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Kirchengesetz
über die Anpassung der Besoldung
und Versorgung 2023/2024
(Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
2023/2024 – BVAnpG 2023/2024)1#

Vom 11. Januar 2024

(KABl. A Nr. 1 S. 2)

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Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414) findet auf die Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen hinsichtlich der linearen Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge entsprechend Anwendung.2#

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde als Artikel 1 des Kirchengesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung 2023/2024 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 11. Januar 2024 (KABl. A Nr. 1 S. 2) verkündet; es trat gemäß dessen Artikel 6 Absatz 1 am 1. Februar 2024 in Kraft.
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2 ↑ Red. Anm.: Das Landeskirchenamt hat die sich hieraus ergebenden neuen Besoldungstabellen bekannt gegeben, s. KABl. A Nr. 1 S. 5.