.Beschlüsse
##
Beschlüsse
der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland über die Einführung der
„Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung)
und der Bestattung“
Vom 13. Dezember 2025
Vollzitat: Beschlüsse der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland über die Einführung der „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ vom 13. Dezember 2025 (KABl. 2025 A Nr. 161 S. 372) |
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat am 21. November 2025 im Rahmen ihrer Befugnis nach Artikel 78 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung folgende Beschlüsse gefasst:
###1.
Die „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ gemäß Anlage 1 (Grundlinien 2025)1# werden nach Artikel 78 Absatz 3 Nummer 1 Verfassung als Ordnung kirchlichen Lebens in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland eingeführt.
#2.
Die „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ finden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland folgendermaßen Anwendung:
- 1 Im Gebiet der ehemaligen Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche ersetzen die Grundlinien 2025 in ihren Themenbereichen die Anwendung der als Richtlinie nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 Verfassung der VELKD geltenden Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 22. Oktober 2002 (ABl. S. 1952#). 2 Außerdem werden die „Grundlinien für das kirchliche Handeln bei der Taufe, der Trauung und der Beerdigung“ der ehemaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 13. Juni 1989 und vom 11. Juli 1989 (GVOBl. 1989 S. 238) aufgehoben.
- Im Gebiet der ehemaligen Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburg ersetzen die Grundlinien 2025 in ihren Themenbereichen die Anwendung der Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 22. Oktober 2002 (ABl. VELKD S. 1953#).
- Im Gebiet der ehemaligen Pommerschen Evangelischen Kirche ersetzen die Grundlinien 2025 in ihren Themenbereichen die Anwendung der Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union vom 5. Juni 1999 (ABl. EKD S. 4034#).
3.
Mit dem Beschluss der Landessynode nach Nummer 1 endet der Erprobungszeitraum für die Erprobung der „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ (Grundlinien 2019), der zuletzt durch Beschluss der Landessynode vom 25. bis 28. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde (KABl. 2025/25# vom 30. Januar 2025).
#4.
Die Grundlinien 2025 und die vorstehenden Beschlüsse werden im Kirchlichen Amtsblatt bekannt gemacht.
#
1 ↑ Red. Anm.: Die Grundlinien 2025 sind als Ordnungsnummer 3.107-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
1 ↑ Red. Anm.: Die Grundlinien 2025 sind als Ordnungsnummer 3.107-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
#
2 ↑ Red. Anm.: Die angegebene Fundstelle müsste lauten: „ABl. VELKD S. 195“ und verweist auf den Beschluss der Generalsynode und der Bischofskonferenz. Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD wurden im Amtsblatt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands nicht bekannt gemacht. Auszugsweise befinden sich die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD unter Ordnungsnummer 3.108 im geltenden Recht.
2 ↑ Red. Anm.: Die angegebene Fundstelle müsste lauten: „ABl. VELKD S. 195“ und verweist auf den Beschluss der Generalsynode und der Bischofskonferenz. Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD wurden im Amtsblatt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands nicht bekannt gemacht. Auszugsweise befinden sich die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD unter Ordnungsnummer 3.108 im geltenden Recht.
#
3 ↑ Red. Anm.: Die angegebene Fundstelle verweist auf den Beschluss der Generalsynode und der Bischofskonferenz. Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD wurden im Amtsblatt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands nicht bekannt gemacht. Auszugsweise befinden sich die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD unter Ordnungsnummer 3.108 im geltenden Recht.
3 ↑ Red. Anm.: Die angegebene Fundstelle verweist auf den Beschluss der Generalsynode und der Bischofskonferenz. Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD wurden im Amtsblatt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands nicht bekannt gemacht. Auszugsweise befinden sich die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD unter Ordnungsnummer 3.108 im geltenden Recht.
#
4 ↑ Red. Anm.: Die angegebene Fundstelle verweist auf das Kirchengesetz zur Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union. Der Text der Ordnung wurde nicht im Amtsblatt der EKD bekannt gemacht, sondern von der Kirchenkanzlei der EKU als Sonderdruck bei der Ev. Haupt-Bibelgesellschaft und von der Cansteinischen Bibelanstalt Berlin, 1999, herausgegeben.
4 ↑ Red. Anm.: Die angegebene Fundstelle verweist auf das Kirchengesetz zur Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union. Der Text der Ordnung wurde nicht im Amtsblatt der EKD bekannt gemacht, sondern von der Kirchenkanzlei der EKU als Sonderdruck bei der Ev. Haupt-Bibelgesellschaft und von der Cansteinischen Bibelanstalt Berlin, 1999, herausgegeben.
#
5 ↑ Red. Anm.: Gemeint ist KABl. 2025 A Nr. 13 S. 36.
5 ↑ Red. Anm.: Gemeint ist KABl. 2025 A Nr. 13 S. 36.