirchengemeinde Hattstedt-Olderup liegt fünf Kilometer nördlich der Kreisstadt Husum und umfasst den Zentralort Hattstedt und fünf weitere Dörfer. Die Nordsee ist in unmittelbarer Nähe. Sie bekommen also die Gelegenheit dahin zu ziehen, wo andere Urlaub machen. Obwohl dörflich geprägt, verfügt unsere Gemeinde über eine gute Infrastruktur: vier Kindertagesstätten in kirchlicher bzw. kommunaler Trägerschaft, zwei Grundschulen sind ebenso vorhanden wie eine Arztpraxis, Apotheke, Bäckereien, Lebensmittelhändler und gastronomische Betriebe. Hinzu kommt ein reges Vereinsleben in allen Dörfern des Kirchspiels.
Die so genannten Osterdörfer Olderup, Arlewatt und Horstedt bilden den Pfarrbezirk 2 mit ca. 1300 Gemeindegliedern. Die 1. Pfarrstelle (100 Prozent) ist mit einem erfahrenen Kollegen besetzt, der in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen wird. Bei Interesse besteht Bereitschaft, 25 Prozent Pfarrstellenanteil an die 2. Pfarrstelle abzutreten, um u. a. ein gleichberechtigtes Arbeiten zu ermöglichen.
Neben den beiden Pfarrstellen gibt es im Kirchenbüro eine hauptamtliche Sekretärin mit 20 Wochenstunden, eine hauptamtliche Küsterin in Hattstedt sowie einen nebenamtlichen Küster in Olderup. Wir haben einen hauptamtlichen Kirchenmusiker, der in beiden Kirchen die Orgel spielt und Kirchenchor, Posaunenchor und Gospelchor leitet. Zwei in der Trägerschaft des Ev. Kita-Werkes Nordfriesland befindlichen Ev. Kindertagesstätten haben wir in der Gemeinde; dazu zwei kirchliche Friedhöfe, die das Friedhofswerk des Kirchenkreises verwaltet und betreut. Nähere Informationen zur Kirchengemeinde sind auf der Homepage www.kirchengemeinde-hattstedt.de zu finden.
Sie finden bei uns:
  • eine offene, lebendige Gemeinde,
  • ein buntes Angebot an Gottesdiensten in jeglicher Form,
  • engagierte Ehrenamtliche u. a. im Kirchengemeinderat und in der Leitung verschiedener Gruppen und Kreise, z. B. Frauen- oder Männerfrühstück, Seniorenarbeit und „Essen in Gemeinschaft“,
  • eine lebendige Konfirmandenarbeit nach dem Modell der „Kleinen” und „Großen” Konfirmanden,
  • kollegiales Arbeiten im Team unter Berücksichtigung der je eigenen Begabungen und Interessen,
  • Engagement im nachhaltigen Wirtschaften und in öko-fairen Fragen.
Wir wünschen uns einen motivierten Pastor bzw. einer motivierten Pastorin (m/w/d)
  • mit einem offenen Wesen, der bzw. die auf Menschen jeglichen Alters zugeht,
  • mit Freude an der Verkündigung des Evangeliums,
  • mit Lust, neue kirchliche Angebote zu initiieren und auszuprobieren,
  • religionspädagogische Begleitung in den beiden ev. Kitas,
  • der bzw. die Plattdeutsch zumindest versteht.
Ein Pastorat ist nicht vorhanden, der Kirchengemeinderat ist bei der Suche einer Dienstwohnung gern behilflich. Im Gemeindehaus Olderup steht ein großzügiges Amtszimmer mit Dienstrechner und Breitbandanschluss zur Verfügung.
Sie möchten persönliche Fragen stellen oder direkt Kontakt aufnehmen, dann wenden Sie sich an
  • Pastor Jörn Jebsen, den Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Tel.: 04846 459, E-Mail: joern.jebsen@kirche-nf.de,
  • Imke Witt, stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Tel.: 0152 5311 0171, E-Mail: imke-witt@freenet.de,
  • Propst Jürgen Jessen-Thiesen, Propstei NF-Süd Tel.: 04671 6029 990, E-Mail: propst.jessen-thiesen@kirche-nf.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie bitte über den Propst des Kirchenkreises Nordfriesland, Herrn Jürgen Jessen-Thiesen, Kirchenstraße 2, 25821 Breklum an den Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Hattstedt-Olderup, Kirchenweg 29, 25856 Hattstedt richten.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Hattstedt-Olderup (2) – P Ha
*
Die Pfarrstelle in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg in der Propstei Wismar ist mit einem Umfang von 100 Prozent durch bischöfliche Ernennung neu zu besetzen.
Die St.-Nikolai-Kirche, bekannter unter dem Namen Schelfkirche, und das Pfarr- und Gemeindehaus liegen in der Schweriner Schelfstadt. Mit ihren großzügigen, begrünten Quartieren ist die Schelfstadt eine beliebte Wohngegend mit vielen kulturellen Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. Die Schelfkirche ist der erste große nachreformatorische Kirchenbau Mecklenburgs und ein Denkmal nationaler Bedeutung. Die Grablege unter dem Chorraum birgt 17 Särge von Gliedern des Herzogshauses. An der Schelfkirche stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Sanierungsarbeiten an. Die Schelfkirche ist ein offenes Haus. Sie ist das ganze Jahr über für Besucher geöffnet. Sie wird für Gottesdienst und Veranstaltungen auch von Schulen, Kitas und anderen genutzt. Außerdem finden zahlreiche Konzerte von Klassik bis Rock statt.
Das Gebiet der Kirchengemeinde erstreckt sich über die Schelfstadt, die Werdervorstadt, den Lewenberg und Medewege zwischen Aubach und Schweriner See. Sie bildet mit der Dom- und Schlosskirchengemeinde die Unterregion Schwerin-Innenstadt. Die Kirchengemeinde hat seit Jahren stabil ca. 1700 Gemeindeglieder. Der Stellenumfang der Pfarrstelle beträgt 100 Prozent, der Küster- und Verwaltungsstelle 50 Prozent und der Gemeindepädagogik 100 Prozent. Weitere Stellenanteile und Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Orgeldienst) finanziert die Gemeinde aus eigenen Mitteln. Das historische Pfarrhaus befindet sich gegenüber der Kirche. Zur Dienstwohnung gehören ein Amtszimmer, vier Wohnräume, Küche, Bad und Balkon, dazu wahlweise zwei Mansardenzimmer und ein weiteres Bad.
Im Gebiet der Gemeinde leben viele junge Familien mit Kindern. Es soll ein zukünftiger Schwerpunkt im Bereich der Innenstadt sein, diese Familien und Kinder in Schulen, Kitas und Gemeinderäumen mit christlichen Glaubensinhalten vertraut zu machen. Dieser Schwerpunkt verlangt innovative Ideen. Mit Gottesdiensten in verschiedenen Formaten wurden schon erste Schritte getan.
Es gibt einen Kern von Gemeindegliedern, die den agendarischen Gottesdienst mit anschließendem Kirchenkaffee lieben. Eine Herausforderung bei allen Arbeitsfeldern ist das Zusammenführen von Jung und Alt. Seit mehreren Jahren gibt es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schlosskirchengemeinde auf dem Gebiet der Konfirmanden- und Jugendarbeit. Gottesdienste zu den Feiertagen werden miteinander abgestimmt und aufgeteilt. Sechs Pflegeeinrichtungen und weitere Einrichtungen der Tagespflege und des Betreuten Wohnens gibt es im Gemeindegebiet. Hier liegt ein Schwerpunkt der seelsorgerlichen Arbeit.
Der Kirchengemeinderat arbeitet auf Augenhöhe mit dem Pastor bzw. der Pastorin zusammen. Grundlage ist folgendes Leitbild.
Unsere Gemeinde ist wie ein Schiff:
  • Es wird angetrieben, gepflegt, versorgt, repariert und gesteuert von einer Crew, die im Glauben Halt findet.
  • Kompass der Fahrt ist die Frohe Botschaft.
  • Das Schiff hat einen traditionellen Heimathafen.
  • Zunehmend fährt es andere Ankerplätze an.
  • Auch dort leben und feiern wir und sind für Menschen ansprechbar.
  • Gemeinsam suchen und finden wir Neues und wer mag, kann zusteigen.
Wir wünschen uns von der zukünftigen Pastorin oder dem zukünftigen Pastor:
  • eine hohe Teamfähigkeit im Blick auf die Mitarbeitenden der Gemeinde, aber auch im Blick auf die Zusammenarbeit in der Kirchenregion,
  • wichtige Impulse für die Begleitung aller Altersgruppen in der Gemeinde,
  • die Förderung einer respektvolle und offenen Zusammenarbeit aller Aktivitäten,
  • dass ehrenamtlich Mitarbeitende begleitet und gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
  • Kirchenältester Dr. Heinrich Müller-Lobeck, Tel.: 0385 489 388 38, E-Mail: heinrich@mue-lo.net,
  • Küster Lothar Dornau, Tel.: 0177 1441 054; E-Mail: schwerin-nikolai@elkm.de.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an die Bischofskanzlei im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Bischof Tilman Jeremias, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, Tel.: 03834 771 85, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 28. Februar 2023. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 St. Nikolai Schwerin – P Ha
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sucht für die Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge und Inklusion im Bereich des pommerschen evangelischen Kirchenkreises zum nächstmöglichen Zeitpunkt für einen Berufungszeitraum von acht Jahren eine Pastorin bzw. einen Pastor (m/w/d). Der Dienstumfang beträgt 50 Prozent.
Die Pfarrstelle ist im Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog im Arbeitsbereich Seelsorge angesiedelt. Gesucht wird eine Pastorin, ein Pastor mit Lust und Freude, gehörlose Menschen seelsorglich zu begleiten und sich im Sinne der Inklusion für ihre umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen wie kirchlichem Leben einzusetzen.
Wichtigste Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die Bereitschaft, die Gebärdensprache zu erlernen. Die meisten Gehörlosen verstehen sich nicht in erster Linie als Menschen mit Behinderung, sondern als Mitglieder einer sprachlichen Minderheit. Im Gegensatz zu den anderen sprachlichen Minderheiten sind Gehörlose aber nur sehr eingeschränkt in der Lage, an der Kommunikation der sprachlichen Mehrheit teilzunehmen. Darum ist die Gebärdensprache die vorrangige Kommunikation mit Gehörlosen.
Die Gehörlosenseelsorge ist gebärdensprachlich gestaltete Gemeindearbeit.
Zur Gehörlosen-Gemeinde im Gebiet des Kirchenkreises Pommern im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns gehören v. a. ältere Gehörlose, schwerpunktmäßig im Raum Greifswald, Stralsund und Demmin. In Putbus auf Rügen gibt es zudem ein Sonderpädagogisches Zentrum für Mehrfachbehinderte und Hörgeschädigte im Herbert-Feuchte-Stiftungsverbund, zu dem die Pastorin bzw. der Pastor Kontakte zu jüngeren Zielgruppen aufbauen könnte.
Die Gehörlosenpastorin bzw. der Gehörlosenpastor arbeitet eng mit den anderen Gehörlosenseelsorgerinnen bzw. den Gehörlosenseelsorgern der Nordkirche zusammen www.gehoerlosenseelsorge-nordkirche.de.
Zudem gibt es einen engen Verbund mit den Fachkolleginnen bzw. den Fachkollegen der Fachstelle Kirche inklusiv und dem Netzwerk Kirche inklusiv (www.netzwerk-kirche-inklusiv.de). Wir wünschen uns, dass sich die zukünftige Pastorin bzw. Pastor der Stelle auch dafür einsetzt, die Zugänglichkeit und Teilhabe für ganz unterschiedliche Menschen in den Gemeinden im Bereich des Kirchenkreises Pommern zu fördern und weiterzuentwickeln. Es gibt im Hauptbereich eine hohe Bereitschaft, auch im Feld der Inklusion innovative Ideen zu unterstützen. Kenntnisse in deutscher Gebärdensprache sind für diese Stelle wichtig, aber keine Voraussetzung. Es ist möglich, diese spannende, visuelle Sprache berufsbegleitend zu erlernen. Am Anfang kann eine Unterstützung mit Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern erfolgen.
Das Aufgabenprofil dieser Stelle umfasst:
  • gebärdensprachliche Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen u. a. in Greifswald,
  • jährliche Tages- bzw. Halbtagesfahrt,
  • Besuch der und Seelsorge für v. a. älterer Gemeindeglieder,
  • Durchführen von gebärdensprachlichen Kasualien,
  • Brückenbauerin bzw. Brückenbauern in die Ortskirchengemeinden,
  • Beratung und Fortbildung von Konventen und Kirchengemeinden in Fragen der Zugänglichkeit und religiöser Teilhabe für ganz verschiedene Menschen ( z. B. zur Gestaltung inklusiver Andachten und Gottesdienste, einfache Sprache, barrierefreie Kommunikation),
  • Netzwerkarbeit mit Gehörlosenvereinen,
  • Mitarbeit im Konvent der Gehörlosen-Seelsorgerinnen bzw. Gehörlosen-Seelsorgern und des Netzwerkes Kirche inklusiv,
  • Entwicklung innovativer spiritueller Projekte für Gehörlose und Menschen mit Unterstützungsbedarf,
  • kleinere administrative Aufgaben und Öffentlichkeitsarbeit.
Änderungen des Aufgabenprofils sind im Zuge künftiger Umstrukturierungsmaßnahmen in der Seelsorge für gehörlose und hörgeschädigte Menschen perspektivisch möglich.
Wir erwarten:
  • Bereitschaft, sich der Kultur gehörloser Menschen anzunähern,
  • gute kommunikative Fähigkeiten,
  • hohes Interesse an Themen inklusiver kirchlicher Praxis,
  • Bereitschaft, die Deutsche Gebärdensprache und Lautsprachbegleitende Gebärden zu erlernen,
  • Bereitschaft, sich mit leichter und einfacher Sprache in der kirchlichen Praxis auseinanderzusetzen,
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung,
  • Führerschein Klasse B,
  • Wohnsitz im Bereich des Kirchenkreises Pommern.
Wir bieten:
  • Im Bereich der Seelsorge mit hörgeschädigten und gehörlosen Menschen bestehen jahrzehntelange Erfahrungen und eine sehr lebendige, unterstützende Konventsgemeinschaft sowie sehr gut gepflegte Vernetzungen auf Bundesebene,
  • gute kollegiale Zusammenarbeit im Konvent, Netzwerk und Fachstelle Kirche inklusiv,
  • gute technische Ausstattung: PC, Smartphone, Beamer,
  • flexible Präsenz und Residenz; Bürotätigkeit je nach Wunsch im Homeoffice, mobilem Arbeiten oder einem Arbeitsplatz in Wohnortnähe,
  • unterstützende Struktur des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Eine Dienstwohnung wird nicht zur Verfügung gestellt. Nähere Auskunft gibt der Leitende Pastor des Hauptbereichs Michael Stahl (Tel.: 040 306 201 281 oder mobil 0170 505 4809). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie bitte digital an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel, E-Mail: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 Gehörlosenseelsorge – P Sc
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Im Hauptbereich Generationen und Geschlechter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Arbeitsbereich Erwachsene die Pfarrstelle der Leitung (m/w/d) des Frauenwerks der Nordkirche in Vollzeit zu besetzen. Dienstsitz ist Kiel.
Das Frauenwerk der Nordkirche steht
  • für ein breit aufgefächertes Bildungsangebot im theologischen, politischen und sozialen Bereich,
  • für erfolgreiche sozialdiakonische Projekte für Frauen,
  • für die Gestaltung interreligiöser, transkultureller und konfessioneller Dialogformate,
  • für Zusammenarbeit mit den Frauenwerken der Kirchenkreise,
  • für die Entwicklung innovativer Projekte mit anderen landeskirchlichen Diensten und Werken,
  • für Netzwerkarbeit in der Gemeinschaft der evangelischen Landeskirchen in der EKD.
Die neue Leitung des Frauenwerks der Nordkirche trifft auf
  • ein erfahrenes, interdisziplinäres und kreatives Team aus Referentinnen in Hamburg, Kiel und Rostock,
  • engagierte Mitarbeiterinnen in den Fachberatungsstellen in Kiel und Neumünster,
  • ein tragendes Netzwerk aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit Frauen,
  • Kolleginnen und Kollegen in den Werken und Fachstellen des Hauptbereichs, die an interdisziplinärer, zukunftsgewandter und fröhlicher Zusammenarbeit interessiert sind,
  • einen Hauptbereich, der in verbindlich gelebte Inklusion investiert und mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert ist,
  • geräumige thematische und kulturelle Gestaltungsfreiheit.
An konkreten Aufgaben warten auf Sie
  • die Planung und Abstimmung der inhaltlichen Arbeit des Frauenwerks,
  • die Zusammenarbeit mit dem Beirat des Frauenwerks, der Frauendelegiertenkonferenz der Nordkirche und hauptbereichsinterne bzw. -übergreifende Arbeitsgruppen,
  • die Erarbeitung von Drittmittelanträgen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Hauptbereichs,
  • die Funktion der bzw. des Fachvorgesetzten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Frauenwerk,
  • die Planung der finanziellen und sächlichen Ressourcen des Frauenwerks,
  • die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation des Frauenwerks.
Sie bringen mit
  • eine persönlich gebildete Verbindung von theologischer Reflexion und Leitungsverantwortung,
  • einen Zugang zu feministischen Theorien und geschlechterbewusster Theologie,
  • Energie für die Weiterentwicklung des Frauenwerkes – gemeinsam mit dem hauptamtlichen Team und den ehrenamtlichen Frauen,
  • Verbindlichkeit im Umgang und die Fähigkeit, das Frauenwerk innerhalb und jenseits des Hauptbereichs gewinnend zu vertreten,
  • Erfahrungen in Personalführung, Budgetverwaltung und Verwaltungsorganisation sowie Kenntnisse landeskirchlicher Strukturen,
  • Kontaktfreudigkeit, z. B. für die Vernetzung mit anderen kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie durch die Leitende Pastorin des Hauptbereichs, Pastorin Eva Rincke, Tel.: 0431 557 791 34 oder die stellvertretende Leitung des Frauenwerks, Pastorin Katja Hose, Tel.: 0431 557 791 07.
Die Berufung erfolgt auf die Dauer von acht Jahren mit einer Besoldung nach den Besoldungsgruppen A13/A14. Für die Dauer der Wahrnehmung der Stelle wird eine Zulage im Rahmen der kirchenbesoldungsrechtlichen Vorschriften in Höhe des Unterschiedes zur Besoldungsgruppe A 15 gewährt.
Die Dienst- und Fachaufsicht über die Leitung des Frauenwerks der Nordkirche führt die Leitende Pastorin.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen sowie ersten Vorstellungen für die Arbeit richten Sie bitte an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt der Nordkirche, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel, bevorzugt per E-Mail an: bernd-michael.haese@lka.nordkirche.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Anschrift.
Die Vorstellungsgespräche für dieses Bewerbungsverfahren werden am Mittwoch, den 2. November 2022 zwischen 13.30 und 17.30 Uhr in Kiel geführt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehenden Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 20 Frauenwerk (1) – P Hl / P Ha (P Sc)
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Das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit sucht zum nächstmöglichen Termin
eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d)
für ökumenische Bildungsarbeit mit Schwerpunkt Rassismuskritik
Das Zentrum für Mission und Ökumene (ZMÖ) in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gestaltet und fördert die Beziehungen der Nordkirche zu Kirchen und Nichtregierungsorganisationen in aller Welt. Gemeinsam mit Partnern im Inland und weltweit engagiert sich das ZMÖ für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Das ZMÖ arbeitet eng mit Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und anderen Diensten und Werken der Nordkirche zusammen und ist in vielfältiger Weise mit Akteurinnen bzw. Akteure der Zivilgesellschaft vernetzt.
Das ZMÖ ist sich bewusst, Akteur in einer ambivalenten Missionsgeschichte zu sein. Koloniales Gedankengut hat die eigene Geschichte mitgeprägt. Rassismuskritik wurde in diesem Zusammenhang als eine wichtige und notwendige Perspektive für die Weiterentwicklung des ZMÖ und der Nordkirche und als wichtiges Thema für die kirchliche Bildungsarbeit identifiziert.
Wir suchen darum für das Arbeitsfeld der ökumenischen Bildungsarbeit eine engagierte Person, die dieses Thema in den nächsten Jahren zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen und dabei eng mit kirchlichen und außer-kirchlichen Akteur*innen in angrenzenden Themenfeldern zusammenarbeiten soll.
Die Stelle kann sowohl in einem privatrechtlichen Angestelltenverhältnis als auch innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnisses besetzt werden. Dienstsitz ist Breklum in Nordfriesland, wo die Bildungsarbeit eng mit dem Christian Jensen Kolleg (CJK) und der Akademie der Nordkirche verbunden ist. Die Referentin bzw. der Referent soll zudem eng mit den anderen Mitarbeitenden des Zentrums für Mission und Ökumene in Hamburg-Othmarschen zusammenarbeiten.
Zu den Aufgaben der Stelle gehören insbesondere
  • die Entwicklung und Mitarbeit an der Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten für die ökumenische Bildungsarbeit mit einem Schwerpunkt Rassismuskritik,
  • die Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten (Kurs-, Seminar-, Tagungs- und Veranstaltungsformaten) im Blick auf die praktische Umsetzung dieser Themenfelder für z. B. Schülerinnen und Schüler, Konfis, Freiwillige, Lehrerinnen und Lehrer, Pastorinnen und Pastoren und andere Berufsgruppen bzw. Fachleute für Multiplikation,
  • die Beteiligung von Akteurinnen bzw. Akteuren aus den Partnerkirchen an den Bildungsangeboten,
  • die Mitarbeit an der Aufarbeitung der Geschichte von Mission und Ökumene in der Nordkirche in Bezug auf Kolonialismus, unter anderem durch die Durchführung von Tagungen, Workshops und weiteren pädagogischen Angeboten in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Referentin bzw. Referenten für „historische Aufarbeitung zu Kolonialismus und Mission“ in Breklum,
  • die inhaltliche und pädagogische Aktualisierung der bestehenden „Eine-Welt-Ausstellung“,
  • die Mitwirkung in der Tagungs- und Seminararbeit des Christian Jensen Kollegs und am geistlichen Leben auf dem Breklumer Campus,
  • die Vernetzung mit anderen postkolonialen Akteuren aus der Zivilgesellschaft in den Bundesländern der Nordkirche,
  • die innerkirchliche Vernetzung mit Kirche und Demokratie, der Gedenkstätten-Arbeit und dem Prozess der Interkulturellen Kirchenentwicklung der Nordkirche,
  • die Zusammenarbeit mit den anderen Referaten des ZMÖ, insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen in der ständigen AG #MissionDecolonize sowie mit der Leiterin des CJK und den anderen Referentinnen und Referenten auf dem Breklumer Campus.
Wir erwarten von Ihnen
  • Hochschulabschluss im Fach Pädagogik und bzw. oder Theologie
  • interkulturelle und bzw. oder ökumenische Erfahrungen
  • pädagogische Erfahrungen und Kompetenzen und die Fähigkeit zur Elementarisierung
  • Fähigkeit zur Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen
  • Fähigkeit zu konzeptioneller pädagogischer Arbeit und zu ihrer praktischen Umsetzung
  • Teamgeist und Konfliktfähigkeit
  • sehr gute Englischkenntnisse
  • Bereitschaft zu Reisen in der Nordkirche
Wir bieten Ihnen
  • einen Arbeitsplatz in einem interessanten, dynamischen und sinnvollen Tätigkeitsfeld an einem attraktiven Standort mit guter Infrastruktur und dem Meer vor der Haustüre
  • eine gute Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • 30 Tage Urlaub
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheitsvorsorgeangebote
  • Supervisionsmöglichkeiten
  • Fortbildungsmöglichkeiten
Dienstsitz ist Breklum. Eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle in Hamburg-Othmarschen ist notwendig.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf und allen erforderlichen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an bewerbung@nordkirche-weltweit.de.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit, Propst Stefan Block, Vorsitzender des Vorstands, Agathe-Lasch-Weg 16, 22605 Hamburg.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auskünfte erteilen der Direktor des Zentrums für Mission und Ökumene, Herr Pastor Dr. Christian Wollmann (Tel.: 040 881 812 01, E-Mail: c.wollmann@nordkirche-weltweit.de), und Frau Pastorin Nora Steen, theologische Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum (Tel.: 04671 9112 33, E-Mail: n.steen@christianjensenkolleg.de).
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 20 ZMÖ (7) – P Ha (P Sc)
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Das Amt des Rektors bzw. der Rektorin des Pastoralkollegs der Nordkirche ist vakant und zum 1. Januar 2023 in Ratzeburg zu besetzen.
Die Besetzung erfolgt durch Berufung der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland auf acht Jahre.
Dienst- und Wohnsitz ist Ratzeburg, es besteht Dienstwohnungspflicht.
Der Rektor oder die Rektorin leitet das Pastoralkolleg und ist verantwortlich für das geistlich-theologische Profil dieser Fortbildungseinrichtung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Sie oder er hat damit eine Schlüsselposition für die Fortbildung der Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche.
Zusammen mit zurzeit zwei Studienleitern und einer Studienleiterin gilt es, das Kursprogramm und weitere Angebote in Ratzeburg, an anderen Orten und in digitalen Formaten zu gestalten. Die Domhalbinsel verändert sich durch die Ansiedlung weiterer Arbeitsbereiche (Fortbildung Geistliche Begleitung). Zusammen mit der Domkirchengemeinde, dem Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, der Paramentenwerkstatt, der Vorwerker Diakonie, den Arbeitsbereichen Prädikantinnen und Prädikanten, Arbeit und Spiritualität im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde, dem CVJM-Segelzentrum und dem Prediger- und Studienseminar soll das Leben auf dem „Campus“ (derzeit unter den Bedingungen des Umbaus) gestaltet werden. Der Rektor oder die Rektorin des Pastoralkollegs soll die Funktion des Sprechers bzw. der Sprecherin übernehmen.
Gesucht wird eine Pastorin oder ein Pastor mit ausgewiesener theologischer, didaktischer und kommunikativer Handlungs- und Reflexionskompetenz. Diese Person sollte die Veränderungen in den kirchlichen Strukturen im Blick sowie Freude an der Arbeit mit Gruppen haben und die Fähigkeit, pastoraltheologische Grundfragen in Kursen zu bearbeiten. Wünschenswert sind Erfahrungen aus der pastoralen Arbeit in Ortsgemeinden und Kenntnis der Strukturen und Handlungsfelder der Nordkirche.
Weitere Gesichtspunkte sind:
  • Verständnis für die unterschiedlich gewachsenen kirchlichen Situationen der Gemeinden und Kirchenkreise der Nordkirche.
  • Aufmerksamkeit für Fragen der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung.
  • Aktive Unterstützung der Pastorinnen und Pastoren in den Veränderungsprozessen.
  • Entwicklung und Aufbau von multiprofessionellen Angeboten für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst.
  • Zusammenwirken mit den Hauptbereichen und Arbeitsfeldern der Nordkirche für die Gestaltung des Kursprogramms.
  • Fähigkeit zur Verknüpfung der unterschiedlichen Einrichtungen auf dem „Campus“ der Domhalbinsel durch Übernahme der Funktion des Sprechers bzw. der Sprecherin.
  • Verantwortliche Mitgestaltung des geistlichen Lebens auf der Domhalbinsel.
Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin erhält eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13/A14. Für die Dauer der Wahrnehmung der Stelle wird eine Zulage im Rahmen der kirchenbesoldungsrechtlichen Vorschriften in Höhe des Unterschiedes zur Besoldungsgruppe A 15 gewährt.
Bewerbungen mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen sind zu richten an die Vorsitzende der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Frau Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Auskünfte erteilen: das Pastoralkolleg der Nordkirche, Frau Rektorin Anne Gidion, Domhof 34, 23909 Ratzeburg, Tel.: 04541 86300 und Herr Oberkirchenrat Mathias Lenz, Landeskirchenamt, Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel, Tel.: 0431 9797 820, E-Mail: mathias.lenz@lka.nordkirche.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Pastoralkolleg (1) – P Ha (P Sc)
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Im Kommunikationswerk der Nordkirche ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle einer theologischen Referentin oder eines theologischen Referenten Mitgliederkommunikation mit einem Stellenumfang von 100 Prozent mit Dienstsitz in Hamburg zu besetzen.
Wir freuen uns auf eine kreative Teamplayerin bzw. kreativen Teamplayer mit Ideen für digitale Formate zur Kommunikation mit unseren Mitgliedern, mit Neugierde und Lust auf Entwicklung von neuen Verkündigungsformaten und Energie für Erprobungsräume, Netzwerke und Konzeption von Fortbildungsangeboten.
Mit dem 2021 gegründeten Kommunikationswerk hat die Nordkirche ihre landeskirchliche Medien- und Kommunikationsarbeit neu aufgestellt. Das Kommunikationswerk ist in den Kommunikationsarenen Mitgliederkommunikation, Interne Kommunikation und Public Relations organisiert. Querschnittfunktionen sind die digitale Kommunikation und die Arbeit der Medienakademie.
Die Mitgliederkommunikation befindet sich durch die Auswirkungen der Pandemie in einem beschleunigten Wandel. Die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder nutzt kirchliche und diakonische Angebote nur selten und hat ein distanziertes Verhältnis zur Institution Kirche. Deshalb kommt der Kommunikation innerhalb der Mitgliederbindung eine zentrale Rolle zu.
Unser Ziel ist es mit anderen Akteur:innen Kommunikationsformate zu entwickeln, zu erproben und die gewonnen Erkenntnisse Gemeinden und Institutionen der Nordkirche als Gestaltungsressourcen zur Verfügung stellen. Innerhalb einer professionellen und regelmäßigen Kommunikation mit unseren Mitgliedern wollen wir in Kontakt mit jenen treten und bleiben, die sich mit uns verbunden wissen oder nach Orientierung suchen. Wir bieten zielgruppen- und milieusensible Formen, in denen Menschen mit ihren religiösen Fragen und ihre Lebenswirklichkeiten dem christlichen Wirklichkeitsverständnis begegnen. Kommunikative Berührungspunkte mit unseren Mitgliedern wollen wir so gestaltet, dass sie gut wahrnehmbar, leicht zugänglich und relevant für das konkrete Leben sind. Neben den klassischen und etablierten Kommunikationsformen wagen wir uns raus aus den kirchlichen Räumen und (binnenkirchlichen) Themenbereichen.
Für die Herausforderungen wünschen wir uns eine Kollegin bzw. einen Kollegen mit einem klaren theologischen Profil. Sie bzw. er bringt idealerweise Erfahrungen in der kirchlichen Arbeit im digitalen Raum mit und hat ein hohes Interesse an Fragestellungen zu religiösen Sinndeutungen, symbolischen Ausdrucksformen und hermeneutischen Fragestellungen. Außerdem hat sie bzw. er eine ausgeprägtes Gestaltungsinteresse für Netzwerke sowie für die Zusammenarbeit mit Kolleg:innen unterschiedlicher Profession in den anderen Hauptbereichen, Kirchenkreisen und Gemeinden.
Wichtige Arbeitsfelder sind:
  • Mitgliederkommunikation
  • Entwicklung von Kommunikationsstrategien für die Mitgliederkommunikation im digitalen Raum
  • Entwicklung von digitalen neuen Kommunikationsformaten mit Schwerpunkten in Verkündigungsformen, Seelsorge sowie Hilfsangeboten
  • Zusammen mit dem Digitalteam (Fachlichkeit) und der Medienakademie (Didaktik) Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Personen im Verkündigungsdienst innerhalb der Nordkirche
  • Konzeption von Supervisionsangeboten für Akteure im digitalen Raum (Themen unter anderem: Reflexionen der beruflichen Praxis im digitalen Raum, Fragen zur persönlichen Rolle und Identität, Umgang mit Shitstorms, etc.)
Wir bieten der neuen Kollegin bzw. dem Kollegen eine Stelle mit Freiraum, kreativ und reflektiert an Kommunikationsformen in der Mitgliederkommunikation zu arbeiten, mit Platz für neue Ideen und mit einem experimentierfreudigen und offenen Team.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Berufung erfolgt für acht Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach A 13/14. Dienstsitz ist das Dorothee-Sölle-Haus in Hamburg, Königstraße 54.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu längeren Fahrten zu Einsatzorten in der ganzen Nordkirche und zu unregelmäßigen Arbeitszeiten an Abenden und Wochenenden.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an das Landeskirchenamt, Dezernat Kirche und Gesellschaft, Herrn Prof. Dr. Bernd Michael Haese Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Kommunikationsdirektor Michael Birgden, Tel.: 040 306 201 105, Mobil: 0151 2162 4787, Doreen Gliemann, Internetbeauftragte der Nordkirche, Tel.: 040 306 201 116, Mobil: 0151 6283 2182 und Sina Balke-Juhn, Studienleitung der Evangelischen Medienakademie, Tel.: 040 306 201 141, Mobil: 0175 523 4130.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Projektpfarrstelle AFÖ (Mitgliederkommunikation) – P Ha (P Sc)

Pfarrstellen außerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Pfarrerin bzw. Pfarrer (m/w/d) in Jerusalem
Für das Pilger- und Begegnungszentrum auf dem Ölberg in Jerusalem sucht die Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung zum 1. September 2023 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer (m/w/d).
Sie finden Informationen über die Stiftung unter www.evangelisch-in-jerusalem.org.
Die Pfarrstelle an der Himmelfahrtkirche bietet eine interessante pastorale Tätigkeit in einem einzigartigen ökumenischen, interreligiösen und gesellschaftlichen Umfeld. Als Teil einer gemeinsamen Struktur der Einrichtungen der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) im Heiligen Land („Evangelisch in Jerusalem“) konzentriert sich die Arbeit schwerpunktmäßig auf Angebote, Programme und Begleitung für deutschsprachige Pilger und Touristen.
Im Sinne der Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung bringen Sie
  • Interesse an der Entwicklung einer spirituell ausgerichteten Bildungsarbeit im neuen Besucherzentrum auf dem Ölberg,
  • Aufgeschlossenheit und Lernbereitschaft gegenüber anderen Konfessionen und Religionen,
  • ausgeprägte Bereitschaft zur Kooperation im Team der Entsandten und mit den ökumenischen Partnern auf dem Campus der Stiftung,
  • Freude an der Arbeit mit jungen Menschen (Volontären) und Familien,
  • sehr gute englische Sprachkenntnisse; Kenntnisse der arabischen und bzw. oder neuhebräischen Sprache sind von Vorteil (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird angeboten)
mit.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer (gern auch ein Pfarrpaar) mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Erfahrungen in der Bildungsarbeit sind wünschenswert. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Die Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Oberkirchenrat Martin Pühn (Tel.: 0511 2796 234, E-Mail: martin.puehn@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 15. Oktober 2022 an:
Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung
Kirchenamt der EKD / HA III
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Sc
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Auslandsdienst in Mailand/Italien
Für die Evangelische Gemeinde Mailand (Chiesa Cristiana Protestante in Milano), die zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien (ELKI) gehört und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) assoziiert ist, sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2023 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer oder ein Pfarrpaar (m/w/d) für die lutherische Pfarrstelle.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.ccpm.org.
Die 1850 gegründete deutsch- und italienischsprachige Gemeinde verfügt über eine lutherische und eine reformierte Pfarrstelle. Das Gemeindegebiet umfasst den Großteil der wirtschaftlich bedeutenden Region Lombardei; die ca. 600 Mitglieder leben vorrangig in der Metropole Mailand und der näheren Umgebung.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • deutsche und italienische sowie zweisprachige Gottesdienste und Amtshandlungen,
  • Seelsorge in beiden Sprachen,
  • sehr gute Italienisch-Kenntnisse bzw. Bereitschaft, diese zu erwerben,
  • Teamfähigkeit; Bereitschaft, die Gemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ehrenamtlichen konzeptionell weiterzuentwickeln,
  • Mitarbeit und Impulssetzung im ökumenischen und interreligiösen Dialog,
  • Erteilung von Religionsunterricht an der Deutschen Schule Mailand.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer oder ein Pfarrpaar (m/w/d) mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD (alle Bekenntnisse) sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungstabelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien (ELKI).
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter: www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth (Tel.: 0511 2796 8404; E-Mail: olaf.wassmuth@ekd.de) sowie Heike Stünkel-Rabe (Tel.: 0511 2796 126; E-Mail: heike.stuenkel-rabe@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2022 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Sc
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Auslandsdienst in Nordengland und East Midlands
Für die Evangelische Synode deutscher Sprache in Großbritannien sucht die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2023 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar (m/w/d), sofern beide Bewerberinnen bzw. Bewerber über einen „settled status“ oder „pre-settled status“ in Großbritannien verfügen (diese Voraussetzung gilt nur für ein stellenteilendes Pfarrpaar).
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.deutschekirche.org.uk.
Die meisten Gemeinden des Pfarramtsbereiches bestehen seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Pfarrwohnung befindet sich in Manchester-Stretford.
Im Sinne der Evangelischen Synode deutscher Sprache in Großbritannien erwarten wir:
  • lebensnahe Gottesdienste und seelsorgerliche Amtshandlungen in deutscher und englischer Sprache,
  • Eingehen auf die verschiedenen Gemeinden und ihre Unterschiede; Weiterentwicklung des Gemeinsamen,
  • Erfahrung im Umgang mit ökumenischen Partnern,
  • Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, Flexibilität sowie aktive Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und der Evangelischen Synode deutscher Sprache in Großbritannien,
  • Freude an physisch präsenter wie digitaler Gemeindearbeit,
  • Führerschein und keine Scheu vor langen Autofahrten, ein Dienstwagen wird gestellt,
  • englische Sprachkenntnisse auf B2-Level, die i. d. R. in einem Test nachgewiesen werden müssen (Visum).
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer oder ein Pfarrpaar (m/w/d) mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrat Frank-Dieter Fischbach (Tel.: 0511 2796 8347, E-Mail: frank-dieter.fischbach@ekd.de) und Frau Jana Guja (Tel.: 0511 2796 8232, E-Mail: jana.guja@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2022 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
der EKD / HA III
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Sc
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Für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Singapur sucht die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2023 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder ein Pfarrpaar (m/w/d).
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter http://evkirche.sg sowie auf Facebook und Instagram @evkirche.sg.
Die Gemeinde inmitten einer der großen Metropolen Südostasiens, geprägt von weltweiten wirtschaftlichen Beziehungen, attraktiv für moderne Unternehmen, NGOs, Kultur und Wissenschaft, flexibel und hip, feierte Pfingsten 2022 ihr 50-jähriges Bestehen.
Sie besteht größtenteils aus Familien mit Kindern vom Krabbel- bis zum Konfirmationsalter. Die Mitglieder sind meistenteils deutschsprachige Expats, aber auch ein Stamm von langjährig in Singapur lebenden deutschsprachigen Christen und Christinnen und ist Teil eines starken Netzwerks von deutschen, internationalen und singapurischen Einrichtungen. Das Leitziel der Gemeinde ist die Vermittlung der christlichen Botschaft von Gottes Liebe zu den Menschen durch Verkündigung, Nächstenliebe und Gemeinschaft.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • innovative Gestaltung des Gemeindelebens mit qualifizierten und motivierten Ehrenamtlichen und in einer offenen Gemeinde,
  • Freude und Kreativität in der Ausrichtung von Familien- und Festgottesdiensten für Mitglieder und Freundinnen und Freunde der Gemeinde,
  • Religionsunterricht an der German European School Singapore sowie Projekteinheiten an der Schweizer Schule,
  • engagierte Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung,
  • gute Englischkenntnisse,
  • digitale bzw. mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum.
Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer oder ein Pfarrpaar (m/w/d) mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Tel.: 0511 2796 8231, E-Mail: ute.hedrich@ekd.de) sowie Frau Birgit Schmidt (Tel.: 0511 2796 226, E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2022 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
der EKD / HA III
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Az.: 2020-3 – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Soziale und bildende Berufe

Kommst Du zu uns? Wir, Kinder in Wismar, haben es sehr schön hier. Es gibt viele verschiedene Kitas und Schulen und viele Orte, an denen wir uns treffen können. Aber eines fehlt uns sehr: Wir suchen jemanden, der mit uns Geschichten aus der Bibel entdeckt. Wir wollen mit Dir über Gott reden. Auch wollen wir mit Dir unterwegs sein, um in den Wismarer Kirchengemeinden eine Heimat zu finden.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai und die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien und St. Georgen Wismar im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg in der Innenstadt in Wismar suchen ab dem 1. Februar 2023 eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (m/w/d). Wir bieten eine unbefristete Vollzeitstelle (Entgelt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern – KAVO-MP).
Die Hanse-, Hafen- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar, an der Ostseeküste gelegen, bietet eine attraktive Infrastruktur und eine sehr gute Lebensqualität.
Wir ermutigen ausdrücklich Fachschul- und Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, sich zu bewerben. Wir möchten mit Ihnen in Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen einen gemeinsamen Ort für die Arbeit mit Kindern und deren Familien weiterentwickeln.
Das Team aus Pastorin, Pastoren, Kirchenmusiker, Gemeindesekretärinnen, Küsterin und Küster freuen sich auf Ihre aufgeschlossene Persönlichkeit für eine fruchtbringende Zusammenarbeit. Die Haupt- und Ehrenamtlichen hoffen auf Ihre fachlichen Anregungen, Impulse und eine Profilierung gemeindepädagogischer Arbeit in Wismar, insbesondere der Arbeit mit Kindern.
Wir wünschen uns, dass Angebote für Freizeiten mit Kindern und Familien, die etablierte schulkooperative Arbeit und die Zusammenarbeit mit der evangelischen Musikschule und der Kinderkantorei fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus bieten wir Raum für die Entwicklung eines eigenständigen gemeindepädagogischen Profils.
Für kirchliche Formate stehen zahlreiche Gebäude zur Verfügung. Neben den berühmten Backsteinbasiliken ist kirchliches Leben in vielerlei Räumen erleb- und gestaltbar.
Bewerbungen sind zu richten an die geschäftsführende Pastorin der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai, Frau Antje Exner, Spiegelberg 14, 23966 Wismar, E-Mail: antje.exner@elkm.de.
Auskünfte erteilt Herr Thomas Cremer, Telefon: 0176 7841 7368, E-Mail: thomas.cremer@elkm.de.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 30 Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai – DAR Bk
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Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein sucht zum 1. Dezember 2022 eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d) für die ökumenische Arbeitsstelle Weitblick. Die ökumenische Arbeitsstelle gehört zum Bereich Bildung im Kirchenkreis. Zum Team gehören eine Pastorin und die Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises. Der Anstellungsumfang beträgt 100 Prozent. Die Besetzung erfolgt zunächst für fünf Jahre. Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Hamburg-Niendorf.
Die Arbeitsstelle stärkt die ökumenische Perspektive als konstitutives Element kirchlichen Lebens in den Kirchengemeinden, den Diensten und Werken und auf der Kirchenkreisebene. Sie unterstützt und qualifiziert die Arbeit ökumenischer Initiativen und Gruppen im Kirchenkreis durch gezielte Angebote und Vernetzung. Sie
  • fördert die ökumenische Zusammenarbeit und den interreligiösen Dialog vor Ort,
  • ist eine kompetente Ansprechpartnerin für die Themenfelder von Mission, Ökumene und Gerechtigkeit (Menschenrechte, Entwicklung, Migration, Frieden und Klimagerechtigkeit) und vereinigt Bildungs-, Advocacy- und Kampagnenarbeit,
  • arbeitet eng mit kirchlichen und nichtkirchlichen Akteurinnen und Akteuren in Hamburg zusammen.
  • Klimagerechtigkeit ist in Zusammenarbeit mit dem Klimabüro des Kirchenkreises ein besonderer Schwerpunkt dieser Stelle.
Der Kirchenkreis freut sich auf eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d), die bzw. der
  • sich mit den Zielen der kirchlichen Entwicklungs- und Gerechtigkeitsarbeit identifiziert,
  • eigene Erfahrungen in der ökumenischen Arbeit, gegebenenfalls auch Auslandserfahrung mitbringt,
  • die Kirchengemeinden bei der Einbindung ökumenischer Aspekte in ihre Gemeindekonzeptionen berät und deren Partnerschaftsgruppen aktiv einbezieht,
  • die Organe und Gremien des Kirchenkreises bei der Beratung von Gerechtigkeitsfragen im Rahmen der Globalisierung und insbesondere der Klimagerechtigkeit begleitet,
  • pädagogische Kompetenzen im Bereich ökumenischen Lernens und entwicklungspolitischer Bildung mitbringt oder entwickelt,
  • ehrenamtliche Gemeindeglieder motiviert und für die weitere Mitarbeit in der ökumenischen Arbeit fortbildet,
  • die nordkirchenweite Vernetzung der Arbeit und ihrer Kampagnen (z. B. Brot für die Welt) aktiv unterstützt.
Wir suchen eine dynamische und engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium in den Bereichen Pädagogik, Sozialwesen oder Kulturwissenschaften. Ein hohes Maß sozialer Kompetenz und die Fähigkeit, strukturiert und selbstständig zu arbeiten, setzen wir voraus.
Wir wünschen uns jemanden,
  • der teamfähig und für Menschen unterschiedlicher Prägung und Qualifikation offen ist,
  • mit Interesse an konzeptioneller Arbeit,
  • Freude an der Organisation von Veranstaltungen und Programmen und
  • Kenntnissen und Erfahrungen in der ökumenischen Zusammenarbeit,
  • der sich neuen Themen nähern kann,
  • mit pädagogischen Qualitäten und guten Sprachkenntnissen in Englisch und wenn möglich einer weiteren Sprache
  • und mit Lust auf die Weiterentwicklung der evangelischen Kirche.
Wir bieten:
  • vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in der Weiterentwicklung einer interessanten Aufgabe
  • viele Haupt- und Ehrenamtliche, die sich auf die Weiterentwicklung der Arbeit freuen
  • diverse Teams
  • eine gute Arbeitsatmosphäre sowie gute Arbeitsmöglichkeiten im Haus der Kirche
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein Entgelt und attraktive Sozialleistungen nach Kirchlichem Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
  • ProfiTicket, JobRad und Angebote im Gesundheitsbereich (wie qualitrain)
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir schätzen die Vielfalt und freuen uns auf Bewerbungen qualifizierter Personen jeglichen Geschlechts und unabhängig von der Nationalität oder Herkunft. Eine hohe Identifikation mit den Werten der ev.-luth. Kirche wird vorausgesetzt.
Mögliche Bewerbungsgespräche finden Ende September und Anfang Oktober statt. Die Entscheidung soll am 6. Oktober abends getroffen werden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf sowie aussagekräftigen Unterlagen an den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein, Herrn Propst Drope, Max-Zelck-Straße 1, 22459 Hamburg, gern auch per E-Mail an ulrike.dorner@kirchenkreis-hhsh.de. Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen zu einem PDF-Dokument zusammen.
Auskünfte erteilen Propst Drope, Tel.: 040 589 502 03, und Pastorin von der Heyde, Bereichsleitung Bildung Hamburg-West/Südholstein, Tel.: 040 558 220 133.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 30 Kkr. Hamburg-West/Südholstein – DAR Bk
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Das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit (ZMÖ) sucht zum nächstmöglichen Termin eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d) für ökumenische Bildungsarbeit mit Schwerpunkt Rassismuskritik.
Unter Rassismuskritik verstehen wir eine Haltung und Perspektive, die sowohl die individuelle Ebene als auch Gruppen und Institutionen mit in den Blick nimmt und kritisch hinterfragt, um gegen rassistische Strukturen zu arbeiten bzw. miteinander antirassistische Haltungen und Handlungsweisen zu erlernen.
Das ZMÖ in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gestaltet und fördert die Beziehungen der Nordkirche zu Kirchen und Nichtregierungsorganisationen in aller Welt. Gemeinsam mit Partnern im Inland und weltweit engagiert sich das ZMÖ für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Das ZMÖ arbeitet eng mit Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und anderen Diensten und Werken der Nordkirche zusammen und ist in vielfältiger Weise mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft vernetzt.
Das ZMÖ ist sich bewusst, Akteur in einer ambivalenten Missionsgeschichte zu sein. Koloniales Gedankengut hat die eigene Geschichte mitgeprägt. Rassismuskritik wurde in diesem Zusammenhang als eine wichtige und notwendige Perspektive für die Weiterentwicklung des ZMÖ und der Nordkirche und als wichtiges Thema für die kirchliche Bildungsarbeit identifiziert.
Wir suchen darum für das Arbeitsfeld der ökumenischen Bildungsarbeit eine engagierte Person, die dieses Thema in den nächsten Jahren zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen und dabei eng mit kirchlichen und außer-kirchlichen Akteurinnen und Akteuren in angrenzenden Themenfeldern zusammenarbeiten soll.
Die Stelle kann sowohl in einem privatrechtlichen Angestelltenverhältnis als auch innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnisses besetzt werden. Dienstsitz ist Breklum in Nordfriesland, wo die Bildungsarbeit eng mit dem Christian Jensen Kolleg (CJK) und der Akademie der Nordkirche verbunden ist. Die Referentin bzw. der Referent soll zudem eng mit den anderen Mitarbeitenden des Zentrums für Mission und Ökumene in Hamburg-Othmarschen zusammenarbeiten.
Zu den Aufgaben der Stelle gehören insbesondere
  • die Entwicklung und Mitarbeit an der Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten für die ökumenische Bildungsarbeit mit einem Schwerpunkt Rassismuskritik,
  • die Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten (Kurs-, Seminar-, Tagungs- und Veranstaltungsformaten) im Blick auf die praktische Umsetzung dieser Themenfelder für z. B. Schülerinnen und Schüler, Konfirmandinnen und Konfirmanden, Freiwillige, Lehrerinnen und Lehrer, Pastorinnen und Pastoren sowie andere Berufsgruppen bzw. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
  • die Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren aus den Partnerkirchen an den Bildungsangeboten,
  • die Mitarbeit an der Aufarbeitung der Geschichte von Mission und Ökumene in der Nordkirche in Bezug auf Kolonialismus, unter anderem durch die Durchführung von Tagungen, Workshops und weiteren pädagogischen Angeboten in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Referentin bzw. dem zukünftigen Referenten für „historische Aufarbeitung zu Kolonialismus und Mission“ in Breklum,
  • die inhaltliche und pädagogische Aktualisierung der bestehenden „Eine-Welt-Ausstellung“,
  • die Mitwirkung in der Tagungs- und Seminararbeit des Christian Jensen Kollegs und am geistlichen Leben auf dem Breklumer Campus,
  • die Vernetzung mit anderen postkolonialen Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft in den Bundesländern der Nordkirche,
  • die innerkirchliche Vernetzung mit Kirche und Demokratie, der Gedenkstätten-Arbeit und dem Prozess der Interkulturellen Kirchenentwicklung der Nordkirche,
  • die Zusammenarbeit mit den anderen Referaten des ZMÖ, insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen in der ständigen AG #MissionDecolonize sowie mit der Leiterin des CJK und den anderen Referentinnen und Referenten auf dem Breklumer Campus.
Wir erwarten von Ihnen:
  • Hochschulabschluss im Fach Pädagogik und bzw. oder Theologie
  • interkulturelle und bzw. oder ökumenische Erfahrungen
  • pädagogische Erfahrungen und Kompetenzen und die Fähigkeit zur Elementarisierung
  • Fähigkeit zur Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen
  • Fähigkeit zu konzeptioneller pädagogischer Arbeit und zu ihrer praktischen Umsetzung
  • Teamgeist und Konfliktfähigkeit
  • sehr gute Englischkenntnisse
  • Bereitschaft zu Reisen in der Nordkirche
Wir bieten Ihnen:
  • einen Arbeitsplatz in einem interessanten, dynamischen und sinnvollen Tätigkeitsfeld an einem attraktiven Standort mit guter Infrastruktur und dem Meer vor der Haustür
  • eine gute Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • 30 Tage Urlaub
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheitsvorsorgeangebote
  • Supervisionsmöglichkeiten
  • Fortbildungsmöglichkeiten
Die Stelle ist im Umfang von 100 Prozent ausgeschrieben und ist nach Entgeltgruppe K 12 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags bewertet. Für Pastorinnen und Pastoren, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen, erfolgt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 Kirchenbesoldungsgesetz.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf und allen erforderlichen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an bewerbung@nordkirche-weltweit.de.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit, Propst Stefan Block, Vorsitzender des Vorstands, Agathe-Lasch-Weg 16, 22605 Hamburg. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auskünfte erteilen der Direktor des Zentrums für Mission und Ökumene, Herr Pastor Dr. Christian Wollmann, Tel.: 040 881 812 01, E-Mail: c.wollmann@nordkirche-weltweit.de und Frau Pastorin Nora Steen, theologische Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum, Tel.: 04671 911 233, E-Mail: n.steen@christianjensenkolleg.de.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az. 0122-012 – DAR Bk
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In der Geschäftsstelle des Kirchlichen Entwicklungsdienstes der Nordkirche (KED) im Hauptbereich Mission und Ökumene ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Finanz- und Projektverwaltung (m/w/d) in der Geschäftsführung in Vollzeit (unbefristet) zu besetzen.
Der KED steht für das entwicklungspolitische Engagement der Nordkirche. Über den KED werden Zuwendungen an nationale und internationale Organisationen ausgeschüttet. Außerdem werden Projekte und Stellen entwicklungspolitischer und ökumenischer Bildungsarbeit vor allem im Bereich der Nordkirche gefördert.
Aufgabengebiet
In der KED-Geschäftsstelle wird Beratungsarbeit für Antragstellende geleistet, Anträge werden geprüft, Vergabeausschüsse vor- und nachbereitet, Fördermittel gemäß der Beschlussfassung bereitgestellt, gebucht und deren Verwendung kontrolliert. Der KED-Haushalt wird erstellt und erläutert, die Jahresrechnung kontrolliert und kommentiert. Die Finanzverwaltung und die inhaltliche Förderarbeit greifen dabei ineinander. Diese Aufgaben werden in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung wahrgenommen.
Gesuchte Qualifikationen
  • abgeschlossener Fachhochschul-/Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Erfahrungen im Bereich Kommunikation und Beratung
  • Erfahrungen und Kenntnisse in der Organisation und im Projektmanagement
  • Kenntnisse in entwicklungspolitischer Bildungsarbeit
  • Kenntnisse (nord-)kirchlicher Strukturen
Unser Angebot
Wir sind ein offenes Team, das entwicklungspolitisches Engagement in Kirche und Gesellschaft fördert und mitgestaltet. Der Dienstsitz der zu besetzenden Vollzeitstelle befindet sich in Hamburg-Bahrenfeld (Wichmannstraße 4). Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe K 9 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT).
Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland loyal verhalten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen erbitten wir – gern auch online – bis zum 20. September 2022 an die Geschäftsstelle des Kirchlichen Entwicklungsdienstes, Pastorin Katharina Fenner, Wichmannstraße 4, Haus 10, Eingang Nord, 22607 Hamburg, E-Mail: Katharina.Fenner@ked.nordkirche.de.
Für Rückfragen steht Ihnen gern die KED-Beauftragte, Pastorin Katharina Fenner, Tel.: 040 306 201 532 oder die derzeitige Stelleninhaberin, Christa Tobaben, Tel.: 040 306 201 531, zur Verfügung.
Az.: 30-400.45 – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung
des Evangeliums (Artikel 16 Absatz 6 Verfassung)

Diakonin Iris Bendzuk wurde mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (KABl. 2012 S. 2, 127) für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem 8. Juli 2022, beauftragt.
Kiel, 28. Juli 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-07 – KG Ha
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Für folgende Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen werden die Dienstaufträge auf Grundlage der Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Abssatz 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (KABl. 2012 S. 2, 127) für fünf Jahre verlängert:
  • Gemeindepädagogin Anne Jax (beginnend mit dem 20. April 2022),
  • Gemeindepädagoge Steffen Nowack (beginnend mit dem 12. Juli 2022),
  • Gemeindepädagoge Stephan Rodegro (beginnend mit dem 1. August 2022).
Kiel, 28. Juli 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-07 – KG Ha

Einsegnungen von Diakoninnen und Diakonen

Frau Svenja Leppin wurde am 5. Juni 2022 in Sandesneben in den Dienst als Diakonin nach § 8 Absatz 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG) vom 18. März 2019 (KABl. S. 154) eingesegnet.
Kiel, 28. Juli 2022
Landeskirchenamt
Prof. Dr. Haese
Az.: 6323-04 – KG Ha

Zusammensetzung der II. Landessynode –
7. Änderungsbekanntmachung

Vom 15. August 2022

Ausgehend von der Bekanntgabe der Zusammensetzung der II. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 10. Oktober 2018 (KABl. S. 414) in der Fassung der 6. Änderungsbekanntmachung vom 1. November 2021 (KABl. S. 575) werden folgende Änderungen mit Stand vom 1. September 2022 bekannt gegeben:
Ausgeschieden als Mitglied
  • (6) Westfahl, Jan [Organisations-/Personalberater],
  • (102) Lenz, Rebecca [Pastorin],
  • (107) Jackisch, Jörg [Pastor],
  • (119) Omsen, Doris [Leiterin einer Kindertagesstätte],
  • (131) Engler, Jörn [Pastor],
  • (136) Nübel, Nora [Dipl.-Medienberaterin],
  • (137) Woydack, Tobias, Dr. [Pastor].
Nachgerückt als Mitglied
  • (6) Frühling, Monika [Rentnerin],
  • (102) Grimbo, Felix [Pastor],
  • (131) Wagner-Schöttke, Andrea [Rentnerin],
  • (136) Reemtsma, Martina, Dr. [Ärztin],
  • (137) Möring, Christian [Pastor].
Ausgeschieden als Stellvertretende bzw. Ersatzmitglieder sind
für die Gemeinde-Synodalen des Kirchenkreises Hamburg-Ost
  • Dittrich, Jürn [Prokurist],
  • Kähms, Andrea [Krankenschwester],
für die Gemeinde-Synodalen des Kirchenkreises Plön-Segeberg
  • Petersen, Eike [Rechtsanwältin],
für die Pastoren-Synodalen des Kirchenkreises Hamburg-Ost
  • Wegmann, Ursula [Pastorin],
für die Mitarbeiter-Synodalen des Kirchenkreises Hamburg-Ost
  • Hamer, Doris [Diakonin, Dipl. Soz.-Pädagogin],
für den Mitarbeiter-Synodalen des Kirchenkreises Plön-Segeberg
  • Jansen, Werner [Küster],
für den Mitarbeiter-Synodalen des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde
  • Dük (geb. Eckholtz), Maren [Krankenschwester].
Nachgewählt wurden als Stellvertretende bzw. Ersatzmitglieder
für die Gemeinde-Synodalen des Kirchenkreises Dithmarschen
  • Kruse, Peter [Schulleiter, Geschäftsführer a. D.],
  • Domke, Dagmar [Bankkauffrau, Hausfrau],
für die Pastoren-Synodalen des Kirchenkreises Dithmarschen
  • Verwold, Christian [Pastor],
für den Mitarbeiter-Synodalen des Kirchenkreises Altholstein
  • Donner, Christoph [Verwaltungsleiter].
Korrektur zur 5. Änderungsbekanntmachung vom 1. Februar 2021 (KABl. S. 117)
Für den Mitarbeiter-Synodalen des Kirchenkreises Dithmarschen verbleibt als Mitglied
  • (116) Zabel, Frank [Öffentlichkeitsbeauftragter].
Als stellvertretendes Mitglied verbleibt an erster Stelle
  • Tietje, Torge [Gemeindemanager].
Von der Evangelischen Theologischen Fakultät der Universität Rostock
Ausgeschieden
  • (156) Klie, Thomas, Prof. Dr.
Dafür von der Fakultät entsandt
  • (156) Schröder, Ulrike, Prof. Dr.
Schwerin, 15. August 2022
Der Wahlbeauftragte der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Kriedel
Az.: NK 0010-02 – R Kr

Pfarramtliche Personalnachrichten

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2022 die Wahl des Pastors Lutz Damerow, Kiel, zum Pastor der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Wichern-Kirchengemeinde Neumünster, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. September 2022 die Wahl des Pastors Ralf Pehmöller, Ostenfeld, zum Pastor der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ostenfeld, Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland;
mit Wirkung vom 1. November 2022 die Wahl des Pastors Güntzel Schmidt, Schwerin, zum Pastor der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Domgemeinde zu Schwerin, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. August 2030 die Pastorin Dörte Eitel, Lübeck, in die Pfarrstelle der Diakoniepastorin in der Propstei Lübeck im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 30. September 2023 die Pastorin Corinna Gehrke in die 43. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 16. August 2023 die Pastorin Jennifer Mae Graf in die 15. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2027 die Pastorin Kirsten Kunz, Pinneberg, in die 6. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 31. August 2030 der Pastor Stephan Patalong in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein für Organisations- und Personalentwicklung (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 31. Mai 2023 die Pastorin Ulrike Schilling, Kiel, in die 3. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein für Krankenhausseelsorge am Städtischen Krankenhaus (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2030 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit der Pastor Andreas Turetschek, Hamburg, in die 11. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Organisationsentwicklung.

Beauftragt wurden:

mit Wirkung vom 01. März 2023 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe die Pastorin Sinia Katzmann, Hamburg, mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Nord-Barmbek, Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Alster-Ost (Auftragsänderung);
mit Wirkung vom 1. September 2022 die Pastorin Carolin Sauer unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 5. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung (bisher im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses).

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. Februar 2023 die Pastorin Birgit Feilcke;
mit Wirkung vom 1. März 2023 die Pastorin Cornelia Gross in Mönkeberg;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Helgo Haak in Ahrensburg;
mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 die Pastorin Christa Hansen in Haderslev;
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 der Pastor Lutz Jedeck in Lübeck;
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 der Pastor Stefan Kramer in Lübeck;
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 der Pastor Helge Martens in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. Januar 2023 der Pastor Götz-Dietrich Scheel;
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 die Pastorin Andrea Weigt in Hamburg.

Verstorben im Amt:

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Pastor i. R.
Alfred Powierski
geboren am 16. Juli 1930 in Buschwalde, Ostpreußen
gestorben am 25. Juni 2022 in Elmshorn
Alfred Powierski wurde am 23. Oktober 1966 in Lemsahl-Mellingstedt ordiniert.
Anschließend wurde er im Rahmen seines pfarramtlichen Hilfsdienstes mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Lutherkirchengemeinde Elmshorn im Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf beauftragt. Als Pastor wurde ihm diese Pfarrstelle mit Wirkung vom 1. Juni 1972 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand die mit Wirkung vom 1. August 1992 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Alfred Powierski.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Adolf Ramhorst
geboren am 8. März 1934 in Hannover
gestorben am 17. Juli 2022 in Ventura, Kalifornien/USA
Adolf Ramhorst wurde am 27. Oktober 1963 in Hannover ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in Hannover-Laatzen. Mit Wirkung vom 1. März 1965 wurde ihm die 1. Pfarrstelle der Immanuel-Kirchengemeinde in Laatzen im Kirchenkreis Laatzen-Springe übertragen. Mit Wirkung vom 1. Juli 1967 wurde er für den kirchlichen Auslandsdienst in Lima/Peru freigestellt. Die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde Hamburg-Harburg wurde ihm mit Wirkung vom 16. September 1981 übertragen. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 wurde Pastor Ramhorst für den kirchlichen Auslandsdienst auf Mallorca/Spanien beurlaubt. Die 5. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg wurde ihm mit Wirkung vom 1. Juli 1988 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. August 1996 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Adolf Ramhorst.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Impressum

Herausgeberin und Verlag:
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
Postfach 3449, 24033 Kiel; Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel
Redaktion:
Runa Rosenstiel (verantwortliche Redakteurin), Tel.: 0431 9797 864,
Annette Thiede, Tel.: 0431 9797 872.
Fax: 0431 9797 -869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Druckauflage 1900 Exemplare
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 9. Ausgabe 2022:
Fr., 9. September 2022,
30. September 2022,
für die 10. Ausgabe 2022:
Mo., 10. Oktober 2022,
31. Oktober 2022,
für die 11. Ausgabe 2022:
Do 10. November 2022,
30. November 2022.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. Hinweise zum Einrichten von Texten finden sich regelmäßig in den Nordkirchenmitteilungen.
In Fällen, in denen (z. B. in Stellenausschreibungen) Ehrenamtliche mit ihren privaten Kontaktdaten als Ansprechpersonen genannt werden, ist es nötig, sich eine Einwilligung bestätigen zu lassen.
Ein Muster dafür finden Sie auf www.datenschutz-nordkirche.de.
Bezugspreis: 16 Euro jährlich zuzüglich 3 Euro Zustellgebühr;
Einzelexemplar: 2 Euro
Der fortlaufende Bezug erfolgt über das Landeskirchenamt.
Vertrieb: Ines Horn
Tel.: 0431 9797 769 bzw. -840; E-Mail: recht@lka.nordkirche.de.
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Bei Mitteilungen an das Kirchliche Amtsblatt, die das Abonnement betreffen, geben Sie bitte Ihre Kundennummer an.
Druck und Versand von Einzelexemplaren:
Druckerei Schmidt & Klaunig, Postfach 3925, 24038 Kiel,
E-Mail: info@schmidt-klaunig.de
Das Fachinformationssystem Kirchenrecht bietet unter der Internet-Adresse www.kirchenrecht-nordkirche.de die Möglichkeit zur Online-Recherche in früheren Jahrgängen des Kirchlichen Amtsblattes – auch der Vorgängerkirchen – ab 1919 bis heute. Der Zugang ist kostenlos. Aus dem Fachinformationssystem Kirchenrecht können Ausgaben heruntergeladen und ausgedruckt werden.